• 19.06.2013, 13:48:35
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Stiefkindadoption wird für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet

SPÖ, ÖVP und Grüne beschließen Adoptionsrechts-Änderungen im Justizausschuss, aber keine Mehrheit für Fremdkindadoption

Utl.: SPÖ, ÖVP und Grüne beschließen Adoptionsrechts-Änderungen im
Justizausschuss, aber keine Mehrheit für Fremdkindadoption =

Wien (PK) - Die Stiefkindadoption wird nun auch auf
gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet. Entsprechende Änderungen im
Adoptionsrecht wurden heute vom Justizausschuss mit den Stimmen der
Regierungsparteien und der Grünen verabschiedet, sodass einer
Beschlussfassung im Plenum noch vor der Sommerpause nichts mehr im
Wege steht.

Im Rahmen der umfangreichen Tagesordnung des Ausschusses regten die
Abgeordneten auch Nachjustierungen beim neuen Ermittlungsverfahren
nach der Strafprozessreform an und verabschiedeten Änderungen im
Strafprozess betreffend Dolmetscherleistungen vor Gericht.

Stiefkindadoption: Ausschuss beseitigt Hürden für
gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare können in Zukunft das leibliche Kind des
anderen Partners adoptieren. Rechtlich möglich wird dies durch ein
entsprechendes Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes (2403 d.B.) und die
darin enthaltene Klarstellung, dass die familienrechtlichen
Beziehungen des leiblichen Elternteils zum Kind durch die Annahme des
Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Paare dieses Elternteils
nicht aufgehoben werden. Die Zulassung der sogenannten
Stiefkindadoption durch homosexuelle Paare ist auch Folge eines
Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und
passierte den Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und
der Grünen. Eine generelle Öffnung des Adoptionsrechts für
gleichgeschlechtliche Paare bleibt aber weiterhin umstritten. Zwei
diesbezügliche Initiativen der Grünen (1521/A(E))(2217/A(E))
2217/A(E)) fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Abgeordnete Ridi Steibl (V) erinnerte daran, dass der heutige
Beschluss der Umsetzung eines Urteils des europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte dient, und stellte fest, man brauche darüber nicht
zu jubeln. Die vorliegenden Änderungen bedeuten jedenfalls keine
Öffnung für ein generelles Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher
Paare, versicherte sie und betonte ebenso wie ihre Fraktionskollegin
Abgeordnete Karin Hakl, im Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen müsste
das Wohl des Kindes stehen. Hakl erhob ihrerseits schwere Bedenken
gegen eine Adoption durch homosexuelle Paare und argumentierte, für
Kinder sei es mitunter auch aufgrund der Reaktionen ihrer
gleichaltrigen Freunde schwierig, mit der Situation von zwei
gleichgeschlechtlichen Elternteilen umzugehen. Sie wies darüber
hinaus auch auf den Umstand hin, dass in Österreich nur wenige Kinder
für eine Adoption zur Verfügung stehen, und meinte, man sollte doch
bei einer Fremdkindadoption eher darauf achten, dass eine Mutter und
ein Vater das Kind annehmen.

Für die SPÖ traten die Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher und
Elisabeth Grossmann hingegen für eine volle Gleichstellung von
homosexuellen und heterosexuellen Paaren im Adoptionsrecht ein und
meinten, man dürfe keine Scheuklappen vor der Realität aufsetzen.
Grossmann bemerkte in diesem Zusammenhang, man sollte allein das Wohl
des Kindes in den Mittelpunkt stellen und sich nicht von
ideologischen Überlegungen leiten lassen. Beide Mandatarinnen
bedauerten, der heutige Beschluss sei bloß eine Minimalvariante, aus
koalitionären Gründen könne man nicht den Anträgen der Grünen auf ein
generelles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zustimmen.

Ihre Forderung nach einer generellen Öffnung des Adoptionsrechtes für
gleichgeschlechtliche Paare bekräftigten die Abgeordneten Albert
Steinhauser und Wolfgang Zinggl (beide G), die die ÖVP unter Hinweis
auf weitere drohende Verurteilungen durch Höchstgerichte zu einem
Umdenken aufriefen. Steinhauser führte in seinem Diskussionsbeitrag
die Rolle von Vater und Mutter grundsätzlich auf gesellschaftliche
Konventionen zurück und stellte pointiert fest, das Wohl des Kindes
hänge nicht davon ab, was die Eltern im Schlafzimmer machen.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) erteilte namens seiner Fraktion der
Adoption durch homosexuelle Paare eine klare Absage und betonte, die
derzeitige Feststellung des Gesetzgebers, dass es zwei Geschlechter
in der Familie gibt, habe mit sexueller Diskriminierung überhaupt
nichts zu tun. Er kritisierte, das Parlament lasse sich mit dem
heutigen Beschluss seine Gesetzgebung vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte aufzwingen, und sprach in diesem Zusammenhang von
einer politisierenden Willkürentscheidung der Höchstrichter.
Österreich wäre besser beraten, seine Beziehungen zum Europäischen
Gerichtshof zu überdenken, meinte Hübner. Für die Entwicklung des
Kindes könnten zwei gleichgeschlechtliche Elternteile jedenfalls
nachteilige Folgen haben, war der FPÖ-Mandatar überzeugt und wies
gegenteilige Studien als "Szenegutachten" zurück.

Seitens des BZÖ unterstrich Abgeordneter Gerald Grosz, das Optimum
für das Kind sollten Vater und Mutter sein. Die Realität sehe aber
anders aus, gebe es doch immer mehr alleinerziehende Elternteile und
Patchworkfamilien. Klar war für Grosz, dass das Wohl des Kindes nicht
gefährdet sei, wenn zwei gleichgeschlechtliche Partner die
Elternrolle übernehmen. Der BZÖ-Sprecher kündigte seine Zustimmung im
Plenum an, teilte aber mit, er werde heute im Ausschuss der
Abstimmung fernbleiben, um das Stimmverhalten seiner Fraktion nicht
zu präjudizieren.

Abgeordneter Christoph Hagen (T), der an der Sitzung mit beratender
Stimme teilnahm, bezeichnete die vorliegende Regelung bezüglich
Stiefkindadoption als nachvollziehbar und signalisierte die
Zustimmung seines Klubs für das Plenum. Einer generellen Ausweitung
des Adoptionsrechts von gleichgeschlechtlichen Paaren stand er
allerdings ablehnend gegenüber.

Bundesministerin Beatrix Karl sah den heutigen Beschluss vor allem
unter dem Aspekt der notwendigen Umsetzung eines Urteils des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und gab zu bedenken,
Österreich müsse reagieren, wenn ein Verstoß gegen sein
Verfassungsrecht festgestellt wird. Was die Adoption betrifft,
betonte die Ministerin, dem Kindeswohl entspreche es am besten, wenn
es sowohl eine männliche als auch eine weibliche Bezugsperson als
Eltern gibt. In Österreich habe man mehr adoptionswillige Ehepaare
als Kinder, die für eine Adoption zur Verfügung stehen, man sollte
daher diesen Paaren bei der Adoption den Vorzug geben, meinte Karl.

Strafprozessreform: Ausschuss will noch nachjustieren

Einstimmig nahmen die Abgeordneten den Bericht eines Unterausschusses
über die Evaluierung der Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach
der Strafprozessreform zur Kenntnis (III-272 d.B.), der, wie
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) mitteilte, einen gewissen
Präzisierungs- und Nachschärfungsbedarf aufzeigte.

Aufgrund dieser Schlussfolgerungen verabschiedeten die Abgeordneten
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen einen
Entschließungsantrag, der darauf abzielt, die erkannten Defizite zu
beseitigen und die Reform abzurunden. Gefordert werden darin u.a.
eine eindeutige Abgrenzung des Begriffs des Beschuldigten von
Personen, die ohne hinreichendes Substrat angezeigt werden, die
Gewährleistung eines effizienten Rechtsschutzes durch Ausbau der
Instrumente des Einspruchs wegen Rechtsverletzung und des Antrags auf
Einstellung sowie effektiver höchstgerichtlicher
Grundrechtskontrolle, die Verstärkung gerichtlicher Kontrolle
gegenüber unangemessener Verfahrensdauer, der Ausbau des Instituts
des Rechtsschutzbeauftragten gegenüber Einstellungsentscheidungen der
Staatsanwaltschaft zur Lösung von Konflikten zwischen Kriminalpolizei
und Staatsanwaltschaft sowie die Klarstellung der Objektivität und
Unabhängigkeit von Sachverständigen.

Strafprozessrechtsänderungsgesetz setzt Dolmetsch-Richtlinie um

Einstimmig beschloss der Ausschuss ein Strafrechtsänderungsgesetz
(2204 d.B.), das die Richtlinien der EU betreffend Dolmetsch und
Rechtsbelehrung umsetzt und damit klarstellt, dass Beschuldigten, die
die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht sprechen oder
verstehen, während des Strafverfahrens ohne Verzögerung
Dolmetscherleistungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die
Novelle ist darüber hinaus auch Anlass für Änderungen, die auf die
Schaffung eines einheitlichen Rechtsschutzes im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens abzielen. Demnach sind nun sämtliche Eingriffe
der Kriminalpolizei in subjektive Rechte einer Kontrolle durch die
ordentliche Gerichtsbarkeit zu unterziehen. Ein von den
Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag wiederum sieht
eine diversionelle Erledigung für sogenannte leichte Fälle des
Amtsmissbrauchs vor. (Fortsetzung Justizausschuss) hof

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