- 07.05.2013, 20:15:12
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Minister Berlakovich unterstützt Verbot bienenschädlicher Insektizide
Umweltausschuss erledigt umfangreiche Tagesordnung
Utl.: Umweltausschuss erledigt umfangreiche Tagesordnung =
Wien (PK) - Der Umweltausschuss erledigte in seiner heutigen
mehrstündigen Sitzung eine umfangreiche Tagesordnung. Da auch das
Umweltinformationsgesetz - im Zusammenhang mit formalen Anpassungen
an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit - auf der Tagesordnung
stand, sprachen Abgeordnete Bundesminister Nikolaus Berlakovich auf
das Thema "Bienensterben" an, bei dem es zuletzt auch um die
Verweigerung von Auskünften über die Verwendung von Neonicotinoiden
in der Landwirtschaft ging. Der Umweltminister hielt zunächst fest,
er habe nie von "Amtsgeheimnis" im Zusammenhang mit Informationen
über den Pestizidverbrauch gesprochen, wohl aber von schutzwürdigen
Rechten Privater, wie dies der Auffassung der Rechtsabteilung seines
Ressorts entspreche. Da er "volle Transparenz" wolle, trat
Berlakovich für eine Änderung des Umweltinformationsgesetzes ein,
über die bereits zwischen den Koalitionsparteien verhandelt werde.
Beim "Bienengipfel" habe er mit Vertretern der Landwirtschaft und der
Imker vereinbart, die EU in ihrem Bemühen um ein Verbot der
bienenschädlichen Neonicotinoide zu unterstützen und zugleich
Forschungen über die Ursachen der Bienenverluste in Auftrag zu geben.
Bauern, die beim Maisanbau nicht die Möglichkeit haben, auf
Fruchtwechselwirtschaft umzusteigen, werden Hilfen erhalten. Er habe
bisher im Interesse dieser Bauern auf Ausnahmen beim Verbot der
Neonicotinoide plädiert, sagte Berlakovich, der überdies darauf
aufmerksam machte, dass osteuropäische Länder angekündigt haben, auf
ein totales Verbot der Neonicotinoide mit dem Umstieg auf
gentechnisch verändertes Maissaatgut zu reagieren. Das Bienensterben
habe viele Ursachen, zu denen Pestizide, Strahlungen,
Witterungseinflüsse und die Varroa-Milbe zählen, teilte der
Umweltminister den Abgeordneten mit.
Thema Nummer eins auf der umfangreichen Tagesordnung war der
Klimaschutz. Von 2008 bis 2010 wurden in Österreich pro Jahr
durchschnittlich 51,57 Mio.t Treibhausgase emittiert. Bis 2020 muss
Österreich seinen Ausstoß außerhalb des Emissionshandels um 16 % auf
47,87 Mio. t reduzieren, wobei Bund und Länder laut Klimaschutzgesetz
zur Kooperation verpflichtet sind. Über diesbezügliche Fortschritte
informiert ein Bericht des Umweltministers. Berlakovich und
Abgeordnete unterstrichen die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen
zur Emissionsminderung in Industrie, Verkehr und bei der Raumwärme.
Eine Novelle zum Klimaschutzgesetz bringt sektorale Höchstmengen für
Treibhausgasemissionen in den Bereichen Abfall, Energie und Industrie
(Nicht-Emissionshandel), fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft
sowie Verkehr.
Plenumsreif machte der Umweltausschuss auch eine UVP-Gesetz-Novelle
mit Anpassungen an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur
Herstellung der EU-Konformität von Anpassungs- oder
Sanierungsverfahren mit Umweltrelevanz. Dazu kamen weitere
Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungen im Umweltressort, die
Umsetzung von EU-Vorschriften im Umweltmanagementgesetz und im
Wasserrechtsgesetz sowie ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013, das
auch zusätzliche Förderungsmittel für Investitionen der
Siedlungswasserwirtschaft vorsieht. EU-Anpassungen enthält auch eine
Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die die "integrierte Vermeidung
und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC)" im Sinne der
diesbezüglichen EU-Richtlinie erweitert und die Ungleichbehandlung
von Exporteuren bei Altlastensanierungsbeiträgen beseitigt. Eine
Änderung des Strahlenschutzgesetzes dient der Rücknahme der
Zuständigkeitsübertragung von den Ländern an die Bezirke, die bei der
Verwaltungsreform vorgenommenen wurde, damit soll eine teure
Kompetenzzersplitterung vermieden werden.
Oppositionsanträge richteten sich auf die Förderung energiesparender
Haustechnik bei KMU, eine Beschränkung des Imports gentechnisch
veränderten Futtermittel auf Lieferungen mit Produkthaftung, auf die
Förderung der Kompostproduktion im Rahmen des Klimaschutzes (alle
FPÖ). Die Förderung von Mehrwegflaschen und die strafrechtliche
Verfolgung großer Umweltdelikte auf internationaler Ebene verlangten
die Grünen. Dazu kamen Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ
mit der Aufforderung an die Regierung, rechtlich gegen die
Erweiterung des AKW Temelin vorzugehen und sich für die Änderung des
Euratomvertrags einzusetzen. - Alle Oppositionsanträge wurden mit der
Mehrheit der Koalitionsparteien und unter Protest der Opposition
vertagt.
Klimaschutz nach Kyoto
Die definitive Kenntnisnahme des "Fortschrittsberichtes 2012" (III-
414 d.B.) zum Klimaschutzgesetz und den Beschluss, die Novelle des
Klimaschutzgesetzes (2295 d.B.) an das Plenum weiterzuleiten, fasste
der Umweltausschuss mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP.
In der Klimaschutz-Debatte sprach Umweltminister Nikolaus Berlakovich
von einer neuen Ära des Klimaschutzes im Zeichen der nunmehr
gesetzlich verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften. Das Thema Kyoto-Ziele sei erledigt, weil es
Österreich dank Ankauf von Emissionszertifikaten gelungen sei, EU-
Strafzahlungen zu vermeiden. Nun gehe es darum, im Klimaschutz eine
Vorreiterrolle zu übernehmen, führte der Minister aus und teilte
Abgeordneten Hannes Weninger (S) auf dessen Frage nach den Lehren aus
der Vergangenheit mit, er sehe Nachholbedarf bei Verkehr, Wirtschaft
und Raumwärme. Überdies berichtete Berlakovich über die noch zähen
internationalen Verhandlungen über einen Weltklimaschutzvertrag, der
ab 2020 gelten soll.
Abgeordnete Gabriela Moser (G) informierte der Minister über die
Förderung öffentlicher Verkehrsmittel. Über ein konkretes
Maßnahmenpaket werde mit den Bundesländern verhandelt. Das Ergebnis
wird in einem 15A-Vertrag fixiert werden, der die Kostenaufteilung
regeln wird. Voraussetzung für diese Maßnahmen stellen die sektoralen
Emissionsreduktionsziele dar, die die Novelle zum Klimaschutzgesetz
enthält.
Während Abgeordneter Hannes Weninger (S) vor Schuldzuweisungen wegen
der Verfehlung von Klimaschutzzielen in der Vergangenheit warnte und
für einen sozial verträglichen Klimaschutz, für eine
ressortübergreifende Förderung der E-Mobilität und öffentlicher
Verkehrsmittel sowie für die Verlagerung des Gütertransports auf die
Schiene eintrat, vermisste Abgeordneter Rainer Widmann (B) klare
Verantwortungen beim Klimaschutz, kritisierten die Abgeordneten
Gabriela Moser und Christiane Brunner (beide G) fehlende Sanktionen
im Klimaschutzgesetz für den Fall des Verfehlens der Sektorziele und
mahnten einen engagierten Klimaschutz nach dem Vorbild des deutschen
Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ein.
Abgeordneter Werner Neubauer (F) wiederum wertete den
"Fortschrittsbericht" als Beleg dafür, wie wenig beim Klimaschutz
weitergegangen sei. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) begründete
die Ablehnung des Berichts durch seine Fraktion auch mit Kritik an
veralteten Daten, die überdies verspätet vorgelegt worden seien.
UVP-Gesetz-Novelle mit Rechtsanpassungen
Eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht im
Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2252
d.B.) und beseitigt im Sinne der EU-Konformität Ausnahmen im
verwaltungsrechtlichen Anpassungs- oder Sanierungsverfahrens, um eine
Klage beim EuGH zu verhindern. Vom neuen Bundesverwaltungsgericht,
das ab 2014 für Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem UVP-G
zuständig ist, erwartet die Bundesregierung eine Verkürzung der
Verfahrensdauer. An dieser Stelle lobten Umweltminister Berlakovich
unisono mit mehreren Abgeordnete die exzellente des Umweltsenats, der
künftig im Bundesverwaltungsgericht aufgehen wird. - Der Beschluss
erfolgte mit SPÖ und ÖVP Mehrheit. Abgeordnete Gabriela Moser (G)
kritisierte in der Debatte Verschlechterungen im
Feststellungsverfahren, den Verzicht auf eine Verbesserung des
Aufsichtsrechts und befürchtete eine zu großzügige Genehmigungspraxis
bei Straßenbauprojekten.
Abgeordneter Rainer Widmann (B) und Christiane Brunner (G)
kritisierten, dass Umweltanwaltschaften auch künftig keinen Zugang
zum Verwaltungsgerichtshof haben werden. Widmann warnte vor
Verschlechterungen für die Wirtschaft, während Brunner Defizite für
NGOs und Bürgerinitiativen in Umweltverfahren ortete und die
Energieeffizienz als Genehmigungskriterium bei Großanlagen einmahnte.
Abgeordneter Werner Neubauer (F) hielt es für wichtig, bei
Betriebsadaptierung an den Stand der Technik das bisher mögliche
Anzeigeverfahren einzusetzen, um Betriebe nicht übermäßig zu
belasten.
Bundesminister Berlakovich teilte den Abgeordneten mit, dass am
Fristenlauf nichts geändert werde und die Rechte von Umwelt-NGOs
bereits verbessert wurde.
Umweltrecht: Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform
Ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Umwelt setzt die
Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Zuständigkeitsbereich
des Umweltressorts um (2290 d.B.). - Mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP
und FPÖ in der Fassung zweier Abänderungsanträge an das Plenum
weitergeleitet. Nach der aktuellen Debatte zum Thema Bienensterben
ging Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf das Umweltinformationsgesetz
ein und kritisierte, dieses Gesetz stehe nach wie vor in Widerspruch
zur Aarhus-Konvention. Umweltschützer erhielten etwa nach wie vor
keine Auskunft über Verkehrsdaten von der ASFINAG.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) und Abgeordneter Rainer Widmann
(B) drängten darauf, das Umweltinformationsgesetz zu ändern, um
künftig die Verweigerung von Umweltdaten durch den Minister zu
verhindern und entsprechende Auskünfte, etwa über die Verwendung
hochgiftiger Pestizide, zu ermöglichen.
Abgeordnete Susanne Winter (F) begründete die Zustimmung ihrer
Fraktion mit der Annahme eines ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrages, der
im Bundesluftreinhaltegesetz die Möglichkeit schafft, Rebholz und
unerwünschten Bewuchs auf Trockenrasenflächen in den Monaten März und
April zu verbrennen. Ein weiterer ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrag
diente Rechtsanpassungen.
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013
Eine Regierungsvorlage für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013
(2292 d.B.) sichert der Siedlungswasserwirtschaft zusätzliche
Förderungsmittel von 45 Mio. € für 2013 und von 100 Mio. € für 2014.
Dazu kommen EU-Anpassungen im Emissionszertifikategesetz, im
Wasserbautenförderungsgesetz, im Umweltmanagementgesetz und im
Wasserrechtsgesetz. Förderung in der Schutzwasserwirtschaft sollen
auch extern abgewickelt und die Effizienz der Förderung evaluiert
werden können. Änderungen betreffen Umweltgutachter, die
Zuständigkeit für Nassbaggerungen werden den Bezirken übertragen und
die Gewässerbeschau in die Gewässeraufsicht eingegliedert. - Die
Zustimmung kam von SPÖ und ÖVP.
In der Debatte kritisierten die Abgeordneten Werner Neubauer (F),
Wolfgang Pirklhuber (G) und Rainer Widmann (B) die Vorgangsweise der
Bundesregierung, dem Ausschuss kurzfristig in Form einer schlecht
lesbaren Sammelnovelle komplexe Materien vorzulegen und es den
Abgeordneten so unmöglich zu machen, Gesetzesänderungen ausreichend
durchzuarbeiten und zu beurteilen.
Demgegenüber begrüßten die Abgeordneten Rudolf Plessl (S) und
Nikolaus Prinz (V) die Anhebung der Förderungsmittel für die
Siedlungswasserwirtschaft und begründeten die Rechtsanpassungen als
notwendig.
Angeordnete Christiane Brunner (G) lehnte Änderungen ab, von denen
sie fatale Folgen für den Gewässerschutz befürchtete und annahm, dass
die Genehmigung umstrittener Kraftwerksprojekte erleichtern.
Umweltminister Berlakovich bemühte sich, diese Befürchtungen zu
zerstreuen, indem er darlegte, die vorgesehenen Änderungen hätten
keinen negativen Einfluss auf die Qualität von
Genehmigungsentscheidungen.
EU-Anpassungen in der Abfallwirtschaft
Eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz-Industrieemissionen und zum
Altlastensanierungsgesetz erweitert das IPPC-Regime ("integrierte
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"), erhöht
Anforderungen an IPPC-Behandlungsanlagen, dereguliert das Abfallrecht
und hebt die Ungleichbehandlung von Exporteuren bei
Altlastensanierungsbeiträgen auf (2293 d.B.). - Die Novelle passierte
den Umweltausschuss mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP.
In der Debatte beantwortete Bundesminister Berlakovich Detailfragen
des Abgeordneten Dietmar Keck (S). Abgeordneter Werner Neubauer (F)
machte aus seiner Erfahrung als Verwaltungsbeamter auf massive
Probleme mit mobilen IPPC-Anlagen aufmerksam und begründete damit die
Bedenken seiner Fraktion gegen die Novelle. Neubauers Kritik wurde
auch von den Angeordneten Gabriela Moser (G) und Rainer Widmann (B)
geteilt.
FPÖ will KMU-Investitionen in energiesparende Haustechnik fördern
Angesichts der Wirtschaftskrise unterstrich ein Antrag der FPÖ die
Notwendigkeit, kleine und mittlere Unternehmen durch Investitionen in
die Haustechnik öffentlicher Gebäude zu unterstützen. Bei der
Isolierung von Heizungs- und Warmwasserleitungen, beim Abdichten von
Fenstern und bei der Reparatur von Fenster-Zuhaltevorrichtungen
könnten Aufträge an lokale KMU vergeben, Energie gespart und ein
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden, sagten die
Antragsteller (493/A(E)).
FPÖ: Warnung vor gentechnisch veränderten Futtermitteln
Obwohl Österreich ausreichend über gentechnikfrei Futtermittel
verfügt, werden alljährlich 700.000 Tonnen gentechnisch veränderte
Futtermittel importiert und daraus Lebensmittel erzeugt, die der
Konsument mangels Kennzeichnung nicht von anderen unterscheiden kann,
klagte FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach und verlangte (667/A(E)), nur
solche gentechnisch veränderten Futtermittel für den Verkauf in
Österreich zuzulassen, deren Lizenzgeber für Folgeschäden
gentechnisch manipulierter Tiernahrung haften.
Klimaschutz: FPÖ will Böden als natürliche CO2-Senken nutzen
Ein weiterer FPÖ-Entschließungsantrag, er stammte von Abgeordnetem
Norbert Hofer (795/A(E)), wies auf den Zusammenhang zwischen
Bodennutzung und Klimawandel hin und verlangte Maßnahmen zur
Steigerung des Humusgehalts in den Böden, wo weltweit 1.500
Gigatonnen Kohlenstoff gebunden sin, zweimal mehr als in der
Atmosphäre.
Die Grünen erneuern ihr Verlangen auf Förderung von Mehrwegflaschen
In ihrem Antrag 1645/A forderte G-Abgeordnete Christiane Brunner
einmal mehr ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von
Getränkeverpackungen. Die Grünen wollen Abfall und "Littering"
vermeiden, Ressourcen schonen und die CO2-Emissionen bei der
Herstellung der Gebinde, beim Abfüllen der Getränke und beim
Transport verringern. Für die Abgabe von Einweggebinden soll ein
Beitrag entrichten werden müssen, der sich für den Letztvertreiber
verringert, je mehr Mehrweggebinde er zugleich in Verkehr bringen,
führte die Antragstellerin aus.
Grüne und BZÖ thematisieren grenznahe AKW, Temelin und Euratomvertrag
Grün-Abgeordnete Christiane Brunner fordert die Bundesregierung auf,
alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen Erweiterung und
Ausbau des AKW Temelin zu setzen. Die Grünen wollen Programme und
Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft auf die Förderung des geordneten
Ausstiegs aus der Atomkraft und für die Forschung, Entwicklung und
Errichtung von Alternativenergieanlagen verwenden. (2197/A(E)). Zum
Thema Temelin und grenznahe AKW lag dem Ausschuss auch ein Antrag des
BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann vor, der daran erinnerte, dass
Einwendungen und Stellungnahmen der Nachbarstaaten im Rahmen der
grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht angemessen
gewürdigt worden seien, sagte Widmann und drängte auf ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien vor dem EuGh
(2133/A(E)).
Bundesminister Nikolaus Berlakovich stellte fest, die Einleitung
eines Vertragsverletzungsverfahrens in der EU die Verletzung von EU-
Recht voraussetze, was im Falle Temelins nicht der Fall sei. Auf eine
Frage der Abgeordneten Christiane Brunner (G) hielt der Minister
fest, dass Österreich massiv Widerstand gegen den Vorschlag
Großbritanniens leiste, Atomstrom unter dem Titel "Klimaschutz"
förderbar zu machen.
Grüne betrachten Umweltdelikte als Verbrechen gegen den Frieden
Abgeordnete Christiane Brunner (G) beantragte die Anerkennung des
Ökozids als Völkerrechtsverbrechen (2270/A/E). Der Umweltminister
soll sich auf internationaler Ebene für die Aufnahme des Ökozids als
fünftes Verbrechen gegen den Frieden und für eine internationale
Ökozid-Gesetzgebung stark machen. Für die Abholzung der Urwaldgebiete
am Amazonas und in Indonesien, bei den Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl und Fukushima oder der Ölkatstrophe im Golf von Mexiko
sei klar geworden, dass geringe Verwaltungsstrafen und
zivilrechtliche Strafen keine abschreckenden Wirkung besitzen. Die
strafrechtliche Verfolgung solcher Verbrechen mit empfindlichen
Strafen erscheint weit adäquater, schreiben die Antragstellerinnen
und verlangen, Umweltzerstörungen ab einem gewissen Ausmaß
völkerrechtlich verbindlich als Verbrechen zu brandmarken und in die
Liste der Verbrechen gegen den Frieden aufzunehmen. Wäre Ökozid als
völkerrechtlicher Straftatbestand anerkannt, könnten besonders
schwere Umweltverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof
verfolgt werden und somit die Verursacher, häufig
Unternehmensvorstände und politische Entscheidungsträger zur
Verantwortung gezogen werden. Ebenso könnten Investoren, die den
Ökozid finanzieren und andere Helfer belangt werden, argumentieren
die Grünen.
Änderungen bei der Organisation des Strahlenschutzes
Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes mit
einer Rücknahme der bei der Verwaltungsreform vorgenommenen
Zuständigkeitsübertragung von den Ländern an die Bezirke soll eine
teure Kompetenzzersplitterung vermeiden. Zudem werden die Intervalle
für die periodische Überprüfung von Strahlenbetrieben mit geringem
Gefährdungspotenzial von zwei auf mehr Jahre ausgedehnt und der
Instanzenzug an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012
angepasst (2161 d.B. und Zu 2161 d.B.). Diesen seinen letzten
Beschluss des Tages fasste der Umweltausschuss nach einer
mehrstündigen Debatte mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit. Bundesminister
Berlakovich erläuterte das Motiv der Gesetzesänderung mit dem Ziel,
Aufgaben zu bündeln, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Qualität
der Überprüfungen aufrecht zu erhalten. (Schluss) fru
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