- 19.06.2013, 15:36:58
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FA: Rösch fordert nach Alpine-Pleite Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze
Notwendige Infrastruktur-Investitionen sollen neue Impulse setzen
Utl.: Notwendige Infrastruktur-Investitionen sollen neue Impulse
setzen =
Wien (OTS) - Die Insolvenz des Baukonzerns Alpine wird Österreich
schwer treffen. Immerhin müssen im ersten Schritt rund 2000
Mitarbeiter um Ihren Arbeitsplatz fürchten, und da sind etwaige
Nachfolgekündigungen von Zulieferfirmen noch gar nicht inkludiert.
"Nun heißt es schnell und effektiv handeln. Die verfehlte
Regierungspolitik hat hier ihr Übriges dazu beigetragen, denn seit
Jahren werden Millionen an EU-Pleitestaaten geliefert, aber im
eigenen Land Investitionen für Infrastruktur und Bauten stetig
minimiert", stellt heute der Bundesobmann der Freiheitlichen
Arbeitnehmer (FA) und Wiener Landtagsabgeordnete Bernhard Rösch fest.
Dieses "Zurückfahren" von Straßen-, Tunnel- und Wohnbau unterstützt
natürlich einen Baukonzern wie die Alpine nicht gerade. "Daher heißt
es nun Impulse setzten und sinnvolle Investitionen in die
Infrastruktur und damit in die Zukunft zu tätigen. Es freut mich,
dass Minister Hundstorfer in allen acht betroffenen Bundesländern
eine Arbeitsstiftung für alle Alpine- Mitarbeiter sowie die der
Zulieferfirmen einrichten möchte. Auch Auffanggesellschaften sollen
geplant sein, die rund 4000 Mitarbeiter weiter beschäftigen sollen.
Aber das Hauptaugenmerk muss nun auch auf dem Erhalt von möglichst
vielen Arbeitsplätzen legen", erklärt Rösch.
Der FA-Obmann macht darauf aufmerksam, dass der österreichische
Steuerzahler bereits zu 50 Prozent für 300 Millionen Euro Kredit -
also für 150 Millionen Euro - haftet. Das ist die Kreditsumme, die
Alpine bei rund 50 österreichischen Banken offen hat. "Was der
österreichische Steuerzahler davon letztlich zu zahlen haben wird,
hängt davon ab, welche Quote im Sanierungsplan festgelegt wird. Man
kann nur hoffen, dass die als größte Insolvenz der Zweite Republik
bezeichnete Pleite der Alpine nicht im Endeffekt vom österreichischen
Arbeitnehmer doppelt und dreifach bezahlt werden muss", so Rösch.
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