• 06.05.2013, 15:13:14
  • /
  • OTS0184 OTW0184

Verfassungsausschuss: Einigung über "Gesetzesbeschwerde'" in Sicht

Demokratiepaket könnte zu "Volksbegehrenspaket" abgespeckt werden

Utl.: Demokratiepaket könnte zu "Volksbegehrenspaket" abgespeckt
werden =

Wien (PK) - Im Zuge der Reform der zweistufigen
Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich die damaligen fünf Fraktionen
des Nationalrats auch auf die Einführung der so genannten
"Gesetzesbeschwerde" verständigt. Verfahrensparteien in Zivil- und
Strafverfahren soll demnach die Möglichkeit eingeräumt werden, sich
direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die
Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen
anzweifeln. Zuletzt gerieten die Verhandlungen über zwei gemeinsame
Gesetzesinitiativen allerdings ins Stocken - viele Experten hatten im
Zuge des Begutachtungsverfahrens die Befürchtung geäußert, dass die
derzeitige Gleichwertigkeit der Höchstgerichte (OGH, VwGH und VfGH)
durch die Gesetzesbeschwerde unterlaufen und der
Verfassungsgerichtshof zu einer Art Supergerichtshof aufgewertet
wird.

Nun kommt allerdings wieder Bewegung in die Sache. Die Beratungen
über die beiden Fünf-Parteienanträge (2031/A, 2032/A) und einen
Alternativvorschlag der FPÖ wurden in der heutigen Sitzung des
Verfassungsausschusses des Nationalrats zwar neuerlich vertagt, SPÖ
und ÖVP sind aber zuversichtlich, bis zur nächsten Ausschusssitzung
Anfang Juni eine Einigung zu erzielen. Über einzelne Detailpunkte
müsse zwar noch diskutiert werden, meinte Ausschussobmann Peter
Wittmann, seiner Einschätzung nach gibt es in den zentralen Fragen
aber bereits einen Konsens aller Parteien.

Die Opposition äußerte sich zu kürzlich von den Koalitionsparteien
vorgelegten Vorschlägen zwar noch zurückhaltend, sie begrüßte jedoch
den neuerlichen Verhandlungsvorstoß und stellte sich weiter
ausdrücklich hinter das Instrument der Gesetzesbeschwerde.

Erneut vom Verfassungsausschuss vertagt wurde auch der zweite Teil
des Demokratiepakets der Koalition. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang
Gerstl hofft nun, unter dem Titel "Volksbegehrenspaket" zumindest
eine abgespeckte Variante beschließen zu können.

Gesetzesbeschwerde: Parteien wollen Bedenken von Kritikern ausräumen

Was die Gesetzesbeschwerde betrifft, soll laut Ausschussobmann Peter
Wittmann (S) nunmehr der Antrag der FPÖ als Basis für eine Lösung
herangezogen werden. Er sieht in einigen Punkten allerdings noch
Verhandlungsbedarf und verwies auf einen eigenen Entwurf der
Koalitionsparteien, der vor kurzem an die Oppositionsparteien
verschickt wurde. Den Verdacht, dieser Alternativentwurf sei nur
erarbeitet worden, um die Verhandlungen weiter in die Länge zu
ziehen, wies Wittmann strikt zurück. Er betonte ausdrücklich seine
Bereitschaft, die Gesetzesbeschwerde noch im Juni im
Verfassungsausschuss zu beschließen, "am liebsten als Fünf-Parteien-
Antrag".

Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach sich dafür aus,
die Gesetzesbeschwerde noch vor dem Sommer zu beschließen. Jeder
Bürger solle die Möglichkeit erhalten, sich an den
Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn er sich in seinen Rechten
verletzt fühlt, betonte er. Über einzelne Punkte bedürfe es zwar noch
Diskussionen, das Ziel ist für ihn aber klar: ein Beschluss im
Verfassungsausschuss in der ersten oder zweiten Juniwoche.

Für die Zustimmung der ÖVP zur Gesetzesbeschwerde nannte Gerstl drei
Punkte als Voraussetzung: Zum einen dürfe die Gesetzesbeschwerde
nicht zu Verfahrensverzögerungen führen, zum anderen sei es
notwendig, bestimmte Materien aus der Gesetzesbeschwerde auszunehmen.
Und es dürfe nicht zu einer Ober- bzw. Unterordnung der
Höchstgerichte kommen.

Der nunmehr im Vordergrund stehende Antrag der FPÖ (2227/A) sieht im
Gegensatz zu den in Begutachtung geschickten Fünf-Parteien-Anträgen
vor, den Verfahrensparteien nicht erst nach Abschluss des
Gerichtsverfahrens den Gang zum Verfassungsgerichtshof zu
ermöglichen, sondern bereits bei Vorliegen eines erstinstanzlichen
Gerichtsurteils. Damit wollen die Abgeordneten Peter Fichtenbauer und
Harald Stefan den Verdacht einer Urteilsbeschwerde vermeiden und die
Notwendigkeit der Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren ausschließen.
Zur Präzisierung dieses Antrags legte Abgeordneter Fichtenbauer heute
einen Abänderungsantrag vor, der unter anderem bestimmte Bereiche -
etwa das Ehe- und Kindschaftsrecht, einstweilige Verfügungen,
strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das Insolvenzrecht - von
der Möglichkeit der Gesetzesbeschwerde ausnimmt.

Generell betonte Fichtenbauer, das Parlament solle Selbstbewusstsein
zeigen und die Gesetzesbeschwerde trotz anhaltender Kritik mancher
Seiten, etwa des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, beschließen.
Im Detail sei er zu Kompromissen bereit, sagte er, das Hauptanliegen,
nämlich den Rechtsschutz auszuweiten und den Verfahrensparteien die
Möglichkeit zu geben, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu
wenden, dürfe jedoch nicht verwässert werden.

Den von den Koalitionsparteien zuletzt vorgelegten Vorschlag wertete
Fichtenbauer als zu kompliziert und in Richtung Obstruktion gehend.
Man müsse Ausnahmen von der Gesetzesbeschwerde verfassungsrechtlich
verankern und dürfe es nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen,
einen Ausnahmekatalog zu formulieren, mahnte er. Ansonsten könnte es
dazu kommen, dass immer mehr Materien, etwa das Mietrecht oder das
Liegenschaftswesen, ausgeklammert würden.

Seitens der Grünen unterstrich Abgeordnete Daniela Musiol (G), ihre
Partei stehe nach wie vor zum Vorhaben der Gesetzesbeschwerde, da
diese rechtspolitisch sinnvoll sei und es notwendig sei, den
Rechtsschutz auszubauen. Mittlerweile würden vier Vorschläge
vorliegen, wobei ihr zufolge der FPÖ-Antrag in der Fassung des
Abänderungsantrags dem am nächsten kommt, was bei den letzten
Verhandlungen zwischen den VerfassungssprecherInnen vereinbart wurde.
Allerdings sieht auch sie in einzelnen Punkten noch
Diskussionsbedarf.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) äußerte Zweifel daran, dass die
Koalition tatsächlich eine Einigung über die Gesetzesbeschwerde
erzielen will. Er sieht noch einigen Verhandlungsbedarf über den
zuletzt von SPÖ und ÖVP vorgelegten Vorschlag, hofft grundsätzlich
aber wie die anderen Parteien auf einen raschen Beschluss.

Beratungen über Demokratiepaket neuerlich vertagt

Vom Verfassungsausschuss neuerlich vertagt wurden auch die Beratungen
über den zweiten Teil des von der Koalition vorgeschlagenen
Demokratiepakets. SPÖ und ÖVP wollen mit ihrem Gesetzesantrag
(2177/A) die elektronische Unterstützung von Volksbegehren und
Bürgerinitiativen ermöglichen, Bürger-Fragestunden im Nationalrat
einführen, Volksbegehren durch ein neues Procedere für die
parlamentarischen Beratungen aufwerten und ein Zentrales
Wählerregister einrichten.

Im Rahmen der Diskussion kritisierte Abgeordnete Daniela Musiol (G),
dass seit der letzten Verhandlungsrunde am 11. April "gar nichts"
passiert sei. Zwar habe es in der Öffentlichkeit einige Ankündigungen
gegeben, man habe mit der Opposition aber weder weitere Gespräche
geführt noch den angekündigten Alternativvorschlag zur Wählerevidenz
vorgelegt, skizzierte sie. Musiol sieht sich dadurch in ihrem
ursprünglichen Eindruck bestärkt, dass die Koalitionsparteien in
Wirklichkeit gar nicht an einer Demokratiereform interessiert sind.
Man könne über Kompromissvorschläge diskutieren, etwa darüber,
erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung statt einer
Volksabstimmung zu unterziehen, sagte Musiol, dazu müsse es aber erst
einmal Vorschläge geben.

Auch die Abgeordneten Herbert Scheibner (B) und Harald Stefan (F)
äußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Verhandlungsbereitschaft
der Koalition. Das Zeitfenster werde immer kleiner, warnte Scheibner.
Für ihn wäre eine Volksbefragung im Anschluss an ein erfolgreiches
Volksbegehren durchaus ein möglicher Kompromiss.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) machte die SPÖ dafür verantwortlich,
dass es seitens der Koalition keine weiteren Zugeständnisse gibt. Um
doch noch zu einem Gesetzesbeschluss vor dem Sommer zu kommen, will
er nun die von der Opposition massiv kritisierte Bürgeranfrage aus
dem Demokratiepaket herausnehmen und dieses zu einem
"Volksbegehrenspaket" abspecken. Er erwarte sich, dass die Opposition
nun zu dem stehen werde, was sie in der Vergangenheit vertreten habe,
betonte Gerstl, nämlich durch eine zentrale Wählerevidenz die
Unterstützung von Volksbegehren in allen Gemeindeämtern und online zu
ermöglichen.

SPÖ-Klubobmann Josef Cap warf der Opposition vor, sich zwar immer
wieder lautstark zur direkten Demokratie zu bekennen, aber keine
praktikablen Modelle vorzulegen, die in der Praxis funktionieren
könnten. Damit bleibe man in der Bekennerphase stecken, kritisierte
er. Das von der Koalition vorgelegte Demokratiepaket ist für ihn dem
gegenüber ein konkreter Entwurf, der einige Fortschritte bringen
würde. Cap hält, wie er sagte, auch die Bürgeranfrage für ein gutes
Instrument, um Druck auf die Verwaltung auszuüben. Weiter ablehnend
äußerte er sich über automatische Volksabstimmungen nach
erfolgreichen Volksbegehren, bei politischen Entscheidungen müssten
auch jene gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden, die kein
Volksbegehren initiieren.

Sowohl Abgeordnete Musiol als auch Abgeordneter Scheibner wiesen die
Behauptung zurück, dass es von Seiten der Opposition keine konkreten
Vorschläge für mehr direkte Demokratie gebe. Zu Abgeordnetem Gerstl
merkte Musiol an, wenn man die Opposition im Boot haben wolle, müsse
man konkrete Vorschläge vorlegen.

Mit dem Koalitionsantrag mitvertagt wurden nicht nur
Entschließungsanträge der FPÖ, der Grünen und des BZÖ zur Ausweitung
der direkten Demokratie (1688/A[E], 1689/A[E] und 1856/A[E]), sondern
auch ein von Abgeordneter Helene Jarmer (G) im Zuge der Beratungen
eingebrachter Entschließungsantrag, der auf einen barrierefreien
Zugang behinderter Menschen zu Wahlen, einheitliche Schwellenwerte
für Vorzugsstimmen auf Regional-, Landes-, und Bundesebene sowie die
Schaffung eines gendergerechten Vorzugsstimmenrechts abzielt. Auf
jeder Wahlebene sollen demnach zwei Vorzugsstimmen vergeben werden
können, wobei eine Vorzugsstimme an eine Kandidatin gehen muss.
Jarmer bekräftigte, man müsse behinderten Menschen die Teilnahme an
Wahlen erleichtern.

Ob in Bezug auf die Vergabe von Vorzugsstimmen dem Anliegen von
Behindertenorganisationen Rechnung getragen wird, ist allerdings noch
offen. ÖVP-Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg sprach sich zwar
dezidiert dafür aus, jene Lösungsvariante umzusetzen, der zufolge in
das Kandidatenfeld alternativ auch die Nummer des Kandidaten bzw. der
Kandidatin eingetragen werden kann, um Blinden mittels Schablone die
Vergabe von Vorzugsstimmen zu ermöglichen, Abgeordneter Josef Cap ist
hinsichtlich der praktikablen Anwendbarkeit dieser Lösung allerdings
noch skeptisch.

Auch FPÖ-Abgeordneter Stefan und BZÖ-Abgeordneter Scheibner traten
für eine bessere Hilfestellung für behinderte Menschen bei der
Ausübung ihres Wahlrechts ein, lehnten das von den Grünen
vorgeschlagene gendergerechte Vorzugsstimmensystem allerdings ab.

Zum Demokratiepaket und zu den Oppositionsanträgen war im April ein
Expertenhearing abgehalten worden (siehe PK Nr. 297/2013).

Grüne für Offenlegung von Nebenbeschäftigungen von VfGH-RichterInnen

Von der Mehrheit der Abgeordneten ebenfalls vertagt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen (2193/A[E]), der auf eine
verpflichtende Offenlegung von Nebenbeschäftigungen der Mitglieder
und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs abzielt. Nach dem
Vorschlag von Abgeordneter Daniela Musiol sollen VfGH-RichterInnen
nicht nur jede Art von Berufstätigkeit melden müssen, sondern auch
Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien,
Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten,
Gutachtertätigkeiten und Publikationen sowie ehrenamtliche
Tätigkeiten und Mitgliedschaften.

In der Debatte begründete Daniel Musiol (G) den Antrag damit, dass
Transparenz auch im Bereich des Verfassungsgerichtshofs notwendig
sei. Ihr Anliegen sei es nicht, VerfassungsrichterInnen eine
Nebenbeschäftigung zu untersagen, erklärte sie, es sei aber wichtig
zu wissen, wenn jemand etwa im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitze.
Dem schlossen sich auch die Abgeordneten Herbert Scheibner (B),
Harald Stefan (F) und Peter Fichtenbauer (F) an, die in diesem
Zusammenhang auch auf die besondere Stellung des VfGH und die
politischen Auswirkungen von dessen Entscheidungen hinwiesen.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) wies dem gegenüber darauf hin, dass
dem Antrag der Grünen inhaltlich bereits insofern Rechnung getragen
wurde, als die Nebentätigkeit von Mitgliedern des
Verfassungsgerichtshofs auf der Webseite des VfGH veröffentlicht
würden.

Staatssekretär Josef Ostermayer merkte an, er habe nichts gegen
Transparenz, seiner Ansicht nach erweckt der Antrag aber den Eindruck
eines besonderen Misstrauens gegenüber dem Verfassungsgerichtshof.
Wenn, dann sollte man seiner Ansicht nach generell darüber
diskutieren, welche Transparenzbestimmungen für die drei
Höchstgerichte gelten sollen. Diese Einschätzung teilte auch
Abgeordneter Johannes Jarolim (S). (Schluss) gs

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel