• 25.06.2013, 18:17:21
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  • OTS0333 OTW0333

Sozialausschuss gibt grünes Licht für Pflegekarenz

Pflegefonds wird bis Ende 2016 verlängert, Arbeiter und Angestellte bei Entgeltfortzahlung im Katastrophenfonds gleichgestellt

Utl.: Pflegefonds wird bis Ende 2016 verlängert, Arbeiter und
Angestellte bei Entgeltfortzahlung im Katastrophenfonds
gleichgestellt =

Wien (PK) - Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen,
können künftig bis zu drei Monate in Karenz gehen bzw. ihre
Arbeitszeit vorübergehend reduzieren. Ein entsprechendes
Gesetzespaket wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats
gebilligt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber
zustimmt. Als Ersatz für den Lohnausfall ist eine staatliche
Unterstützung in der Höhe des Arbeitslosengeldes vorgesehen.

Die Opposition äußerte zwar Bedauern darüber, dass kein
Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit verankert wird,
letztendlich fiel der Beschluss im Ausschuss aber einstimmig.

Rasch reagiert haben die Abgeordneten auch auf die
Hochwasserkatastrophe: Künftig wird es keinen Unterschied mehr
zwischen Arbeitern und Angestellten geben, was die Entgeltfortzahlung
im Katastrophenfall betrifft. Wer persönlich von einer Katastrophe
wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen ist und aus
diesem Grund nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, erhält sein
Gehalt weiter. Bisher waren für Arbeiter die jeweiligen
Kollektivverträge maßgebend.

Keine Mehrheit erhielt hingegen ein von der FPÖ vorgeschlagenes
Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen. Sozialminister Rudolf
Hundstorfer betonte, er habe nach der Hochwasserkatastrophe intensive
Gespräche mit den Blaulichtorganisationen geführt, diese lehnten eine
verpflichtende Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen jedoch
selbst ausdrücklich ab. Für nicht administrierbar hält er den
Vorschlag, Freiwilligenarbeit bei der Pensionsberechnung zu
berücksichtigen.

Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses betreffen die Verlängerung
des Pflegefonds bis Ende 2016 und die verpflichtende elektronische
Anmeldung von Beschäftigten bei den Gebietskrankenkassen. Außerdem
werden das Mutterschutzgesetz und das Väterkarenzgesetz geändert, um
auch gleichgeschlechtlichen PartnerInnen zu ermöglichen, Elternkarenz
in Anspruch zu nehmen, wenn sie ein Kind des Partners bzw. der
Partnerin adoptiert haben. Beim Bezug von Familienbeihilfe gibt es
künftig eine Einschleifregelung für den Fall, dass die
Einkommensgrenze von 10.000 € jährlich überschritten wird.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sollen kurzfristigen Pflegebedarf
abdecken

Laut Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG, 2407 d.B.) sollen
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit jeweils für eine Zeitspanne zwischen
einem Monat und drei Monaten vereinbart werden können. Damit will die
Politik die Betreuung von nahen Angehörigen im Falle eines unerwartet
auftretenden Pflegebedarfs erleichtern, etwa wenn die bisherige
Betreuungsperson kurzfristig ausfällt. Als Ersatz für den Lohnausfall
gibt es nicht nur finanzielle Hilfe vom Staat, die öffentliche Hand
übernimmt auch die Beiträge für die Kranken- und
Pensionsversicherung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und
Pflegeteilzeit ist neben der Zustimmung des Arbeitgebers eine
mindestens dreimonatige Beschäftigung im Betrieb. Zudem muss der bzw.
die nahe Angehörige zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen oder an
Demenz leiden. Bei Pflegeteilzeit darf die Arbeitszeit zehn Stunden
nicht unterschreiten.

Grundsätzlich ist nur eine einmalige Beantragung von Pflegekarenz
bzw. Pflegeteilzeit für einen nahen Angehörigen möglich. In
Ausnahmefällen, wenn sich der Pflegebedarf wesentlich erhöht, kann
aber auch eine zweite Vereinbarung abgeschlossen werden. Die
Gewährung von Pflegekarenzgeld für eine pflegebedürftige Person ist
auf maximal sechs Monate - bzw. 12 Monate bei besonderen Umständen -
beschränkt. Zu beantragen ist das Pflegekarenzgeld beim Bundesamt für
Soziales und Behindertenwesen, das künftig die Kurzbezeichnung
"Sozialministeriumservice" führen wird.

Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld erhalten auch arbeitslose
Personen, die wegen der Betreuung eines bzw. einer nahen Angehörigen
nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sowie Personen, die
eine Familienhospizkarenz zur Begleitung sterbender Angehöriger bzw.
schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen oder ihre Arbeitszeit
zu diesem Zweck reduziert haben.

Insgesamt rechnet das Sozialministerium damit, dass jährlich rund
2.460 Personen Pflegekarenzgeld erhalten werden, die Kosten in der
Anfangsphase werden auf rund 5,5 Mio. € geschätzt. In Kraft treten
sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2014.

Opposition: Pflegekarenz ist guter Schritt, aber ausbaufähig

Im Rahmen der Debatte zur Pflegekarenz wertete Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) die Änderungen im Arbeitsrecht als
sozialpolitischen Meilenstein. Während in anderen Ländern über den
Abbau von Sozialleistungen diskutiert werde, komme es in Österreich
noch immer zu qualitativen Verbesserungen, meinte auch ihr
Fraktionskollege Wolfgang Katzian. Allerdings hätte auch er sich
gewünscht, dass es einen Rechtsanspruch auf Gewährung von
Pflegekarenz gibt, sagte er, man werde nun jedenfalls auf
Kollektivvertrags- und Betriebsebene an dieser Frage weiterarbeiten.

Seitens der ÖVP begrüßten die Abgeordneten Johann Höfinger, Ridi
Steibl und August Wöginger die Novelle, die ihrer Meinung nach
wesentliche Verbesserungen bringt. Immerhin gebe es einen
Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld, gab Wöginger zu bedenken.
Außerdem seien mit dem ARÄG insgesamt wichtige
Verwaltungsvereinfachungen verbunden. Abgeordnete Steibl erinnerte
zudem bereits bestehende Angebote im Pflegebereich.

Es handle sich um einen guten, aber ausbaufähigen Schritt, urteilte
Abgeordneter Karl Öllinger (G). Er bedauerte vor allem, dass es
keinen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz gibt, vielmehr sei diese von
der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Unverständlich ist für ihn
auch die Tatsache, warum man nicht zwischen Pflegekarenz und
Pflegeteilzeit wechseln kann. Dieser Meinung schloss sich auch FPÖ-
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein an. Sie erkundigte sich
zudem, ob eine Ausweitung der Regelung auch auf Selbständige geplant
sei. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) meinte, seine Fraktion
werde sich bis zum Plenum überlegen, ob man dem Gesetzespaket als
Ganzes zustimmen werde.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer erläuterte, man habe sich deshalb
für maximal drei Monate Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit entschieden,
weil diese Instrumente für eine Erstabklärung bei plötzlich
auftretendem Pflegebedarf gedacht seien. Ein möglicher Wechsel
zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit hätte seiner Meinung nach zu
viel Verwaltungsaufwand verursacht. Was die Frage des
Rechtsanspruches betrifft, rechnet Hundstorfer grundsätzlich mit
Verständnis von Seiten der Unternehmen. Ebenso verwies er auf den
geltenden Motivkündigungsschutz.

Sozialversicherung: Unternehmen müssen Beschäftigte elektronisch
anmelden

Was die Zuerkennung bzw. Erhöhung von Pflegegeld betrifft, wird es
laut Arbeitsrechts-Änderungsgesetz in Hinkunft nur noch fünf statt
sieben Entscheidungsträger geben. Die Pensionsversicherungsanstalt
übernimmt in diesem Bereich Kompetenzen vom Bundesamt für Soziales
und Behindertenwesen und von der Versicherungsanstalt des
österreichischen Notariates.

Neu ist außerdem die Verpflichtung für Unternehmen, ihre
Beschäftigten künftig ausschließlich elektronisch zur
Sozialversicherung anzumelden - damit soll Missbrauch unterbunden und
der administrative Aufwand gesenkt werden. Vor allem bei dubiosen
Firmen erfolgen häufig Papiermeldungen, hält das Sozialministerium
dazu in den Erläuterungen fest.

Beide Punkte wurden von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek (B)
ausdrücklich begrüßt. Sozialminister Hundstorfer nahm zur geplanten
Umbenennung des Bundesozialamts in Sozialministeriumservice Stellung
und meinte, er beabsichtige, mit der für eine Umbenennung notwendigen
Verordnung vorerst noch zuzuwarten. Sein Ziel sei es jedenfalls, von
der Bezeichnung "Amt" wegzukommen, für alternative Namensvorschläge
sei er offen.

Änderungen bei der Elternkarenz, Einschleifregelung bei der
Familienbeihilfe

In Form von Abänderungsanträgen haben die Koalitionsparteien in das
Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 schließlich noch neue Bestimmungen
zur Elternkarenz und zur Familienbeihilfe eingebaut. Zum einen wird
dadurch sichergestellt, dass eine Adoptivmutter bzw. ein Adoptivvater
auch dann Elternkarenz bzw. Elternteilzeit in Anspruch nehmen kann,
wenn es sich um das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners
handelt.

Zum anderen greift bei der Familienbeihilfe künftig eine
Einschleifregelung: Überschreiten die in Berufsausbildung stehenden
volljährigen Kinder die geltende Einkommensgrenze von 10.000 €
jährlich, wird die Familienbeihilfe nicht mehr zu Gänze gestrichen,
sondern nur noch jener Betrag abgezogen, der über dieser Grenze
liegt. Die Neuregelung soll bereits für das Kalenderjahr 2013 gelten,
kommt jeweils aber nur für auf den 19. Geburtstag folgende Jahre zur
Anwendung.

Der Abänderungsantrag zur Elternkarenz wurde mit den Stimmen der
Koalitionsparteien angenommen, jener zur Familienbeihilfe fand auch
die Unterstützung von FPÖ und BZÖ. Seitens der Grünen kritisierte
Abgeordneter Öllinger die späte Vorlage der Abänderungen. Der
ursprüngliche Kernentwurf zum Arbeitsrechts-Änderungsgesetz passierte
den Ausschuss einstimmig.

Entgeltfortzahlung bei Katastrophen: Arbeiter und Angestellte werden
gleichgestellt

Mitverhandelt mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz wurde ein Antrag
der Koalitionsparteien auf Änderung des ABGB (2366/A). Er zielt
darauf ab, Arbeiter in Bezug auf die Entgeltfortzahlung bei
Dienstverhinderung im Katastrophenfall mit Angestellten
gleichzustellen. Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung müssen
entweder der bzw. die Beschäftigte selbst oder nahe Angehörige von
einer Katastrophe betroffen sein.

Darüber hinaus standen eine Reihe von FPÖ-Anträgen mit zur
Diskussion. FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl und seine
FraktionskollegInnen sprechen sich dafür aus, den Kampf gegen
Lohndumping und Sozialbetrug zu forcieren und in diesem Zusammenhang
die Generalunternehmerhaftung auf weitere Risikobranchen auszudehnen
(2209/A[E]). Zudem drängen sie darauf, die Öffnung des Arbeitsmarkts
für Rumänien und Bulgarien zu verschieben (2321/A[E]) und ein
Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen zu schnüren (2332/A[E]).
Konkret wird etwa vorgeschlagen, jahrelange Freiwilligenarbeit für
Blaulichtorganisationen beim Pensionsanspruch zu berücksichtigen,
Freiwillige bei der Aufnahme in den Öffentlichen Dienst zu bevorzugen
sowie freiwilligen HelferInnen bei Katastrophen Sonderurlaub und
Entgeltfortzahlung zu gewähren und die Kosten dafür dem Arbeitgeber
zu refundieren. Außerdem sollen Freiwillige, die im
Gesundheitsbereich tätig sind, nach Vorstellung der FPÖ weniger
Selbstbehalte für Gesundheitsleistungen zahlen müssen.

In der Debatte ging es vor allem um den Kampf gegen Lohn- und
Sozialdumping sowie um die Forderung der FPÖ, Maßnahmen zugunsten
freiwilliger HelferInnen zu setzen. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(B) war enttäuscht darüber, dass die Regierung ihre Versprechen
bezüglich der Unterstützung von freiwilligen Helfern wieder nicht
eingelöst habe, und wertete daher den diesbezüglichen FPÖ-Antrag als
begrüßenswert.

Aus eigener Erfahrung im Bezirk Schärding wisse er, dass die
Arbeitgeber beim letzten Hochwasser großes Verständnis aufbrachten
und alle Angestellten, die freiwillig helfen wollten, freigestellt
haben, erklärte demgegenüber Abgeordneter August Wöginger (V). Er
verwies außerdem auf einen Erlass des Bundeskanzleramtes, Freiwillige
bei der Aufnahme in den Öffentlichen Dienst bei gleichen
Qualifikationen zu bevorzugen. Die geforderte Berücksichtigung beim
Pensionsanspruch lehnte er ab, dies werde sogar von den Vertretern
der Blaulichtorganisationen kritisch gesehen. Schließlich erinnerte
Wöginger noch daran, dass die Übergangsfristen für die Öffnung des
Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgarien von österreichischer Seite
voll ausgeschöpft wurden.

Seitens der Grünen schloss sich Abgeordneter Karl Öllinger (G) der
Forderung der FPÖ an, mehr gegen Lohn- und Sozialdumping zu tun. Er
teile zu 70% bis 80% die Inhalte des FPÖ-Antrags, auch wenn er einige
Punkte anders formulieren würde, sagte er. Abgelehnt wurde von
Öllinger hingegen das von der FPÖ vorgeschlagene Maßnahmenpaket für
freiwillige HelferInnen. Es wäre für ihn "absurd", die Höhe des
Pensionsanspruches von Freiwilligentätigkeit abhängig zu machen.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) gab zu bedenken, dass das in
Österreich zu verzeichnende Beschäftigungsplus vor allem auf die
Zunahme ausländischer Beschäftigter zurückgehe. Österreichische
ArbeitnehmerInnen drohten zunehmend vom Arbeitsmarkt verdrängt zu
werden, warnte er und wies etwa auf Probleme im Burgenland hin.
Problematisch ist für Neubauer auch der Umstand, dass es in
Österreich Tausende Jugendliche gibt, die weder in Ausbildung stehen
noch von der Arbeitslosenstatistik erfasst sind. In Anbetracht all
dieser Umstände bekräftigte Neubauer die Forderung der FPÖ, die
Arbeitsmarktöffnung für Bulgarien und Rumänien nach hinten zu
verschieben.

Neubauers Fraktionskollege Werner Herbert (F) hielt fest, angesichts
der wertvollen Arbeit, die Blaulichtorganisationen für die
Gesellschaft leisten, wäre es nur recht und billig, für sie einen
Ausgleich zu suchen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wertete das von der FPÖ
vorgeschlagene Maßnahmenpaket für freiwillige HelferInnen allerdings
als populistisch und drängte darauf, die im Raum stehenden
Begünstigungen nüchtern zu analysieren. Er habe intensive Gespräche
mit den Blaulichtorganisationen geführt, schilderte Hundstorfer,
Tatsache sei, dass sowohl die Freiwilligen Feuerwehren als auch das
Rote Kreuz und der Samariterbund eine verpflichtende
Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen inklusive
Entgeltfortzahlung ablehnten, weil sie Nachteile befürchten.
Hundstorfer zufolge gibt es in diesem Bereich außerdem ohnehin wenig
Probleme, weil es in allen Bundesländern Landesgesetze gebe, die die
Entgeltfortzahlung für freiwillige HelferInnen im Katastrophenfall
regeln. Nur bei bundesländerübergreifenden Einsätzen bestünden noch
Lücken.

Überhaupt kein Verständnis zeigte Hundstorfer für die Forderung der
FPÖ, Freiwilligenarbeit bei der Pension zu berücksichtigen. Er
hinterfragte etwa, wie man einen dreitägigen Katastrophenhilfe-
Einsatz pensionsrechtlich bewerten wolle. Nicht einmal die
Betroffenen selbst könnten dem etwas abgewinnen, meinte er.

Generell bekräftigte Hundstorfer, die Regierung habe sich massivst
bemüht, den freiwilligen HelferInnen nach der Hochwasserkatastrophe
nicht nur danke zu sagen, sondern auch sinnvolle Maßnahmen zu setzen.
So würden etwa die Mittel für die Anschaffung von Gerätschaften
aufgestockt. Der Minister verwies außerdem auf den beitragsfreien
bzw. beitragsbegünstigten Unfallversicherungsschutz für freiwillige
HelferInnen und die Steuerabsetzbarkeit von Spenden an
Blaulichtorganisationen.

Zur Thema Lohn- und Sozialdumping merkte Hundstorfer an, es würden
regelmäßig Kontrollen von Unternehmen stattfinden. Abgeordneten
Neubauer machte er auf das Projekt Jugendcoaching aufmerksam, das
darauf abziele, Jugendliche zu unterstützen, die kurz vor ihrem
Schulabschluss stehen und nicht wissen, wie es weitergehen soll. Man
setze alles daran, die Zahl der Jugendlichen, die keine Ausbildung
absolvieren und auch keiner Beschäftigung nachgehen, zu reduzieren.

Bei der Abstimmung wurden die von den Koalitionsparteien beantragte
Änderung des ABGB und eine erläuternde Ausschussfeststellung
einstimmig angenommen. Die Anträge der FPÖ zur Arbeitsmarktöffnung
für Bulgarien und Rumänien und zur Unterstützung freiwilliger
HelferInnen wurden von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt. Mit S-V-
Mehrheit vertagte der Ausschuss den FPÖ-Antrag zum Thema Lohn- und
Sozialdumping.

Pflegefonds wird um zwei Jahre verlängert und erhält mehr Mittel

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen sprach sich der
Sozialausschuss für eine Änderung des Pflegefondsgesetzes (2323 d.B.)
aus. Damit soll der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds um zwei
weitere Jahre bis Ende 2016 verlängert werden. Gleichzeitig stellt
der Bund mit 300 Mio. € im Jahr 2015 und 350 Mio. € im Jahr 2016
deutlich mehr Mittel als bisher bereit. Mit den Fondsgeldern sollen
bestehende Pflegeleistungen abgesichert sowie mobile, stationäre und
teilstationäre Dienste weiter ausgebaut werden. Ziel ist - im Sinne
des "Case- und Caremanagements" - ein bedarfsgerechtes Angebot für
jede pflegebedürftige Person in allen Bundesländern.

Förderungen gibt es künftig auch für innovative Pilotprojekte, etwa
neue Formen der Betreuung demenzkranker Personen. Zudem erhalten die
Länder mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung. So können nicht
beanspruchte Mittel im Ausmaß von bis zu 40 Prozent in das Folgejahr
übertragen werden. Vice versa ist aber auch ein teilweises Vorziehen
der Mittelanforderungen möglich, und zwar bis zu 71,25 Mio. im Jahr
2013 und 36,25 Mio. € im Jahr 2014. Damit können Leistungen rascher
ausgebaut werden, heißt es dazu in der Begründung eines
Abänderungsantrags der Koalitionsparteien, der bei der Abstimmung von
SPÖ, ÖVP und dem BZÖ unterstützt wurde.

Ein Entschließungsantrag der FPÖ (1997/A[E]), der mit der Änderung
des Pflegefondsgesetzes mitverhandelt wurde und auf weitere Maßnahmen
zur Entlastung pflegebedürftiger Angehöriger abzielt, fand nur die
Zustimmung der Oppositionsparteien und wurde somit mehrheitlich
abgelehnt.

Da er den S-V-Abänderungsantrag erst vor wenigen Stunden erhalten
habe, werde er ihm im Ausschuss sicher nicht zustimmen, erklärte
Abgeordneter Karl Öllinger (G). Hinsichtlich der Regierungsvorlage
merkte der Sozialsprecher der Grünen kritisch an, dass der
Pflegefonds abermals nicht dauerhaft abgesichert werde. Auch die
Möglichkeit, Mittel übertragen zu können, halte er für sehr
erklärungsbedürftig.

Auch Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) kritisierte, dass
mit dem vorliegenden Gesetz abermals keine langfristige Sicherung der
Pflege gewährleistet sei.

Abgeordneter Oswald Klikovits (V) sprach von einer notwendigen und
natürlichen Weiterentwicklung des Pflegefonds. Dadurch werde
sichergestellt, dass all jene Personen, die zu Hause gepflegt werden,
eine Unterstützung erhalten. Ganz besonders erfreulich seien die
zusätzlichen Gelder für den Hospizbereich. Dieser Meinung schloss
sich auch sein Fraktionskollege August Wöginger an. Den Antrag der
Freiheitlichen könne man ablehnen, da den darin enthaltenen
Forderungen durch die Änderungen im Arbeitsrechtsgesetz entsprochen
werde. ÖVP-Mandatar Franz-Joseph Huainigg hob positiv hervor, dass in
Hinkunft auch innovative Projekte gefördert werden können und es mehr
Mittel für den Hospizsektor gibt. Er würde sich wünschen, dass auch
Leistungen für persönliche Assistenz aus dem Pflegefonds finanziert
werden.

SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von einem wichtigen
Schritt, der vor allem sehr wichtig für die Gemeinden sei, die
dadurch entlastet werden. Auch sie hielt die Einbeziehung der
Förderung von innovativen Projekten für sehr positiv.

Für Sozialminister Rudolf Hundstorfer war es völlig klar, dass im
Pflegebereich immer wieder Weiterentwicklungen erforderlich sind.
Dafür brauche es aber einen Interessensausgleich zwischen Bund und
Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie eine Berücksichtigung der
Vorgaben durch den Stabilitätspakt, gab der Minister zu bedenken. Er
bat sodann um Verständnis dafür, dass der Abänderungsantrag so
kurzfristig eingelangt sei. Durch die damit eingeräumte Möglichkeit,
den Abruf von Mitteln vorzuziehen, soll unter anderem der raschere
Ausbau von Pflegedienstleistungen in den Ländern und auch die
Sanierung bestehender Einrichtungen gefördert werden. (Fortsetzung
Sozialausschuss) sue/stein

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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