- 19.06.2013, 16:24:10
- /
- OTS0273 OTW0273
18. ÖGB-Bundeskongress: Leitantrag - Kapitel Arbeitsmarkt, ArbeitnehmerInnenschutz, Arbeitszeit
Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am 20. Juni
Utl.: Wichtige Forderungen aus dem Leitantrag - Beschlussfassung am
20. Juni= =
Wien (OTS/ÖGB) - Beim 18. ÖGB-Bundeskongress werden die Kapitel
Arbeitsmarkt, ArbeitnehmerInnen- und Bedienstetenschutz sowie
Arbeitszeit des Leitantrags präsentiert und diskutiert. Die
Beschlussfassung erfolgt am 20. Juni über den gesamten Leitantrag.
Einige wichtige Forderungen:++++
ARBEITSMARKT
+ Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf EU-Niveau.
+ Unternehmen, die zu wenig ältere Menschen beschäftigen, müssen
einen Malus zahlen.
+ Wirkungsvoller Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen.
+ Eine Fachkräftemilliarde, die durch den Beitrag der Unternehmen in
einer Höhe von einem Prozent der Jahresbruttolohnsumme finanziert
wird. Daraus werden Lehrlingsausbildung und Weiterbildung gefördert
sowie Qualitätssicherung und überbetriebliche Ausbildung finanziert.
+ Das AMS muss auch weiterhin durch frauenspezifische
Arbeitsmarktinitiativen der Benachteiligung von Frauen am
Arbeitsmarkt entgegenwirken.
+ Projekte, die soziale Infrastruktur schaffen
(Kinderbildungseinrichtungen, Pflege, Soziales etc.), schaffen
einerseits (Frauen-)Arbeitsplätze und ermöglichen andererseits
anderen Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein. Derartige Initiativen
sind unbedingt u. a. durch Mittel der EU zu unterstützen.
+ Ausländische Bildungsabschlüsse müssen leichter und schneller
anerkannt werden.
+ Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen.
ARBEITNEHMERiNNEN- UND BEDIENSTETENSCHUTZ
+ Betriebliche Gesundheitsförderung als Pflicht, statt wie derzeit
nur auf freiwilliger Basis.
+ Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren als
Pflichtaufgabe der Unfallversicherung (AUVA).
+ Arbeits- und OrganisationspsychologInnen an allen Arbeitsstätten,
zusätzlich zu ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften.
+ Alternsgerechte Arbeitsplätze.
+ Rechtsanspruch auf den Umstieg auf eine weniger belastende
Tätigkeit ohne Einkommensverlust, wenn eine belastende Tätigkeit auf
Dauer nicht ausgeübt werden kann.
+ Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten, v. a. um Erkrankungen
durch erhöhte UV-Belastung, um psychische Erkrankungen sowie
Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats.
ARBEITSZEIT
+ Arbeitgeber müssen einen Euro pro Überstunde einzahlen, je zur
Hälfte an das AMS und ins Gesundheitssystem. Das Ziel: weniger
Überstunden, mehr Geld für die Behebung gesundheitlicher Schäden.
+ Arbeitszeitverkürzung: Verkürzung der Normalarbeitszeit sowie der
höchstzulässigen Tages- und Wochenarbeitszeit. Dabei müssen die
Kaufkraft und damit der Lebensstandard der ArbeitnehmerInnen
gesichert bleiben.
+ Wirksame Maßnahmen gegen "Lohn- und Gehaltsdiebstahl" - wenn
Arbeitgeber Mehrarbeits- und Überstunden nicht auszahlen, sollen sich
die Ansprüche der ArbeitnehmerInnen verdoppeln.
+ Die sechste Urlaubswoche muss für alle ArbeitnehmerInnen leichter
erreichbar sein - unabhängig davon, ob sie jahrelang in derselben
Firma arbeiten.
+ All-in-Verträge nur mehr für leitende Angestellte.
+ Recht auf Wechsel der Arbeitszeit - Verbesserung der Teilzeit.
www.bundeskongress.at
www.facebook.at/oegb.at
www.twitter.com/oegb_at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






