• 07.05.2013, 11:35:34
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  • OTS0126 OTW0126

Beatrix Karl: "Verschärfung des Sexualstrafrechts ist ein starkes Signal"

Verdoppelung der Mindeststrafdrohung für Vergewaltigung sowie Verschärfungen bei Menschenhandel und Grooming von Ministerrat beschlossen

Utl.: Verdoppelung der Mindeststrafdrohung für Vergewaltigung sowie
Verschärfungen bei Menschenhandel und Grooming von Ministerrat
beschlossen =

Wien (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl zeigte sich erfreut über
den heutigen Ministerratsbeschluss, wodurch die Strafuntergrenze bei
Vergewaltigung künftig auf ein Jahr verdoppelt wird und es zu
Verschärfungen beim Grooming (Anbahnung sexueller Kontakte zu
Unmündigen), bei Menschenhandel und beim sexuellen Missbrauch
wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen kommt.

"Ich freue mich, dass wir die Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun
endlich auf den Weg bringen konnten. Die Verdoppelung der
Mindeststrafdrohung bei der Vergewaltigung und die Verschärfungen bei
Grooming und Menschenhandel sind ein starkes Signal gegen
Sexualverbrechen", so Karl nach dem Ministerrat.

Die meisten Stellungnahmen im Zuge des Begutachtungsprozesses hatten
die Justizministerin in ihrem Vorhaben unterstützt und davor gewarnt,
die Novelle mit zusätzlichen, in der Öffentlichkeit diskutierten,
neuen Straftatbeständen zu überfrachten. Die heute beschlossene
Regierungsvorlage entspricht somit inhaltlich voll dem
Begutachtungsentwurf.

Karl hatte bereits im Herbst eine Verschärfung gefordert und die
Novellierung vorbereitet, da es innerhalb der Gruppe gewaltbestimmter
Sexualdelikte Systemwidrigkeiten bei Strafdrohungen gegeben hat.
Grund für diese Systemwidrigkeiten waren vor allem wiederholte
punktuelle Änderungen des Sexualstrafrechts, seit der letzten großen
Gesamtreform des Strafgesetzbuches im Jahr 1975.

Auch die kürzlich veröffentlichte Vertrauensstudie Justiz 2013
zeigte, dass sich die Bevölkerung härtere Strafen für Delikte gegen
Leib und Leben - zu denen auch Sexualstraftaten zählen - wünscht. So
meinen 55% der Österreicherinnen und Österreicher, dass
Gewaltverbrechen zu milde bestraft werden.

Mit dieser Novelle werden zudem internationale Vorgaben und
EU-Richtlinien im nationalen Recht umgesetzt.

Die Justizministerin verwies auch auf den Reformprozess "StGB 2015",
bei dem Karl derzeit Experten mit einer Gesamtreform des
österreichischen Strafgesetzbuchs beauftragt hat. Ziel ist es, bis
Ende 2014 eine modernisierte Neufassung des Strafgesetzbuchs zu
erarbeiten, die am 1.1.2015 in Kraft treten soll.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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