• 28.05.2013, 16:19:54
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Mitterlehner: Verbraucherschutz bringt Entlastung für Stromkunden

Energieversorgung auf dem Prüfstand des Konsumentenschutzausschusses

Utl.: Energieversorgung auf dem Prüfstand des
Konsumentenschutzausschusses =

Wien (PK) - Aus bloßen Abnehmern von einst sind nun Kunden mit
entsprechend abgesicherten und ständig weiterentwickelten Rechten
geworden. Mit diesen Worten fasste Bundesminister Reinhold
Mitterlehner heute im Ausschuss für Konsumentenschutz die Stellung
der VerbraucherInnen gegenüber den Energieversorgungsunternehmen
zusammen und sprach überdies von Kostenentlastungen für die Haushalte
im Zusammenhang mit Verbraucherschutz und Marktliberalisierung.
Anlass einer Diskussion über den Energiebereich aus Sicht des
Konsumentenschutzes war eine Aktuelle Aussprache des Ausschusses, an
der auch Walter Boltz (Vorstand der E-Control), Franz Floss
(Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation) und Barbara
Schmidt (Generalsekretärin von Österreichs Energie) teilnahmen.

Smart Metering, Preise und Energiewende im Fokus der Abgeordneten

Im Mittelpunkt der Debatte stand zunächst das sogenannte Smart
Metering, wobei Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) mögliche
Veränderungen des Kundenverhaltens thematisierte, während
Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) Verzögerungen bei der Ausarbeitung
europäischer Sicherheitsstandards für diese Form der intelligenten
Stromzähler beklagte. Mögliche datenschutzrechtliche Probleme beim
Smart Metering ortete Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der in
diesem Zusammenhang vor einem "gläsernen Menschen" warnte.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) wiederum brachte die
Tarifsituation zur Sprache und stellte fest, die Strom- und Gaspreise
für die Haushalte würden in Österreich weit über, jene für die
Industrie hingegen weit unter den EU-Durchschnitt liegen, auch würden
Haushalte um 50 % mehr für die Öko-Unterstützung zu zahlen haben. Die
überhöhte Förderung für den Ökostrom bleibe letztlich an den
Konsumenten hängen, kritisierte Spindelberger.

Anliegen des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) war die
Energiewende. Hier gehe es darum, Kosten und Nutzen fair, angemessen
und transparent zu verteilen, betonte er und warf überdies Walter
Boltz vor, die Energiewende öffentlich schlecht zu reden. Was die
Tarife betrifft, war für den Grün-Mandatar klar, dass Preissenkungen
an die Endverbraucher weiter gegeben werden müssen. Zudem will
Pirklhuber verstärkt nach den kartell- und wettbewerbsrechtlichen
Bestimmungen gegen Energieversorgungsunternehmen vorgehen und schlug
in diesem Zusammenhang eine Beweislastumkehr vor.

Mitterlehner: Smart Metering bring Vorteile für KonsumentInnen

Bundesminister Reinhold Mitterlehner begrüßte vor allem das Smart
Metering, in das er hohe Erwartungen richtete. Er kündigte weitere
Präzisierungen in den Bereichen Datenschutz und Sicherung an und
rechnete mit einem Einsparungspotential für die Haushalte durch die
intelligenten Stromzähler von 5 - 8 %, wodurch, wie er betonte,
praktisch der Ökostrom-Beitrag gegengerechnet werden könnte. Die
Vorteile des Smart Metering liegen eindeutig bei den KonsumentInnen,
stand für Mitterlehner fest.

Die Energiewende hielt der Minister im Gegensatz zu Walter Boltz
grundsätzlich für machbar. Die Erreichbarkeit der 2020-Ziele sei noch
möglich, wenn auch mit Problemen behaftet, meinte er etwa unter
Hinweis auf die angestrebte CO2-Reduktion. Bei den erneuerbaren
Energie wiederum liege Österreich im Plan.

Die möglichen Einsparungen durch den nunmehr beschleunigten
Anbieterwechsel bezifferte Mitterlehner mit 400 € pro Jahr,
bestätigte allerdings auch die vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek
(B) diagnostizierte Scheu der Österreicher vor einem Wechsel. Während
hierzulande bloß 1,1 % den Stromanbieter und 1,7 % den Gaslieferanten
wechseln, liegen die entsprechenden Raten in Deutschland bei 6,3 %
bzw. 9,5 %.

Ausdruck der Konsumentenrechte ist für den Minister auch der Schutz
bedürftiger, zahlungsunfähiger Kunden. Hier gebe es ein
qualifiziertes Mahnverfahren, die Stromabschaltung sei nur die
allerletzte Möglichkeit. Vor Wochenenden und Feiertagen werde nicht
abgeschaltet, vor der Abschaltung müssen jedenfalls zwei Mahnungen
sowie ein eingeschriebener Brief eingelangt sein. Für
einkommensschwache Haushalte sind, wie Mitterlehner weiters
mitteilte, auch Kostendeckelungen in Bezug auf den Ökostrom
vorgesehen. Haushalte, die von der Rundfunkgebühr und anderen
Gebühren befreit sind, haben zudem auch keine Ökostromkosten zu
bezahlen.

Schmidt: Marktpreise für Energie unter dem EU-Durchschnitt

Barbara Schmidt meinte ebenfalls, die Liberalisierung habe aus den
Strombeziehern aktive Marktteilnehmer gemacht. Sie trat mit Nachdruck
der Einschätzung von überdurchschnittlich hohen Energiepreisen in
Österreich entgegen und betonte, der Marktpreis betrage lediglich ein
Drittel der Stromkosten der Haushalte, dieser liege im
internationalen Vergleich unter dem europäischen Durchschnitt.
Schmidt unterstrich überdies, die Strompreise hätten sich langfristig
in Österreich sehr stabil entwickelt und würden unter der
Inflationsrate liegen. Kurzfristig niedrigere Börsenpreise könnten
deshalb nicht an die Kunden weitergegeben werden, da die
Energieversorgungsunternehmen ja auch die Kosten für die Erhaltung
ihrer Kraftwerke zu tragen hätten. Was Smart Metering betrifft,
warnte Schmidt vor allzu hohen Erwartungen in der Anfangsphase und
gab zu bedenken, es gelte zunächst, eine Veränderung des
Konsumentenverhaltens herbeizuführen. In den Folgejahren werde es
aber neue Angebote und neue Preismodelle geben, die dazu führen, dass
sparsamer mit dem Strom umgegangen wird. Beim Smart Metering sei
jedenfalls der Datenschutz wichtig, ein Einsatz von Smart Meters sei
aber nur sinnvoll, wenn die benötigten Verbrauchsdaten übermittelt
werden können. Die Expertin rechnet mit technischen
Weiterentwicklungen bei den Geräten und zerstreute Bedenken, Smart
Metering könnte den Anbieterwechsel auf dem Strommarkt erschweren.
Die E-Wirtschaft werde für eine entsprechende Information der
Konsumenten über die Vorteile des Smart Metering sorgen, sagte
Schmidt und hielt es für möglich, Menschen ohne Internet-Anschluss
die Smart Meter-Rechnungen per Post zuzusenden.

Boltz hält Energiewende für gescheitert

Walter Boltz bekräftigte ebenfalls, die Kunden hätten von der
Liberalisierung durchaus profitiert. Die Konsumentenbelastung sei in
den letzten Jahren leicht gesunken, stellte er fest und begründete
dies mit reduzierten Netztarifen. Der "Kundenträgheit" beim
Anbieterwechsel will Boltz wiederum durch bessere Information
entgegentreten. Zum Thema Energiewende meinte er, Europa sei mit
seinem diesbezüglichen Modell gescheitert. Die CO2-Emissionen seien
nicht gesunken, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energie
habe die Erwartungen nicht erfüllt, niemand außerhalb Europas
übernehme unsere Klimaschutzbestimmungen. Boltz warnte in diesem
Zusammenhang, man müsse sich sehr wohl überlegen, wie teuer im
Vergleich zu anderen Ländern und Regionen in Europa Energie sein
dürfe, bevor es nachteilige Auswirkungen auf den Industriestandort
gibt. Was Smart Metering betrifft, kündigte er auch namens der E-
Control an, zur Information der Kunden beizutragen, und erinnerte
daran, dass die 200.000 Smart Meters, die in Österreich bereits
eingesetzt werden, keinerlei Kundenbeschwerden hervorgerufen haben.
Sorgen wegen eines Tarifwildwuchs infolge von Smart Meters hielt
Boltz mit Hinweis auf das skandinavische Beispiel für unbegründet.
Auch verbesserten Smart Meters die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer
Energien und helfen Steuerungskosten zu sparen. "Smart Meters können
ohne Mehrkosten für die KonsumentInnen eingesetzt werden, zeigte sich
Bolz überzeugt.

Floss: Kunden brauchen Information

Franz Floss äußerte sich skeptisch in Bezug auf die erwarteten
positiven Auswirkungen des Smart Metering und rief zu einer
realistischen Einschätzung auf. Die Vorteile würden in erster Linie
bei den Netzbetreibern liegen. Für die KonsumentInnen bestehe die
Gefahr von höheren Kosten, aber auch von Nachteilen durch eine neue
Tarifgestaltung durch die Energieversorgungsunternehmen. Darüber
hinaus sei die Nutzung der Flexibilität beim Energieverbrauch nur
begrenzt möglich. Wirkliche Energieeinsparungen könnten jedenfalls
auf andere Weise effektiver erreicht werden, meinte Floss.
Verbesserungen ortete er hingegen bei der Gestaltung der
Stromrechnungen, die seiner Meinung nach nun deutlich informativer
und verständlicher seien. Nur entsprechende Informationen und eine
leichte Lesbarkeit der Rechnung könnten die für einen allfälligen
Anbieterwechsel notwendigen Grundlagen liefern, war er überzeugt.
Viel versprach er sich in diesem Zusammenhang auch von der nunmehr
besseren und vollständigeren Information auf den jeweiligen Homepages
der Energieversorgungsunternehmen. Zur Preisgestaltung hielt Floss
fest, die Differenz zwischen Haushaltsstrompreis und
Industriestrompreis sei in Österreich größer als im internationalen
Vergleich.

Ausschuss vertagt Anträge der Opposition

Schließlich vertagte der Ausschuss jeweils mit der Mehrheit der
Koalitionsparteien Entschließungsanträge von Oppositionsabgeordneten.

Grüne für konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Jüngste Lebensmittelskandale mit nicht gekennzeichneten Zutaten in
Fertigprodukten zeigen, dass Konsumentinnen keine Chance haben, die
Warenkette zu erfassen, lautete die Kritik von Abgeordnetem Wolfgang
Pirklhuber (G) und zugleich seine Begründung für einen
Entschließungsantrag (2220/A[E]) seiner Partei. Tiefkühlblöcke mit
Fleisch von tausenden Tieren aus Schlachthöfen in ganz Europa und
immenser Preisdruck führten nahezu zwangsläufig zu Betrug und
Täuschung, argumentiert Pirklhuber. Pirklhuber verlangte ein
Gütesiegelgesetz, das die Auslobung von Herkunft, Regionalität
Tierschutz und Gentechnikfreiheit ermöglicht und sicherstellt, dass
nur Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich geborenen und
im Inland aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet
werden können. Auch sollte die Bundesregierung in der EU für eine
umfassende und transparente Herkunftskennzeichnung eintreten, die
eine Information der KonsumentInnen über Tierhaltung, Zucht,
Fütterung, Transport und Schlachtung garantiert und auch Restaurants
einbezieht.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner äußerte sich positiv zum
Thema Herkunftsbezeichnungen und zur Forderung nach mehr Transparenz,
Information und Vergleichbarkeit der Angebote für die KonsumentInnen.
Zugleich warnte der Minister aber vor einer überschießenden
Administration und riet zur Fortsetzung der Diskussion über eine
praktikable Lösung.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) äußerte sich ebenfalls positiv,
schloss sich der Forderung der Antragssteller an, auch für
Restaurants eine Kennzeichnungspflicht vorzusehen und fügte seinen
Vorschlag hinzu, auch die Küchen von Spitälern und Schulen
einbeziehen. Spindelberger schlug die Vertagung des Antrags vor, weil
der für die Materie zuständige Minister Stöger im Ausschuss nicht
anwesend war.

Ebenfalls mit Hinweis auf die Abwesenheit der zuständigen Minister
vertagte der Ausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit die weiteren
Oppositionsanträge.

Grüne warnen vor Gentechnik im Honig

Weiters warnte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) vor gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) in Honig und fordert in einem
Entschließungsantrag (1659/A(E)) den Gesundheitsminister auf,
sicherzustellen, dass kein Honig in den Handel gelangt, der nicht
zugelassene gentechnisch veränderte Zutaten enthält. Darüber hinaus
verlangt er Zertifikate für Honig aus Ländern, die gentechnisch
veränderte Pflanzen anbauen. Für Honig, der in Österreich vertrieben
wird, müsse der Nachweis erbracht werden, dass er keine gentechnisch
veränderten Zutaten enthält, verlangten die Grünen.

BZÖ verlangt Verbot kostenpflichtiger Service-Hotlines

Die Praxis mancher Firmen, mittels kostenpflichtiger Service-Hotlines
für technische Auskünfte und Informationen zusätzlich Geld zu
verdienen, kritisierte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B). Der
Grund für die Anrufe liege fast immer im Verschulden der Firmen,
erinnerte der Antragsteller und forderte in seinem
Entschließungsantrag (1508/A(E)) ein gesetzliches Verbot für diese
Geschäftspraktiken.

BZÖ gegen Herstellung von Produkten mit eingebauten Schwachstellen

In einem weiteren Entschließungsantrag verlangte Abgeordneter
Sigisbert Dolinschek (BZÖ) vom Konsumentenschutzminister schließlich
einen Bericht über Maßnahmen gegen die "geplante Obsoleszenz"
(2131/A[E]). Darunter versteht man den Verkauf von Produkten, in die
bewusst Schwachstellen und Teile mit absehbarer Haltbarkeit eingebaut
werden, um die Lebensdauer des Produkts zu beschränken. Diese
Strategie widerspreche ökologischen und nachhaltigen Anforderungen an
die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts, gab Dolinschek zu bedenken.
"Geplante Obsoleszenz" stehe in krassem Widerspruch zu einer
effizienten und ressourcenschonenden Wirtschaft, argumentierte der
Antragsteller. (Schluss) hof/fru

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