• 19.06.2013, 16:28:24
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PRO-GE zur Leiharbeitsflaute: Attraktivität durch Ausbeutung ist kein taugliches Geschäftsmodell

Schindler korrigiert Pichorner: Österreichisches Recht gilt auch für ausländische LeiharbeiterInnen

Utl.: Schindler korrigiert Pichorner: Österreichisches Recht gilt
auch für ausländische LeiharbeiterInnen =

Wien (OTS/ÖGB) - Nicht die neuen Regelungen sind schuld, wenn die
Branche derzeit einen Dämpfer hinnehmen muss, sondern die Unfähigkeit
vieler Leiharbeitsfirmen korrekt damit umzugehen", weist René
Schindler, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE, Darstellungen wie
etwa von Manpower-Geschäftsführer Erich Pichorner gegenüber dem ORF
Steiermark zurück, die Insolvenz der steirischen MPS und eine
generelle Flaute der Arbeitskräfteüberlassung gingen auf die seit 1.
Jänner gültigen Gesetzesänderungen zurück. "LeiharbeiterInnen dürfen
keine ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse mehr sein. Mit den neuen
Bestimmungen ist dieses Ziel ein großes Stück näher gerückt",
erläutert Schindler. "Wer sein Geschäftsmodell weiterhin auf die
Ausbeutung von Beschäftigten aufbaut, darf sich dann nicht über
wirtschaftliche Schwierigkeiten wundern."

Sich vor Verpflichtungen zu drücken, etwa durch einvernehmliche
Auflösungen, sei in der Branche seit Jahren übliche Praxis,
kritisiert Schindler. Kosten für Arbeitnehmeransprüche wie
Kündigungsfristen oder bezahlte Stehzeiten würden in den Tarifen gar
nicht mehr einkalkuliert. "Anstatt gerechtere Arbeitsbedingungen für
LeiharbeiterInnen als Mehrbelastung zu kritisieren, sollte die
Branche einmal Kostenwahrheit bei ihren Preisen herstellen", fordert
Schindler. "Damit die ArbeitnehmerInnen endlich auch bekommen, was
ihnen gesetzlich zusteht."

"Ein zukunftsträchtiges 'Modell Zeitarbeit' kann seine Attraktivität
nicht aus der Benachteiligung von ArbeitnehmerInnen ziehen", stellt
Schindler klar. Zudem sei Pichorners Aussage die neuen Regelungen
würden für ausländische Leiharbeiter nicht gelten, schlicht falsch.
"Gerade durch das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz wurde jetzt
explizit festgelegt, dass alle österreichischen Rechtsnormen auch für
Überlassungen aus dem Ausland gültig sind."

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