- 18.04.2013, 20:59:28
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Unterrichtsausschuss befürwortet Maßnahmen gegen Schulschwänzen
Mehr Möglichkeiten, Ausbildungen nachzuholen
Utl.: Mehr Möglichkeiten, Ausbildungen nachzuholen =
Wien (PK) - Maßnahmen gegen das Schulschwänzen und die Facharbeiter-
Ausbildungsinitiative standen nach der Debatte über den
Bildungsbericht heute im Mittelpunkt der Sitzung des
Unterrichtsausschusses. Die entsprechenden Novellen billigten die
Ausschussmitglieder ebenso wie Anpassungen des Schulrechts an die
neue Verwaltungsgerichtsbarkeit teils mehrheitlich, teils einstimmig.
Einhellig beschloss der Ausschuss einen Sechs-Parteien-Antrag auf
Vereinheitlichung von Gesetzesbestimmungen, die SchülerInnen den
Pflichtschulbesuch über die achte Schulstufe hinaus ermöglichen.
Neben einer Petition zur Erhaltung der Bundesfachschule für
Flugtechnik in Langenlebarn, die der Ausschuss vertagte, wurden zudem
mehrere Oppositionsanträge behandelt, die großteils mit SPÖ-ÖVP-
Mehrheit ebenfalls vertagt wurden. Der FPÖ-Antrag zur Änderung von
Lehrplänen wurde hingegen von allen anderen Parteien abgelehnt. Sie
sahen darin eine inakzeptable rückwärtsgewandte Weltanschauung.
Ist Schulschwänzen (k)ein Massenproblem?
Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP nahm der Ausschuss eine kontrovers
diskutierte Änderung des Schulpflichtgesetzes (2198 d.B.) an, durch
die verstärkt gegen das Schulschwänzen vorgegangen werden soll. Ein
Fünf-Stufen-Plan zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen ist
dabei als Unterstützungshilfe betroffener SchülerInnen und deren
Erziehungsberechtigten geplant. Greifen sämtliche von Schule,
Schulbehörde und Jugendwohlfahrt gesetzte Maßnahmen nicht, sieht die
Regierungsvorlage eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 € vor. Zur
Wirkungsfeststellung des Maßnahmenpakets müssen Schulen gemäß der
Regierungsvorlage unentschuldigte Fehlzeiten von SchülerInnen
jährlich umfassend erheben und analysieren. Durch das frühzeitige
Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen wird eine Reduktion
diesbezüglicher Verfahren bei den Bezirksverwaltungsbehörden
erwartet.
Die angepeilten Maßnahmen zum Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen
seien überschießend, denn es gebe in Österreich wohl kaum eine große
Masse an SchülerInnen, die laufend unentschuldigt dem Unterricht
fernbleiben, kritisierten die Abgeordneten Harald Walser, Gabriele
Moser (beide G) und Ursula Haubner (B) unisono den Gesetzesentwurf
vehement. Das komplexe Maßnahmenpaket würd das Schulsystem nur noch
mehr "verbürokratisieren". Die Regelungen, etwa zur verpflichtenden
Kontaktaufnahme mit psychologischen Beratungsstellen, seien zudem
realitätsfern, da es regional eine unterschiedliche Dichte an
Betreuungspersonal gebe. Walser sah in der Regierunsvorlage schlicht
einen Widerspruch zu den Bestrebungen für mehr Schulautonomie,
Haubner erachtete anstatt der angedachten Verwaltungsstrafe eine
Kürzung der Familienbeihilfe als zielführendere Möglichkeit,
regelmäßige Schulpflichtverletzungen eines Kindes zu unterbinden.
Ein "Einfrieren" der Familienbeihilfe bei anhaltendem Schulschwänzen
wertete auch FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz als sinnvoller
verglichen mit einer Verwaltungsstrafe, die im Zusammenhang mit dem
Instanzenzug lediglich vermehrten administrativen Aufwand verursachen
werde. Er schließe sich nicht den diesbezüglichen
verfassungsrechtlichen Bedenken der Abgeordneten Christine Marek (V)
an, sagte Rosenkranz, und erteilte dem Gesetzesentwurf daher
ebenfalls eine Absage, wenn er auch generell dessen Zielsetzung, die
gesetzliche Stärkung der Schulpflichterfüllung, befürwortete.
Abgeordneter Franz Riepl (S) plädierte für eine pragmatische
Handhabung der Regelungen, denn auch wenn Schulpflichtverletzungen
österreichweit kein Massenphänomen seien, hätten sie doch für den/die
einzelnen SchülerIn gravierende Auswirkung auf die weitere
Bildungskarriere. Die in der Regierungsvorlage vorgestellten
Maßnahmen müssten nach ihrer Umsetzung evaluiert werden, regte der
SPÖ-Politiker an, erst dann könne man ihre Sinnhaftigkeit sachlich
diskutieren. ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler unterstrich,
Schulpflichtverletzungen dürften keinesfalls bagatellisiert werden,
führten sie doch oft zum Schulabbruch mit den bekannten negativen
Folgen für den weiteren Lebensweg. Außerdem sei nicht die Bestrafung,
sondern die Bewusstseinsbildung das Ziel des 5-Stufen-Plans im
Gesetzesentwurf. Es gelte, die Kommunikation zwischen Schule und
Eltern zu fördern, fasste Unterrichtsministerin Claudia Schmied den
Maßnahmenplan zusammen, trotzdem seien noch weitere Überlegungen zum
verbesserten Angebot an Beratungsstellen außerhalb des
Unterrichtsgeschehens anzustellen.
Facharbeiter-Ausbildung soll durchlässiger werden
Einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der beiden
Koalitionsparteien passierte die Facharbeiter-Ausbildungsinitiative
(2199 d.B.) den Ausschuss. Sie soll Erwachsenen ab 20 Jahren
ermöglichen, ihren Bildungsabschluss als ordentliche SchülerInnen an
Berufsschulen nachzuholen. Die Novelle zielt besonders auf Personen
in überbetrieblicher Lehrausbildung bzw. mit berufsbezogener
Vorerfahrung ab. Die verstärkte Durchlässigkeit des beruflichen
Bildungswesens soll nicht zuletzt den Fachkräftemangel in Österreichs
eindämmen. Anfallende jährliche Mehrkosten von 4.756.860 € tragen
Bund und Länder zu gleichen Teilen.
Der Abänderungsantrag bezieht sich auf die neue Reifeprüfung, in der
die schriftlichen und mündlichen Prüfungen getrennt benotet werden.
Darin wird nun klargestellt, dass im Falle einer negativen
Beurteilung der Klausurprüfung eine mündliche Kompensationsprüfung
abgelegt werden kann.
Die gegenständliche Initiative wurde von allen Seiten ausdrücklich
als ein Beitrag begrüßt, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Abgeordneter Franz Riepl (S) sprach in diesem Zusammenhang von einem
Gebot der Stunde, zumal viele Arbeitslose über keine weitere
Ausbildung nach dem Pflichtschulabschluss verfügen. Ähnlich äußerten
sich die Abgeordneten Anna Franz (V), Anneliese Kitzmüller (F),
Harald Walser (G) und Ursula Haubner (B), wobei die drei
Oppositionsabgeordneten einschränkten, dieses Gesetz stelle lediglich
eine notwendige Reparaturmaßnahme dar. Als ein Reparaturgesetz wollte
Bundesministerin Claudia Schmied die Vorlage nicht sehen, denn ihr
sei es ein Anliegen, die Menschen zu motivieren, vorhandene
Bildungsangebote auch zu nützen. Die Ressortchefin wiederholte in
diesem Zusammenhang ihr Credo, niemanden zurücklassen zu wollen und
Bildungssackgassen zu vermeiden.
Gesetzgebung unterstützt Pflichtschulabschluss
Einhellig angenommen wurde ein All-Parteien-Initiativantrag (2206/A),
der darauf abzielt, die Regelungen im Schulpflichtgesetz bezüglich
des Weiterbesuchs von Pflichtschulen bzw. Polytechnischen Schulen im
9. und in einem freiwilligen 10. Schuljahr zu vereinheitlichen.
Dieser Schulbesuch ist in der Neuregelung - wie schon in den
geltenden Bestimmungen - nicht vom erfolgreichen Abschluss bestimmter
Schulstufen abhängig und gilt auch für SchülerInnen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf. Damit soll vermieden werden, dass
junge Menschen im Fall von Schullaufbahnverlusten keine Möglichkeit
zum Pflichtschulabschluss haben. Mit einer formalen Änderung
beschloss der Ausschuss die Gültigkeit der Bestimmung ab Juni 2013,
sodass sie bereits im kommenden Schuljahr gewährleistet ist.
Anpassungen des Schulrechts an die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Insgesamt 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts sollen mit
einer Sammelnovelle (2212 d.B.) an das 2012 beschlossene neue System
der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Dadurch wird das
Bundesverwaltungsgericht bzw. in Fällen der mittelbaren
Bundesvollziehung (z.B. Schülerbeihilfe) das Verwaltungsgericht des
jeweiligen Bundeslandes als alleinige Berufungsinstanz für
Entscheidungen der Schulbehörden festgelegt. Ein von Abgeordneter
Rosa Lohfeyer (S) eingebrachter Abänderungsantrag der beiden
Koalitionsparteien sieht verfassungsrechtliche Klarstellungen vor.
Berufungen gegen studienrechtliche Entscheidungen von Pädagogischen
Hochschulen gehen ab 2014 an das dann geschaffene
Bundesverwaltungsgericht und gelangen nicht mehr wie bisher zur
Studienkommission, heißt es in einer weiteren Anpassungsnovelle (2188
d.B.). Beide Adaptierungen wurden unter Berücksichtigung des
genannten Abänderungsantrags jeweils mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP
beschlossen.
Seitens der Grünen wandte Abgeordneter Harald Walser (G) ein, dass
die Beschwerdeführung für Eltern nun komplizierter werde und durch
die Einholung von Gutachten auch mit Kosten verbunden sei. Er
bedauerte es, dass die einfache Form der Beschwerde nicht mehr
möglich ist. Dem hielt Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F)
entgegen, alle Parteien hätten sich zur Reform der
Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt, und das bedeute auch, dass auf
Verwaltungsebene nur mehr eine Instanz entscheidet, bevor die
Gerichte zuständig werden. Auch Bundesministerin Claudia Schmied
bekräftigte, die Intention der Reform sei es, Rechtssicherheit
herzustellen. Durch die komplette Herausnahme einer Instanz werde das
Ganze unmittelbarer, aber nicht komplizierter.
Das BZÖ behält sich laut Aussage von Abgeordneter Ursula Haubner die
Zustimmung im Plenum noch vor. Man wolle erst die finanziellen
Auswirkungen abklären, erläuterte sie ihr Abstimmungsverhalten.
Allgemeine Unterstützung für Flugtechnik-Bundesfachschule
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde die von ÖVP-
Mandatarin Anna Höllerer eingebrachte Petition zum Erhalt der
Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn (174/PET). Von
allen Seiten wurde jedoch großes Interesse am Weitererhalt dieser
Schule bekundet. Da diese in Kooperation mit dem
Landesverteidigungsministerium geführt wird, werde intensiv
verhandelt, bekräftigte dazu Bundesministerin Schmied. Entscheidend
sei, wie die mittelfristige Planung für den Fliegerhorst Langenlebarn
aussieht, erklärte sie, denn dessen Bestand sei auch eng mit dem
Bestand der Schule verbunden. Man müsse auch mit dem Bundesland
Niederösterreich kooperieren ergänzte Abgeordneter Ewald Sacher (S),
weil es an diesem Standort auch eine Berufsschule gibt.
Schmied versicherte in der Debatte, dass der Bestand der Schule auch
im Jahr 2013/2014 garantiert sei und hob ihrerseits die Qualität der
der dortigen Ausbildung hervor. Sie begrüßte es außerordentlich, wenn
sich standortspezifisch etwas Besonderes entwickelt und sah sich
darin einer Meinung mit den Abgeordneten, von denen großes Lob für
die Leistungen der Schule kam. Die BFS biete eine qualitativ
hochwertige und einmalige Ausbildung, die Absolventen hätten eine
Jobgarantie, meinte etwa Abgeordnete Christine Marek (V). Dem
schlossen sich die Abgeordneten Ewald Sacher (S) und Ursula Haubner
(B) vollinhaltlich an.
Die Opposition zeigte aufgrund dieser Willenskundgebungen kein
Verständnis für die Vertagung. Wenn man die Bürgerinteressen und die
Selbstständigkeit des Parlaments ernst nehme sei es unverständlich,
dass man trotz einheitlicher Unterstützung der Petition nun wartet,
bis die Regierung etwas tut, stellte Ausschussvorsitzender Walter
Rosenkranz (F) kritisch fest.
Im weiteren Sitzungsverlauf schickte der Ausschuss zahleiche
Oppositionsanträge in die Warteschleife, ein Antrag der FPÖ wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Schmied kündigt Präsentation von Vorschläge zu mehr Bewegung an
Schulen an
Zunächst wurden vier Anträge der Grünen auf zeitgemäße Änderungen an
Schulen mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
Der erste Grün-Antrag, eingebracht von Abgeordnetem Harald Walser,
zielt darauf ab, Schulen je 1.000 € für effiziente
Bewegungsinitiativen wie den "bewegten Unterricht" zur Verfügung zu
stellen, anstatt weiter den schwer zu realisierenden Plan einer
täglichen Turnstunde zu verfolgen (2148/A[E]). Die Gesamtkosten für
den "Bewegungstausender" pro Schule würden maximal 6,178 Mio. €
betragen, argumentierte er, die Initiative wäre kostengünstig und
würde doch großen Effekt erzielen. Angesichts der mangelnden Bewegung
bei Kindern und der großen Anzahl übergewichtiger Kinder sieht Walser
dringenden Handlungsbedarf. Der Vorteil seines Vorschlags liege
darin, dass die Entscheidung darüber, welche Initiativen gesetzt
werden, den Schulen überlassen wird. Die Vertagung wurde von
Abgeordneter Christine Marek (V) damit begründet, dass es aufgrund
des gemeinsamen Antrags zu einer täglichen Turnstunde konkrete
Gespräche gebe, die in Kürze abgeschlossen seien.
Die Frage der Abgeordneten Walter Rosenkranz (F), Ursula Haubner (B)
und Gabriela Moser (G) nach den konkreten Inhalten der Gespräche
beantwortete Unterrichtsministerin Schmied mit der Bitte um Geduld.
Sie kündigte eine Präsentation der Vorschläge in den nächsten Tagen
an, machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, dass man daran
keine großen Erwartungen knüpfen dürfe. Man werde einen Stufenplan
vorschlagen, so die Ressortchefin, Pläne mit größeren budgetären
Folgen seien in Hinblick auf das baldige Ende der
Gesetzgebungsperiode nicht realistisch.
Schuleinstiegsphase ist ausschlaggebend für weiteren Weg der Kinder
Auch der weitere Antrag der Grünen, in dem Abgeordneter Harald Walser
darauf drängt, ein flächendeckendes Angebot einer flexiblen
Schuleingangsphase an Volksschulen zu schaffen, wurde mit den Stimmen
der beiden Koalitionsparteien vertagt, obwohl auch von anderen Seiten
Sympathien für die Initiative herauszuhören war. Die Grünen schlagen
vor, die ersten beiden Klassen sowie bei Bedarf die Vorschulklasse
gemeinsam zu führen (2215/A[E]), um so bessere individuelle Förderung
der SchülerInnen zu gewährleisten. Walser unterstrich in diesem
Zusammenhang die Wichtigkeit der Einstiegsphase, denn die
"Aussortierung" der Kinder mit sechs Jahren sei der falsche Weg.
Derzeit kranke das Schulsystem daran, dass man von
EinheitsschülerInnen ausgehe, sagte er. Das Modell würde auch
besonders begabten Kindern die Möglichkeit eröffnen, die
Einstiegsphase schon nach einem Jahr zu absolvieren. Außerdem böte
sein Vorschlag auch Chancen für Kleinstschulen. Voraussetzung sei
jedenfalls eine ausreichend personelle Ausstattung. Keineswegs sollte
das Modell auf alle Schulen übergestülpt werden, ergänzte Walser.
Das ist eine Phase, wo man ansetzen muss, pflichtete Abgeordneter
Elmar Mayer (S) seinem Vorredner bei. Die Defizite der Kinder könnten
im derzeitigen System nicht ausgeglichen werden, stellte er mit
Bedauern fest, es kranke aber an den Kompetenzen, da für die
Vorschulstufe das Land zuständig ist. Mayer sprach in diesem
Zusammenhang von einem falsch verstandenen Föderalismus und sah daher
die Reform der Eingangsphase als eine Herausforderung für die nächste
Gesetzgebungsperiode. Diese Frage müsse in die
Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen werden. Zur Reform der
Schuleingangsphase brauche man ein ausgefeiltes Konzept, das Modell
der Grünen sei sicherlich eines von mehreren. Der Bildungssprecher
der SPÖ sprach die Erwartung aus, dass es noch in dieser
Gesetzgebungsperiode zu einem entsprechenden Vorschlag kommen könnte.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) sah ihrerseits nichts
Negatives daran, wenn man Kinder herausnimmt, um ihnen eine neue
Sprache beizubringen. Sie empfahl die Lehrmaterialien der Österreich-
Institute im Ausland zu berücksichtigen.
Barrierefreiheit und eine Schularchitektur für das 21. Jahrhundert
Abgeordnete Helene Jarmer (G) appelliert in ihrem Antrag für die
Aufnahme von Barrierefreiheit als Pflichtfach in Lehrplänen der
Bautechnik an Höheren Lehranstalten, Fachhochschulen und anderen
Ausbildungseinrichtungen für das Baugewerbe (2240/A[E]). Dabei gehe
es in erster Linie um die Umsetzung des entsprechenden nationalen
Aktionsplans, wie Abgeordnete Gabriela Moser (G) erläuterte. Das
Anliegen wurde auch von Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V)
vollinhaltlich mitgetragen.
Zudem fordern die Grünen multifunktionale Schulgebäude, die den
Anforderungen des kreativen Lernens im 21. Jahrhundert gerecht werden
(2216/A[E]). Dazu solle die Unterrichtsministerin gemeinsam mit den
zuständigen Ressorts sowie Länder- und Gemeindeverantwortlichen bei
Sanierungen, Um- und Neubauten von Schulen die Empfehlungen des
Österreichischen Baukulturreportes 2011, der räumlich und
pädagogische Eckpunkte für schulische Bauprojekte vorstellt,
umsetzen. Abgeordnete Sonja Ablinger (S) wies auf eine Arbeitsgruppe
hin die sich aufgrund der Empfehlungen des Baukulturreports unter
anderem auch mit dieser Frage auseinandersetzt und im Juni konkrete
Vorschläge präsentieren möchte.
Beide Anträge wurden ebenfalls vertagt.
FPÖ: bessere IT im Pädagogikstudium
Die Online-Infrastruktur der Pädagogischen Hochschulen Österreichs
weise gravierende Mängel auf, kritisiert FPÖ-Abgeordneter Mathias
Venier in seinem Antrag (2083/A[E]). Nur mit einer leistungsstärkeren
Software sowie einer adaptierten Server-Ausstattung seien die
bestehenden Probleme bei der Studienorganisation und -planung zu
lösen, erläuterte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) im Ausschuss
den Vorschlag.
Da man weder seitens der Koalition noch seitens der Grünen einen
wirklichen Anlass für die Initiative sah und Abgeordneter Harald
Walser (G) darauf hinwies, dass man im Zuge der Lehrerbildung Neu
eine Kooperation zwischen den pädagogischen Hochschulen und den
Universitäten andenke, wurde mehrheitlich die Vertagung des Antrags
beschlossen.
Antrag der FPÖ zur Änderung von Lehrplänen stößt auf heftige Kritik
Auf heftige Kritik stieß ein weiterer Antrag der FPÖ (1915/A[E]), in
dem sich Mathias Venier zum Gebrauch der Ausdrücke "interkulturell"
sowie "Gendermainstreaming" in Lehrplänen öffentlicher Schulen
ablehnend äußert und diese durch ein Bekenntnis zur österreichischen
Kultur, an die MigrantInnen sich anzupassen hätten, ersetzen möchte.
Diese Forderung wurde dementsprechend von allen anderen Fraktionen
abgelehnt.
Abgeordnete Sonja Ablinger (S) sprach wie Abgeordneter Harald Walser
(G) von "Parallelwelten" der FPÖ. Der Antrag beschreite den Weg zum
homogenen Nationalstaat, sagte Ablinger und wandte sich dagegen,
durch die Heraushebung der christlichen Wertegemeinschaft andere
Religionen und andere StaatsbürgerInnen auszublenden. "Da wird ein
Kulturkampf herbeigeredet", warnte sie. Dem schloss sich Abgeordnete
Christine Marek (V) nahtlos an. Der Antrag strotze vor Feindbildern,
stellte sie fest und wies auf die Religionsfreiheit in Österreich
hin. Die FPÖ habe offensichtlich nicht verstanden, was unter
Gendermainstreaming gemeint ist. Es gehe um die Auswirkungen von
Maßnahmen auf Männer und Frauen und nicht um Gleichmacherei. Sie
hielt es für falsch, auf Gendermainstreaming gerade im
Bildungsbereich zu verzichten. Abgeordneter Harald Walser verwendete
zur Beschreibung des Antrags die Worte "unerträglich, absurd und
jenseitig". Der Geist des Antrags stamme aus einer Zeit die längst
vorbei ist, sagte er. Auch für Abgeordnete Ursula Haubner (B) stellt
dieser "nicht notwendige Kampfantrag" einen absoluten Rückschritt
dar.
BZÖ will Schulsprengel abschaffen, Schulverwaltung reformieren
Schließlich vertagten die Regierungsfraktionen zwei Anträge des BZÖ.
Darin heißt es zum einen, die Einteilung des Bundesgebiets in
standortgeschützte Schulsprengel, die schulpflichtige Kinder
grundsätzlich zum Besuch der Schule ihres Wohnsprengels verpflichtet,
schränke die Wahlfreiheit der Eltern unzulässig ein. Gefordert wird
daher eine entsprechende Rücknahme der Sprengelregelung (1655/A[E]).
Weiters macht sich das Bündnis in einem 7-Punkte-Programm für eine
Reform der Schulverwaltung stark, wodurch unter anderem das
Schulwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache werden sollte
(2008/A[E]).
Die Reform der Schulverwaltung stoße derzeit durch die zersplitterte
Verwaltung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf viele
Barrieren und Hürden, argumentierte Abgeordnete Ursula Haubner (B).
Sie warb einmal mehr für die Abschaffung der Schulsprengel, um den
Eltern mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen. Bundesministerin Schmied gab
zu bedenken, dass Kompetenzfragen langwierige Gespräche erforderten.
Eines ihrer unverrückbaren Ziele bleibe aber die Abschaffung der
Bezirksschulräte, bekräftigte sie. (Schluss Unterrichtsausschuss)
jan/rei
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