• 19.06.2013, 16:36:08
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  • OTS0277 OTW0277

Verkehrsausschuss: Hochwasserschutzprojekte rasch umsetzen

Barrierefreies Telefonieren soll erleichtert werden

Utl.: Barrierefreies Telefonieren soll erleichtert werden =

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss debattierte heute über die
Konsequenzen, die aus den jüngsten Hochwasserereignissen für den
Hochwasserschutz zu ziehen sind. Eine vom Ausschuss einstimmig
beschlossene 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern zur gemeinsamen
Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten entlang der Donau soll die
Fortführung der bereits in Angriff genommenen Maßnahmen bis 2023
absichern. Einstimmige Zustimmung gab es in diesem Zusammenhang für
einen Entschließungsantrag der Koalition, der eine Projektumsetzung
möglichst schon im Zeitraum 2014 bis 2019 unterstützt. Mehrheitlich
vertagt wurde hingegen ein Antrag des BZÖ auf Einsetzung einer
internationalen Expertenkommission zur Untersuchung der
Schleusenöffnungspolitik während des Hochwassers in Oberösterreich.

Auf der Tagesordnung stand weiters eine Novelle des
Schifffahrtsgesetzes mit Anpassungen an Unionsrecht, die einstimmig
plenumsreif gemacht wurde. Der Bericht über die Bestellung
gemeinwirtschaftlicher Leistungen des Bundes bei den
Eisenbahnverkehrsunternehmen wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur
Kenntnis genommen. Der Verkehrsausschuss behandelte auch eine Reihe
von Anträgen der Opposition zu Fragen des Schienen-, Straßen- und
Flugverkehrs. Sie wurden von der Koalition alle vertagt. Von allen
Fraktionen mitgetragen wurde jedoch die von den Grünen ausgehende
Forderung, zur Unterstützung von hör- und sehbehinderten Menschen
Maßnahmen für barrierefreie Telefonie umzusetzen.

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Hochwasserschutzprojekte

Über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen
Donau besteht bereits eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den
Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, erläuterte
Bundesministerin Doris Bures. Durch eine weitere Vereinbarung wird
die Fortführung der Projekte nun abgesichert. Eine Regierungsvorlage
(2361 d.B.) sieht vor, dass der Bund 50 % der Kosten für die
Umsetzung bzw. Fortführung von Hochwasserschutzprojekten an der Donau
für den Zeitraum 2017 bis 2023 tragen wird. Die Länder übernehmen 30
%, die Gemeinden als weitere Interessenten 20 %.

Es sei gelungen, von 34 Projekten bisher 17 umzusetzen, hielt die
Verkehrsministerin dazu fest. Der Zeitrahmen sei dabei noch vor dem
jüngsten Hochwasser festgelegt worden. Man arbeite nun mit Hochdruck
an einer Bewertung und einer Prioritätenliste der Projekte, um
festlegen zu können, welche sich rascher umsetzen lassen. Das sei
aber ein sehr komplexes Vorhaben, gab die Ministerin zu bedenken.
Außerdem habe man Gespräche mit Oberösterreich begonnen, welche
zusätzlichen Projekte man für die Region westlich von Linz planen
müsse.

Konsens bestand unter den Abgeordneten über die Notwendigkeit des
raschen Ausbaus des Hochwasserschutzes und auch darüber, dass sich
die bereits umgesetzten Projekte bewährt haben.
Auffassungsunterschiede zeigten sich dabei in Details. Die
Schutzmaßnahmen seien sicher zu begrüßen, meinte Abgeordnete Gabriela
Moser (G), es sei aber von zentraler Bedeutung, den ökologischen
Ansatz im Hochwasserschutz zu beachten. Wasser durch Schutzbauten aus
einem Bereich zu verdrängen, löse kein Problem, sondern verlagere es
nur.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) hielt es für wichtig, nicht nur
den unmittelbaren Bereich an der Donau, sondern auch die Anrainer der
Zubringerflüsse zu beachten. Die bestehenden Dammbauten seien
teilweise neu zu bewerten und für Abflussmöglichkeiten des Wassers zu
sorgen. Nach Ansicht von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S) sind
Raumplanung und Landwirtschaft gefordert, die richtigen Konsequenzen
aus den Ereignissen zu ziehen. Auch Abgeordneter Christoph Hagen (T)
sah die intensive Landwirtschaft als Mitverursacher der verschärften
Hochwassersituation. Er kritisierte auch die unzureichende Dotierung
des Katastrophenfonds.

Für Abgeordneten Gerhard Deimek (F) war es wichtig, dass Länder und
Gemeinden in den Informationsaustausch über Gefahrenzonen besser
einbezogen werden und dass es zu keinen Umwidmungen von Flächen in
roten Zonen zu Bauland mehr kommt. Abgeordneter Josef Auer (S) sah
den Schutz des Siedlungsraums als vorrangig an. Die Landwirtschaft
müsse bereit sein, gegen ausreichende Entschädigung Retentionsflächen
bereitzustellen. Sein Fraktionskollege Peter Stauber bemerkte, dass
auch andere Gemeinden in Österreich, nicht nur Donauanrainer,
Probleme mit Hochwässern haben.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) wies Pauschalvorwürfe an
die Landwirtschaft zurück. Die Frage sei, wie man die Verursacher von
Bodenversiegelungen, die eine tägliche Verbauung von 16 ha Fläche zu
verantworten hätten, entsprechend in die Pflicht nehmen könne und wie
man einen Ausgleich für die verlorenen Flächen schaffen könne.

Ein dazu von den Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Martin Bartenstein
(V) eingebrachter SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag
(2355/A(E)) tritt dafür ein, dass die Bundesregierung in den
Verhandlungen zu dieser 15a-Vereinbarung eine Vorziehung der bis 2023
geplanten Projekte in den Zeitabschnitt von 2014 bis 2019 erreicht.
Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Selbstverständlich werde die Frage des Hochwasserschutzes als
Gesamtheit betrachtet, sagte die Verkehrsministerin. Man habe auch
nicht nur Dämme gebaut, sondern auch Absiedlungen vorgenommen und
Retentionsflächen geschaffen. Der mobile Hochwasserschutz habe sich
vor allem in der Wachau bewährt, man sei mit ihm aber an den Grenzen
des technisch noch Machbaren.

Haben Schleusenöffnungen die Hochwassersituation verschärft?

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) ortete Aufklärungsbedarf im
Zuge der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013, vor allem in Bezug auf
die Vorgänge in der Nacht von 3. auf 4. Juni 2013. Die
Hochwassersituation sei insbesondere im Eferdinger Becken und im
Oberen Mühlviertel durch eine offenbar schlecht koordinierte Öffnung
der Schleusen in Aschach und Ottensheim verschärft worden. Außerdem
sei die Bevölkerung nicht ausreichend informiert worden. Das BZÖ
fordere daher eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge durch eine
unabhängige internationale Expertenkommission. Die Abgeordneten
Harald Walser (G) und Josef Auer (S) wiesen darauf hin, dass von
Seiten des Landes Oberösterreich bereits ein Expertenteam der
Universität Kassel mit den Vorgängen rund um die Schleusenöffnungen
beauftragt sei. Der Antrag (2364/A(E)) wurde daraufhin mehrheitlich,
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, vertagt.

Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 bringt Anpassungen an EU-Recht

Die Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 (2443 d.B.) nimmt eine Reihe von
Anpassungen von Bestimmungen des Schifffahrtsrechts an EU-Recht mit
zumeist geringfügigen formalrechtliche Korrekturen vor, informierte
Bundesministerin Doris Bures die Abgeordneten. Eine wesentliche
Neuerung erfolge beim Rafting, das von einem Konzessions- zu einem
Anmeldegewerbe werde. Das Gesetz erreiche mit der Behandlung des
Raftings als Extremsportart einerseits eine Deregulierung, während
gleichzeitig auch die Sicherheitsfragen entsprechend gesetzlich
geregelt werden.

Es erfolgten zudem Anpassungen des Schifffahrtsgewerberechts an
Unionsrecht, sagte die Ministerin. Durch die Gleichbehandlung von
gewerbsmäßiger mit nicht gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung werde
eine bisherige Überregulierung in diesem Bereich beseitigt.
Verwaltungsvereinfachungen gebe es auch durch Präzisierungen der
Pflicht zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, erfuhr
Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf ihre kritische Nachfrage zu diesem
Punkt. Das BMVIT nehme als zuständige Behörde seine Verantwortung
weiterhin wahr und lege fest, wann ein Hindernis zu beseitigen ist,
für die technischen Arbeiten werde die via donau - Österreichische
Wasserstraßen GmbH herangezogen.

Abgeordneter Johann Singer (V) hob als positiv hervor, dass durch die
Einführung eines Kapitäns- bzw. Schifferpatents für die
Binnenschifffahrt A sichergestellt wird, dass österreichische
Befähigungsnachweise auch für jene Teile der Donau, die als
Seeschifffahrtsstraße gelten, Gültigkeit haben und somit
österreichischen Schiffsführern die Befahrung der gesamten Donau
möglich ist. - Die Novelle wurde vom Ausschuss in der Fassung eines
SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags, der der Behebung eines Formalfehlers
diente, einstimmig angenommen.

Leistungsbestellungen bei Eisenbahnunternehmen sichern Mobilität

Der Verkehrsausschuss befasste sich auch mit dem
Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2011 (III-425 d.B.). Die
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) hat
im Jahr 2011 bei zwölf Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) um 642,7
Mio. € insgesamt 77,1 Mio. Zugkilometer zur Sicherstellung eines
flächendeckenden Mobilitätsangebots bestellt, geht aus dem Bericht
hervor.

Mit den Leistungsbestellungen werde ein leistungsfähiges,
bedarfsgerechtes Schienenverkehrssystems auch dort gesichert, wo
Unternehmen nicht profitabel wirtschaften könnten, unterstrich
Ministerin Doris Bures. Das sei vor allem der Nah- und
Regionalverkehr, was besonders PendlerInnen und SchülerInnen
zugutekomme.

Die EU verbiete Subventionen in diesem Bereich, daher werde
sichergestellt, dass den Zahlungen konkrete Leistungen im allgemeinen
Interesse gegenüberstehen. Die SCHIG sorge dabei für die nötige
Transparenz. Das Qualitätsmanagement zur Verbesserung des Angebots
habe sich bewährt, meinte Bures. An die ÖBB-Personenverkehrs AG wurde
aufgrund des mit ihr vereinbarten Qualitätsmanagementsystems, das auf
einem Bonus/Malus-System beruht, für 2011 bereits ein Qualitätsbonus
von 4,6 Mio. € ausbezahlt.

Kritik am Bericht kam vom Abgeordneten Gerhard Deimek (F). Seine
Fraktion werde ihn nicht zur Kenntnis nehmen, da aus ihm klar
hervorgehe, dass die Chancen der Qualitätsverbesserung nicht genutzt
wurden. Es bestehe eine Bevorzugung der ÖBB, die nicht sachliche,
sondern rein parteipolitische Gründe habe, so Deimek. Das zeige sich
besonders beim Güterverkehr. Hier wäre das Geld besser eingesetzt,
wenn man Anreize für Firmen schaffen würde, um ihre Güter auf der
Schiene anstatt auf der Straße zu transportieren.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, die Grünen würden den Bericht
zwar zur Kenntnis nehmen, sie hätten aber kritische Anmerkungen zum
Qualitätsmanagement und zur aus ihrer Sicht negativen Entwicklung des
Güterverkehrs.

Bundesministerin Bures verteidigte das Qualitätsmanagement und
stellte fest, es seien wesentliche Verbesserungen erzielt worden.
Probleme im Bereich Güterverkehr gebe es aufgrund der
wirtschaftlichen Lage in ganz Europa. Österreich stehe im Vergleich
weiterhin hervorragend da, man habe den hohen Anteil der Schiene am
Güterverkehr gegenüber der Straße gehalten.

Zur Frage von Abgeordnetem Martin Bartenstein (V), ob eine
Ausschreibung der Bestellungen und damit mehr Wettbewerb geplant sei,
hielt Verkehrsministerin Bures fest, Wettbewerb erfordere
vergleichbare Rahmenbedingungen. Diese seien im europäischen
Eisenbahnraum derzeit nicht gegeben, weshalb Österreich, wie auch
viele andere Länder, dem Vorschlag für das 4. Eisenbahnpaket der EU
sehr kritisch gegenüberstehe, wo an eine verpflichtende Ausschreibung
gedacht wird. - Der Bericht wurde vom Ausschuss mit Mehrheit zur
Kenntnis genommen und somit enderledigt.

Weiter in der Warteschleife: Anliegen zum Bahnverkehr...

Die Bahn für breitere Bevölkerungsschichten attraktiv zu machen, ist
FPÖ und Grünen ein Anliegen. PensionistInnen sollten
altersunabhängig, also nicht erst ab dem 60. Lebensjahr, die ÖBB
Vorteilscard Senior erhalten, beantragte etwa FPÖ-Abgeordneter
Herbert Kickl (171/A(E)). Sein Parteikollege Harald Vilimsky forderte
zudem die Einführung eines Österreich-Tickets, das zu einem sozial
verträglichen Tarif die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in
Österreich ermöglicht (495/A(E)). Abgeordneter Gerhard Deimek (F)
beklagte dazu die fehlende Durchlässigkeit bei der Tarifgestaltung
der Verkehrsverbünde Österreichs und Team Stronach-Politiker
Christoph Hagen erachtete eine ausgeweitete Form des Seniorentickets
besonders für FrühpensionistInnen als interessant. SPÖ und ÖVP
vertagten jedoch beide FPÖ-Anträge, nachdem Verkehrsministerin Bures
zu bedenken gab, dass die Forderungen nicht unbedingt
verkehrspolitische Lenkungseffekte hätten, da die Zielgruppe vor
allem Personen seien, die ohnehin die Bahn nutzen.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus des Schienenverkehrs und kürzerer
Fahrzeiten speziell bei Strecken westlich von Salzburg hebt Grünen-
Abgeordneter Harald Walser in seinem Antrag (2184/A(E)) hervor, zumal
"die Arlbergstrecke in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurde",
wie er im Ausschuss sagte. Bundesministerin Bures informierte
daraufhin, sie sei in "permanenten Gesprächen" mit Deutschland, um
die Streckeninfrastruktur bis Tirol zu verbessen. Allerdings müsse
man bei Regionalverbindungen die relativ hohe Anzahl an
Stationshalten miteinrechnen, wenn Überlegungen über die gesamte
Fahrzeit angestellt werden. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen
wurde dieser Antrag ebenso vertagt wie eine Petition, die Grünen-
Mandatarin Christiane Brunner dem Nationalrat vorgelegt hat. Sie
verlangt eine Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der
Bahnstrecke Oberwart-Friedberg (83/PET). Ministerin Bures erklärte,
die Steiermärkische Landesbahn nutze durchaus diese
Streckenverbindung, außerdem sei Österreich beim Regionalprojekt der
EU dabei, mit dem stillgelegte Bahnverbindungen - beispielsweise
zwischen Burgenland und Ungarn - wieder revitalisiert werden sollen.

... und Oppositionsanträge zu Straßenverkehrsthemen

Die Vertagung beschlossen SPÖ und ÖVP auch bei den übrigen
Oppositionsanträgen der heutigen Verkehrsausschusssitzung - die auch
die letzte dieser Legislaturperiode war. Den Protest der Opposition
erwiderten die Abgeordneten Johann Hell (S) und Martin Bartenstein
(V) mit der Versicherung, die gesellschaftspolitisch wichtigen Themen
trotzdem in der politischen Debatte zu halten.

Probleme rund um die Verkehrsgeschwindigkeit thematisierte die FPÖ
mit zwei Entschließungsanträgen. Zum einen fordert Abgeordneter
Gerhard Deimek (F), die Einfuhr, den Vertrieb und Besitz von
Funkempfangsanlagen, die vor sämtlichen Radar-Anlagen warnen,
bewilligungsfrei zu stellen (2302/A(E)). Deimek machte zudem geltend,
dass die Straßenverkehrsordnung keinerlei Regelung für derartige
Warngeräte vorsehe. Zum anderen müssten ausländische Raser verstärkt
verfolgt und bestraft werden (2337/A(E)), so der FPÖ-Mandatar.

Ein Antrag der Grünen setzt auf schärfere Strafen für die Verwendung
von Mobiltelefonen beim Lenken eines Autos (2018/A(E)). Abgeordnete
Gabriela Moser regte dabei unter anderem an, die Anhaltung als
Voraussetzung für die Ahndung aus dem Kraftfahrgesetz zu streichen
und den Strafsatz spürbar anzuheben. In ihrem zweiten Antrag
konstatiert Moser, die Grenzwerte für den Schutz vor Fluglärm müssten
auf WHO-Niveau festgelegt werden (988/A(E)). Es gehe nicht an, die
derzeitige luftfahrtfreundliche Sonderregelung für Flughäfen im UVP-
Gesetz beizubehalten.

Das BZÖ macht in seinen Anträgen gegen Kostenerhöhungen für
AutofahrerInnen und für mehr Verkehrssicherheit mobil. So appellieren
die BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Wolfgang Spadiut
(2164/A(E)), weitere finanzielle Belastungen für die Autofahrerinnen
und Autofahrer, die im Zuge der Budgetsanierung - Abgeordneter
Dolinschek nannte hier die bereits mehrmalige Erhöhung des
Vignettenpreises - entstehen könnten, zu unterlassen. Weiters drängen
sie auf einen raschen dreispurigen Ausbau der A4 Ostautobahn in
beiden Fahrrichtungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders
von PendlerInnen (2168/A(E)). Schließlich sehen die BZÖ-Abgeordneten
Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner
Handlungsbedarf bei den Sicherheitsvorkehrungen für Kinder in
Omnibussen, auch jenen im Linienverkehr, wodurch alle beförderten
Minderjährigen in diesen Fahrzeugen mit Gurt zu sichern wären
(2167/A(E))

Parteien unisono für barrierefreie Telekommunikation

Einstimmig nahm der Ausschuss einen von der Abgeordneten Helene
Jarmer (G) initiierten All-Parteien-Entschließungsantrag (2339/A(E))
zum Ausbau der barrierefreien Telekommunikation an. Die
Bundesregierung wird darin ersucht, als Beitrag zur weiteren
Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, in Gespräche mit den
Unternehmen einzutreten, um den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und
sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern.
Miterledigt wurde ein eigener Entschließungsantrag von Abgeordneter
Helene Jarmer (G) zur Einrichtung einer barrierefreien
Telefonvermittlungszentrale (750/A(E)). (Schluss) sox/rei

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