• 02.05.2013, 13:57:48
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FPÖ: Strache: Unglaubwürdige Versprechungen Spindellegers zur Familienpolitik

Familienleistungen liegen unterhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen

Utl.: Familienleistungen liegen unterhalb der verfassungsrechtlichen
Grenzen =

Wien (OTS) - Vor der Nationalratswahl im Herbst erlebe man einmal
mehr, dass das Thema Familienpolitik aus der rot-schwarzen
Mottenkiste gezogen werde, meinte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache
zu den heutigen Aussagen von Vizekanzler Spindelegger und
Familienminister Mitterlehner.

Schon vor der letzten Nationalratswahl im Jahr 2008 seien den
Österreichern großzügige Verbesserungen im Bereich der Familien
versprochen worden. So habe der damalige Vizekanzler und
Finanzminister Molterer damals ein "Familiensplitting nach
österreichischem Zuschnitt" angekündigt, bei dem für jedes Kind ein
steuerlicher Freibetrag von 6.000 bis 7.000 Euro eingeführt werden
sollte. "Geworden sind es 220 Euro, die Familien heute als Freibetrag
zustehen", so Strache. Das bewirke eine "großartige" Netto-Entlastung
von 6,69 bis 9,17 Euro pro Monat. Auch aus der 13. Familienbeihilfe
für alle sei in der Zwischenzeit ein Schulstartgeld in Höhe von nur
mehr 100 Euro und nur mehr für schulpflichtige Kinder zwischen 6 und
15 Jahren geworden. Die Familienbeihilfe wurde auch im Bereich
erwachsener studierender Kinder drastisch reduziert, wodurch heute
vielen Studenten die Familienbeihilfe nicht mehr zustehe. Darüber
hinaus wurden die Familienleistungen seit über 10 Jahren nicht mehr
erhöht. Die Inflation in dieser Zeit betrug 25 Prozent, die
Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sind damit nur noch
dreiviertel von dem Wert, was sie vor 10 Jahren ausgemacht haben.
Auch die Änderungen im Bereich der neuen Festlegung der Pflegestufen
treffen vor allem pflegende Angehörige und damit Familien.

"Wenn nun Vizekanzler Spindelegger nach fünf Jahren
familienpolitischer Untätigkeit wieder den Steuerfreibetrag in Höhe
von 7.000 Euro aus dem Hut zaubert, so ist das völlig unglaubwürdig",
erklärte Strache. Dass als Zeithorizont für die Einführung auch noch
das Jahr 2016 genannt werde, entlarve diese Ansage als reine
Wahlkampflüge.

ÖVP und SPÖ dürften nach wie vor der Meinung sein, dass Österreich im
Bereich der Familienförderung international im Spitzenfeld liege.
Dass dies nicht stimme, habe auch der Verfassungsgerichtshof
aufgezeigt. Dieser habe ausgesprochen, dass für einen großen Teil der
österreichischen Familien "durch die Auszahlung der
Transferleistungen im Ergebnis lediglich eine Steuer erstattet wird,
die von Verfassungs wegen nicht hätte erhoben werden dürfen"
(Erkenntnis vom 30.11.2000, Geschäftszahl B1340/00,
Verfassungssammlung Nr. 16026).

"Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag decken zwar bei
Familien, die über kein Einkommen oder ein sehr geringes eigenes
Einkommen verfügen, einen relativ großen Teil der Kinderkosten ab",
so Strache. Bei Familien mit mittleren Einkommen sei es jedoch so,
dass die staatlichen Familienleistungen keine Förderung darstellen,
sondern nur einen Teil der Steuerbelastung, die auf dem Aufwand für
die Kinder liegt, rückvergüten. In einem Verfahren vor dem
Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 30.11.2000 - VfSlg. 16026)
habe die Bundesregierung selbst Berechnungen angestellt und
eingestanden, dass die Familienleistungen nicht einmal die Hälfte der
steuerlichen Mehrbelastung, der durch Aufwendungen für Kinder
entsteht, abdecken. Damals hat die Bundesregierung selbst eine
monatliche Lücke in Höhe von 23,62 Euro (damals 325,- öS) errechnet
und versprochen, dass diese Lücke durch das Familienpaket 2000
geschlossen werden soll. Dieses Versprechen war damals der einzige
Grund, warum das System der Familienförderung Österreichs nicht als
verfassungswidrig aufgehoben wurde.

"Führt man diese Berechnungen mit aktuellen Zahlen durch, so kommt
man zu dem Schluss, dass die Lücke heute bereits 51,07 Euro pro Kind
und Monat ausmacht. Damit befindet sich das System der
Familienförderung heute unterhalb der vom VfGH gesetzten
verfassungsrechtlichen Grenzen", erklärte Strache. Der Freiheitliche
Familienverband habe sämtliche Verfahren vor dem VfGH zu diesem Thema
analysiert und die jeweils angestellten Berechnungen mit aktuellen
Zahlen durchgeführt. Das Ergebnis: Sämtliche Berechnungen zeigen,
dass die Familienleistungen heute unterhalb der
verfassungsrechtlichen Grenzen liegen.

Wie es um Familien, die sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen
müssen, im Vergleich zu Mindestsicherungsbeziehern in Wien steht,
zeigt diese Berechnung:

Familie mit drei Kindern, einmal in der Mindestsicherung, einmal
Alleinverdienerfamilie:
Mindestsicherung:
Zwei Erwachsene: 596,18 x 2 = 1.192,36 Euro
Drei Kinder: 214,63 x 3 = 643,89 Euro
Summe monatlich: 1.836,25 Euro
Jahres-Netto: 1.836,25 x 12 = 22.035,00 Euro

Alleinverdiener:
Brutto-Monatsgehalt (14x, inkl. Alleinverdienerabsetzbetrag): 2137,70
Euro
Jahres-Netto: 22034,96 Euro - laut Brutto-Netto-Rechner des
Finanzministeriums

Um auf das gleiche Netto-Jahreseinkommen wie eine
Mindestsicherungsfamilie zu kommen, muss ein Alleinverdiener, der
ebenfalls eine fünfköpfige Familie ernähren muss (trotz
Alleinverdienerabsetzbetrag für drei Kinder) ein monatliches
Brutto-Einkommen in Höhe von 2.137,70 Euro (14x) erwirtschaften.
Dabei werden nicht weniger als 5.365,18 Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen und 2.527,66 Euro an Lohnsteuern
abgeführt. Die Mindestsicherungsfamilie hat zudem Anspruch auf
sämtliche Vergünstigungen und Förderungen (Eintritte in Bäder,
Museen, öffentlicher Verkehr, etc.), der Alleinverdiener sieht in
allen Bereichen durch die Finger. Nachdem es sich bei mehr als die
Hälfte aller Familien mit Kindern unter drei Jahren, und etwa einem
Drittel der Familien mit Kindern unter 15 Jahren um
Alleinverdienerfamilien handelt, spiegelt diese Berechnung die
Realität vieler Familien in Österreich wieder.

Es sei schäbig, nachdem man in den letzten zehn Jahren im Bereich der
Familienleistungen keine Inflationsanpassungen vorgenommen habe,
jetzt wenige Wochen vor der Nationalratswahl von seinem Versagen
ablenken zu wollen, indem man Änderungen im Jahr 2016 verspreche,
kritisierte Strache. Stattdessen müsse man sofort handeln, wenn man
es ernst meine.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

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