• 24.05.2013, 08:13:10
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Erfolg: VGT hat erreicht, dass Tierschutz in der Verfassung steht!

Nach langer Kampagne überwiegt die Freude; Wermutstropfen ist die schwache Formulierung, die hinter Staatszielbestimmung Umweltschutz zurück bleibt

Utl.: Nach langer Kampagne überwiegt die Freude; Wermutstropfen ist
die schwache Formulierung, die hinter Staatszielbestimmung
Umweltschutz zurück bleibt =

Wien (OTS) - Nachdem es bereits 1996 ein Tierschutz-Volksbegehren und
2004 einen einstimmigen Parlamentsbeschluss dazu gegeben hatte,
führte der VGT seit Anfang 2012 eine intensive Kampagne um Tierschutz
in die Verfassung zu bekommen. Mit der heutigen Erklärung von SPÖ,
ÖVP und FPÖ scheint dieses Ziel endlich erreicht. Doch die
Formulierung lässt zu wünschen übrig. Während sich die Republik
Österreich zum "umfassenden" Umweltschutz bekennt, fehlt diese
Spezifizierung beim Tierschutz. Zusätzlich gibt es bei der
Staatszielbestimmung zu Umweltschutz einen Absatz 2, der dieses
Bekenntnis genauer umschreibt. Beim Tierschutz wurde diese
Umschreibung lediglich in die Erläuterungen aufgenommen, offenbar ein
Kompromiss. Trotzdem überwiegt beim VGT die Freude über diese
Einigung. Tierschutz wird schließlich in § 1 Tierschutzgesetz als der
Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere definiert, zu dem sich
nun endlich auch der Staat in seiner Verfassung bekennen wird!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch hatte heute Nachmittag noch mit dem
ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wolfgang Gerstl zu dieser Frage eine
Unterredung: "Grundsätzlich bedanken wir uns bei den
Regierungsparteien dafür, endlich nach 17 (!) Jahren auf den
Mehrheitswillen des Volkes gehört zu haben und Tierschutz tatsächlich
als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen zu wollen. Doch sowohl die
Zivilgesellschaft als auch die Opposition wurden von diesen
Verhandlungen völlig ausgeschlossen und im Dunkeln gehalten. Für uns
alle kam die heutige Erklärung überraschend, obwohl ich noch wenige
Stunden vorher mit dem ÖVP-Verfassungssprecher über das Thema geredet
habe, ein politisch unkluger Regierungsstil. Das ist insofern schade,
als dass so die Opposition und die Zivilgesellschaft ihre Ansichten
und Ideen in die Diskussion nicht einbringen konnten. Das Ergebnis
ist dann eine im Vergleich zum Umweltschutz deutlich abgeschwächte
Form der Staatszielbestimmung Tierschutz. Doch vielleicht lässt sich
bis zur Abstimmung im Parlament das Wörtchen "umfassend" noch in die
Verfassungsbestimmung hinein reklamieren!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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