• 13.05.2013, 15:19:34
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SPÖ-Bienenschutz-Enquete (3) - Jarolim: Schon derzeit geltende Regeln verpflichten zum Handeln

SPÖ-Justizsprecher erläutert bei SPÖ-Klub-Enquete die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Pflanzenschutz

Utl.: SPÖ-Justizsprecher erläutert bei SPÖ-Klub-Enquete die
rechtlichen Rahmenbedingungen beim Pflanzenschutz =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim erläuterte in einem
Impulsreferat bei der heute, Montag, stattfindenden Enquete "Bienen
schützen - Pestizide verbieten!", welche rechtlichen
Rahmenbedingungen es beim Verbot gefährlicher Neonicotinoide gebe.
"Allein die schon geltenden Regeln hätten den Landwirtschaftsminister
zu einem frühen und entschlossenen Handeln verpflichtet", analysiert
Jarolim. ****

In der Verordnung 1107/2009 des europäischen Parlaments wird beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln klar der Schutz der Gesundheit von
Mensch und Tier als Ziel definiert. "Die Verordnung ist hier sehr
streng und unmissverständlich: Mittel, die dem nicht entsprechen,
sollen nicht eingesetzt werden." Ist ein Mittel bereits in Umlauf,
das im Nachhinein durch wissenschaftliche Erkenntnisse als gefährlich
eingestuft wird, gibt es eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten. "Von
Widerruf bis Einschränkungen ist alles möglich. Wir kennen das auch
aus anderen Bereichen, wo bei den leisesten Bedenken Produkte
zurückgezogen werden. In diesem Fall gibt es eine Studie der
europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit - und die ist ja kein
Niemand, sondern eine wichtige europäische Behörde", erklärt Jarolim.

Diese Verordnung allein zwinge Berlakovich zum Handeln. NGOs etwa
könnten die Umsetzung der Verordnung, die auch ins österreichische
Pflanzenschutzmittelrecht übernommen wurde, einfordern. Einzelne
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können über den Rechtszug der
Verwaltungsgerichtsbarkeit Schadensersatz einklagen, wenn sie direkt
durch die Auswirkungen gefährlicher Neonicotinoide betroffen seien.
"Das ist ein starkes Argument, und letztendlich muss der
Verwaltungsgerichtshof hier ein Urteil fällen. Im Endeffekt hilft nur
der rechtliche Weg, denn durch massive Schadensersatzzahlungen lohnen
sich auch die Zuwendungen etwa der chemischen Industrie nicht mehr,
wenn die gleich wieder abgegeben werden müssen", sagt der
Justizsprecher.

Die Imkerin Waltraud Schmid ist Initiatorin der Petition
"Neonicotinoide in Österreich verbieten!" und stellte das Ergebnis
vor. Innerhalb weniger Tage unterzeichneten über 15.000 Menschen die
Petition für ein bienenfreundlicheres Österreich. (Schluss) sn/che

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