- 13.06.2013, 17:53:00
- /
- OTS0306 OTW0306
Wittmann zu Staatszielbestimmungen: "Die Verfassung ist kein Lesebuch"
Staatsziel Tierschutz wird in der Verfassung verankert
Utl.: Staatsziel Tierschutz wird in der Verfassung verankert =
Wien (OTS/SK) - SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann bekräftigte in
seiner Rede in der Nationalratssitzung heute, Donnerstag, dass mit
dem Antrag 2316/A zum Bundesverfassungsgesetz ein "uneingeschränktes
Bekenntnis zum Tierschutz als Staatsziel" festgeschrieben wird. Mit
dieser Vorlage wird nach jahrelangen Verhandlungen endlich das
Staatsziel Tierschutz in der Verfassung verankert. Neben diesem neuen
Staatsziel werden auch weitere Ziele wie die nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen, der Umweltschutz oder die Wasserversorgung
als Teil der Daseinsvorsorge verfassungsrechtlich abgesichert. ****
Zuvor hatte die grüne Abgeordnete Brunner eine angebliche
Hierarchisierung von Staatszielbestimmungen beklagt. Dies nahm
Wittmann zum Anlass, um über den Unterschied zwischen Verfassung und
einfachen Gesetzen aufzuklären: "Eine Staatszielbestimmung ist etwas
anderes als eine einfache gesetzliche Umsetzung von verschiedenen
Regelungen, die man dann im Detail treffen kann. Es kommt nicht zu
einer Überordnung oder Unterordnung von Staatszielbestimmungen - das
gibt es in unserer Verfassung nicht. Die Staatszielbestimmungen
stehen gleichberechtigt nebeneinander und jedes Gesetz ist diesen
Staatszielbestimmungen unterworfen."
Sollten diese in Widerspruch geraten, habe der Verfassungsgerichtshof
die Aufgabe, eine einfache gesetzliche Bestimmung nach den
verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu bewerten. Es mache daher keinen
Sinn, wenn die Opposition eine angebliche Über- oder Unterordnung
zwischen den Staatszielen Forschung, Tierschutz, nachhaltige
Landwirtschaft und anderen anprangere.
Wittmann unterstützt den Antrag zum Bundesverfassungsgesetz und
fasste zusammen: "Für uns heißt das: Es gibt ein uneingeschränktes
Bekenntnis zum Tierschutz und der steht parallel zu anderen
Bereichen, wie z.B. Forschung oder Nachhaltigkeit. Die Verfassung ist
kein Lesebuch. Die Verfassung hat Grundsätze zu formulieren und das
tut sie auch", stellte Wittmann klar. (Schluss) kg/mo
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK






