- 14.06.2013, 10:04:40
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Sozialrechtliche Ansprüche in der EZA werden ausgeweitet
Außenpolitischer Ausschuss beschließt Änderung des Entwicklungshelfergesetzes
Utl.: Außenpolitischer Ausschuss beschließt Änderung des
Entwicklungshelfergesetzes =
Wien (PK) - Vor den heutigen Plenarberatungen trat der
Außenpolitische Ausschuss zu einer Sitzung zusammen, auf deren
Tagesordnung eine Änderung des Entwicklungshelfergesetzes stand, die
im Wesentlichen eine Ausweitung der sozialrechtlichen Ansprüche und
eine pensionsrechtliche Besserstellung von Fachkräften in der EZA
vorsieht und einstimmig beschlossen wurde. Mit breiter Mehrheit
genehmigten die Abgeordneten zudem ein Abkommen mit der Europäischen
Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen über den
Status des in St. Johann angesiedelten Back-up-Systems der Agentur
und seiner VertreterInnen und MitarbeiterInnen.
EZA-Fachkräfte werden pensionsrechtlich bessergestellt
Die einstimmig verabschiedete Novelle des Entwicklungshelfergesetzes
(2375 d.B.) bringt nun eine Verbesserung der arbeits- und
sozialrechtlichen, aber vor allem auch der pensionsrechtlichen
Situation von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit. Konkret
betreffen die Änderungen eine Fortschreibung des Anspruchs auf
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Bereiche
Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration und staatliche
Familienleistungen.
Was die im Gesetz enthaltene Pensionsregelung betrifft, unterstrich
Abgeordneter Franz Glaser (V), EntwicklungshelferInnen seien nunmehr
grundsätzlich in dem Maß abgesichert, wie dies auch für Zivildiener
im Ausland gilt. Es sei ein Akt der Fairness, dass EZA-Fachkräfte
nicht mehr pensionsrechtlich benachteiligt werden, meinte auch SPÖ-
Abgeordnete Petra Bayr.
Grünes Licht für Amtssitzabkommen über Back-up-System der IT-Agentur
Ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen
Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen über den Sitz
des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B.) wurde mit breiter
Mehrheit, aber ohne die Stimmen der FPÖ genehmigt. Es orientiert sich
an Abkommen mit ähnlichen internationalen Organisationen, trägt aber
dem Umstand Rechnung, dass auf EU-Agenturen bereits das Protokoll
über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union anzuwenden
ist.
In der Debatte meldete Abgeordneter Johannes Hübner (F)
grundsätzliche Bedenken gegen Privilegien und Immunitäten von EU-
MitarbeiterInnen an und kritisierte insbesondere in dem Abkommen
enthaltene Zusatzprivilegien wie den steuerfreien Kauf von PKW.
Derartige Sonderrechte seien Ausdruck einer Diplomatie des 18.
Jahrhunderts und heute nicht mehr zeitgemäß, gab er zu bedenken und
appellierte an die Regierung, EU-intern auf eine Abstellung
hinzuwirken. Für europäische Institutionen sollten Privilegien und
Immunitäten auf ein Minimum reduziert werden, forderte auch
Abgeordneter Herbert Scheibner (B), der allerdings die Zustimmung
seiner Fraktion signalisierte. Abgeordneter Josef Cap (S) äußerte
ebenfalls Verständnis für die kritischen Einwände und plädierte für
eine Evaluierung der Strukturen der europäischen Agenturen auf ihre
Zeitgemäßheit. Österreich sollte sich seinen Standortvorteil als
Amtssitzstaat nicht zerstören, warnte Abgeordneter Werner Amon (V)
und wies in diesem Zusammenhang vor allem auf die große
Umwegrentabilität von internationalen Organisationen hin.
Eine Diskussion über die Ausgestaltung der europäischen
Organisationen sei in der EU bereits im Gang, teilte Staatssekretär
Reinhold Lopatka mit, der die Privilegien und Immunitäten aber
grundsätzlich verteidigte. Österreich sei als Amtssitzstaat
eindeutiger Nutznießer der internationalen Organisationen und
Agenturen. Allein in Wien leben rund 20 000 Personen mit
Sonderstatus, dies bringe enorm viel an Kaufkraft, betonte er.
(Schluss) hof
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