• 28.05.2013, 14:43:31
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Jarolim: Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, Opferrechten sowie den Rechten der Beschuldigten mehr Geltung verschaffen

Strafrecht als Ultima Ratio - Bundesstaatsanwalt als StA-Weisungsspitze

Utl.: Strafrecht als Ultima Ratio - Bundesstaatsanwalt als
StA-Weisungsspitze =

Wien (OTS/SK) - Das geltende StGB (Strafgesetzbuch) ist beinahe 40
Jahre alt. Da gesetzliche Normen von der gesellschaftlichen
Werteordnung abhängen und sich diese in den letzten vier Jahrzehnten
verändert hat, ist eine Tauglichkeitsprüfung und Anpassung
erforderlich. Die Sozialdemokratie kommt diesem Erfordernis mit ihrem
neuen Justizprogramm nach. Grundsätzlich will man sich nicht mit
Erhöhungen von Strafrahmen zufrieden geben, sondern die
Steuerungseffekte des Strafrechts und der jeweiligen Rechtsnorm in
den Vordergrund rücken. "Der Ruf nach härteren und längeren Strafen
ist zumeist nichts anderes als eine verdichtete Ohnmacht in Reaktion
auf strafrechtliche Ereignisse. Hier gilt es der Vernunft zum
Durchbruch zu verhelfen und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung,
aber auch den Opferrechten sowie den Rechten des Beschuldigten
Geltung zu verschaffen", sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am
Dienstag bei der Präsentation des Justizprogramms der SPÖ in einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit der Kinder- und Jugendanwältin Monika
Pinterits und dem Univ.Prof. Alois Birklbauer. Das Programm sei in
intensiver Diskussion mit Experten und Praktikern entstanden. ****

"Das Strafrecht und insbesondere die Gefängnisstrafe darf nur das
letzte Mittel sein um die Geltung von Rechtsnormen zu
unterstreichen", betonte Jarolim. Da laut Ursachenforschung
wirtschaftliche und soziale Indikatoren entscheidenden Einfluss auf
die Kriminalität haben, streicht der SPÖ-Justizsprecher hervor, dass
"Sozialpolitik die beste Politik zur Bekämpfung von
Verbrechensursachen ist". Der Ausbau unbürokratischer Hilfe für
Verbrechensopfer ist ein zentrales Anliegen. Zugleich aber sei die
Resozialisierung eines Verurteilten im Sinne einer zweiten Chance
wichtig. Das habe man besonders auch in der Jugendgerichtsbarkeit
feststellen können. Die SPÖ fordert daher die Wiedereinführung des
bewährten Modells des Jugendgerichtshofes sowie die Neuausrichtung
des Suchtmittelrechts, das Gesundheitsproblem Sucht in den
Vordergrund zu stellen.

Zu finden ist im Justizprogramm auch die langjährige SPÖ-Forderung
nach einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalts als Weisungsspitze der
Staatsanwaltschaft.

Aber auch international, auf europäischer Ebene, sei eine
Mitgestaltung des Strafrechts im Sinne des Ausbaus der Grundrechte
und von Mindeststandards erforderlich.

Weitere SPÖ-Forderungen sind u.a.:

- Harmonisierung der Strafsätze sowie Entrümpelung und Präzisierung
des Strafrechts
- Ausweitung des Strafrechts als Folge neuer Kriminalitätsformen
(unter strikter Beachtung des Ultima-Ratio-Grundsatzes)
- Leichterer Zugang zu Opferschutzeinrichtungen (für Gewaltopfer,
spezielle Angebote für Kinder, Migrantinnen)
- Verbesserung der Opferentschädigung
- Verbesserung der Resozialisierungschancen durch Schul- und
Berufsausbildung und Verbesserung der personellen Ressourcen im
Vollzug sowie Verbesserung der Nachbetreuung
- Erweiterung der zwingenden kontradiktorischen Einvernahme auf alle
Opfer, die Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt waren
- Eine spezialisierte Jugendgerichtsbarkeit
- Interdisziplinäre Kooperation bei Strafvollzug und Nachbetreuung in
Fällen von Jugendkriminalität
Verbesserte Qualitätskontrolle bei Prognosegutachten
- Aufstockung der personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaft
- Wiedereinführung des zweiten Berufsrichters im Schöffenverfahren,
dem die Urteilsbegründung obliegen soll sowie Einführung einer
umfassenden Anfechtungsmöglichkeit vor einer zweiten Instanz
(Schluss) up/ah/ps

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