- 15.05.2013, 17:38:45
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Zwei Monate Zeit für Verhandlungen über Bienenschutzkonzept
Landwirtschaftsausschuss: Bienen-Anträge von Grünen und BZÖ abgelehnt, SPÖ und ÖVP setzen auf Arbeit im Unterausschuss
Utl.: Landwirtschaftsausschuss: Bienen-Anträge von Grünen und BZÖ
abgelehnt, SPÖ und ÖVP setzen auf Arbeit im Unterausschuss =
Wien (PK) - Auch im heutigen Landwirtschaftsausschuss stand die Frage
eines Verbots bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel im Zentrum des
Interesses der Abgeordneten. Eingangs der Sitzung kritisierte
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Verschiebung des bereits
vereinbarten Termins für eine Sitzung des "Bienen"-Unterausschusses.
Ausschussobmann Jakob Auer erklärte, dieser Unterausschuss habe wegen
der gestrigen Sondersitzung des Nationalrats nicht stattfinden
können. Die Abgeordneten Harald Jannach (F) und Kurt Gaßner (S)
meinten gegenüber Pirklhuber, man sollte den Bericht der EU zum Thema
Neonicotinoidverbot abwarten, die Arbeit des Unterausschusses dann
abschließen und daraufhin im Landwirtschaftsausschuss die notwendigen
Beschlüsse fassen. Dieser Auffassung schloss sich auch Abgeordneter
Gerhard Huber (BZÖ) an.
Auch im weiteren Verlauf der Sitzung ging es immer wieder um die
Bienen. Eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes gab den
Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B)
Gelegenheit, mit Entschließungsanträgen für ein Verbot von
Neonicotinoiden einzutreten. Diese Anträge blieben bei der Abstimmung
in der Minderheit der Opposition, nachdem die Koalitionsparteien die
gestern vom Nationalrat einstimmig beschlossene Vorgangsweise und die
Absicht bekräftigten, die Arbeit des Unterausschusses zum Thema
Bienensterben bis zur nächsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses
abzuschließen und damit die Voraussetzungen für definitive
Entscheidungen im Sinne der gestrigen einstimmigen Entschließung des
Nationalrats zu schaffen.
Dann debattierten die Abgeordneten aktuelle Fragen der Agrarpolitik
und nahmen einen Ressortbericht über aktuelle agrarpolitische
Vorhaben der Europäischen Union mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Kenntnis.
Die spanische Sprachfassung des Übereinkommens über das europäische
Forstinstitut genehmigten die Ausschussmitglieder einhellig. Außerdem
verabschiedete der Ausschuss zahlreiche Rechtsanpassungen im
Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie EU-
Anpassungen und andere technische Gesetzesänderungen.
Kritik bei der Opposition riefen EU-Pläne für eine neue
Saatgutverordnung hervor - Grüne, FPÖ und BZÖ beantragten daher die
Erhaltung bäuerlicher Saatgutsorten. Weiters debattierten die
Abgeordneten auf Verlangen des BZÖ über einen Entfall der 10-Hektar-
Grenze für Vollpauschalierungen im Interesse der Obstbauern, über
eine obligatorische Herkunftsbezeichnung bei Fleisch (FPÖ), die
Einführung von Obergrenzen für Agrarförderungen (FPÖ und BZÖ) sowie
über Konzepte der Grünen für die europäische Landwirtschaftspolitik
im Sinne von Ökologisierung, Klimaschutz, gerechter Verteilung der
Direktzahlungen und Entwicklung des ländlichen Raums. Von den Grünen
kam auch Kritik am weiteren Ausbau der Produktion von
Agrartreibstoffen. Alle Anträge der Opposition wurden vertagt.
Aussprache über Bienensterben und die Berechnung von Almflächen
Eingangs seiner Sitzung diskutierte der Ausschuss aktuelle Fragen aus
seinem Arbeitsbereich und einen Ressortbericht über aktuelle
agrarpolitische Vorhaben der Europäischen Union im Jahr 2013 (III-395
d.B.), den die Abgeordneten mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit definitiv zur
Kenntnis nahmen.
Zu dem in der Debatte angesprochenen Thema "Bienensterben" stellte
Ausschussobmann Jakob Auer fest, der diesbezügliche Unterausschuss
werde jedenfalls vor dem nächsten Landwirtschaftsausschuss
zusammentreten.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) problematisierte die neuen Regeln
bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und kritisierte beim
Thema "Bienensterben" die Säumigkeit des Gesundheitsministers, der
eigentlich für die Umsetzung des Bienenseuchengesetzes zuständig sei.
Für Schultes gehe es darum, dass Problem Varroamilbe gemeinsam mit
den Imkern zu lösen.
Abgeordneter Gerhard Huber (B) forderte eine Beweislastumkehr beim
Nachweis der Schädlichkeit von Pflanzenschutzmitteln zugunsten der
KonsumentInnen und machte sich für die Förderung alternativer
Methoden bei der Bekämpfung von Maisschädlingen stark, um Bauern zu
helfen, die von einem Verbot der Neonicotinoide betroffen wären.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) forderte den
Landwirtschaftsminister dazu auf, das vom steirischen Landtag
beschlossene Verbot von Neonicotinoiden umzusetzen.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wies die Kritik der ÖVP an
Gesundheitsminister Stöger zurück und forderte Abgeordneten
Pirklhuber dazu auf, beim Kampf gegen das Bienensterben den gestern
im Nationalrat einstimmig beschlossenen gemeinsamen Weg mitzugehen.
Dies sagte Pirklhuber zu, machte aber darauf aufmerksam, dass die
möglicherweise monatelange Arbeit an Begleitmaßnahmen zum
Neonicotinoidverbot den Landwirtschaftsausschuss nicht daran hindern
sollte, bienenschädliche Beizmittel so rasch wie möglich zu
verbieten.
Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich erteilte den
Abgeordneten Rupert Doppler, Harald Jannach, Maximilian Linder (alle
F) sowie Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) auf deren
dringendes Ersuchen Auskunft über seine Bemühungen zur Hilfestellung
für Almbauern, die unter Mängeln bei der Futterflächenfeststellung
leiden und teilweise auch von Rückzahlungsforderungen betroffen sind.
Berlakovich berichtete, dass Almbauern, bei denen noch keine Vor-Ort-
Kontrollen stattgefunden haben, fehlerhafte Angaben über Almflächen
sanktionslos korrigieren können. Der von den Oppositionsabgeordneten
als unpraktikabel kritisierte "Almleitfaden" gelte und sei von den
Landwirtschaftskammern anzuwenden, wobei die Bauern Hilfe von der AMA
erhalten. Angesichts von Problemen bei der Auslegung des
"Almleitfadens" drängte auch Abgeordneter Franz Eßl (V) darauf, dass
die zur Klärung von Fragen bei der Feststellung von Almflächen
bestellte Fischler-Kommission bald zu Ergebnissen komme. Der
Vorschlag der Abgeordneten Maximilian Linder (F) und Gerhard Huber
(B), die Almflächenfeststellung durch Zählung der Großvieheinheiten
zu ersetzen, wies Bundesminister Nikolaus Berlakovich mit dem Hinweis
darauf zurück, dass die EU an der Flächenfeststellung festhalte. Der
Minister sicherte den Abgeordneten aber zu, alles zu unternehmen, um
möglichst viele Bauern bei der Almflächenfeststellung "aus Sanktionen
herauszubringen".
Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig teilte dem Minister mit, die
Frage der Lösung aktueller Finanzierungsprobleme bei land- und
forstwirtschaftlichen Fachschulen sei Gegenstand von Verhandlungen
mit den Ländern für das Budget 2014. Weiters informierte der Minister
über bienenkundliche Forschungen in Lunz am See, über die Förderung
von Junglandwirten in beiden Säulen der neuen GAP und einmal mehr
wies er den Vorwurf zurück, er habe beim Thema Auskunft über
Pestizideinsatz von Amtsverschwiegenheit gesprochen. Tatsächlich sei
es um den Schutz privater Geschäftsdaten gegangen.
Abgeordnetem Ewald Sacher (S) berichtete Landwirtschaftsminister
Berlakovich von der engagierten Teilnahme Österreichs am siebenten
Umweltaktionsprogramm der europäischen Union sowie von den
Verhandlungen mit dem Europäischem Parlament über die GAP-Reform.
Gegenüber Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber bekräftigte der Minister
sein Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen beim Thema
Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft. - Der agrarpolitische
Vorhabensbericht der EU für 2013 wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur
Kenntnis genommen.
Agrarrechtliche Anpassungen für die Verwaltungsgerichts-Reform
Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingt auch Änderungen in
zahlreichen Materiengesetzen im Ressort Land- und Forstwirtschaft
sowie Umwelt und Wasserwirtschaft. Die diesbezügliche
Regierungsvorlage (2291 d.B.) betrifft das Agrarverfahrensgesetz, das
Flurverfassungs-Grundsatzgesetz, das Grundsatzgesetz über die
Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer
Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz, das
Forstgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das BFW-Gesetz, das
Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das
Pflanzenschutzmittelgesetz, das Pflanzgutgesetz, das
Rebenverkehrsgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Weingesetz, das
Marktordnungsgesetz sowie das Vermarktungsnormengesetz. Das
Agrarbehördengesetz wird aufgehoben.
Angesichts von Änderungen im Pflanzenschutzmittelgesetz legten die
Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) jeweils
Entschließungsanträge ihrer Fraktionen vor, die darauf gerichtet
waren, Neonicotinoide zu verbieten.
Pirklhuber appellierte an die Abgeordneten der Koalitionsparteien,
ein klares Signal an die Bevölkerung zu setzen und damit zum Ausdruck
zu bringen, dass das österreichische Parlament imstande sei,
notwendige Beschlüsse rasch herbeizuführen. Denn trotz vieler
Lippenbekenntnisse seien bislang noch keinerlei Maßnahmen zum Schutz
der Bienen gesetzt worden, obwohl die Öffentlichkeit längst
Entscheidungen erwarte. Auch Pirklhubers Fraktionskollegin Gabriela
Moser fügte hinzu, die Zeit sei reif für Entscheidungen, ansonsten
müsse man befürchten, dass in zwei Monaten, wenn der politische Druck
auf Schutz der Bienen womöglich schwächer werde, notwendige
Entscheidungen weiter verschleppt werden.
Abgeordneter Hermann Schultes warnte gegenüber den Grünen davor, die
gestern vereinbarte Vorgangsweise auf den Kopf zu stellen und wies
darauf hin, dass Bauern das bereits gebeizte Rapssaatgut im August
nicht ausbringen könnten, wenn man die Beize bis dahin verbiete.
Dieser Darstellung widersprach Abgeordneter Gerhard Huber (B)
vehement und hielt fest, dass genügend ungebeiztes Rapssaatgut für
die österreichischen Bauern zur Verfügung stehe. Auch Abgeordneter
Franz Riemer(F) meinte, für Überlegungen zu einem Verbot der
Neonicotinoide sei jahrelang Zeit gewesen, jetzt gehe es um
Entscheidungen. Demgegenüber warnte Abgeordneter Fitz Grillitsch (V)
wiederum davor, die Existenz südsteirischer Bauern zu gefährden, die
von Maisanbau und Schweinezucht lebten.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erinnerte an die "Bienenenquete" seiner
Fraktion, bei der zahlreiche Experten zum Thema gesprochen haben und
plädierte dafür, die Umsetzung des Neonicotinoidverbots in Österreich
gemeinsam mit dem Minister in der vereinbarten Form abzustimmen und
in den nächsten zwei Monaten zu entscheiden. "Diese Zeit sollte man
sich noch nehmen", meinte Gaßner.
Abgeordneter Franz Eßl (V) drängte in der Debatte entschieden darauf,
bei Verhandlungen über Wald -und Weidenutzungsrechte sowie über
besondere Felddienstbarkeiten fachkundige Richter einzusetzen oder
fachkundige Laienrichter beizuziehen.
Abgeordnetem Harald Jannach (F) teilte der Minister mit, die Änderung
des Marktordnungsgesetzes sehe eine Fristverlängerung bei
Beschwerdeverfahren zugunsten der Bauern vor; die Kompetenzen der AMA
blieben unverändert.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit der Mehrheit von SPÖ
und ÖVP verabschiedet. Die beiden Entschließungsanträge der Grünen
und des BZÖ betreffend Verbot von Neonicotinoiden blieben in der
Minderheit der Oppositionsparteien und wurden abgelehnt.
Agrarrechtsänderungsgesetz bringt technische Anpassungen
Technische Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben
bringt ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 (2297 d.B.), dem die
Regierungsfraktionen ihre Zustimmung erteilten. Adaptierungen im
Düngemittelgesetz, im Futtermittelgesetz, im Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, im Pflanzenschutzgesetz, im
Vermarktungsnormengesetz, im Weingesetz und im Agrarkontrollgesetz
sind darin vorgesehen. Im Forstgesetz werden die Bestimmungen über
die Bringungsgenossenschaften präzisiert. Auch den Entwurf für ein
neues Produktenbörsegesetz empfahl der Ausschuss dem Plenum mit SPÖ-
ÖVP Mehrheit. Die mit der Novelle geschaffene Möglichkeit für
Obstweinproduzenten, ihre Waren mit einer Prüfnummer versehen zu
lassen, diene als Qualitätsnachweis für die Produkte, erläuterte
Landwirtschaftsminister Berlakovich eine Detailfrage der Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig (S).
Biozidproduktegesetz an EU-Verordnung angepasst
Nachdem eine EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von
Biozidprodukten die bisher geltende Richtlinie ersetzt hat, soll nun
eine neues österreichisches Biozid-Produkte-Gesetz (2294 d.B.) die
Vollziehung der Verordnung ermöglichen. Der Regierungsentwurf umfasse
Vorschriften über Behördenzuständigkeiten, die Durchführung von
Verwaltungsverfahren, Überwachungsbefugnisse, Sanktionen bei
Verwaltungsübertretungen sowie Übergangsbestimmungen, skizzierte
Bundesminister Berlakovich die Inhalte des Entwurfs. Definition und
Zulassungskriterien für Biozidprodukte sind bereits in der
Biozidprodukteverordnung enthalten. Mit einem dazu eingebrachten
Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, der formale
Klarstellungen in der Gesetzesvorlage verankert, wurde die Novelle
von SPÖ und ÖVP angenommen. Die Grünen erklärten, die Abänderungen
genau prüfen zu müssen, ehe sie ihre Zustimmung zur Vorlage geben
könnten.
Vertagt wurden in Folge - unter Protest der Antragsteller - eine
Reihe von Oppositionsanträgen mit den Stimmen der Regierungsparteien
sowie des FPÖ-Abgeordneten Harald Jannach, der eine weiterführende
Debatte über die vorliegenden Anträge in einer eigenen
Ausschusssitzung präferiert hätte.
Grüne Konzepte für die europäische Landwirtschaft
Ökologisierung, Klimaschutz, gerechtere Verteilung der
Direktzahlungen und Sicherung der Mittel für die ländliche
Entwicklung sind einige der zentralen Punkte von Anträgen der Grünen
(2037/A(E), 820/A(E)), in denen Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die
Vorstellungen seiner Fraktion für die Reform der GAP einmal mehr zum
Ausdruck brachte. Ein weiterer Antrag Pirklhubers betraf eine
gesetzliche Verankerung des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013
(140/A(E)).
FPÖ/BZÖ: Obergrenze für Agrarsubventionen, Hilfe für "echte" Bauern
FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach sprach sich in einem
Entschließungsantrag (1349/A(E)) seiner Fraktion dafür aus, eine
Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der
Höhe von 50.000 € einzuführen sowie zwischen den Förderungen für
Bauern und Förderungen für Industrie- und Handelsunternehmen klar zu
trennen. Das Agrarbudget solle "echten" Bauern zugutekommen, so
Jannach. BZÖ-Abgeordneter Gerhard Huber verlangte wiederum eine
Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 € für
Großbetriebe (1335/A(E)).
Ebenfalls in die Warteschleife schickte der Ausschuss die restlichen
Anträge der Opposition, diesmal jedoch lediglich mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit
zur Vertagung.
Grüne: Herabsetzung der Substitutionsziele bei Agrartreibstoffen
In einem Entschließungsantrag (471/A[E]) verlangte Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G), die Beimischungsziele von Agrartreibstoffen
zu den fossilen Treibstoffen (10 % bis 2010, 20 % bis 2020)
herabzusetzen. Pirklhuber weist in dem Antrag auf den
umweltschädlichen Anbau von Agrartreibstoffe in Monokulturen und
unter massivem Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden hin. Zudem
würden weltweit Waldflächen in Plantagen für Energiepflanzen
umgewandelt und KleinbäuerInnen vertrieben. Beim Klimaschutz sollte
man auf Wärmedämmung, Sonnen- und Windenergie, bessere Verwertung von
Abfallstoffen und auf eine nachhaltige, an Energieeffizienz und
Verbrauchsreduktion orientierte Verkehrspolitik setzen, schlagen die
Grünen vor.
FPÖ für Herkunftsbezeichnung bei Fleisch
Abgeordneter Harald Jannach (F) hält eine Herkunftskennzeichnung bei
Fleisch für unumgänglich, es gehe nicht an, KonsumentInnen länger zu
täuschen. Nur noch Fleisch von in Österreich aufgewachsenen Tieren
soll mit dem A-Stempel versehen werden, forderte die FPÖ daher
(1422/A(E)). BZÖ-Mandatar Gerhard Huber meinte in der Diskussion
ebenso, es gelte hier im Sinne der österreichischen Landwirtschaft
ein Zeichen zu setzen.
Opposition für Erhaltung alten Saatguts
Ausgehend von Kritik an EU-Plänen für eine neue Saatgutverordnung,
die seltene bäuerliche Sorten bedrohen könnte, warnte Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G) in einem Entschließungsantrag (2252/A(E))
seiner Fraktion vor einem Verbot des freien Tauschs von Saatgut.
Pirklhubers Appell an die Bundesregierung lautet, den Fortbestand
lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide
durch die neue Saatgutverordnung nicht zu gefährden. In diese
Richtung gingen auch Entschließungsanträge der FPÖ (2266/A(E)) und
des BZÖ (2277/A(E)), in denen Josef Riemer (F) und Gerhard Huber (B)
ebenfalls ihre Sorgen um die Sortenvielfalt und um den Weiterbestand
seltener regionaler Saatgutressourcen zum Ausdruck brachten und auf
ein Engagement Österreichs in Brüssel drängten. Als Erklärung für die
Vertagung dieser Anträge durch die Regierungsparteien meinten die
Abgeordneten Hermann Gahr (V) und Ewald Sacher (S), hier gelte es,
bis zur nächsten Plenarsitzung des Nationalrats einen gemeinsamen
Antrag aller Fraktionen auszuarbeiten, um eine Gefährdung der
heimischen Artenvielfalt durch überzogene Regelungen hintanzuhalten.
BZÖ fordert Entfall der Hektar-Grenze im Obstbau
Schließlich wies Abgeordneter Gerhard Huber (B) auf die schwierige
Lage der Obstbauern hin und zeigte sich alarmiert über die
Entwicklung in der Steiermark, wo in den letzten 15 Jahren 500
Apfelbauern den Betrieb eingestellt haben. Die Einführung der 10-ha-
Grenze für die Vollpauschalierung bringe erheblichen Mehraufwand bei
Buchhaltung und Steuerberatung für die Betriebe, klagte Huber und
forderte daher (2261/A(E)) die ersatzlose Streichung der Hektar-
Grenze für den Obstanbau. (Schluss) fru/rei
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