- 03.07.2013, 09:30:55
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- OTS0021 OTW0021
Einigung im Justizausschuss über Reparatur des "Mafia-Paragrafen"
ÖVP-Schwenk ebnet Weg für Beschluss im Nationalratsplenum
Utl.: ÖVP-Schwenk ebnet Weg für Beschluss im Nationalratsplenum =
Wien (PK) - Der Justizausschuss erzielte heute Konsens über eine
Reparatur des § 278a StGB, sodass einer Beschlussfassung im Plenum
des Nationalrats nichts mehr im Wege steht. Möglich wurde dies durch
einen Schwenk der ÖVP, die nunmehr einen gemeinsamen Antrag der
Regierungsparteien (2369/A) auf Präzisierung des Tatbestands der in
der Öffentlichkeit als "Mafia-Paragraph" diskutierten Bestimmung
unterstützte. Konkret soll damit durch Streichung der Wortfolge "oder
erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft anstrebt" der
Tatbestand der "Kriminellen Organisation" auf den Kernbereich der
organisierten Kriminalität, und zwar auf jene Fälle, die auf
Gewinnerzielung ausgereichtet sind, reduziert werden.
Die nunmehr gefundene Einigung wurde von allen Fraktionen mit
Zufriedenheit aufgenommen. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sprach
von einer guten Lösung am Ende eines langen Diskussionsprozesses und
dankte dem Koalitionspartner ausdrücklich für dessen
Konsensbereitschaft. Ein Match sei erst mit dem Schlusspfiff zu Ende,
kommentierte für die ÖVP Abgeordneter Peter Michael Ikrath das
Verhandlungsergebnis und meinte, es habe sich gelohnt, bis zuletzt um
eine gemeinsame Lösung zu ringen. Abgeordneter Albert Steinhauser (G)
wiederum begrüßte die Einigung als im Sinne der Justizministerin, der
fünf Justizsprecher "und vermutlich auch des Bauernbundes" gelegen.
Sein Antrag (17/A) auf Präzisierung des Tatbestands des § 278a, der
ebenfalls in Richtung der Initiative der Regierungsparteien geht,
galt mit der Abstimmung als miterledigt.
Die Reparatur des "Mafia-Paragraphen" soll in der Plenarsitzung am
5.Juli beschlossen werden. Seitens der Regierungsparteien wurde für
die Zweite Lesung ein Abänderungsantrag betreffend § 278d StGB
(Terrorismusfinanzierung) angekündigt, der im Wesentlichen eine
Erhöhung des Strafausmaßes sowie eine tatbestandsmäßige Erfassung des
Individualterrorismus zum Inhalt hat. Während Ausschussobmann Peter
Michael Ikrath (V) seine Hoffnung auf einen breiten Konsens auch in
dieser Frage ausdrückte, meldete Abgeordneter Harald Stefan (F)
Bedenken an und sah keinen Grund für Eile. (Schluss) hof
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