• 16.05.2013, 17:58:02
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LKW-Kontrollen auf Österreichs Straßen erhöhen Verkehrssicherheit

Bures: Kontrolldichte trotz Budgetkonsolidierung gehalten

Utl.: Bures: Kontrolldichte trotz Budgetkonsolidierung gehalten =

Wien (PK) - Die technischen Unterwegskontrollen leisten einen
wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen,
da dadurch laufend schadhafte LKW, die ein hohes Gefahrenpotenzial
darstellen, aus dem Verkehr gezogen werden. Das geht aus einem
Bericht hervor, welcher in der heutigen Sitzung vom Verkehrsausschuss
diskutiert wurde. Verkehrsministerin Doris Bures unterstrich, dass
das Budget für diese Kontrollen in den letzten Jahren ständig erhöht
und trotz Budgetkonsolidierung gehalten werden konnte. Das entspreche
dem Schwerpunkt ihres Ressorts im Bereich Verkehrssicherheit.

Der Verkehrsausschuss behandelte außerdem eine umfangreiche Novelle
des Luftfahrtgesetzes, die mehrheitlich, aber ohne Zustimmung der
Grünen, angenommen wurde. Damit werden die neuen Entwicklungen des
Unionsrechts im Bereich der Flugsicherheit auf nationaler Ebene
nachvollzogen. Einstimmig beschlossen wurden auch zwei
Regierungsvorlagen, welche die Zustimmung Österreichs zu
Vertragsänderungen des Weltpostvereins und der Internationalen
Fernmeldeunion betreffen. Außerdem wurde durch das
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz auch für das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die
Anpassung an den neuen mehrstufigen Instanzenzug der
Verwaltungsgerichte vollzogen. Eine Änderung des Bundesstraßen-
Mautgesetzes schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
vertragliche und technische Interoperabilität der europäischen
Mautsysteme und führt den Tatbestand der Mautprellerei ein. Mit
diesen Novellen standen eine Reihe von Oppositionsantragen mit in
Verhandlung, die alle vertagt wurden.

Gefährliche LKW: Reichen die Strafen für präventive Wirkung aus?

Der Verkehrsausschuss befasste sich zuerst mit dem Bericht der
Bundesanstalt für Verkehr (BAV) über technische Unterwegskontrollen
im Jahr 2012 (III-404 d.B.). Die Abgeordneten zeigten sich zufrieden
mit dem Bericht, der eine gute Übersicht biete. Angemerkt wurde
sowohl von Abgeordnetem Johann Singer (V) als auch von FPÖ-Mandatar
Gerhard Deimek, dass sich offenbar kaum Veränderungen des
Prozentsatzes von problematischen Fahrzeugen, die auf Österreichs
Straßen unterwegs sind, erkennen lassen. Abgeordneter Singer
unterstrich, dass der finanzielle Gegenwert aus der Vermeidung von
Unfällen und damit Todesfällen und Verletzten im Straßenverkehr von
der BAV auf 27,8 Mio. € beziffert werde. Abgeordneter Deimek meinte,
die "klassischen" Mängel, wie nicht oder nicht einwandfrei
funktionierende Bremsanlagen, Schäden an der Achsaufhängung, der
Bereifung, der Leuchten und Beleuchtung, Schäden an Fahrgestell und
Rahmen sowie defekte Lenkanlagen, zeigten einen Mangel an
Problembewusstsein der Fahrzeugbetreiber. Hier müsse man fragen, ob
die Präventionswirkung der derzeitigen Maßnahmen, etwa das Strafmaß,
ausreiche. Kontrollen sollten aber auf die jeweiligen Fahrzeuge
abstellen, gezielt Firmen zu kontrollieren, wie der Vorschlag der
Europäischen Kommission für das "Paket Verkehrssicherheit" plant, sei
wenig zielführend. Abgeordneter Johann Hell (S) meinte, die
Kontrolldichte könnte noch ausgebaut werden, da vor allem Fahrzeuge
aus Drittstaaten eine überdurchschnittlich hohe Rate an Mängeln
zeigten. Abgeordneter Christoph Hagen (T) sah hier auch eine Problem
der mangelnden personellen Ausstattung der Polizei. Abgeordnete
Gabriela Moser (G) ortete Verbesserungsbedarf in der Aufschlüsselung
der von den Bundesländern gemeldeten Zahlen über Einsätze und
Kontrollen und regte die Kontrolle auch niedrigerer Fahrzeugklassen
an.

Bures: Hohe Kontrolldichte auf Österreichs Straßen ist gewährleistet

Bundesministerin Doris Bures betonte, Verkehrssicherheit stelle einen
Schwerpunkt ihres Ressorts dar, insofern sei es ihr wichtig, dass die
Kontrolldichte gehalten werden konnte. Das Budget ihres Ressorts für
technische Unterwegskontrollen habe anfänglich bei 1,1 Mio € gelegen
und halte nun bei 2,6 Mio. €, trotz Budgetkonsolidierung konnte es
also gesteigert werden. Die bestehende Kontrolldichte werde gehalten.
Das Strafmaß von derzeit 5.000 € erachtete sie für ausreichend.
Strafen hätten nur soweit präventive Bedeutung, als durch Kontrollen
sichergestellt sei, dass sie auch zur Anwendung kommen. Dabei habe
die Möglichkeit einer Anhaltung der Fahrzeuge bis zur Begleichung der
Strafe eine wesentliche abschreckende Wirkung.

Technische Unterwegskontrolle bedeute, dass gezielt Fahrzeuge, bei
denen der Verdacht technischer Mängel besteht, von speziell
geschulten Polizeiorganen angehalten und einer ersten Überprüfung
durch technische Fachverständige zugeführt werden, ergänzte dazu ein
Mitarbeiter des Ressorts. Bestätige sich der Verdacht auf technische
Mängel, erfolge eine ausführliche Überprüfung an einem mobilen
Prüfzug oder in einer Prüfhalle. Die Kontrolldichte im
internationalen Vergleich sei sehr hoch. Dabei sei zu bedenken, dass
zusätzlich die Polizei im Laufe ihrer Verkehrskontrollen ebenfalls
verdächtige Fahrzeuge aus dem Verkehr ausleiten und einer Prüfung
zuführen kann. Da gezielt Fahrzeuge geprüft werden, bei denen der
Verdacht von Mängeln besteht, ließen sich diese Prozentzahlen aber
nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv umlegen. Aus diesem
Grund seien von einer generellen Anhebung der Kontrolldichte kaum
Veränderungen zu erwarten. Wichtig sei vielmehr die gezielte
Erfassung gefährlicher Fahrzeuge, nicht eine beliebige Erhöhung der
Zahl angehaltener Fahrzeuge. Die Kontrolle weiterer Fahrzeugklassen
erachte man in Österreich für sinnvoll, die EU-Bestimmungen würden
das auch zulassen.

Umfangreiche Anpassungen im Luftfahrtgesetz

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ verabschiedete der
Ausschuss eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes (2299
d.B.), die vor allem die aktuellen Entwicklungen des Unionsrechts im
Bereich der Flugsicherheit (European Aviation Security Agency - EASA)
berücksichtigt und die begleitenden nationalen Bestimmungen zur
Erweiterung der EASA-Grundverordnung in den Bereichen Piloten,
Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Flugplätze, Flugsicherungsdienst
und Flugverkehrsmanagement schafft. Die behördlichen Zuständigkeiten
für Flughäfen werden zudem vereinheitlicht und Regeln für
Hubschrauberlandeplätzen bei Krankenhäusern geschaffen. Für die
Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Informationen aus
Ereignismeldungen in der Zivilluftfahrt wird die Austro Control GmbH
als zentrale Meldestelle festgelegt. Für Genehmigungen in
Zusammenhang mit Hänge- bzw. Paragleitern, Fallschirmen und
motorisierten Hänge- bzw. Paragleitern erfolgen
Verwaltungsvereinfachungen.

Miterledigt wurde ein Antrag von Abgeordnetem Sigisbert Dolinschek
(B) auf eine gesetzliche Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge und -
geräte (2166/A(E)). Dolinschek äußerte sich zufrieden über die
Aufnahme eines entsprechenden Kapitels in der Regierungsvorlage. Auch
die Abgeordneten Peter Stauber (S), Hermann Gahr und Christoph Hagen
(T) hoben die positiven Neuerungen der Novelle hervor, insbesondere
die Erhöhung der Rechtssicherheit. Abgeordnete Karin Hakl (V) meinte
allerdings, es zeige sich eine gewisse Tendenz einer Überregulierung
von Randbereichen, wenn es etwa um Sportarten gehe wie Flüge mit
Paragleitern oder Base-Jumping, was mehr negative
Begleiterscheinungen als positive Effekte verursachen könne.
Abgeordneter Gerhard Deimek (F) begrüßte die Novelle, sah aber auch
reichlich Verbesserungspotenzial bei der Austro Control GmbH. Nicht
zustimmen konnten die Grünen, da datenschutzrechtliche Fragen nicht
ausreichend geregelt seien, wie Abgeordnete Gabriela Moser bemerkte.
Außerdem bringe die Novelle nichts an Verbesserungen im Bereich
Fluglärm, man versuche das Thema Fluglärm offenbar gegen das Thema
CO2-Belastung auszuspielen, statt sich Projekte wie Single European
Sky voranzutreiben.

Bundesministerin Doris Bures stellte fest, die Novelle reagiere auf
legistische wie technische Neuerungen. Unbemannte Fluggeräte würden
zunehmend an Bedeutung gewinnen. Datenschutzregeln seien ausreichend
berücksichtigt worden. Für bereits bestehende Hubschrauberlandeplätze
bei Krankenhäusern werde keine Neubewilligung notwendig. Was
sportliche Aktivitäten wie Base-Jumping betreffe, so würden nur
Regeln, die auch bisher schon hochriskantes Verhalten etwa bei
Fallschirmsprüngen verboten haben, auf diese Bereiche übertragen.
Wichtig sei auch, dass künftig bestimmte gefährliche Klassen von
Lasern, die beispielsweise Piloten blenden können, verboten werden.
Es erfolge sicher kein Ausspielen der Themen von Fluglärm und
Schadstoffbelastung gegeneinander, unterstrich die
Verkehrsministerin. In beiden Fällen gelte das Prinzip der
Minimierung durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten. Auch bei
Single European Sky sei Österreich aktiv und sicher nicht säumig.

Ausschuss genehmigt Vertragswerke des internationalen Postdienste

Einstimmigkeit bestand im Ausschuss hinsichtlich der aktuellen
Vertragswerke des Weltpostvereins (1895 d.B.), die den Postdienst
zwischen den 192 Mitgliedsländern der Organisation regeln und darüber
hinaus die Rechtsgrundlage für die Arbeitsweise des Weltpostvereins,
einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, bilden. Einstimmig
genehmigten die Abgeordneten auch die Ratifizierung der
Vertragsänderung der Internationalen Fernmeldeunion (1906 d.B.),
durch die sich im Übrigen keine Änderungen hinsichtlich der
bisherigen Beitragsklasse Österreichs und seiner Erklärungen und
Vorbehalte ergeben.

Eingehend auf Kritik von Abgeordneter Gabriela Moser (G) an einer
generellen Verschlechterung der Versorgung mit Postdienstleistungen
stellte Bundesministerin Doris Bures fest, ihr Ressort habe in diesem
Bereich eine legislative und regulative Funktion. Eine
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen
sei dafür die Vorgabe. Die angesprochenen Beispiele, etwa die
Aufstellung von Briefkästen, seien dem operativen Bereich zuzuordnen,
Fragen dazu also an das Finanzministerium als Eigentümervertreter zu
richten.

In der Debatte griffen die Abgeordneten auch einen Antrag der Grünen
(747/A(E)) auf, in dem Abgeordnete Gabriela Moser Informationen über
potentielle Gefahren der Handy-Benutzung einfordert. Dieser wurde mit
Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt. Abgeordneter Josef Auer (S)
meinte, solche Informationen würden kontinuierlich von verschiedenen
Stellen, etwa der Ärztekammer, veröffentlicht.

Ein weiters unter diesem Themenblock mitverhandelter Antrag der
Grünen (1850/A(E)) auf Änderung der Fernmeldegebührenordnung schlägt
im Wesentlichen eine Ausdehnung der Gebührenbefreiung für
Einkommensschwache vor. Abgeordneter Dieter Brosz meinte, es müsse
die Höhe des verfügbaren Einkommens, nicht die Herkunft des
Einkommens für die Gebührenbefreiung den Ausschlag geben.
Bundesministerin Doris Bures stellte fest, die Regelung sei analog
zur Befreiung von den Rundfunkgebühren, Änderungen des Systems der
Gebührenbefreiung müssten also auch diese berücksichtigen. - Auch
dieser Antrag wurde von der Koalition vertagt.

Weitere Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurde ein
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie (2194 d.B.) angenommen, das
notwendig gewordene Anpassungen an das neue mehrstufige System der
Verwaltungsgerichtsbarkeit bringt. Durch diese Sammelnovelle werden
in erster Linie die in einer Reihe von Gesetzen bisher enthaltenen
Instanzenzüge adaptiert. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-
Novelle 2012 wird auch die bisherige Schienen-Control Kommission
aufgelöst, die bei ihr anhängigen Verfahren gehen auf das
Verwaltungsgericht über. Damit in Österreich weiterhin eine den EU-
Vorgaben entsprechende Regulierungsstelle bestehen bleibt, wird durch
das Anpassungsgesetz auch eine neue Schienen-Control Kommission
geschaffen, die die Aufgaben der bisherigen Einrichtung weiterführt.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) warnte vor Einschränkungen von
BürgerInnenrechten sowie vor Defiziten im Rechtsschutz, etwa durch
die Verkürzung der Begutachtungsfristen oder durch den Entfall der
aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen Infrastrukturprojekte,
und kündigte seitens ihrer Fraktion die Ablehnung des Gesetzes an.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der im Ausschuss gegen die
Vorlage stimmte, behielt sich namens des BZÖ für das Plenum nach
weiterer Durchsicht der Materie eine allfällige Zustimmung vor.

Bundesministerin Doris Bures erwartete sich ebenso wie Abgeordneter
Martin Bartenstein (V) von dem Gesetz generell eine
Verfahrensbeschleunigung sowie Verwaltungsvereinfachungen. Sie
versicherte überdies, die Anpassungen seien nicht mit weniger,
sondern in vielen Bereichen mit mehr BürgerInnenrechten und
BürgerInnenservice verbunden.

Europäische Mautsysteme sollen interoperabel werden

Eine von den Abgeordneten mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ
verabschiedete Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (2298
d.B.) schafft die Voraussetzungen für die technische und vertragliche
Interoperabilität der europäischen Mautsysteme. Damit könnten in
Zukunft auch europäische Unternehmen als Mautdienstanbieter tätig
werden. Die Novelle legt die Merkmale des europäischen elektronischen
Mautdienstes (EETS) und seine technischen Komponenten fest. Dadurch
soll bei Durchquerung mehrerer Länder eine Entrichtung der Maut auf
der Grundlage eines einzigen Vertrags mit einem EETS-Anbieter und
einem einzigen Bordgerät möglich werden.

Im Gesetz enthalten ist auch die Einführung eines Tatbestands der
Mautprellerei. Dieser ist gegeben, wenn der Zulassungsbesitzer
unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer
Tarifgruppe den fehlenden Nachweis nachzuholen. Fuhrunternehmer
werden überdies verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgereicht vom
Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. In beiden
Fällen sollen damit die Fahrer von Fuhrunternehmen vor
Verwaltungsstrafverfahren bewahrt werden.

Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag hat
den Wegfall der ursprünglich im Gesetz vorgesehenen
Verständigungspflicht des Arbeitgebers bei Einlangen der Aufforderung
zur Zahlung der Ersatzmaut zum Inhalt.

Dieser Abänderungsantrag war Grund für die Grünen, sich dem breiten
Konsens nicht anzuschließen. Abgeordnete Gabriela Moser argumentierte
dabei, die nunmehrige Regelung liege einseitig im Interesse der
Wirtschaftskammer.

Bundesministerin Doris Bures stellte zur Regierungsvorlage klar, es
gehe ausschließlich darum, die technischen Voraussetzungen zu regeln,
die Festlegung von Tarifen sei davon nicht betroffen.

Beschlossen wurde zudem eine Verlängerung einer Ausnahmeregelung für
den Ortslinienverkehr (BusfahrerInnen) bei der
Arbeitszeitenaufzeichnung um ein weiteres Jahr. Ein entsprechender
Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des
Kraftfahrgesetzes (2279/A) erhielt die Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und
BZÖ. Abgeordnete Gabriela Moser (G) befürchtete hingegen, die
Fristverlängerung könne dazu verleiten, Lenkzeiten zu überschreiten
und Ruhezeiten zu kürzen.

Eine von SPÖ und ÖVP beantragte (2280/A) Erhöhung der
Verwaltungsabgabe im Zusammenhang mit der Gefahrengutbeförderung von
Postdienstleistern im Luftverkehr wiederum passierte den Ausschuss
einstimmig.

Kein Durchbruch bei Oppositionsanträgen

Der Themenbereich Bundesstraßen und Verkehr bot dem Ausschuss auch
Gelegenheit, weitere Anträge der Oppositionsparteien zu behandeln,
die bei der Abstimmung allerdings alle mit den Stimmen der
Regierungsparteien vertagt wurden.

Abgeordneter Josef Jury (F) erhob in seiner Initiative (2275/A(E))
die Forderung, im Zuge von Totalsperren der B 99 Katschberg Straße im
Bereich der Lieserschlucht die Vignettenpflicht temporär für die
Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/Millstättersee bis
Spittal an der Drau-Ost aufzuheben. Abgeordneter Johann Hell (S), der
die Vertagung beantragte, wandte ein, es gebe bereits jetzt auf
Landesebene die Möglichkeit, die Vignettenpflicht aufzuheben.

Nicht durchsetzen konnten sich auch die Grünen mit ihrem Vorstoß auf
einen zügigen Ausbau des LKW-Kontrollstellennetzes. Ein
diesbezüglicher Antrag (370/A(E)) der Abgeordneten Gabriela Moser
wurde unter Hinweis auf entsprechende Konzepte der ASFINAG mit den
Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

In die Warteschleife verwiesen wurde auch der Vorschlag des BZÖ
(2165/A(E)) betreffend eine EU-weite Regelung der Mitführpflichten
für KFZ-LenkerInnen. Abgeordneter Johann Hell (S) gab zu bedenken,
gemeinsame Regelungen könnten unter Umständen zu einer
Verschlechterung der guten österreichischen Bestimmungen führen.

Mehrheitlich auf Vertagung entschied der Ausschuss auch hinsichtlich
einer Initiative des BZÖ (2245/A(E)) auf Öffnung der Busspur für
einspurige Kraftfahrzeuge. Bundesministerin Doris Bures verwies in
diesem Zusammenhang auf die derzeit bereits bestehende Möglichkeit,
nach Prüfung der Verkehrssicherheit im Einzelfall die Busspur für
Einspurige freizugeben.

Schließlich lag dem Ausschuss auch ein Entschließungsantrag der
Grünen (662/A(E)) vor, in dem Abgeordnete Gabriela Moser ein
Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur anregt, das die
übrigen städtischen Großräume, die über schienen- bzw.
oberleitungsgebundene Nahverkehrsmittel verfügen, mit Wien
gleichstellt. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt, nachdem
Abgeordneter Martin Bartenstein (V) zwar grundsätzliche Sympathie für
das Anliegen signalisiert, gleichzeitig aber auf diesbezüglich
erforderliche Regelungen im Finanzausgleich und dementsprechend
langwierige Verhandlungen hingewiesen hatte. (Schluss) sox/hof

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