• 23.05.2013, 09:40:26
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  • OTS0047 OTW0047

Grünes Licht für neuen KV - JournalistInnen stimmen mit großer Mehrheit zu

Neue faire und verlässliche Arbeitsbedingungen ab 1. Juli

Utl.: Neue faire und verlässliche Arbeitsbedingungen ab 1. Juli =

Wien (OTS/ÖGB) - "Die Urabstimmung unter unseren Mitgliedern über den
Entwurf für einen neuen Kollektivvertrag für die JournalistInnen ist
in der Nacht auf heute zu Ende gegangen, das Ergebnis sonnenklar: Die
JournalistInnen haben dem Modell, auf das wir uns nach jahrelangen
Verhandlungen mit dem VÖZ geeinigt haben, mit großer Mehrheit
zugestimmt", berichtet der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft
in der GPA-djp, Franz C. Bauer.+++

Er bedanke sich bei den Mitgliedern für die rege Teilnahme und
solidarische Zustimmung, die durchaus in ihrem eigenen Interesse sei,
wiederholt Bauer die Eckpunkte des KV neu: "Für JournalistInnen in
ausgegliederten Bereichen, in Online-Redaktionen und für freie
DienstnehmerInnen bringt der neue Kollektivertrag die Chance, ihren
Beruf zukünftig unter fairen Bedingungen ausüben zu können, weil es
erstmals auch für sie wichtige arbeits- und sozialrechtliche
Rahmenbedingungen gibt. Natürlich bedeutet der Kollektivvertrag neu
auch für KollegInnen, die dem alten KV unterliegen, die Sicherung
kollektivvertraglicher Bestimmungen."

Für den Preis des "15. Gehalts", auf das JornalistInnen mit dem KV
neu verzichten, werde es auch in Zukunft einen Kollektivvertrag
geben, der faire Bedingungen für die gesamte Branche garantiere,
erklärt Bauer: "Anders als bei der Reform 1999, bei der die
Unternehmer Kollektivvertragsflucht durch Neugründungen und
Ausgliederungen betrieben haben, wird diesmal eine jährlich zu
adaptierende und im Internet veröffentlichte Betriebsliste sichern,
dass der neue KV tatsächlich eingehalten wird. Noch einmal: Der
Kollektivvertrag sichert faire und verlässliche Arbeitsbedingungen
für uns alle."

Der neue Kollektivvertrag für JournalistInnen tritt mit 1. Juli 2013
in Kraft.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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