• 17.04.2013, 19:30:55
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Sozialversicherung: Kleinstunternehmen werden finanziell entlastet

Gesetzespaket passiert Sozialausschuss mit Koalitionsmehrheit

Utl.: Gesetzespaket passiert Sozialausschuss mit Koalitionsmehrheit =

Wien (PK) - Selbständige müssen künftig keine
Krankenversicherungsbeiträge nach dem GSVG mehr zahlen, wenn sie
während des Bezugs von Wochengeld ihre Erwerbstätigkeit ruhend
stellen bzw. unterbrechen. Zudem können sie während der
Inanspruchnahme von Kindergeld eine geringfügige selbständige
Erwerbstätigkeit ausüben, ohne unter die GSVG-Pflichtversicherung zu
fallen. Das sieht das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 vor,
das heute den Sozialausschuss des Nationalrats passierte. Damit will
die Politik - nach der Einführung von Krankengeld für Selbständige -
weitere Schritte zur finanziellen Entlastung von Einpersonen- und
Kleinunternehmen setzen.

Darüber hinaus bringt das Gesetzespaket (2246 d.B.)
Zahlungserleichterungen für Jungunternehmen im Falle von
Beitragsnachzahlungen zur Sozialversicherung und eine Reihe von
Detailänderungen im Pensionsrecht. In besonderen Härtefällen kann
Selbständigen aus einem Überbrückungshilfefonds ein Zuschuss zu den
Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt werden. Mittels
Abänderungsantrag wurden in den Entwurf außerdem Bestimmungen
betreffend den Datenaustausch zwischen den
Pensionsversicherungsträgern und den Krankenkassen bzw. dem
Arbeitsmarktservice in jenen Fällen eingefügt, in denen es um die
Gewährung von Rehabilitationsgeld bzw. um Maßnahmen zum beruflichen
Wiedereinstieg für Personen mit geminderter Erwerbsfähigkeit geht.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der
Koalitionsparteien, Teilen des Gesetzes stimmten auch die Grünen zu.
Abgeordneter Karl Öllinger kritisierte allerdings, dass im Gesetz
ganz unterschiedliche Materien zusammengefasst wurden, ein Umstand,
der auch FPÖ und BZÖ veranlasste, dem Gesetz zumindest vorerst einmal
ihre Zustimmung zu versagen. Sowohl Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) begrüßten
die Verbesserungen für Kleinstunternehmen allerdings grundsätzlich.

Überbrückungshilfefonds für besondere Härtefälle

Im Konkreten erhalten JungunternehmerInnen künftig die Möglichkeit,
Beitragsnachzahlungen zur Sozialversicherung zinsenfrei in zwölf
Raten, verteilt auf drei Jahre, zu entrichten. Damit soll
existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen erfolgreicher
JungunternehmerInnen entgegengewirkt werden.

Für besondere Härtefälle wird ein Überbrückungshilfefonds
eingerichtet, der selbständig Erwerbstätigen, insbesondere
Einpersonenunternehmen und kleinen Betrieben, Zuschüsse zu Pensions-
und Krankenversicherungsbeiträgen gewähren kann, wobei die Mittel für
den Fonds je zur Hälfte aus der Auflösung des Härteausgleichsfonds in
der Pensionsversicherung und aus dem Unterstützungsfonds der SVA
kommen.

Im Pensionsrecht werden eine Reihe von Adaptierungen und
Klarstellungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufhebung der
Parallelrechnung zur Berechnung der Pensionshöhe vorgenommen. So wird
durch eine nach Jahrgängen gestaffelte begünstigende
Abschlagsregelung sichergestellt, dass Frauen, die bereits heuer die
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer
Langzeitversichertenpension ("Hacklerregelung") erfüllen, diese aber
erst später in Anspruch nehmen, keine Nachteile erleiden. Neu ist
zudem, dass die Pensionskonto-Erstgutschrift im Wege eines
Nachtragsabzugs auch nach 2016 noch vermindert werden kann, etwa wenn
im Zuge des "Pensionssplitting" Teilgutschriften von einem Elternteil
auf den anderen übertragen werden.

Widerspruch gegen Erstgutschrift am Pensionskonto möglich

Die Frist zur Mitteilung der Kontoerstgutschrift am Pensionskonto
wird um ein halbes Jahr auf Ende 2014 verlängert. Gegen die
Kontoerstgutschrift kann ein so genannter "Widerspruch" erhoben
werden, in einem solchen Fall muss der Versicherungsträger den
erlassenen Bescheid, allenfalls unter Einbindung eines Ausschusses,
nochmals überprüfen. Damit will man etwaige Klagen beim Arbeits- und
Sozialgericht reduzieren.

Klargestellt wird überdies, dass Vertragsbedienstete auch nach ihrer
Pensionierung in der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
krankenversichert bleiben, wenn sie dies vorher bereits waren. In
Anpassung an das neue Familienrecht nehmen die
Sozialversicherungsgesetze keine rechtliche Unterscheidung mehr
zwischen ehelichen und unehelichen Kindern vor.

Beim mittels Abänderungsantrag verankerten Datenaustausch zwischen
den Pensionsversicherungsträgern und den Krankenkassen bzw. dem
Arbeitsmarktservice geht es etwa um Gutachten und Feststellungen, die
das Leistungskalkül der zu rehabilitierenden Person betreffen.

Opposition bewertet einzelne Teile des Gesetzespakets positiv

Im Rahmen der Debatte übte Abgeordneter Karl Öllinger (G) massive
Kritik daran, dass zum einen zahlreiche verschiedene komplexe
Materien in einem Gesetz zusammengefasst sind und zum anderen viel zu
wenig Zeit für Beratungen vorhanden sei. Er sei nicht bereit,
gesetzlichen Bestimmungen zuzustimmen, die mit einer so großen
Unsicherheit behaftet seien, dass eine neuerliche Gesetzesreparatur
wahrscheinlich sei, erklärte er.

Zu einzelnen Punkten der Gesetzesnovelle brachte Öllinger einen
Abänderungsantrag ein, der bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit
fand. Dabei ging es insbesondere um das prozedurale Verfahren im
Zusammenhang mit der Festlegung der Erstgutschrift am Pensionskonto.
Nach Meinung Öllingers haben die Versicherten zu wenig Zeit für
Einsprüche, während den Pensionsversicherungsträgern zum Teil zu
lange Fristen zugestanden werden. Änderungsbedürftig ist ihm zufolge
außerdem die Bestimmung zum Entfall der Krankenversicherungsbeiträge
für Selbstständige beim Bezug von Wochengeld, da die vorgesehene
Regelung je nach Geburtstermin unterschiedliche Befreiungszeiten
bringt.

Zwiespältig zum Gesetz äußerten sich auch die Abgeordneten Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (F) und Sigisbert Dolinschek (B), die beide
zwar einzelne Punkte des Entwurfs begrüßten, sich anderen gegenüber
aber ablehnend äußerten. So kritisierte Belakowitsch-Jenewein, dass
durch die Auflösung des Härteausgleichsfonds und die Übertragung der
Mittel an den Überbrückungshilfefonds Arbeitnehmerbeiträge in
Richtung Selbständige fließen.

Ausdrücklich begrüßt wurde die Gesetzesnovelle hingegen von den ÖVP-
Abgeordneten Adelheid Fürntrath-Moretti und Karl Donabauer.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte geltend, dass der
Härteausgleichsfonds aus Steuergeldern gespeist worden sei und das
Geld damit "kein Mascherl" habe. Er wies außerdem darauf hin, dass
die Auszahlung von Mitteln aus dem Überbrückungshilfefonds mit einer
Studie verbunden wird, in der eruiert werden soll, warum die
betroffenen UnternehmerInnen in eine schwierige finanzielle Lage
gekommen sind.

Nicht nachvollziehen kann Hundstorfer die Skepsis von Abgeordnetem
Öllinger in Bezug auf das Widerspruchsverfahren zur
Kontoerstgutschrift, er hofft, dessen Bedenken bis zur Plenarsitzung
ausräumen zu können.

Oppositionsanträge vertagt bzw. abgelehnt

Mitverhandelt mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 wurde
ein Antrag der Grünen, der auf einen erleichterten Zugang von
Personen ohne Berufsschutz zur Invaliditätspension abzielt (2095/A),
jedoch von den anderen Parteien abgelehnt wurde.

Auch mit anderen Anliegen konnten sich die Oppositionsparteien nicht
durchsetzen. So sprach sich die FPÖ unter anderem dafür aus, die
bedarfsorientierte Mindestsicherung nur noch dann an AusländerInnen
auszuzahlen, wenn die jeweiligen Heimatbehörden beim Aufspüren
etwaiger Vermögenswerte der Betroffenen behilflich sind (1410/A[E]).
Zudem forderte sie eine monatliche Veröffentlichung von Daten über
die bedarfsorientierte Mindestsicherung (1892/A[E]) und die bessere
Einbindung von Abgeordneten in die Diskussion über die
Weiterentwicklung dieses Instruments (1821/A[E]).

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt dazu fest, dass Österreich in
Verdachtsfällen prüfe, ob ausländisches Vermögen vorliege. Der Antrag
1892/A(E) wurde mit der Begründung vertagt, dass derzeit noch zu
wenig Daten über die bedarfsorientierte Mindestsicherung vorliegen,
die beiden anderen Anträge wurden abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ, der auf
Steuererleichterungen für jene Personen abzielt, die eine deutsche
Sozialversicherungsrente beziehen und gleichzeitig eine
österreichische Pension oder andere Einkünfte in Österreich haben
(2158/A[E]). Abgeordneter August Wöginger (V) verwies darauf, dass es
einem Expertenteam des Finanzministeriums in Gesprächen mit den
deutschen Finanzbehörden weitgehend gelungen sei, eine Lösung im
Sinne der betroffenen PensionistInnen zu finden. Zur Beratung der
Betroffenen werde in Österreich außerdem eine Ombudsstelle
eingerichtet. Wöginger sieht den FPÖ-Antrag damit als erledigt an.

Zuvor hatte sich Abgeordneter Werner Neubauer (F) für den Antrag
stark gemacht und skizziert, dass viele PensionistInnen Probleme mit
hohen Steuernachzahlungen hätten und teilweise unnötige Zahlungen an
die deutschen Finanzbehörden geleistet haben.

Grüne wollen Beschäftigungssituation im Tourismus verbessern

Für die Anträge der Grünen, die einen Rechtsanspruch für
ArbeitnehmerInnen auf zumindest einen freien Sonntag im Monat
(2121/A[E]), ein weitgehendes Verbot von "All-In-Klauseln" in
Arbeitsverträgen (2126/A[E]) und eine stärkere Kontrolle von
Tourismusbetrieben zur Eindämmung von Verstößen der Branche gegen das
Arbeitsrecht (2122/A[E]) fordern, zeigte die SPÖ zum Teil zwar
Verständnis, Abgeordneter Josef Muchitsch wies aber auf laufende
Gespräche der Sozialpartner hin. Sozialminister Rudolf Hundstorfer
bekräftigte, dass die Kontrolle von Betrieben sehr wohl funktioniere,
und machte in diesem Zusammenhang auf Lob des Rechnungshofs
aufmerksam.

Abgeordnete Birgit Schatz warb für die Anträge der Grünen mit dem
Argument, dass der Tourismus einer der wichtigsten Wirtschaftszweige
in Österreich sei und auch in der Krise steigende
Beschäftigungszahlen verzeichnen konnte. Die Beschäftigungssituation
in der Branche sei aber so unbefriedigend, dass viele, die dort
beschäftigt sind, weg wollten, konstatierte sie. Ebenso würden
Jugendliche nicht im Tourismus arbeiten wollen. Schatz erachtet es
daher für notwendig, die Rahmenbedingungen für die ArbeitnehmerInnen
zu verbessern und wandte sich etwa gegen die ihr zufolge immer
stärker verbreiteten All-In-Verträge auch in untersten
Einkommensbereichen.

Der Antrag 2122/A(E) wurde abgelehnt, die beiden anderen Anträge
vertagt.

Schließlich vertagte der Sozialausschuss neuerlich einen Antrag des
BZÖ betreffend eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung
von Menschen in Beschäftigungstherapie (1152/A[E]) und lehnte einen
Antrag des BZÖ betreffend die Berücksichtigung von
Kindererziehungszeiten bei der kollektivvertraglichen
Gehaltseinstufung (1316/A[E]) ab. (Schluss Sozialausschuss) gs

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