- 10.04.2013, 19:48:42
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Gewerbeordnung im Zeichen bürokratischer Vereinfachungen
Novelle im Wirtschaftsausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit beschlossen
Utl.: Novelle im Wirtschaftsausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit
beschlossen =
Wien (PK) - Erleichterungen von Unternehmensgründungen und
Betriebsübernahmen sowie bürokratische Entflechtungen insbesondere
beim Betriebsanlagenrecht sind die beiden Hauptstoßrichtungen einer
Änderung der Gewerbeordnung, die heute im Wirtschaftsausschuss mit
breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Für die Novelle sprachen sich
SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ aus, die Grünen hingegen sahen ihre Bedenken
bezüglich allfälliger Eingriffe in Schutzinteressen nicht ausgeräumt.
Auf den Weg ins Nationalratsplenum schickten die Abgeordneten weiters
ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich des
Wirtschaftsministeriums, mit dem als Folge des neuen Systems der
Verwaltungsgerichtsbarkeit nun zahlreiche Materiengesetze geändert
werden. Darüber hinaus erfolgte die Kenntnisnahme eines
Ressortberichts zu den Vorhaben der EU im laufenden Jahr durch den
Ausschuss.
Mitterlehner: Erleichterungen für Betriebe, Schutzinteressen bleiben
gewahrt
Von der Betriebsübergabe bis zum "Public Viewing" - die Palette an
bürokratischen Vereinfachungen ist breit aufgefächert. Die Novelle
der Gewerbeordnung (2197 d.B.) enthält zunächst vor allem
Erleichterungen für Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben. So
sollen zur besseren Planung in der Startphase Betriebsübernehmer auf
Antrag von der Gewerbebehörde eine Zusammenstellung sämtlicher
Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen.
Vorgesehen ist überdies auch die Möglichkeit einer angemessenen
Übergangsfrist für die Einhaltung von Auflagen. Die bürokratischen
Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht wiederum laufen u.a. darauf
hinaus, die Berichtigung überschießender Auflagen für Betriebe zu
erleichtern. Anlagen von vorübergehender Dauer, von denen keinerlei
Gefährdung für Leben und Gesundheit ausgehen kann, sollen nunmehr
genehmigungsfrei sein. Konkret betrifft dies etwa das "Public
Viewing" in Gastgärten und Gaststätten mit einer zeitlichen
Beschränkung von vier Wochen.
Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Abänderungsantrag, der
ebenfalls mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen wurde, hat vor allem
Präzisierungen bei der Erweiterung der Haftpflichtversicherung im
Bereich der Bauunternehmen zum Inhalt und verlangt u.a. für
Großunternehmer ab einem Umsatz von 38,5 Millionen Euro eine
Deckungssumme von fünf Millionen Euro.
Abgeordneter Konrad Steindl (V) begrüßte die Erleichterungen bei der
Betriebsübernahme, ortete aber noch Handlungsbedarf bei weiteren
Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Anlagenrecht. Von sinnvollen
Änderungen sprachen auch die Abgeordneten Bernhard Themessl (F) und
Ernest Windholz (B). Der FPÖ- Mandatar schränkte allerdings ein, die
Änderungen seien nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, Unternehmer
hätten nach wie vor mit bürokratischen Hürden zu kämpfen. Themessl
kritisierte insbesondere seiner Einschätzung nach überbordende
Vorschriften, die, wie er warnte, die Übernahme von Betrieben
behinderten, und forderte insgesamt eine Entrümpelung des
betrieblichen Anlagenrechts.
Kritische Töne brachten die Grünen in die Debatte ein. Abgeordnete
Ruperta Lichtenecker sah hinsichtlich vorübergehender Änderungen bei
Anlagen, etwa dem "Public Viewing", Schutzinteressen von Anrainern
verletzt und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Sie zweifelte
überdies an der Sinnhaftigkeit von immer nur schrittweisen Änderungen
der Gewerbeordnung und verlangte eine tiefgreifende Novelle. Mit
ihrem Antrag auf Vertagung konnte sie sich bei der Abstimmung nicht
durchsetzen. Negative Auswirkungen auf die Umwelt als Folge einzelner
Bestimmungen der Novelle befürchtete Christiane Brunner, die vor
allem dafür plädierte, jede Änderung des Emissionsverhaltens eines
Betriebes genehmigungspflichtig zu machen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt den Bedenken der Grünen
entgegen, in der Frage von allfälligen Beeinträchtigungen sei mit
Augenmaß vorzugehen. Eine Stadt wie Wien dürfe jedenfalls nicht zu
einer Schlafzone werden, gab er zu bedenken.
Bundesminister Reinhold Mitterlehner unterstützte ausdrücklich die
Vereinfachungen im Anlagenrecht, merkte jedoch an, das Ende der
Fahnenstange sei noch nicht erreicht. Im Zusammenhang mit den
Änderungen sprach er von einem schwierigen Balanceakt, wobei er
betonte, der Schutz der Anrainerinteressen bleibe gewahrt. Was hier
vorliegt, sollte jedem helfen, ohne andere in ihren Rechten zu
beeinträchtigen, fasste er die Novelle aus seiner Sicht zusammen.
Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit führt zu Gesetzesänderungen
Das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nun auch
Anpassungen in zahlreichen Materiengesetzen im Bereich des
Wirtschaftsressorts zur Folge. Ein vom Ausschuss mit S-V-F-Mehrheit
beschlossenes Bundesgesetz (2244 d.B.) bringt in diesem Sinn
Änderungen des Ingenieurgesetzes, des Berufsausbildungsgesetzes, des
Maß- und Eichgesetzes, des Vermessungsgesetzes, des
Elektrotechnikgesetzes, des Wettbewerbsgesetzes, des
Mineralölrohstoffgesetzes und des Abschlussprüfungs-
Qualitätssicherungsgesetzes.
Wachstum und Beschäftigung als Vorgaben für EU-Wirtschaftspolitik
Europa muss wieder auf einen stärkeren Wachstumspfad einschwenken,
Arbeitsplätze und Wohlstand sichern und die globale
Konkurrenzfähigkeit der europäischen Unternehmen unterstützen. Mit
diesen Worten gibt ein von Bundesminister Reinhold Mitterlehner
präsentierter und mit S-V-G-Mehrheit zur Kenntnis genommener Bericht
(III-388 d.B.) zu den EU-Vorhaben den Kurs für die Wirtschaftspolitik
2013 vor.
Österreich habe in sämtlichen Bereichen - vom Budget über das
Wirtschaftswachstum bis hin zur Jugendbeschäftigung - eine bessere
Entwicklung als seine europäischen Partnerländer, stellte
Mitterlehner zur innerstaatlichen Situation fest, meinte aber, dies
sei kein Anlass zu tatenloser Selbstzufriedenheit, vielmehr bestehe
immer noch ein Potential nach oben. Auf den Einwand der FPÖ-
Abgeordneten Bernhard Themessl und Alois Gradauer, das Papier
erschöpfe sich bloß in allgemeinen Floskeln und enthalte keine
konkreten Schritte zur Ankurbelung der Wirtschaft, erwiderte
Mitterlehner, es handle sich bloß um einen Vorhabensbericht und eine
Zieldefinition. Maßnahmen wie CARS 2020 oder die Förderung der
Jugendausbildung seien aber richtige Antworten.
In der Entfachung des Binnenmarktes sah der Minister jedenfalls den
einzigen Weg, aus der Krise herauszukommen und die, wie er betonte,
reichlich vorhandene Nachfrage zu beleben. Schwerpunkte der EU wie
die Automobilindustrie, die Stahlindustrie, der Rohstoffplan, aber
auch der Tourismus seien deshalb zu begrüßen.
Wichtig war es für Mitterlehner auch, positive Rahmenbedingungen für
die Unternehmen zu schaffen. Eine Kreditklemme, vor der etwa
Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) warnte, gebe es in Österreich
nicht, bei den Investitionen allerdings könnte das Klima besser sein,
meinte er. Im Bereich Energie, der in der Debatte von der
Abgeordneten Christiane Brunner (G), aber auch von BZÖ-Mandatar
Ernest Windholz angesprochen wurde, drängte Mitterlehner auf die
gesetzliche Verankerung des Effizienzziels. Einer Meinung mit Brunner
war der Ressortleiter hinsichtlich der Ablehnung von Bestrebungen
einzelner Staaten, Atomenergie aus öffentlichen Mitteln zu fördern.
Seitens der SPÖ sah Abgeordneter Franz Riepl in der vergleichsweise
niedrigen Jugendarbeitslosigkeit Österreichs eine Bestätigung der
Qualität der dualen Ausbildung. Abgeordneter Franz Kirchgatterer maß
ebenso wie Abgeordnete Martina Schenk (T) den Auslandspraktika von
Lehrlingen große Bedeutung zu. Mitterlehner rechnete in diesem
Zusammenhang mit einer Steigerung von derzeit 300 auf 400.
Die Lösungsansätze der EU zur Bewältigung der Krise könnten an den
knappen öffentlichen Kassen scheitern, warnte Abgeordneter Christoph
Matznetter (S), der überdies Bedenken gegen Deregulierungstendenzen
in Verträgen zwischen der EU und Ländern aus dem asiatischen Raum
anmeldete. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Wolfgang Katzian
forderte die Union auf, Geld in die Hand zu nehmen, um Impulse in
Richtung Wachstum und Beschäftigung zu setzen, und bemerkte in diesem
Zusammenhang pointiert, der Weg, Europa kaputt zu sparen, könne wohl
nicht der richtige sein.
Reform der Solarförderung: Anträge der Grünen vertagt
Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrem Antrag
(2200/A(E)) auf Reform der Solarförderung, der das Ziel verfolgt,
Solarenergie rascher auszubauen. Abgeordnete Christiane Brunner
plädiert darin insbesondere für die Aufhebung der Deckelung der
Fördermittel sowie für eine entsprechende Änderung des
Ökostromgesetzes, um die Einspeisevergütung von 18 Cent/kWh dem
tatsächlichen Förderbedarf anzupassen. Unter Hinweis auf eine
geplante Systemumstellung wurde diese Initiative wurde ebenso mit S-
V-Mehrheit vertagt wie ein weiterer Antrag der Grünen (2201/A(E)), in
dem Brunner auf die Einrichtung eines Sonderfonds zur Förderung der
Solarenergie drängt, um alle formal korrekten Anträge auf Förderung,
die am 1.1.2013 eingereicht wurden, positiv entscheiden zu können.
"Bitte warten" auch für weitere Initiativen der Opposition
Vertagt wurde auch eine Initiative (1350/A(E)) der Abgeordneten
Ursula Haubner (B) auf Schaffung eines Lehrberufs für Pflege und
Betreuung.
Abgeordneter Bernhard Themessl (F), der eine Kostenübernahme bei
Lehrabschluss- und Meisterprüfungen durch den Staat verlangte, wurde
mit seinem Antrag (2153/A(E)) ebenfalls in die Warteschleife
verwiesen.
Auch bezüglich der Forderung (412/A(E)) des Abgeordneten Norbert
Hofer (F) betreffend Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie aus
erneuerbaren heimischen Rohstoffen entschied der Ausschuss mit S-V-
Mehrheit auf Vertagung.(Schluss) hof/rei
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