- 04.06.2013, 19:27:17
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Mitterlehner für Neuanfang bei Energieeffizienzpaket
Wirtschaftsausschuss beschließt Stromkennzeichnung
Utl.: Wirtschaftsausschuss beschließt Stromkennzeichnung =
Wien (PK) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bedauerte heute
das Scheitern der Verhandlungen über das Energieeffizienzpaket und
meinte, ein Neuanfang sei nun die einzige Möglichkeit, Zuwarten würde
die Probleme nicht lösen. Als Teilbereich des Pakets wurde im
Wirtschaftsausschuss lediglich die Umsetzung der EU-Richtlinie
betreffend Transparenz im Energiegroßhandel sowie ein Antrag der
Regierungsparteien auf Kennzeichnung des Stroms nach seiner
Erzeugungsform verabschiedet. Weitere Beschlüsse des Ausschusses
betrafen eine Neuordnung des Instanzenzugs innerhalb der
Wirtschaftskammer, die Umsetzung der EU-Richtlinie über
Industrieemissionen für den Bereich des gewerblichen
Betriebsanlagenrechts sowie Vereinfachungen der Regeln für
Abverkäufe.
Ausschuss beschließt Stromkennzeichnung und Transparenzrichtlinie
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bedauerte ebenso wie die
Abgeordneten Wolfgang Katzian (S) und Peter Haubner (V) das Scheitern
der Verhandlungen über das Energieeffizienzpaket und meinte, der
Entwurf sei ausgewogen gewesen, ein Zuwarten bringe nun keine Lösung,
die Probleme würden im Gegenteil nur aufgeschoben. Mitterlehner
zeigte vor allem kein Verständnis für die Haltung der Grünen,
insbesondere deren Beharren auf ein Festschreiben einer
Energieverbrauchsobergrenze von 1000 Petajoule. Er trat für einen
Neuanfang ein und gab zu bedenken, angesichts des hohen Potenzials
der Energieeffizienz sei dies die einzige Lösung, die der Politik nun
verbleibt.
Die Ansätze des Pakets seien gut und richtig gewesen, war auch SPÖ-
Mandatar Wolfgang Katzian überzeugt, der nun dazu aufrief, einige
Punkte, wie etwa den Online-Anbieterwechsel, doch noch umzusetzen.
Für die Volkspartei bekannte sich Abgeordneter Peter Haubner mit
Nachdruck zu Energieeffizienz sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes und zu leistbaren Energiekosten. Die Forderung der Grünen
nach Festschreibung von 1000 Petajoule hätte jedenfalls mehr Kosten
für die Wirtschaft und damit Nachteile für den Wirtschaftsstandort
verursacht, stand für Haubner fest, der aber ebenfalls von der
Möglichkeit einer Einigung bis zum Plenum zumindest hinsichtlich des
Online-Wechsels ausging. Diese Hoffnung äußerte auch Abgeordneter
Ernest Windholz (B), der sich verärgert zeigte, dass mit dem
Scheitern des Effizienzpaketes auch der grundsätzlich bereits
getroffene Konsens über den Online-Wechsel des Energieanbieters zu
Fall gebracht wurde.
Abgeordnete Christiane Brunner (G) unterstrich die Bedeutung des
Energieeffizienzgesetzes für ihre Fraktion, kritisierte aber, der
erste Entwurf, der für die Grünen durchaus tragbar gewesen wäre, sei
in den Verhandlungen immer weiter abgeschwächt worden. Brunner
beharrte auf der gesetzlichen Festlegung der Obergrenze für den
Energieverbrauch von 1000 Petajoule bis 2020 und betonte, die Grünen
seien offen für weitere Gespräche, aber nicht bereit, einer
Minimallösung zuzustimmen.
Ziel des letztlich gescheiterten Entwurfes waren im Wesentlichen die
Konkretisierung des österreichischen Energieeinsparrichtwerts sowie
die Festlegung von Effizienzverpflichtungen für energieverbrauchende
Unternehmen und Energielieferanten. Geplant waren darüber hinaus auch
Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie
die thermische Sanierung von Gebäuden durch den Bund. Auch hätte
durch das Paket die Weiterführung von Förderungen für neue und
bestehende Kraft-Wärme-Kupplungsanlagen sichergestellt werden sollen.
Beschlossen wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien nun
lediglich Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -
organisationsgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und im Energie-Control-
Gesetz, die auf einen Antrag (2323/A) der Abgeordneten Peter Haubner
(V) und Wolfgang Katzian (S) zurückgehen und die Umsetzung der EU-
Richtlinie über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels
zum Ziel haben. Im Einzelnen sollen durch die Initiative der
Regierungsparteien ein Verbot des Insiderhandels und der
Marktmanipulation sowie die Verpflichtung der Marktteilnehmer zur
Registrierung verankert werden.
Weiterer zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die in einem
Abänderungsantrag der Regierungsparteien enthaltene Verpflichtung zur
Stromkennzeichnung. Wie Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) erklärte,
zielt diese Regelung darauf ab, jede Kilowattstunde Strom mit einem
Nachweis ihrer Erzeugungsform zu versehen, sodass in der Praxis nun
auch Atomstrom als solcher ausgewiesen sein muss.
Keine Zustimmung fand dieser Antrag zunächst bei FPÖ und BZÖ, die
sich die Möglichkeit für eine Zustimmung im Plenum allerdings noch
vorbehielten. Heftige Kritik an der Initiative übte hingegen
Abgeordnete Christiane Brunner seitens der Grünen. Sie forderte eine
lückenlose Stromkennzeichnung und beanstandete vor allem nach wie vor
bestehende Ausnahmeregelungen für Pumpspeicherkraftwerke.
Zum Thema Energie lag dem Ausschuss auch ein Antrag (2320/A) der FPÖ
auf Änderungen im Ökostromgesetz und im Gaswirtschaftsgesetz vor, der
im Wesentlichen auf eine Forcierung von Biogasanlagen hinausläuft,
bei der Abstimmung aber vertagt wurde. Abgeordneter Bernhard Themessl
(F) fordert darin den Entfall der Bestimmung in § 21 Ökostromgesetz,
die im Zusammenhang mit den Einspeisetarifen auf einen Mindestanteil
von 50 % Biogas in der Verstromungsanlage abstellt, und argumentiert,
ohne Senkung der Prozentzahl könnten die bereits vorhandenen
hocheffizienten Gas und Dampf Kombi-Kraftwerke nicht eingesetzt
werden und man müsste extra für die Biogasanlagen zusätzliche
Kraftwerke bauen.
Günstige Strom- und Gaspreise nur durch mehr Wettbewerb
Im Zeichen der Weiterentwicklung des österreichischen Energiemarkts
in Richtung Wettbewerb und Versorgungssicherheit steht der
Tätigkeitsbericht der Energie Control Austria (E-Control) (III-416
d.B.), der von den beiden E-Control-Vorständen Walter Boltz und
Martin Graf präsentiert und seitens der Abgeordneten mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zur Kenntnis genommen wurde. Das Papier
liefert Zahlen, Daten und Fakten zum heimischen Energiemarkt, spricht
von einer Zuwachsrate der inländischen Nachfrage nach Energie von 1
%, weist aber auch auf Strompreisschwankungen und auf einen
Preisanstieg für die Haushalte bei Gas hin.
Im Mittelpunkt der Debatte standen vor allem der Wechsel des
Anbieters sowie die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen
Großhandelspreisen und Haushaltspreisen bei Strom und Gas. Die
niedrige Rate beim Lieferantenwechsel war sowohl für
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner als auch für Walter Boltz
Indiz dafür, dass der Wettbewerb in Österreich noch nicht in dem
Ausmaß funktioniert, wie dies in anderen EU-Staaten der Fall ist.
Boltz meinte, erst wenn es gelingt, die Wechselrate von derzeit 1-2 %
auf 4-5 % pro Jahr zu erhöhen, habe man jene Untergrenze erreicht,
bei der der Wettbewerb beginnt. Er trat aus diesem Grund für den auch
vom Abgeordneten Ernest Windholz (B) geforderten Online-Wechsel ein,
versprach sich aber auch entscheidende Impulse in Richtung
Anbieterwechsel durch die Netzidentität. Insgesamt war Boltz
überzeugt, dass marktgerechte, günstige Energiepreise nur durch mehr
Wettbewerb entstehen können.
Von der Abgeordneten Christiane Brunner (G) auf die Energiewende
angesprochen, bemerkte Boltz, diese sei gescheitert, zumal Europa mit
seinen ambitionierten Zielen alleine dastehe. Was Europa tue sei
global für die CO2-Bilanz unerheblich. Es gelte daher, das Projekt
Energiewende neu zu bewerten und Überlegungen anzustellen, ob
Energieeffizienz nicht doch wichtiger wäre, als der Ausbau der
erneuerbaren Energie.
Probleme beim Netzausbau in Österreich sah Boltz ebenso wenig wie
Minister Mitterlehner. Beide verorteten die Schwierigkeiten in
Deutschland, wo, wie Mitterlehner zu bedenken gab, aufgrund von
Leitungsproblemen überschüssiger Strom gegen Verluste exportiert
werden müsse. Was die von Abgeordnetem Alois Gradauer (F)
kritisierten Unterschiede zwischen Großhandelspreisen und Haushalts-
bzw. Gewerbepreisen bei Strom und Gas betrifft, teilte Martin Graf
mit, die Energie-Control habe ein Verfahren auf Offenlegung der Daten
bezüglich der Beschaffungspreise einzelner Energieunternehmen
eingeleitet. Nachdem der Verfassungsgerichtshof bestätigt hatte, dass
die E-Control diese Daten abfragen dürfe, müsse nun noch ein
entsprechendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof abgewartet
werden.
Neue Instanzenzüge bzw. Behördenstruktur bei Wirtschaftskammer,
Wirtschaftstreuhändern, Ziviltechnikern, Bilanzbuchhaltern
Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschloss der Ausschuss einen Antrag
(2309/A) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter
(S) auf Änderung des Wirtschaftskammergesetzes, der auf die neu
geschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz reagiert.
Demnach sollen nun sämtliche innerhalb der
Wirtschaftskammerorganisation bestehenden oder direkt zum
Bundesminister führenden Instanzenzüge entfallen. Gegen Bescheide der
jeweiligen Verwaltungsbehörde erster Instanz wird nunmehr nur noch
das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden können.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) sah Ausnahmen für Alten- und
Pflegeheime als nicht schlüssig und eine Wahlrechtsreform der
Wirtschaftskammer als überfällig an. Auch Abgeordneter Bernhard
Themessl (F) äußerte sich kritisch zur Wahlordnung der
Wirtschaftskammer.
Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im
Ziviltechnikerkammergesetz als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-
Novelle 2012 waren Gegenstand eines weiteren, mit
Stimmeneinhelligkeit verabschiedeten Antrags der Abgeordneten Peter
Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) (2310/A). Die beiden
Abgeordneten erklärten, dass es im Wesentlichen darum gehe, dem
grundsätzlichen Systemwechsel im administrativen Instanzenzug
Rechnung zu tragen.
Ein Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das auf Basis eines
Initiativantrags (2308/A) der Abgeordneten Konrad Steindl (V) und
Christoph Matznetter (S) mit Stimmenmehrheit, aber ohne Zustimmung
der Grünen, beschlossen wurde, bringt eine Überarbeitung der
Behördenstruktur sowie weitere Anpassungen im Sinn der
Verwaltungsökonomie. Unverändert bleiben die Bestimmungen zum
Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter, neu ist hingegen die
Auflösung der Paritätischen Kommission und die Übertragung ihrer
Aufgaben an die Wirtschaftskammer.
Fachprüfungen in diesem Bereich als wichtigstes Zugangskriterium wird
den Meisterprüfungsstellen übertragen. Als wesentliche Neuerung wird
zudem die Option einer ex ante Anrechnung von Prüfungen externer
Lehrgangsanbieter geschaffen. Im Sinne einer modularen Erweiterung
des Berechtigungsumfangs soll überdies ein bereits bestehender
Berechtigungsumfang nicht zu einer neuerlichen Prüfung führen.
Die Abgeordneten Christoph Matznetter (S) und Konrad Steindl (V)
erläuterten, es sei insbesondere darum gegangen, nach Auflösung der
Paritätischen Kommission die Qualität von Fachprüfungen zu sichern.
Dafür gebe es nun eine Lösung. Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G)
kritisierte jedoch das grundsätzliche Vorgehen und meinte, die
Betroffenen seien auch diesmal nicht angehört worden.
Gewerbeordnung setzt Emissionsrichtlinie für Betriebsanlagen um
Eine Änderung der Gewerbeordnung (2337 d.B.) als Folge der
Umgestaltung der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe sieht
zunächst eine Anpassung des Entziehungstatbestands an die neue
Rechtslage vor. Hauptgesichtspunkt der Novelle ist aber die im Wege
eines umfangreichen Abänderungsantrages der Regierungsparteien
geregelte Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen für
den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts, die u.a. die
Vorkehrungen zum Boden- und zum Grundwasserschutz ausbaut und eine
ausdrückliche Verpflichtung zur Durchführung von sogenannten
Umweltinspektionen normiert.
Abgeordneter Peter Haubner (V) brachte den umfangreichen SPÖ-ÖVP-
Abänderungsantrag ein. Abgeordneter Bernhard Themessl (F) meinte, die
FPÖ lehne prinzipiell jede weitere Belastung von Unternehmen ab. Er
kritisierte auch das Vorgehen, eine gesetzliche Regelung hastig
mittels eines umfangreichen Abänderungsantrags vorzunehmen. Dem
schloss sich Abgeordneter Ernest Windholz (B) an. - Die Änderung der
Gewerbeordnung wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit der
Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen.
UWG-Novelle bringt Vereinfachung der Regeln für Abverkäufe
Gemeinsam mit der Gewerbeordnung erörterte der Ausschuss auch eine
Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle
2013), die die Bewilligungspflicht bei der Ankündigung von bestimmten
Ausverkäufen reduziert (2338 d.B.). Eine Vorabbewilligung für den
Ausverkauf ist nunmehr nur noch bei Geschäftsauflösung bzw. -
verlegung gegeben. Im Fall der Ankündigung von beschleunigten
Ausverkäufen aufgrund von Elementarereignissen wie etwa Hochwasser
oder Brand soll eine bloße Anzeigepflicht anstelle des nach dem
geltenden Recht normalen Bewilligungsverfahrens ausreichen. Hierin
erkannte auch die Opposition eine Verwaltungsvereinfachung, die
Zustimmung erfolgte daher einstimmig.
Grüne: Künstlerkommission soll über Vorliegen künstlerischer
Tätigkeit entscheiden
Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Gewerbeordnung trat
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) in einem Entschließungsantrag
(2296/A(E)) für eine Änderung der Gewerbeordnung ein. Er war dafür,
die bereits vorhandenen Gremien des Künstlersozialversicherungsfonds
zur Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit
heranzuziehen und nicht wie bisher die Gewerbebehörden, die sich auf
teils völlig veraltete Vorstellungen von Kunst stützen würden.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) konzedierte, es handle sich um
ein immer wieder auftauchendes Problem. Der Lösungsansatz der Grünen
sei aber noch nicht ausgereift. - Der Antrag wurde mit den Stimmen
von SPÖ und ÖVP vertagt.
Industrieemissionsrichtlinie wird auf hohem Niveau umgesetzt
Eine von der Mehrheit des Ausschusses, aber gegen die Stimmen der
Grünen beschlossene Neufassung des Emissionsschutzgesetzes für
Kesselanlagen (2321 d.B.) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über
Industrieemissionen. Bestehende Regelungen und Verordnungen, die
schon bisher zu strengeren Auflagen führten, werden dabei übernommen,
sodass die erreichten hohen Umweltstandards beibehalten werden
können. Von den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen von den
neuen strengeren Bestimmungen für Emissionsgrenzwerte oder etwa
Ausnahmen für beschränkte Laufzeit macht das Gesetz hingegen nicht
Gebrauch. Damit soll sichergestellt werden, dass auch künftig die
österreichischen Anlagen zu jenen mit den niedrigsten Emissionswerten
in Europa zählen. Im Sinne einer Minimierung des bürokratischen
Aufwands wiederum wird das bestehende Überwachungssystem von Anlagen
in die Umweltinspektion integriert.
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) brachte eine Reihe von
Kritikpunkten an der Novelle vor. So sei die Energieeffizienz nicht
ausreichend berücksichtigt. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu
Verfahren in Umweltfragen, wie er in der Aarhus-Konvention vorgesehen
sei, fehle. Bundesminister Reinhold Mitterlehner widersprach der
Abgeordneten und meinte, die Aarhus-Konvention sei voll umgesetzt.
Wirtschaftsministerium soll Zulassung von Bauprodukten verwalten
Die EU-Bauprodukteverordnung, mit der die nationalstaatlichen
Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert werden,
tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Damit Herstellungsbetriebe von
Bauprodukten leichter zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren kommen,
ist unionsrechtlich eine notifizierende Behörde vorgeschrieben, von
der entsprechende Meldungen an die EU-Kommission ergehen. Da
Österreich über keine derartige Stelle verfügt, soll nun durch ein
Bundesgesetz (2334 d.B.) eine Notifikationsbehörde beim
Wirtschaftsministerium eingerichtet werden. Die Zustimmung erfolgte
mehrheitlich. Aufgrund noch offener Frage, wie der Freiheitliche
Abgeordnete Alois Gradauer erklärte, verweigerte jedoch die FPÖ ihre
Zustimmung.
FPÖ warnt vor Folgen eines TAFTA-Abkommens
Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt wurde schließlich ein
Entschließungsantrag (2273/A(E)) der FPÖ, in dem Abgeordneter
Bernhard Themessl heftige Kritik an dem geplanten TAFTA-Abkommen
zwischen der EU und den USA übt. Er warnte vor konkreten Gefahren in
den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Datenschutz und appellierte
an den Wirtschaftsminister, sich in den zuständigen Gremien gegen das
Zustandekommen des TAFTA-Abkommens einzusetzen. Da Abkommen diene
ausschließlich den Interessen amerikanischer Konzerne und werde
Europas Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Abgeordnete Ruperta
Lichtenecker (G) meinte, die Gespräche seien nicht grundsätzlich
abzulehnen, aber europäische Standards bei Daten- und
Konsumentenschutz dürften keinesfalls in Frage gestellt werden.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) meinte, es lägen noch gar keine
Ergebnisse vor, insofern sei eine Vertagung des Antrag völlig
gerechtfertigt. Bundesminister Reinhold Mitterlehner stellte fest,
dass die hohen europäischen Standards selbstverständlich nicht
verhandelbar seien. Vom Abschluss des Abkommens würde in erster Linie
Europa profitieren, meinte er. (Schluss) hof/sox
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