• 20.06.2013, 10:50:29
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  • OTS0108 OTW0108

ÖVP verhindert 278a-Reform, um Tierindustrie vor Tierschutz zu schützen

Weil TierschützerInnen leider keine Straftaten begingen, müsse man eben Mittel wie Organisationsparagraphen zur Verfügung haben, ist das Kalkül

Utl.: Weil TierschützerInnen leider keine Straftaten begingen, müsse
man eben Mittel wie Organisationsparagraphen zur Verfügung
haben, ist das Kalkül =

Wien (OTS) - "Militante Tierschützer sind rechtlich gut geschult und
begehen selten strafrechtliche Delikte" seufzt die ÖVP-geführte nö
Landwirtschaftskammer in einer eigenen Broschüre, mit der
tierindustriellen Betrieben Hilfe gegen Tierschutzkritik angeboten
wird, siehe http://www.martinballuch.com/?p=2572. Der Broschüre ist
auch gleich ein Formular beigelegt, mit dem man einfach durch
Ausfüllen bei Eintritt einer Tierschutzaktion gleich eine
Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft und Polizeidienststelle
durchführen kann - wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch,
Sachbeschädigung, Diebstahl, übler Nachrede, Kreditschädigung,
Einbruch oder Verleumdung, Ausgewähltes bitte ankreuzen. Mit Anzeigen
allein lässt sich schon eine Statistik auffetten, so das Kalkül. Wenn
die TierschützerInnen nur Straftaten begehen würden!

Ähnliches muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung denken, dem für sein Kapitel über "militanten
Tierschutz" im jährlichen Verfassungsschutzbericht die Straftaten
ausgehen. Letztes Jahr griff man deshalb auf eine Liste von 89
Verwaltungsübertretungen durch TierschützerInnen zurück, einmal
Falschparken inklusive.

Auch das Oberlandesgericht Wien, das die Berufung im
Tierschutzprozess zu behandeln hatte, sah sich demselben "Problem"
gegenüber. Mangels irgendeines Nachweises einer Drohung mit
Straftaten wurde eine umfassende Neuinterpretation des Delikts der
Nötigung eingeführt: Jetzt wird man bereits mit bis zu 5 Jahren Haft
bedroht, wenn man eine Firma bittet, aus dem Pelzhandel auszusteigen,
ansonsten werde man ihre KundInnen über die Tierquälerei bei der
Pelzproduktion informieren, sodass mit Umsatzeinbußen zu rechnen sei.
Dabei geht es ganz explizit um keine Androhung mit
Sachbeschädigungen, sondern um die Verbreitung von Informationen
mittels Flugblättern, Plakaten, Medienberichten und kreativem
Theater, wie im Urteil steht, siehe
http://www.martinballuch.com/?p=2707. Das gesamte Urteil ist
ebenfalls schon online: http://www.martinballuch.com/?p=2728, die für
diesen Nötigungsvorwurf relevanten Seiten sind 39-50.

Doch trotz aller dieser undemokratischen und
verfassungsfeindlichen Maßnahmen gibt es weiterhin
Tierschutzaktionen. Die Reaktion: bei der Sitzung des
Justizausschusses hat die ÖVP nun aufgrund des Druckes der
Tierindustrie, wie sie selbst zugibt, ihr Versprechen gebrochen, den
Mafiaparagraph 278a zu entschärfen. Ganz explizit wolle man dieses
Gesetz unverändert lassen, um TierschützerInnen verfolgen zu können,
die leider keine Straftaten begehen!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Es fehlen einem die Worte bei so
viel Unverfrorenheit! Was, bitte schön, ist an Tierschutzaktionen
militant und grundrechtsgefährdend, wenn es ja gar keine Straftaten
gibt? Die Antwort ist klar: die Menschen teilen die Meinung der
TierschützerInnen und wollen Änderungen sehen, anders wäre ja gar
kein öffentlicher Druck zu erzeugen, der die Tierindustrie offenbar
so sehr stört. Doch dieser Meinungsumschwung Richtung Tierschutz in
der Gesellschaft, der z.B. im momentanen Veggie-Boom deutlich wird,
lässt sich auch nicht mit Brachialgewalt aufhalten. Seine Zeit ist
gekommen!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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