• 19.06.2013, 15:12:42
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  • OTS0251 OTW0251

Justizausschuss: ÖVP blockiert Änderung des "Mafia-Paragraphen"

Gesetzliche Basis für Rechtsanwalts GesmbH und CO KG beschlossen

Utl.: Gesetzliche Basis für Rechtsanwalts GesmbH und CO KG
beschlossen =

Wien (PK) - Eine heftige Debatte rund um einen Antrag der Grünen
(17/A), in dem eine Klarstellung des Paragraphen 278a StGB
("Kriminelle Organisation") verlangt wird und der im sogenannten
Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt zur Anwendung kam, dominierte
den zweiten Teil des heutigen Justizausschusses. Die SPÖ-Vertreter
Johannes Jarolim und Peter Wittmann zeigten sich äußerst verärgert
darüber, dass die ÖVP die ursprünglich vereinbarte Lösung, die auch
von den Justizsprechern aller anderen Fraktionen unterstützt worden
wäre, gestern Nachmittag platzen ließ. ÖVP-Mandatar Franz Glaser
wehrte sich gegen die Kritik und plädierte dafür, den Abschluss des
Prozesses gegen die Tierschützer - fünf von 13 Freisprüchen wurden
aufgehoben - abzuwarten; ein von ihm eingebrachter Vertagungsantrag
wurde schließlich nach einer langen emotional geführten Debatte mit
S-V-Mehrheit angenommen.

Weiters auf der Tagesordnung standen die Verlängerung des
Urheberschutzes für MusikerInnen von 50 auf 70 Jahre, die gesetzliche
Grundlage für die Schaffung einer Rechtsanwalts GesmbH & CO KG, die
Verstärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa sowie diverse
internationale Übereinkommen.

Trotz Einigung der Justizsprecher keine Änderung des Strafgesetzbuchs

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) erläuterte nochmals seinen Antrag
auf Änderung des Strafgesetzbuches, den er bereits im Jahr 2008
erstmals eingebracht hatte. Der Tatbestand im Paragraphen 278a StGB
sollte in dem Sinn präzisierend klar gestellt werden, dass eine
Bezugnahme auf Gewinnabsicht eingefügt und der Verweis auf
"erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" gestrichen wird. Es
gebe wohl Konsens darüber, dass der in der Zwischenzeit
stattgefundene Tierschützerprozess, bei dem es zu Freisprüchen
gekommen ist, äußerst blamabel war und daraus Konsequenzen gezogen
werden müssen. Auch die Justizministerin habe angekündigt, dass sie
den Empfehlungen im Evaluierungsbericht entsprechen und einen
Gesetzesentwurf vorlegen wird. Dazu ist es aber nie gekommen,
kritisierte Steinhauser. Äußerst bedauerlich sei auch die Tatsache,
dass trotz einer Einigung der Justizsprecher aller Fraktionen heute
kein Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen werden
kann. Er habe gehört, dass für das Veto der ÖVP vor allem die
Funktionäre des Bauernbunds verantwortlich sind.

Er habe sich in den eigenen Reihen massiv für eine Gesetzesänderung
eingesetzt, erklärte Ausschussvorsitzender Peter Michael Ikrath (V),
die Bedenken, die auch von Vertretern der Wirtschaft geäußert wurden,
konnten jedoch leider nicht ausgeräumt werden. Dies bedauere er vor
allem vor dem Hintergrund, dass der angesprochene Paragraph dem
Schutzbedürfnis dieser Gruppen überhaupt nicht Rechnung trage. Sein
Fraktionskollege Franz Glaser plädierte dafür, in politischen
Verhandlungen immer die Interessen aller Betroffenen zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gebe es aber eine
Veränderungsbereitschaft von Seiten der Volkspartei, betonte Glaser,
allerdings wolle man noch den nächsten Prozess gegen die Tierschützer
abwarten, da fünf Freisprüche aufgehoben wurden.

Äußerst verärgert über die Vorgangsweise der Volkspartei zeigte sich
Abgeordneter Johannes Jarolim (S), zumal es völlig außer Streit
stehe, dass der Paragraph 278a StGB geändert werden müsse. Mit dieser
Art der Politik könne er jedenfalls nicht leben. Auch Abgeordneter
Peter Wittmann (S) zeigte sich bestürzt und sprach von einer
Bankrotterklärung des Parlaments, wenn der Ausgang von Urteilen
bezüglich Sachbeschädigung mit der Änderung eines
Terrorismusparagraphen verbunden werde.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) konnte den Ärger der SPÖ-
Politiker nachvollziehen, da es um die Reparatur eines Paragraphen
gehe, der "zur unsinnigen Anwendung aufreizt". Das ganze Verfahren in
Wiener Neustadt könne nur als kläglich bezeichnet werden und habe dem
Ansehen der Justiz zutiefst geschadet. Außerdem liege ein
wissenschaftliches Gutachten einer Universitätsprofessorin vor, die
drei akzeptable Änderungsvorschläge gemacht habe. Auch Abgeordneter
Gerald Grosz (B) bezeichnete den Tierschützerprozess als einzigartige
Blamage und forderte eine rasche Gesetzesänderung.

Justizministerin Beatrix Karl unterstrich, dass sie immer für eine
Änderung des Paragraphen 278a StGB eingetreten sei und auch eine
Evaluierungsstudie in Auftrag gegeben habe, in der schließlich drei
Lösungsvarianten aufgezeigt wurden. Um eine Anlassgesetzgebung zu
vermeiden, habe sie aber immer dazu tendiert, die Rechtskraft der
Urteile abzuwarten. Es obliege aber natürlich dem Parlament darüber
zu entscheiden, ob eine Novellierung schon früher gewünscht werde.

Urheberschutz für MusikerInnnen wird auf 70 Jahre verlängert

Eine Urheberrechts-Novelle, die auf Grundlage eines Initiativantrags
der Regierungsparteien (2338/A) mit S-V-Mehrheit beschlossen wurde,
verlängert die Dauer der Leistungsschutzrechte der
Tonträgerhersteller und der ausübenden Künstler, deren Darbietungen
auf Tonträgern festgehalten sind, von bisher 50 auf nunmehr 70 Jahre
nach der Erstveröffentlichung. Vorgesehen sind auch eine Reihe
begleitender Maßnahmen für ausübende Künstler, wie etwa ein
Rechtsverlust des Herstellers zugunsten des ausübenden Künstlers bei
mangelnder Nutzung während der verlängerten Schutzdauer, ein Fonds
für Studiomusiker sowie abzugsfreie Tantiemen für die verlängerte
Schutzdauer.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) hielt diese Verlängerung, die wohl
auf Betreiben der großen Musikkonzerne zustande kam, für sachlich
nicht gerechtfertigt. Dieser Meinung schloss sich auch G-Mandatar
Wolfgang Zinggl an, der einen dringenden Reformbedarf beim
Urheberrecht sah.

Justizministerin Beatrix Karl wies zunächst darauf hin, dass es sich
dabei um eine Umsetzung von EU-Rechtsakten handle, die auch
Österreich nachvollziehen müsse. Sie plane schon seit langem eine
Reform des Urheberrechts, das an das Internetzeitalter angepasst
werden müsse, die diversen Interessen liegen derzeit aber noch sehr
weit auseinander. In der nächsten Gesetzgebungsperiode werde es aber
sicher einen Gesetzesentwurf geben, kündigte sie an.

Rechtsanwalts GesmbH & CO KG findet Eingang ins Gesetz

Einstimmig angenommen wurde ein Berufsrechts-Änderungsgesetz (2378
d.B.), das die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung
einer Rechtsanwalts GesmbH & CO KG schafft. Dadurch sollen flexiblere
Geschäftsbeteiligungsmodelle insbesondere für jüngere
RechtsanwältInnen ermöglicht werden. Diesen wird durch das Gesetz nun
zunächst die Gesellschafterstellung eines Kommanditisten innerhalb
der GesmbH & CO KG eingeräumt, wobei die Möglichkeit besteht, diese
Stellung sukzessive auszubauen. Gegenüber der Rechtsanwalts GesmbH
bietet die CO KG überdies flexible Entnahme- und
gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, am Prinzip der
persönlichen rechtsanwaltlichen Berufsausübung ändert die Zulassung
zur Rechtsanwalts GesmbH & CO KG nichts.

Verstärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa

Sodann wurden Änderungen des Bundesgesetzes über die justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU (2379
d.B.) in der Fassung eines Abänderungsantrages der
Regierungsparteien, der lediglich Redaktionsfehler bereinigte, mit
den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ angenommen. Die Novellierung
dient der Umsetzung von Rahmenbeschlüssen der Union betreffend die
gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen
und schafft damit die innerstaatlichen Voraussetzungen für die
Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen, die
in einem anderen EU-Staat in Bezug auf eine im Inland lebende Person
angeordnet wurden. Damit im Zusammenhang stand auch ein - abgelehnter
- Antrag der FPÖ (275/A(E)), der den Abschluss entsprechender
Staatsverträge fordert, um die Haftverbüßung von in Österreich
verurteilten Ausländern in ihrem Heimatstaat zu ermöglichen.

Während Abgeordneter Harald Stefan (F) der Ansicht war, dass der
Fokus darauf gerichtet werden müsse, dass Straftäter ihre Haft im
Ausland verbüßen, war G-Justizsprecher Albert Steinhauser der
Meinung, dass mit dem Gesetz der richtige Weg beschritten wird.

Erwachsenenschutz, Kampf gegen Korruption und Gewalt gegen Frauen,
Patentgericht

Einstimmig genehmigte der Ausschuss ein Strafrechtsübereinkommen
(2364 d.B.), das gemeinsame Standards bei der Korruptionsbekämpfung
schafft und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
verbessert. Ein ebenfalls einstimmig angenommenes Zusatzprotokoll
(2365 d.B.) erstreckt dabei die Reichweite des Übereinkommens auch
auf Schiedsrichter.

Konsens bestand im Ausschuss weiters betreffend ein Übereinkommens
des Europarats (2449 d.B.) das die Mitgliedstaaten zu verstärkten
Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher
Gewalt verpflichtet.

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurden auch Erwachsenenschutzgesetz
(2404 d.B.) und das damit im Zusammenhang stehende Haager
Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2448
d.B.) angenommen. Ziel der Bestimmungen ist vor allem die Anerkennung
und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz von Personen und des
Vermögens von Erwachsenen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder
der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage
sind, ihre Interessen zu schützen.

Mit S-V-F-Mehrheit beschloss der Ausschuss schließlich noch ein
internationales Übereinkommen (2447 d.B.), durch das ein
Einheitliches Patentgericht mit Sitz in Paris und Nebenstellen in
München und London eingerichtet wird. Die Union strebt damit eine
zentrale Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit mit qualitativ hochwertigen
Entscheidungen in Patentsachen an. (Schluss) sue

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