• 14.05.2013, 20:59:17
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Volksanwaltschaft verstärkt Prävention vor Menschenrechtsverletzung

Verabschiedung Stoisits und Kostelka im Volksanwaltschaftsausschuss

Utl.: Verabschiedung Stoisits und Kostelka im
Volksanwaltschaftsausschuss =

Wien (PK) - Seit letztem Jahr ist die Volksanwaltschaft Österreichs
zentrale Monitoringstelle für die Einhaltung von Menschenrechten. In
dieser Funktion führt sie neben ihren Beschwerdeprüfungen auch
präventive Kontrollen möglicher Fälle von Menschenrechtsverletzung
durch. Ihre letztjährigen Prüfergebnisse, dargestellt im
Tätigkeitsbericht 2012, debattierte der Volksanwaltschaftsausschuss
des Nationalrats heute im Detail und nahm ihn mehrheitlich gegen die
Stimme des BZÖ zur Kenntnis. Zu Nachprüfungen führten im Vorjahr vor
allem Beschwerden in den Bereichen Soziales und Asylrecht, wobei die
Volksanwaltschaft vor allem die lange Verfahrensdauer am
Asylgerichtshof als menschenrechtswidrig kritisiert.

In ihrer Rolle als VolksanwältInnen verabschiedeten sich Terezija
Stoisits und Peter Kostelka mit dieser Ausschusssitzung von den
MandatarInnen, da ab 1. Juli 2013 Günter Kräuter und Peter
Fichtenbauer gemeinsam mit der wiedergewählten Gertrude Brinek das
neue Kollegium der Volksanwaltschaft bilden.

Umfassender Menschenrechtsschutz ist Ziel der Präventivkontrollen

Mit der 2012 in Kraft getretenen Kompetenzerweiterung in Form der
Präventivprüfung setzt die Volksanwaltschaft das Zusatzprotokoll zur
UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und den darin geforderten
"Nationalen Präventionsmechanismus" (NPM) um. Dieser beinhaltet
regelmäßige Kontrollen öffentlicher und privater Einrichtungen, in
denen Menschen mit oder ohne Behinderung die Freiheit entzogen wird
und wo sie Gefahr laufen, unmenschlich behandelt zu werden. Nach der
Aufbauphase der neuen Kontrolltätigkeit im Vorjahr sei die
Volksanwaltschaft in diesem Bereich schon gut mit den mitwirkenden
Gremien eingespielt, skizzierte Volksanwältin Terezija Stoisits den
Umsetzungsstand des NPM.

Die Tätigkeit der zur präventiven Prüfung eingesetzten Kommissionen
sei von hoher Autonomie geprägt, erklärte Stoisits in Richtung der
Abgeordneten Anna Höllerer (V), die sich nach der Organisation der
Kontrollaufträge erkundigte. Die Prüforgane würden selbst bestimmen,
wann sie welche Einrichtungen besuchen, erläuterte Stoisits,
allerdings gebe es grundsätzliche Regeln, wie die Prüfungen
durchzuführen sind. So sei etwa das Vier-Augen-Prinzip bzw. die
Beteiligung mehrerer Kontrollpersonen bei Besuchen verpflichtend
vorgesehen. Zudem bedürfe es im Vorfeld eines Kontrollbesuchs einer
umfassenden Vorbereitung unter Beachtung aller relevanten Daten und
Fakten der zu prüfenden Einrichtung, sodass die Besuchskommission in
Folge ihre Wahrnehmungen in einem qualitativ fundierten Protokoll
festhalten kann.
Bei der Vorbereitungsarbeit bewähre sich nicht zuletzt die
Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbeirat, der die
Volksanwaltschaft unter anderem bei der Festlegung von
Prüfungsschwerpunkten berät, schilderte Stoisits die
Verfahrensabläufe. Auch die Kooperation mit NGOs werde vertieft,
wodurch sich für die Volksanwaltschaft zusätzliche Informationen über
Diskriminierungsfälle ergäben, fügte Volksanwalt Peter Kostelka an.

Die sechs Kontrollkommissionen der Volksanwaltschaft haben seit dem
Start ihrer diesbezüglichen Besuche letzten September gravierende
Versorgungsmängel, besonders in Justizanstalten,
Polizeianhaltezentren sowie in Pflegeheimen und psychiatrischen
Einrichtungen festgestellt, geht aus den Besuchsprotokollen hervor.
Ob die derzeitigen Ressourcen der Volksanwaltschaft für eine
tatsächlich flächendeckende Kontrolle im Sinne des Nationalen
Präventionsmechanismus ausreichen, werde sich spätestens in zwei
Jahren zeigen, wenn eine Vollumsetzung erreicht sein sollte, so
Stoisits. Letztlich habe das Parlament darüber zu entscheiden,
inwieweit Einsparungen bei der Menschenrechtskontrolle tragbar sind.

Beschwerdeprüfungen von Asylgerichtshof bis zur Kommunalebene

Beanstandungen über lange Verfahrensdauern, angesprochen von
Abgeordnetem Bernhard Vock (F), traten im Vorjahr in nahezu allen
Verwaltungsbereichen auf, sagte Volksanwältin Gertrude Brinek und
nannte dabei als Beispiele Baurecht, Innere Sicherheit sowie
Finanzierungsangelegenheiten. Der Anstieg diesbezüglicher Beschwerden
ergebe sich zu einem nicht kleinen Anteil aus den überlangen
Verfahren am Asylgerichtshof, konkretisierte Volksanwältin Terezija
Stoisits. Dieser Umstand führe für Asylsuchende zu einer unzumutbaren
Ungewissheit über ihren Aufenthaltsstatus, heißt es dazu im
Volksanwaltschaftsbericht.

Insgesamt veranlassten die Volksanwaltschaft 2012 laut Bericht 15.649
Beschwerden zu Nachprüfungen. Der Großteil, mehr als ein Viertel,
betraf den Sozialbereich, gefolgt von den Bereichen Innere Sicherheit
(rund 25%) und Justiz (rund 15%). In den 9.315 abgeschlossenen
Prüfverfahren wurden 1.519 Missstände aufgedeckt. Als Beispiel der
daraus von der Volksanwaltschaft gefolgerten Empfehlungen führte
Brinek den Vorschlag an, als ersten Schritt zur Behebung von Mängeln
bei der medizinischen und therapeutischen Versorgung in
Justizanstalten eine Überarbeitung der dortigen Dienstpläne
anzudenken. Missstände bei Sachwalterschaften, wie sie Abgeordneter
Oswald Klikovits (V) anschnitt, beruhten oftmals auf der
problematischen Übertragung von Aufgaben der Rechtsbegleitung und
jenen der sonstigen Pflege an dieselbe Person, umriss Brinek
derartige Beschwerdefälle. Wie alle anderen Beanstandungen auch
behalte die Volksanwaltschaft diese gesellschaftspolitische Thematik
weiterhin im Auge, betonte sie. Über die gesetzlichen Konsequenzen
habe die Volksanwaltschaft allerdings nicht zu entscheiden, erinnerte
Stoisits. Anlass dafür war die Anmerkung des Abgeordneten Werner
Herbert (F), immer noch sei die Rechtsfrage ungelöst, welche Stelle
Verantwortung und Kosten bei der Beseitigung von Kriegsrelikten
tragen soll.

Schwerpunktthema bei den Kontrollen waren Verstöße gegen Anti-
Diskriminierungsbestimmungen. Das Aufzeigen von Diskriminierungen von
Menschen durch die Verwaltung sei ein wesentlicher
Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft, hielt Peter Kostelka als
Reaktion auf Fragen der Abgeordneten Hannes Fazekas (S) und Wolfgang
Zinggl (G) fest. Deswegen sei seitens der Volksanwaltschaft auch eine
Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der
Gleichbehandlungsgesetzesnovelle abgegeben worden, etwa mit der
Empfehlung, bei Diskriminierungen bestimmter Personengruppen
Verbandsklagen zu ermöglichen.

Die Interessen der BürgerInnen seien jedenfalls bei der
Volksanwaltschaft gut aufgehoben, fasste Abgeordneter Wolfgang
Großruck (V) zusammen, das zeigten beispielsweise die Prüfverfahren
auf Landes- und Gemeindeebene, ausgelöst durch Beschwerden aus dem
unmittelbarsten Lebensbereich von BürgerInnen. Dieser positiven Sicht
auf die Arbeit der VolksanwältInnen widersprach Abgeordneter Stefan
Petzner (B), der sich konkret auf das ihm zufolge parteipolitische
Agieren des Volksanwalts Peter Kostelka bei der Saualm-Prüfung bzw.
der Informationstätigkeit darüber bezog. In einer detaillierten
Erwiderung stellte daraufhin Kostelka klar, die Volksanwaltschaft sei
im angeführten Fall lediglich ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag
gefolgt, menschenrechtlichen Vorwürfen gründlich nachzugehen, wobei
er persönlich keinerlei parteischädigende Mitteilung im Verlauf der
Prüfungen getätigt habe. Petzner enthielt sich nach diesem
Wortgefecht als Einziger der Kenntnisnahme des Berichts. (Schluss)
rei

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