• 15.05.2013, 09:26:14
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GLOBAL 2000 warnt: EU-Verbot betrifft nur 20 Pozent aller österreichischen Neonicotinoid-Anwendungen

Kundgebung vor Parlament: Österreichische Verbote zum Schutz der Bienen erforderlich!

Utl.: Kundgebung vor Parlament: Österreichische Verbote zum Schutz
der Bienen erforderlich! =

Wien (OTS) - Die kommenden EU-Verbote für Neonicotinoide sind zwar
ein Schritt in die richtige Richtung, für Österreich jedoch nicht
ausreichend. Ein von GLOBAL 2000 durchgeführter Vergleich der in
Österreich derzeit laut amtlichem Pflanzenschutzmittelregister
bestehenden Zulassungen für Neonicotinoide mit den im
EU-Kommissionsvorschlag angekündigten Verboten zeigt, dass nur rund
20 Prozent der derzeit in Österreich erlaubten
Neonicotinoid-Anwendungen vom EU-Verbot überhaupt betroffen sind.

"Große Landwirtschaftsbereiche wie Weinbau, Obstbau und das gesamte
Wintergetreide wären aus heutiger Sicht von den EU-Verboten
ausgenommen. Es ist zu befürchten, dass das Bienensterben allein mit
den Teilverboten der EU nicht aufzuhalten sein wird", warnt Helmut
Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000: "Deshalb rufen heute Imker
und Imkerinnen und besorgte BürgerInnen gemeinsam mit Greenpeace und
GLOBAL 2000 die politischen Parteien im Rahmen einer Kundgebung vor
dem Parlament dazu auf, ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt
wahrzunehmen und weitgehende Neonicotinoid-Verbote zu beschließen."

Die GLOBAL 2000-Analyse im Detail: Derzeit sind österreichweit fünf
Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide als
Pflanzenschutzmittel zugelassen: Imidacloprid, Clothianidin,
Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid. Insgesamt 43
landwirtschaftliche Kulturen von A wie Ackerbohne bis Z wie Zwiebel
dürfen derzeit mit einem oder mehreren dieser Pestizidwirkstoffe
entweder als Saatgutbeizung, Granulat oder Spritzbehandlung bzw.
einer Kombination dieser Anwendungen behandelt werden. Insgesamt
ergeben sich daraus derzeit 83 erlaubte Neonicotinoid-Anwendungen, da
ja für manche Kukturen mehrere Wirkstoffe gleichzeitig zugelassen
sind. Die EU-Teilverbote betreffen nur 17 dieser 83
Anwendungsmöglichkeiten von Neonicotinoiden in Österreich. Das
erklärt sich einerseits dadurch, dass die als weniger
bienengefährlich angesehenen Neonicotinoide Thiacloprid und
Acetamiprid nicht Gegenstand der aktuellen EFSA-Bewertung waren und
daher im Kommissionsvorschlag keine Berücksichtigung fanden.
Andererseits sind auch bei den als besonders bienengefährlich
geltenden Neonicotinoiden Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam
nur 17 von 39 derzeit erlaubten Anwendungen von den EU-Verboten
betroffen.

GLOBAL 2000 fordert daher alle politischen Parteien dazu auf, ein
über die EU-Teilverbote hinaus gehendes Neonicotinoid-Verbot zu
beschließen. "Der heutige Landwirtschaftsausschuss bietet dazu
Gelegenheit: Die ÖVP muss nun beweisen, dass die von Parteiobmann
Spindelegger ausgerufene Losung 'im Zweifel sind wir für die Bienen'
ernst gemeint ist. Sollte die ÖVP sich gegen die Bienen und für die
Pestizide entscheiden, ist die SPÖ aus Umweltsicht gezwungen, den
Schutz der Bienen über den Schutz der Koalition zu stellen", sagt
Burscher abschließend.

Eine Übersichtstabelle über den derzeitigen Stand der
Neonicotinoid-Zulassungen in Österreich und die angekündigten
EU-Verbote ist auf www.global2000.at verfügbar. Die gemäß den
Übergangsbestimmungen des § 15 Abs. 8 der EU-Verordnung 1107/2009
dzt. noch aufrechten Zulassungen wurden in der GLOBAL 2000 -
Auswertung nicht berücksichtigt, da sie mit 31. Dez. 2013 kurz nach
Inkrafttreten der EU-Verordnung auslaufen werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GLL

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