• 06.06.2013, 20:09:21
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Familienausschuss beschließt Änderungen bei Kinderbetreuungsgeld

Mitterlehner wirbt für Jugendstrategie des Bundes

Utl.: Mitterlehner wirbt für Jugendstrategie des Bundes =

Wien (PK) - Für Unterstützung für die Ziele der Jugendstrategie der
Bundesregierung warb Bundesminister Reinhold Mitterlehner heute im
Familienausschuss. In einer Aktuellen Aussprache mit den
Ausschussmitgliedern betonte der Minister, es handle sich um einen
überparteilichen Prozess, dessen Inhalte in Zusammenarbeit mit vielen
Jugendlichen und Jugendorganisationen erarbeitet wurden. Diese
strategischen Ziele müssten nun mit Leben erfüllt werden.

Der Ausschuss befasste sich auch mit einer Novelle zum
Kinderbetreuungsgeldgesetz, die auf einige Problemfälle, die beim
Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auftreten können, reagiert.
Vorgesehen ist nun eine Vierzehntagesfrist, in der ein Wechsel des
Modells noch möglich ist. Es erfolgen Klarstellungen, die
insbesondere beim Bezug des einkommensabhängigen Kindergeldes
relevant sind, etwa bei der Zuverdienstgrenze. Mit in Verhandlung zu
diesem Punkt standen auch Anträge von BZÖ, FPÖ und Grünen mit
Reformvorschlägen zum Kinderbetreuungsgeld, welche teils vertagt,
teil abgelehnt und teils miterledigt wurden.

Überdies gab der Familienausschuss heute mehrheitlich grünes Licht
für eine Bund-Länder-Vereinbarung, mit der die Kostenbeteiligung des
Bundes am verpflichtenden Kindergartenjahr in der Höhe von 70 Mio. €
jährlich um zwei Jahre verlängert wird. Vertagt bzw. vertagt wurde
schließlich eine Reihe von Oppositionsvorschlägen zu
Familienleistungen.

Mitterlehner wirbt um Unterstützung für Jugendstrategie

In der Aktuellen Aussprache thematisierte Bundesminister Reinhold
Mitterlehner zuerst die Kampagne für Familien, welche sein Ressort
gestartet habe, und mit der man sich an Erfahrungen aus Deutschland
und Frankreich orientiere. Es gehe darum, die gesellschaftliche
Wahrnehmung von Familien und ihrer Bedeutung zu verbessern. Zwar
würden viele Jugendliche eine Familiengründung als Lebensziel
benennen und ein hoher Prozentsatz junger Erwachsene habe einen
Kinderwunsch. Allzu oft würden diese Vorstellungen aber nicht
realisiert. Hier müssten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
verbessert werden, meinte Mitterlehner. Die Kampagne sei so günstig
wie möglich gestaltet worden und werde rund 800.000 € kosten, erfuhr
Abgeordnete Ursula Haubner (B) auf Nachfrage. Sie werde von allen
Familienorganisationen des Landes unterstützt und gehe damit über
sein Ressort hinaus.

Im Mittelpunkt der Aussprache stand die Jugendstrategie der
Bundesregierung. Bundesminister Mitterlehner erläuterte die
strategischen Ziele für die Jahre 2013 bis 2020. Sie fokussierten
sich auf drei Bereiche. Beschäftigung und Bildung ziele darauf ab,
die Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin auf einem niedrigen Stand
zu halten und Chancen für jene Gruppe, die trotz aller Anstrengungen
von Arbeitslosigkeit betroffen sei, zu eröffnen. Die Jugendstrategie
setze dabei auf verstärkte Bildungs- und Berufsorientierung, erfuhr
Abgeordnete Gabriele Tamandl (V).

Unter den Stichworten Beteiligung und Engagement wolle man die
Wahlbeteiligung der Jugendlichen erhöhen. Hier wende man sich vor
allem an die Erstwähler. Sehr viele Jugendliche seien auch jetzt
schon bereit, sich zu engagieren. Diesen Prozentsatz wolle man noch
anheben, und erreichen, dass zumindest die Hälfte der Jugendlichen
von 14 bis 24 Jahren an einem Beteiligungsprojekt teilnimmt und sich
an Freiwilligenarbeit beteiligt.

Unter Lebensqualität und Miteinander gehe man auf die Tatsache ein,
dass trotz einer an sich guten objektiven Situation viele Jugendliche
in Österreich eine nur geringe Lebenszufriedenheit zum Ausdruck
bringen. Auf die Frage von Abgeordnetem Karl Öllinger (G), was man
hier tun könne, meinte der Minister, die Erfahrung der Partizipation
sei ein wichtiges Mittel, um diesem negativen Gefühl
entgegenzuwirken. Auch dem Bereich Gesundheit werde hier besondere
Aufmerksamkeit geschenkt.

Jugendliche mit Migrationshintergrund seien in der Strategie adäquat
berücksichtigt, da man einen repräsentativen Querschnitt der
österreichischen Jugend in die Erarbeitung der Strategie einbezogen
habe, hielt der Minister Abgeordneter Kitzmüller entgegen. Es seien
in das Jugendmonitoring bei der Erstellung der Strategie auch Kinder
und Jugendliche unterhalb des Wahlalters einbezogen worden. Die
weitere Umsetzung der Jugendstrategie über die Legislaturperiode
hinaus werde durch das in seinem Ressort angesiedelte
Kompetenzzentrum Jugend sichergestellt, erfuhren die Abgeordneten
Anna Höllerer (V) und Angela Lueger (S). Es habe die Aufgabe, ein
stabiles Netzwerk zwischen Akteuren und Stakeholdern zu entwickeln.
Wichtig sei auch die Unterstützung der Bundesländer, bei denen viele
Kompetenzen im Bereich Jugend liegen.

Zur Sprache kamen dann Fragen der Kinderbetreuung und andere
Familienthemen. Das von ihm angestrebte Ziel, pro Jahr 100 Mio. € für
die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen zu können, sei nur mit
Beteiligung der Länder erreichbar, hielt Mitterlehner fest. Er lese
aus der Statistik keinen Rückgang bei der Väterkarenz ab, erklärte er
gegenüber Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S). Der vordergründige
Unterschied erkläre sich daraus, dass sein Ressort andere Parameter
betrachte als das Frauenministerium. Ein Ausbau des Papa-Monats stoße
derzeit auf Widerstand der Sozialpartner, die auf die konjunkturelle
Lage verweisen. Die Umsetzung des TOP-Jugendtickets schreite gut
voran, man habe mit allen Ländern eine Einigung bereits erzielt oder
stehe kurz davor, erfuhr die Abgeordnete. Die Ausweitung auf
Studierende werde von der Situation des Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) abhängen.

Daniela Musiol (G) thematisierte die Frage der Qualitätssicherung bei
Kinderbetreuungseinrichtungen, die mittels einer 15a-Vereinbarung
erfolgen sollte, und wollte wissen, warum diese nicht über ein
Bundesrahmengesetz geregelt werde. Der Minister stellte dazu fest,
dass auf Wunsch der Länder eine 15a-Vereinbarung geschlossen werde,
er werde sie zu einem passenden Zeitpunkt vorlegen. Zum Thema der
tertiären Ausbildung der ElementarpädagogInnen verwies Minister
Mitterlehner Abgeordnete Musiol ebenfalls auf Bemühungen des Bundes,
die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung zu garantieren und dabei
auch die Ausbildung der KindergärtnerInnen an das Modell der
PädagogInnen heranzuführen. Das 3. Zusatzprotokoll zur UN-
Kinderrechtskonvention habe Österreich bereits unterzeichnet, teilte
der Minister der Grünen Abgeordneten außerdem mit.

Die Abgeordneten diskutierten mit dem Minister auch über
Familienleistungen. Das von Abgeordneter Anneliese Kitzmüller (F)
favorisierte Steuermodell einer Pro-Kopf-Besteuerung, das aus ihrer
Sicht mehr Gerechtigkeit für Familien bringe, entspreche nicht den
Vorstellungen seines Ressorts. Das Finanzministerium arbeite im
Übrigen an einer anderen Variante einer Pro-Kopf-Besteuerung. Es
seien bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, um die
Leistungen des FLAF zu durchforsten, meinte Mitterlehner in Richtung
der Abgeordneten Martina Schenk (T) und Ursula Haubner (B).

In der Frage der vollständigen Rückzahlung der Familienbeihilfe durch
Studierende bei nur geringfügigen Überschreitungen der
Zuverdienstgrenze eines Monats versprach Minister Mitterlehner
Abgeordnetem Josef Riepl (S) die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags.

Lösungen für Problemfälle beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld soll für Eltern verbessert und
vereinfacht werden. Ziel ist es, Lösungen für gewisse Problemfälle zu
schaffen. Eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (2336 d.B.)
sieht unter anderem die Abstimmung der Zuverdienstgrenze für
BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes
beziehungsweise einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
mit der aktuellen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze vor. Auch in Fällen, wo
Eltern gegen eine Ablehnung des einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, wird künftig das
Kinderbetreuungsgeld während der Dauer des Gerichtsverfahrens
ausbezahlt.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) hob als besonders positiv hervor, dass es
nun innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung noch möglich sein wird,
eine andere Variante zu wählen. Irrtümer bei der Antragstellung
könnten so noch korrigiert werden. Abgeordnete Christine Marek (V)
merkte an, dass der Definition des Anspruchszeitraums nur mehr
Kalendermonate zugrunde gelegt werden, in denen an allen Tagen
Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Damit würden komplizierte
Berechnungen bei Rumpfmonaten wegfallen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) zeigte sich zufrieden darüber, dass
die Regierungsvorlage nun Eltern die Möglichkeit zur Änderung ihrer
Entscheidung über das gewählte Betreuungsgeldmodell innerhalb einer
Toleranzfrist gibt, allerdings hätte sie sich eine großzügigere
Berechnung des Einspruchszeitraums gewünscht. Ihr Antrag (2172/A(E))
wurde mit der Regierungsvorlage miterledigt.

Zwei weitere Oppositionsvorschläge zum Kinderbetreuungsgeld standen
zum Thema Kinderbetreuungsgeld mit in Verhandlung. Eine Reform des
überkomplexen Kinderbetreuungsgeldes sei dringend notwendig, forderte
Abgeordnete Ursula Haubner, die einen Entschließungsantrag
(2142/A(E)) auf eine Vereinfachung der Bezugsvarianten und Entfall
der Zuverdienstgrenze vorlegte. Für eine völlige Abschaffung der
Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld argumentierte auch
Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) mit einem Antrag ihrer Fraktion
(2052/A(E)), diese Forderung sei nach wie vor nicht erfüllt.

Die Abgeordneten Christine Marek (V), Gabriele Binder-Maier (S) und
Daniela Musiol (G) stimmten darin überein, dass bei einem gänzlichen
Entfall der Zuverdienstgrenze der erwünschte Lenkungseffekt in
Richtung von mehr Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung entfallen
würde. Diesen Aspekt unterstrich auch Bundesminister Reinhold
Mitterlehner. Es solle eine faktische Väterbeteiligung erreicht
werden und nicht nur ein Anreiz zur Einkommensoptimierung. Bisher
habe niemand ein brauchbares Modell für ein Kinderbetreuungsgeld ohne
Zuverdienstgrenze vorgelegt. Eine Vereinfachung des Kindergeldes sei
dann denkbar, wenn das Barcelona-Ziel beim Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen erreicht sei, stellte Mitterlehner
fest.

Die Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde mit der Mehrheit
von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Der Antrag des BZÖ wurde mit
SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt. Der Antrag der Freiheitlichen wurde nur von
FPÖ und BZÖ unterstützt und wurde daher abgelehnt.

Bund stellt weitere 140 Mio. € für verpflichtendes Kindergartenjahr
bereit

Mit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres hat sich
der Bund dazu bereit erklärt, den Ländern und Gemeinden die daraus
entstehenden Mehrkosten teilweise abzugelten. Seit dem
Kindergartenjahr 2009/10 wurden aus diesem Titel jährlich 70 Mio. €
zur Verfügung gestellt, die nach einem bestimmten Schlüssel -
abhängig vom Anteil der 5-jährigen Kinder - auf die Bundesländer
aufgeteilt werden. Nun soll die Bund-Länder-Vereinbarung um zwei
weitere Jahre verlängert werden. Der Familienausschuss gab heute
grünes Licht für die entsprechende Regierungsvorlage (2335 d.B.).

In der neuen Bund-Länder-Vereinbarung wird nicht nur die
Fortschreibung des Zweckzuschusses in der Höhe von 70 Mio. € für die
Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 verankert und der jeweilige
Aufteilungsschlüssel für die Bundesländer festgelegt. Auf Anregung
des Rechnungshofs werden auch einige Klarstellungen in Bezug auf die
zulässige Verwendung der Mittel getroffen. Gelder, die nicht zur
Abdeckung des Mehraufwandes für das kostenlose Kindergartenjahr
benötigt werden, können wie bisher für qualitätssichernde Maßnahmen
wie die Reduzierung von Gruppengrößen oder die Qualifizierung des
Personals sowie zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze
eingesetzt werden.

Ziel des verpflichtenden und halbtägig kostenlosen Kindergartenjahres
ist es, allen fünfjährigen Kindern unabhängig von der
Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie von
sonstigen sozialen Einflussfaktoren bessere Startchancen in das
spätere Schul- und Berufsleben zu bieten.

Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde vom Familienausschuss mit den
Stimmen der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und des BZÖ genehmigt. Die FPÖ
begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass sie schon seinerzeit
gegen das verpflichtende Kindergartenjahr gestimmt habe. Sie halte
nichts davon, Eltern zwangszuverpflichten, ihre Kinder außerhäuslich
zu betreuen, ob sie das wollten oder nicht, sagte Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenewein. Ihr zufolge gibt es außerdem keinen Nachweis,
dass sich die Sprachkompetenz der SchülerInnen durch das
verpflichtende Kindergartenjahr verbessert hätte.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) qualifizierte demgegenüber das
verpflichtende Kindergartenjahr als wichtiges Bildungsjahr. Ihrer
Meinung nach wäre es wichtig, nun der Qualität der Ausstattung der
Kindergärten und der PädagogInnenausbildung mehr Augenmerk zu
schenken. Auch SPÖ-Abgeordnete Gabriele Binder-Maier hob die
Bedeutung des Kindergartens für die soziale und geistige Entwicklung
von Kindern hervor.

Seitens der Grünen bedauerte Abgeordnete Daniela Musiol, dass der
verpflichtende Kindergartenbesuch nicht auf zwei Jahre ausgedehnt
wird. Zudem drängte sie darauf, die Qualität der Kindergärten durch
einen bundesgesetzlichen Rahmen zu sichern und nicht nur am
Vormittag, sondern ganztags eine kostenlose Betreuung anzubieten.

Zum von Musiol angeschnittenen Problem, dass PendlerInnen, deren
Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland als ihr Wohnort liegt,
keinen Anspruch auf einen kostenlosen Besuch ihres Kindes in einem
Kindergarten in Arbeitsplatznähe haben, merkte Familienminister
Reinhold Mitterlehner an, hier seien die Länder gefordert, eine
Lösung zu finden. Generell wies er darauf hin, dass der Anteil von
Kindern in Kindergärten mit nichtdeutscher Muttersprache in den
Jahren 2008 bis 2011 von 23,9 % auf 26,5 % gestiegen ist, was er als
Beleg für die Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Kindergartenjahres
wertet. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr wird laut
Mitterlehner von den Ländern abgelehnt, da diese fürchten, die
notwendige Qualität nicht gewährleisten zu können.

Valorisierung von Familienleistungen: Oppositionsanträge vertagt

Zum Abschluss befasste sich der Familienausschuss in seiner heutigen
Sitzung mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, die entweder vertagt
oder abgelehnt wurden. So konnte sich die FPÖ nicht mit ihren
Forderungen durchsetzen, die Familienbeihilfe und das
Kinderbetreuungsgeld rückwirkend an die Inflation anzupassen
(267/A[E]) und Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder daheim
betreuen, zusätzlich finanziell zu unterstützen (2246/A[E]). Beide
Anträge wurden ebenso vertagt wie ein Entschließungsantrag des BZÖ
betreffend die laufende Valorisierung von Familienleistungen
(2141/A[E]).

Seitens der Koalitionsparteien gab Abgeordnete Anna Höllerer (V) zu
bedenken, dass eine Ausweitung von Familienleistungen nur dann
möglich sei, wenn dies die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich
und die finanzielle Lage des Familienlastenausgleichsfonds zuließen.
Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass an einer Reform der
Familienleistungen gearbeitet werde.

Demgegenüber wies Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) darauf hin,
dass viele Familien unter dem deutlich spürbaren Wertverlust der
Familienbeihilfe leiden. Abgeordnete Daniela Musiol zeigte kein
Verständnis dafür, dass zwar Pensionen jährlich angepasst würden,
Familienleistungen aber nicht. Abgeordnete Ursula Haubner (B) hielt
fest, man müsse weg von der Ankündigungspolitik hin zum Handeln
kommen.

Ein weiterer Antrag der FPÖ (1346/A[E]) wurde von allen anderen
Fraktionen abgelehnt. FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller
hatte vorgeschlagen, die Familienbeihilfe für Kinder, die in anderen
EU- bzw. EWR-Staaten leben, an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen
Aufenthaltsland anzupassen. Nach Meinung der Abgeordneten Angela
Lueger (S) und Christine Marek (V) wäre dies eine europarechtswidrige
Diskriminierung ausländischer ArbeitnehmerInnen, Marek machte zudem
auf den horrenden administrativen Aufwand aufmerksam. Abgeordnete
Daniela Musiol gab zu bedenken, dass man nach Logik der FPÖ manchen
ausländischen Beschäftigten, etwa jenen aus Luxemburg oder Schweden,
eine höhere Familienbeihilfe als ÖsterreicherInnen gewähren müsste.
Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) äußerte sich kritisch zum Antrag.

Hilfestellung für KindergeldbezieherInnen bei plötzlichem Tod des
Kindes

Gemeinsam überlegen wollen die Abgeordneten, wie sie Familien besser
unterstützen können, deren Kind während des Bezugs von
Kinderbetreuungsgeld stirbt. Die Forderung der Grünen, Eltern im
Falle des plötzlichen Kindstods dadurch zu entlasten, indem man ihnen
noch eine Zeitlang Kinderbetreuungsgeld und Kündigungsschutz gewährt
(2171/A[E]), halten die Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und
Gabriele Binder-Maier (S) für zu kurz gegriffen. Tamandl wies darauf
hin, dass eine bereits ausgezahlte Familienbeihilfe bzw. bereits
ausgezahltes Kinderbetreuungsgeld von den Behörden in einem solchen
Fall ohnehin nicht zurückgefordert würden, und es auch
arbeitsrechtlich verschiedene Möglichkeiten, etwa die Fortsetzung der
Karenz im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber oder Krankenstand, gebe.
Sie regte an, eine Broschüre zu erarbeiten, um betroffenen Familien
Hilfestellung zu geben. Handlungsbedarf sehen auch die Abgeordneten
Binder-Maier und Anneliese Kitzmüller (F).

Der Antrag wurde, wie auch ein zweiter Entschließungsantrag der
Grünen (598/A[E]), vertagt. Abgeordnete Daniela Musiol fordert in
diesem zweiten Antrag, dem Bund die Grundsatzkompetenz für
Kindergärten und für andere Formen der Tagesbetreuung von Kindern wie
Kinderkrippen, Horte und Tageseltern zu übertragen, um pädagogische
Mindeststandards sowie einheitliche Kriterien für Gruppengrößen und
die Ausstattung von Einrichtungen sicherzustellen. Sie bedauerte
außerdem, dass verabsäumt wurde, die KindergartenpädadogInnen in die
PädagogInnenausbildung Neu einzubeziehen. Damit werde Österreich ab
2015 das einzige EU-Land sein, in dem KindergartenpädagogInnen keine
Universitätsausbildung haben, skizzierte sie.

Abgeordnete Christine Marek (V) machte hingegen geltend, dass mit dem
Gesetzentwurf zur neuen PädagogInnenausbildung eine wichtiger
Grundstein für die Höherqualifizierung von ElementarpädagogInnen
gelegt werde und Studiengänge für KindergartenleiterInnen in Planung
seien. Darüber hinaus gab sie zu bedenken, dass der Bund den Ländern
die Anstellungserfordernisse für KindergartenpädagogInnen nicht
diktieren könne.

Schließlich lehnten SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne einen Antrag des BZÖ ab,
analog zum Datenschutzrat einen Kinder- und Jugendrat als
Interessenvertretung einzurichten und diesen frühzeitig in den
Gesetzwerdungsprozess einzubinden (2325/A(E)). Sie teile zwar das
Anliegen von BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner, eine starke Lobby
für Kinder und Jugendliche zu schaffen, sagte Abgeordnete Daniela
Musiol (G), ihrer Meinung nach wäre es jedoch sinnvoller, bestehende
Einrichtungen zu stärken. Auch die Abgeordneten Angela Lueger (S),
Gabriele Tamandl (V) und Anneliese Kitzmüller (F) wiesen auf
bestehende Gremien wie die gesetzliche Bundesjugendvertretung hin.
(Schluss) sox/gs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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