• 16.05.2013, 09:00:58
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Mindestgehälter für Angestellte bei Ärzten in Niederösterreich werden rückwirkend mit 1. Jänner 2013 um 8,1 Prozent angehoben

Wichtiger Schritt für die Gehaltsentwicklung von rund 6.000 Beschäftigten

Utl.: Wichtiger Schritt für die Gehaltsentwicklung von rund 6.000
Beschäftigten =

Wien (OTS/ÖGB) - Die Ärztekammer Niederösterreich und die
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
(GPA-djp) konnten sich am 8. Mai 2013 auf einen
Kollektivvertragsabschluss einigen, der den - vor allem weiblichen -
Angestellten bei Ärztinnen und Ärzten 8,1 Prozent mehr Mindestgehalt
garantiert. ++++

"Wir sind erfreut, mit den Vertretern der niederösterreichischen
Ärztekammer diesen guten Abschluss erzielt zu haben. Die Angestellten
in dieser Branche haben lange auf eine Anpassung ihrer
Mindestgehälter gewartet", kommentiert der Vorsitzende der GPA-djp,
Wolfgang Katzian, das Ergebnis.

Angestellte mit einer Entlohnung über dem Kollektivvertrag bekommen
mit 1. Jänner 2013 zunächst 2,84 Prozent mehr Ist-Gehalt, wobei als
vereinbart gilt, dass nach abgeschlossenen Honorarverhandlungen für
die niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich für das Jahr 2013
rückwirkend nachverhandelt wird. Der Abschluss soll sich an der
Erhöhung der Honorare orientieren.

"Für die Erhöhung der Ist-Gehälter über dem Kollektivvertrag
erscheint uns dieselbe Erhöhung als angemessen, die uns seitens der
Gebietskrankenkasse als Honorarerhöhung zur Abdeckung unserer
Betriebsausgaben zugestanden wird", erklärt der Kurienobmann der
niedergelassenen Ärzte, MR Dr. Dietmar Baumgartner. Der teilweise
schwierigen wirtschaftlichen Lage für junge Wahl- und Landärzte wurde
damit Tribut gezollt.

"Klar ist für uns aber auch, dass der Arzt nur im Verbund mit den
Angestellten erfolgreich die Gesundheitsversorgung aufrecht erhalten
kann. Insofern ist ein Schritt in die richtige Richtung zu fairen
Entlohnungsbedingungen für die engagiert arbeitenden Angestellten
gelungen", stellt der zuständige Wirtschaftsbereichssekretär der
GPA-djp, Georg Grundei, fest.

Der gehaltsrechtliche Abschluss gilt bis 31. Dezember 2013. Im
nächsten Jahr steht unter anderem das wichtige Kapitel der Anrechnung
von Karenzzeiten für die Gehaltsentwicklung auf der gemeinsamen
Verhandlungsagenda.

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