- 17.04.2013, 10:32:46
- /
- OTS0074 OTW0074
FPÖ: Strache: Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld kleiner Schritt in die richtige Richtung
Wien (OTS) - "Obwohl wir die Zuverdienstgrenze beim
Kinderbetreuungsgeld prinzipiell abschaffen wollen, ist die Anhebung
immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung", meint heute
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache zur diesbezüglichen Ankündigung von
Minister Mitterlehner.
Die Anhebung der Zuverdienstgrenze in der einkommensabhängigen
Variante und in der Pauschalvariante (von 6.100 auf 6.400 Euro) wird
damit argumentiert, dass Bezieher dieser
Kinderbetreuungsgeldvarianten während des Bezugs auch geringfügig
dazuverdienen können sollen. "Aus Sicht der FPÖ wäre ein direkter
Bezug zur Geringfügigkeitsgrenze bzw. zu den jährlichen
Anpassungsfaktoren im ASVG zielführend, weil damit weitere Anhebungen
im KBGG nicht mehr nötig wären", so Strache. Weiters biete sich an,
die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag ebenfalls an
die Höhe der geringfügigen Beschäftigung anzugleichen. Diese, derzeit
bei 6.000 Euro liegende Zuverdienstgrenze, wäre ebenfalls zu
valorisieren und auf 6.400 Euro anzuheben.
Strache begrüßt prinzipiell die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen
nach Antragstellung die Wahl der Kinderbetreuungsgeldvariante
abzuändern, hält sie aber für zu kurz. Seiner Meinung nach sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung
des KBG-Bescheides eine Änderung durchführen zu können, weil damit
auch Irrtümer beseitigt werden können.
Dass Mitterlehner im heutigen Ö1-Interview angedeutet hat, dass man
nach dem Erreichen aller Ausbauziele bei den Betreuungsplätzen im
Jahr 2016 überlegen wird müssen, ob man alle fünf
Kinderbetreuungsgeld-Varianten noch braucht, sei allerdings eine
gefährliche Drohung für unsere Familien. "Denn es geht hier klar um
die Abschaffung jener Variante, die am häufigsten von den Eltern
gewählt wird, die Langvariante 30+6. Damit würde die Wahlfreiheit der
Eltern weiter unterbunden werden", warnt Strache.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK






