• 07.05.2013, 10:08:51
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ARCHE NOAH und GLOBAL 2000: Restriktiver und komplizierter Entwurf für Saatgutverordnung muss vereinfacht werden

Die Organisationen appellieren an EU-ParlamentarierInnen und den Rat - Der Vorschlag muss grundlegend überarbeitet werden.

Utl.: Die Organisationen appellieren an EU-ParlamentarierInnen und
den Rat - Der Vorschlag muss grundlegend überarbeitet werden. =

Wien/Brüssel (OTS) - Am gestrigen Montag hat die Europäische
Kommission den offiziellen Entwurf zur Saatgutverordnung vorgelegt.
Die eingehende Analyse von ARCHE NOAH, dem Verein zur Erhaltung und
Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt, sowie der
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 fällt negativ aus: "Eine
Kernforderung vieler AkteurInnen in ganz Europa - die Aufhebung der
verpflichtenden amtlichen Zulassung für Sorten - wurde nicht erfüllt.
Dies wäre jedoch der direkte und unbürokratische Weg zur Förderung
der Biodiversität, zur Entlastung kleiner Unternehmen und der
Staatskassen, und zur Sicherstellung der Wahlfreiheit der
KonsumentInnen", sagt Heidemarie Porstner, Agrarsprecherin bei GLOBAL
2000. "Diese hohen Auflagen an die Vermarktung von Saat- und
Pflanzgut dienen nicht dem öffentlichen Interesse, sondern bringen
nur den Agrar-Konzernen Marktvorteile."

Beate Koller, Geschäftsführerin bei ARCHE NOAH, analysiert: "Die
primäre Stoßrichtung der Saatgutverordnung ist die
Produktivitätssteigerung und die Intensivierung einer auf den Export
ausgerichteten industrialisierten Landwirtschaft. Vor diesem
Hintergrund sind die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für
"Nischenmärkte" und "alte Sorten" nicht mehr als eine Alibihandlung
und nicht geeignet, den Verlust der biologischen Vielfalt zu
stoppen."

Die vorgeblichen Nischen, die der Verordnungsentwurf der Vielfalt
einräumt, sind: "lächerlich: Historische, geographische und
quantitative Einschränkungen für alte und seltene Sorten stellen
Barrieren für die Vielfalt und ihr Potenzial auf. Kulturpflanzen
leben jedoch von ihrer Weiterentwicklung und Anpassung", erklärt
Agrarsprecherin Porstner. "Trotz steigender Nachfrage das Angebot am
Markt einzuschränken, darf man den KonsumentInnen nicht als
Verbraucherschutz verkaufen. Das Gegenteil ist der Fall: Hier wird
zuerst das Angebot und dann die Wahlfreiheit massiv eingeschränkt."

Jahrzehnte lang galten in der EU unverhältnismäßig strenge Regelungen
für den Saatgutbereich. Jetzt ist der Moment gekommen, um diese
biodiversitätsfeindlichen Regelungen grundsätzlich in Frage zu
stellen. "Warum Saatgut in teuren Verfahren wie ein gefährliches
Medikament behördlich registriert werden muss, bevor es auf den Markt
kommen darf, ist weder aus Sicht der Landwirtschaft noch aus Sicht
der KonsumentInnen nachvollziehbar", stellt Koller den Nutzen der
Regelungen für die Allgemeinheit in Frage.

Beim sogenannten "DUS Test" auf Homogenität, Unterscheidbarkeit und
Stabilität werden Nutzpflanzen in ein technisch-rechtliches Korsett
gezwängt - letztlich aber nicht im Interesse der LandwirtInnen,
sondern nur, damit Züchtungsunternehmen für ihre Neuentwicklungen
einen exklusiven (privatrechtlichen) Sortenschutz erlangen können -
um den es in diesem Verordnungsentwurf aber gar nicht geht. Da viele
moderne Sorten genetisch eng verwandt sind, sind die Anforderungen an
die Homogenität oft absurd hoch; somit ist das Uniformitätskriterium
auch ökologisch bedenklich. "Warum müssen Züchter und Landwirte, die
weder Sortenschutz anstreben noch für die Industrielandwirtschaft
züchten, ihre Pflanzen dennoch durch dasselbe Verfahren bringen?",
sagt Koller.

Wer nicht mit markbekannten alten Sorten arbeitet und keine
Sortenzulassung anstrebt, dem steht derzeit nur Paragraph 36 für
Nischenmärkte offen - allerdings nur für Unternehmen mit weniger als
10 Angestellten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Das
Saatgut darf nur in kleinen Mengen und ausschließlich an
EndverbraucherInnen weitergegeben werden. Zusätzlich will sich die
Kommission eine Rechtssetzungsermächtigung sichern, mit der sie zu
beliebigem Zeitpunkt Vorschriften betreffend Verpackung,
Etikettierung und sogar die Art und Weise der Vermarktung erlassen
könnte und damit die Nutzung dieser Nische de facto so kompliziert
machen könnte, dass sie gar nicht mehr existiert. "Wozu das Ganze?",
fragt Heidi Porstner von GLOBAL 2000. "Warum ist die Weitergabe von
nicht-industriellen Sorten nicht längst frei? Das Zivilrecht bietet
ausreichenden Schutz für KäuferInnen - bei Lebensmitteln wird ja
schließlich auch eine wahrheitsgemäße Kennzeichnung als ausreichend
erachtet, und in der Gastronomie muss das Rezept fürs Wiener
Schnitzel doch auch nicht behördlich genehmigt werden".

ARCHE NOAH-Geschäftsführerin Beate Koller hat kein Verständnis für
den Geltungsbereich der Verordnung. "Im Vorschlag vermissen wir eine
eindeutige Einschränkung auf die Weitergabe von Saatgut und Pflanzgut
zum Zweck der kommerziellen Nutzung und ab bestimmten Mengen. Nur so
könnte die Verhältnismäßigkeit der Auflagen argumentiert werden",
betont sie. Ein anderes Problem ortet sie für bäuerliche Betriebe:
Die Weitergabe von Saatgut nicht zugelassener Sorten zwischen
BäuerInnen bzw. von BäuerInnen an Private fällt nach dem jetzigen
Vorschlag in den Anwendungsbereich der Verordnung. Bauern müssten
sich als "Operator" kostenpflichtig registrieren lassen und eine
Reihe von Auflagen erfüllen; im schlimmsten Fall droht eine
Verwaltungsstrafe. "Damit wird eine jahrtausendealte bäuerliche
Praxis unterbunden, die bisher der wichtigste Motor der Entwicklung
der heutigen Pflanzenvielfalt war und ist", kritisiert Koller.

Die neue EU-Verordnung sieht keine nationalen Spielräume bei der
Umsetzung vor. Heidemarie Porstner ortet zudem ein
Demokratie-Defizit. "Viele wichtigen Aspekte sollen hinter
verschlossenen Türen mittels so genannter "delegierter Rechtsakte"
erst im Nachhinein definiert werden. Damit entziehen sich viele
Punkte der demokratischen Kontrolle im Sinne der Gemeinwohls."

Beate Koller befürchtet zudem den "Export" dieser restriktiven
Regelungen in Drittstaaten und damit eine Kriminalisierung der
LandwirtInnen in Entwicklungsländern. "Über Handelsabkommen
exportieren wir nicht nur Saatgut, sondern auch unsere Gesetze in
andere Länder. Vor allem in Ländern, in denen derzeit LandwirtInnen
und nicht Konzerne das Saatgut bereitstellen, wäre die geplante
Rechtslage desaströs." Immerhin stellt bäuerliches Saatgut die
Ernährungsgrundlage für siebzig Prozent der Weltbevölkerung.

Koller und Porstner stellen unisono fest: "Dieser Verordnungsentwurf
gefährdet altes und seltenes Pflanzgut und muss dringend überarbeitet
werden. Auf den internationalen Druck der Zivilgesellschaft hat die
EU-Kommission nur mit kosmetischen Veränderungen im Entwurf reagiert,
die eigentliche Kritik an dem Verordnungsentwurf wurde nicht in
Betracht gezogen. Wir werden den Entwurf genau beobachten, bis er
endgültig Gesetz wird, um zu verhindern, dass die Saatgut-Lobby hier
eine Katastrophe verursacht."

Auf www.freievielfalt.at kann man weiterhin gegen den nun
vorliegenden Verordnungsentwurf unterschreiben.

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