- 16.04.2013, 17:07:08
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Demokratiepaket: Beratungen im Verfassungsausschuss vertagt
Opposition bleibt nach wie vor skeptisch
Utl.: Opposition bleibt nach wie vor skeptisch =
Wien (PK) - Die Koalitionsparteien hoffen weiter, das von ihnen
vorgeschlagene Demokratiepaket noch vor dem Sommer im Parlament
beschließen zu können. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl
unterstrich in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses des
Nationalrats die Bereitschaft, über den von SPÖ und ÖVP vorgelegten
Gesetzentwurf weiter mit der Opposition zu verhandeln. Eine Einigung
zeichnet sich allerdings nicht ab, sowohl die Grünen als auch die FPÖ
und das BZÖ blieben skeptisch. Der nächste Anlauf für einen Beschluss
des Demokratiepakets erfolgt am 6. Mai, für diesen Tag ist eine
weitere Sitzung des Verfassungsausschusses anberaumt.
Der Opposition bekundete heute zwar grundsätzlich
Gesprächsbereitschaft, sie sieht aber keine Chance auf eine Einigung,
wenn sich SPÖ und ÖVP nicht deutlich mehr als bisher bewegen. Mit
Detailänderungen am Paket sei es jedenfalls nicht getan, stellten die
Abgeordneten Daniela Musiol (G), Herbert Scheibner (B) und Harald
Stefan (F) eindeutig klar. Die Grünen seien nach wie vor an einer
Demokratiereform interessiert, sagte Musiol, diese müsse ihren Namen
aber verdienen.
Besonders kritisch äußerte sich Musiol zur Bürgeranfrage, die sie als
Farce und als Verhöhnung der BürgerInnen wertete. Was die
angekündigten Verbesserungen beim Datenschutz im Zusammenhang mit der
Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters betrifft, warten die
Grünen ihr zufolge auf einen konkreten Vorschlag.
Abgeordneter Scheibner hob in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit
hervor, den Zugang der BürgerInnen zu direktdemokratischen
Instrumenten zu vereinfachen. Eine verpflichtende Volksabstimmung
nach Volksbegehren hält er verfassungsrechtlich zwar für
problematisch, seiner Ansicht nach sollte man sich aber überlegen,
über sehr erfolgreiche Volksbegehren eine Volksbefragung abzuhalten.
Seitens der FPÖ meinte Abgeordneter Stefan, er glaube nicht, dass die
FPÖ mit der Koalition "zusammenkommen wird", wenn diese sich nicht
stärker bewegt.
Zuvor hatte Abgeordneter Gerstl an die Oppositionsparteien
appelliert, die Gespräche über das Demokratiepaket der Koalition
fortzusetzen, um den BürgerInnen weitere Partizipationsmöglichkeiten
bieten zu können. Die Koalition sei bereit, über Einzelheiten und
semantische Fragen zu diskutieren, meinte er. Zudem zeigte er sich
zuversichtlich, die Ängste im Bereich des Datenschutzes ausräumen zu
können.
Grundlage für die Diskussion im Ausschuss bildeten neben dem
Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (2177/A) Entschließungsanträge
der FPÖ, der Grünen und des BZÖ zur Ausweitung der direkten
Demokratie (1688/A[E], 1689/A[E] und 1856/A[E]), die gemeinsam mit
dem SPÖ-ÖVP-Antrag vorläufig vertagt wurden. SPÖ und ÖVP schlagen
insbesondere vor, die elektronische Unterstützung von Volksbegehren
und Bürgerinitiativen zu ermöglichen, Bürger-Fragestunden im
Nationalrat einzuführen und Volksbegehren durch ein neues Procedere
für die parlamentarischen Beratungen aufzuwerten. Zur Umsetzung der
Vorschläge ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters im
Innenministerium erforderlich. Die Opposition fordert in ihren
Anträgen unter anderem, verbindliche Volksabstimmungen über
erfolgreiche Volksbegehren abzuhalten und so genannte
"Vetoreferenden" einzuführen, die es der Bevölkerung ermöglichen
sollen, einen Gesetzesbeschluss nachträglich zu kippen.
Vergangene Woche war ein Expertenhearing über die Anträge abgehalten
worden, bei dem die Koalitionsvorschläge auf viel Kritik stießen
(siehe PK Nr. 297/2013).
Transparenzgesetz: Gesetzesreparatur wird in Begutachtung geschickt
Was die neuen Meldepflichten für Abgeordnete in Bezug auf ihre
sonstigen Tätigkeiten betrifft, wird die von SPÖ und ÖVP
vorgeschlagene Gesetzesreparatur (2241/A) nunmehr in Begutachtung
geschickt. Nach dem geltenden Wortlaut des Unvereinbarkeits- und
Transparenzgesetzes sind Abgeordnete derzeit grundsätzlich zwar
verpflichtet, alle beruflichen und leitenden ehrenamtlichen
Tätigkeiten zu melden, gerade führende Positionen in Unternehmen,
etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, für die strengere
Unvereinbarkeitsregeln als für sonstige Tätigkeiten geltend, müssen
durch ein Redaktionsversehen jedoch nicht veröffentlicht werden.
Außerdem wollen die Koalitionsparteien mit dem Initiativantrag
sicherstellen, dass auch weitere politische Funktionen von
Abgeordneten, etwa wenn sie als Bürgermeister amtieren oder als
Gemeinderat tätig sind, sowie leitende Kammerfunktionen
veröffentlicht werden.
Zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen hat der
Verfassungsausschuss unter anderem die Höchstgerichte, die
Ministerien, die Länder, die Interessenvertretungen, den
Datenschutzrat und die rechtswissenschaftlichen Fakultäten der
Universitäten eingeladen. Als Frist wurde der 15. Mai festgelegt.
(Fortsetzung Verfassungsausschuss)
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