• 10.04.2013, 19:05:22
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S-V-Demokratiepaket stößt auf massiven Widerstand der Opposition

Hearing im Verfassungsausschuss - Experten vermissen Effektivität

Utl.: Hearing im Verfassungsausschuss - Experten vermissen
Effektivität =

Wien (PK) - Mit dem so genannten Demokratiepaket wollen die
Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP Bürgerinnen und Bürger verstärkt in
den parlamentarischen Prozess einbeziehen. Die beiden Klubobmänner
Josef Cap und Karlheinz Kopf schlagen in einem diesbezüglichen
Initiativantrag vor, die Unterstützung von Volksbegehren und
Bürgerinitiativen auf elektronischem Weg zu ermöglichen, die
parlamentarische Behandlung von Volksbegehren aufzuwerten und
regelmäßige BürgerInnen-Fragestunden im Nationalrat abzuhalten.

Nachdem das Gesetzespaket am 31. Jänner 2013 im Rahmen einer Ersten
Lesung im Nationalrat einer Generaldebatte unterzogen wurde,
beschloss der Verfassungsausschuss noch am selben Tag, Meinungen von
betroffenen Stellen und ExpertInnen einzuholen. Die Stellungnahmen
sind auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) beim
gegenständlichen Antrag abrufbar.

Heute fand im Verfassungsausschuss dazu ein öffentliches Hearing
statt, wobei seitens der Opposition und auch von der Mehrheit der
Experten massive Kritik am Demokratiepaket der Regierungsfraktionen
geäußert wurde. Solange es den Instrumenten der Direkten Demokratie
an Effektivität fehle, solange diese zu keinen Konsequenzen führen,
solange habe man es mit einer Scheindemokratie zu tun, lautete das
Gros der Einwände. Großes Unbehagen wurde auch hinsichtlich des
vorgesehenen Zentralen Wählerregisters im Zuge der elektronischen
Unterstützungsmöglichkeiten artikuliert, diese könnte zu einem
Werkzeug des Datenabgleichs verwendet werden, so die Befürchtungen.
Die geplante BürgerInnenanfrage bezeichneten viele als zu
kompliziert, vermehrt wurde darauf hingewiesen, dass bereits jetzt
eine Auskunftspflicht der Regierungsmitglieder gegenüber BürgerInnen
besteht.

Seitens der Koalitionsparteien sprach man von einem ersten Schritt in
die richtige Richtung, mit dem neue Wege der Partizipation von
BürgerInnen beschritten werden. Man wolle damit einen
Evolutionsprozess einleiten, hieß es. Was die Wählerevidenz betrifft,
so zeigte Staatssekretär Ostermayer Verständnis für die Bedenken und
stellte die Löschung der Daten nach der elektronischen Unterstützung
in Aussicht.

Nach dem Hearing wurde der Ausschuss einstimmig vertagt. Man kam
überein, bis zum nächsten Verfassungsausschuss am 16. April weitere
Gespräche zu führen. SPÖ und ÖVP beabsichtigen, das Demokratiepaket
an diesem Tag im Ausschuss plenumsreif zu machen, eine Zustimmung der
Opposition war aber heute nicht in Sichtweite.

Als Experten eingeladen waren Roland Egger vom Verein "Atomstopp -
atomkraftfrei leben!", ferner der Rechtsanwalt Eike Lindinger, die
Professoren Franz Merli und Klaus Poier von der Universität Graz,
Erwin Mayer von der Initiative "Mehr Demokratie" und Johannes
Voggenhuber von der Initiative "Mein OE". Aus der Schweiz brachte Uwe
Serdült, Vizedirektor des Aarauer Foschungszentrums für direkte
Demokratie, seine Sicht der Dinge ein.

Ostermayer: Datenschutzrechtliche Probleme sind zu lösen

Im Konkreten sieht die vorgelegte Gesetzesinitiative von SPÖ und ÖVP
zum Demokratiepaket vor, in Hinkunft viermal jährlich so genannte
BürgerInnen-Fragestunden im Nationalrat abzuhalten. Bürgerinnen und
Bürger sind aufgefordert, konkrete Anfragen an ein Mitglied der
Bundesregierung zu formulieren, diese werden auf der Website des
Parlaments veröffentlicht und können elektronisch unterstützt werden.
Bei mehr als 10.000 Votings ist eine Beantwortung des zuständigen
Regierungsmitglieds innerhalb von zwei Monaten verpflichtend. Die
sieben am meisten unterstützten BürgerInnenanfragen gelangen in der
nächsten BürgerInnen-Fragestunde mündlich zum Aufruf, jede Fraktion
kann dabei eine Zusatzfrage stellen.

Auch bei Volksbegehren soll in Hinkunft die Möglichkeit bestehen,
diese elektronisch einzuleiten und zu unterstützen.

Um die Abgabe elektronischer Unterstützungserklärungen überhaupt erst
zu ermöglichen, ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters
(ZeWaeR) beim Innenministerium vorgesehen, um etwa
Doppelunterstützungen zu vermeiden. Damit wird laut Staatssekretär
Josef Ostermayer nicht nur die Voraussetzung dafür geschaffen,
Volksbegehren in jeder Gemeinde - und nicht nur in der Heimatgemeinde
- unterschreiben zu können, für die Gemeinden selbst würde dies zu
einer Verwaltungsvereinfachung führen. Auch AuslandsösterreicherInnen
sollen damit künftig, anders als bisher, Volksbegehren unterstützen
können.

Die Behandlung von Volksbegehren im Nationalrat soll darüber hinaus
aufgewertet werden. So ist geplant, für jedes Volksbegehren, das mehr
als 100.000 Unterschriften erhält, künftig eine eigene
Nationalratssitzung einzuberufen. Bei dieser Sitzung darf auch der
Bevollmächtigte des Volksbegehrens das Wort ergreifen und die
zentralen Forderungen der Initiative erläutern. Anschließend soll das
Volksbegehren einem Spezialausschuss zugewiesen werden, danach ist
für die abschließenden Beratungen eine neuerliche Nationalratssitzung
in Aussicht genommen.

Staatssekretär Josef Ostermayer räumte auch seinerseits
datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Zentralen
Wählerregister ein und stellte in Aussicht, speziell für
Volksbegehren eigene Wählerevidenzregister einzurichten, die man dann
wieder löscht. Auf jeden Fall sei zu verhindern, dass man
Rückschlüsse auf die politische Partizipation von BürgerInnen zieht,
bekräftigte er.

Kurz: Neue Partizipationskanäle für junge Menschen

Staatssekretär Sebastian Kurz sah einiges von den Vorschlägen, die er
mit Jugendlichen erarbeitet hat, durch den vorliegenden Antrag
verwirklicht. Nach der Aufwertung der Vorzugsstimmen bringe das
gegenständliche Demokratiepaket zusätzliche Verbesserungen und
eröffne vor allem jungen Menschen neue Kanäle zur Partizipation. Man
setze damit erste Schritte, dürfe aber die Visionen nicht aus den
Augen verlieren, meinte Kurz. Der Staatssekretär zeigte in seinen
Ausführungen durchaus auch Sympathien für die Vorschläge der
Opposition, die heute ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses
standen.

FPÖ: Demokratiepaket ist Farce

FPÖ, Grüne und BZÖ ließen am Demokratiepaket der Regierungsfraktionen
jedoch kein gutes Haar.

Abgeordneter Harald Stefan (F) sprach von einer "Farce" und einer
"vergebenen Chance", weil hinter den Neuerungen für das Volksbegehren
keine Verbindlichkeit stehe. Das sei mehr als enttäuschend,
konstatierte er und warb einmal mehr für den Antrag seiner Fraktion,
eine "Volksinitiative zur Gesetzgebung" einzuführen, die Durchführung
einer Volksbefragung als parlamentarisches Minderheitenrecht und als
Bürgerrecht zu verankern und die Bestimmungen über Volksabstimmungen
zu ändern. So sollen nach Vorstellung der Freiheitlichen etwa 100.000
Wahlberechtigte ein Veto gegen ein Gesetz oder einen Staatsvertrag
einlegen und ein Referendum darüber verlangen können. Mit der
Volksinitiative will die FPÖ einen Gesetzesbeschluss durch
Volksabstimmung ohne Nationalratsbeschluss ermöglichen. Das wäre eine
echte Weiterentwicklung der direkten Demokratie, konstatierte Stefan.

Die BürgerInnenanfrage ist in seinen Augen eine "Totgeburt" und werde
in erster Linie von den Parteisekretariaten missbraucht werden.
Außerdem sei sie viel zu kompliziert und benötige zusätzliche
Ressourcen des Parlaments. Stefan sah darin auch die Gefahr, dass die
Kontrollrechte der Abgeordneten eingeschränkt werden könnten, zumal
die Anzahl der Fragestunden nicht ausgeweitet werde. Der FPÖ
Abgeordnete wies außerdem darauf hin, dass es bereits jetzt eine
Auskunftspflicht der Ministerien gegenüber den BürgerInnen gibt. Das
Zentrale Wählerregister lehnte er dezidiert ab, da es eine
unglaubliche Möglichkeit biete, Daten über BürgerInnen zu sammeln.

Grüne: BürgerInnenanfrage ist Hohn der Partizipation

Dieser Kritik schloss sich auch Abgeordnete Daniela Musiol von den
Grünen an. Das Reformpaket sei reine Kosmetik, die Vorschläge seien
nicht geeignet, die repräsentative Demokratie durch ernsthafte
Schritte der direkten Demokratie zu ersetzen. Auch ihr fehlt die
Effektivität der Instrumente, die Mitentscheidung der BürgerInnen
werde nicht verankert. Die BürgerInnenanfrage bezeichnete Musiol als
"Hohn der Partizipation", zumal den AnfragestellerInnen kein Recht
eingeräumt wird, selbst im Parlament die Fragen zu stellen. Sie
verlangte in diesem Zusammenhang ein Informationsfreiheitsgesetz.

Auch die Grünen haben ihre Vorstellungen zur Ausweitung der direkten
Demokratie in einem Antrag formuliert, in dem sie unter anderem
fordern, so genannte "Vetoreferenden" (vom Volk beantragte
Volksabstimmungen über einen gefassten Gesetzesbeschluss) einzuführen
sowie vom Volk initiierte Volksbefragungen zu ermöglichen und als
Gegenstand von Volksbegehren und Volksbefragungen auch Vollzugsakte
zuzulassen. Bei ausreichend unterstützten Volksbegehren fordern sie
eine zwingende Volksabstimmung - mit einem Mindestteilnahmequorum für
die Verbindlichkeit.

BZÖ: Erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung unterziehen

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bewertete zwar die Möglichkeit,
Volksbegehren online unterstützen zu können, als positiv, allen
anderen Vorschlägen der Koalition konnte er aber nichts abgewinnen.
Mit seinen VorrednerInnen stimmte er darin überein, dass die
BürgerInnenanfrage unnötig kompliziert ist, und auch er forderte
dezidiert eine Art Volksgesetzgebung. Das BZÖ tritt dafür ein, dass
Volksbegehren künftig über die Website des österreichischen
Parlaments gestartet und unterstützt werden können. Laut Antrag wäre
eine verbindliche Volksabstimmung über das entsprechende Anliegen
durchzuführen, wenn dieses mehr als 400.000 Unterschriften erhält.

Scheibner räumte durchaus ein, dass es bei einem verpflichtenden
Referendum verfassungsrechtliche Fragen zu klären gibt, etwa im
Hinblick auf außerparlamentarische Gesetzgebung, das freie Mandat,
etc. Ein erster Schritt könnte aber seiner Meinung nach darin
bestehen, erfolgreiche Volksbegehren einer Volksbefragung zu
unterziehen.

SPÖ: Demokratiepaket ist erster Schritt

Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnete
hingegen SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussvorsitzender Peter
Wittmann den von der Koalition vorgelegten Vorschlag. Auch wenn die
österreichische Verfassung im europäischen Vergleich bereits über
viele Möglichkeiten der direkten Demokratie verfüge, sei es Aufgabe,
die Partizipation in einem evolutionären Prozess weiterzuentwickeln.
Dabei gehe es darum, die direkte Demokratie beginnend bei den
Gemeinden, über die Länder bis hin zum Bund wachsen zu lassen. Am
Ende müsse eine Ausweitung der BürgerInnenrechte stehen, eine
Ausweitung der parlamentarischen Mitwirkung und ein moderner
bürgernaher Staat, so Wittmann.

Mit der Aufwertung der Volksbegehren würden nun wesentliche Schritte
in Richtung der Partizipation über den elektronischen Weg und der
Partizipation in der parlamentarischen Behandlung gesetzt, zeigte er
sich überzeugt. Die BürgerInnenanfrage ermögliche direkte Fragen an
die Vollziehung und damit ein Durchgriffsrecht der BürgerInnen auf
die zuständigen MinisterInnen.

Die Kritik am zentralen Wählerregister sei ernst zu nehmen und eine
Löschung unabdingbar, sagte Wittmann, der jedoch daran festhielt,
dass die Bürgerkarte und die digitale Signatur eine immer
bedeutendere Rolle spielen werden.

ÖVP: Neues Zeitalter mit partizipativer und digitaler Demokratie

Auch seitens der ÖVP warb man für Zustimmung zum S-V-Paket, mit dem
laut Abgeordnetem Wolfgang Gerstl ein Evolutionsprozess eingeleitet
werde. Damit setze man auch einen ersten Schritt in ein neues
Zeitalter in Richtung partizipativer und digitaler Demokratie.
Selbstverständlich müsse dem Datenmissbrauch Einhalt geboten werden,
zeigte er sich eins mit seinen VorrednerInnen.

Für Gerstl ist es unabdingbar, strukturelle Veränderungen im Rahmen
der demokratischen Mitwirkungsrechte in die Wege zu leiten, um die
Entscheidungen im Parlament bürgernäher zu gestalten. Dies sei
deshalb notwendig, weil die Politikverdrossenheit zunehme und die
Kluft zwischen den politischen VertreterInnen einerseits und den zu
Vertretenden immer größer werde. Es gelte, das Prinzip der Demokratie
ganz nach vorne zu tragen und dabei auch die anderen
verfassungsrechtlichen Prinzipien wie die Sicherung des Rechtsstaats
und der Menschenrechte, das Legalitätsprinzip und die Gewaltenteilung
zu gewährleisten. Es gehe darum, so Gerstl, die Stabilität im Land zu
sichern.

Egger: Das Demokratiepaket hält das Volk auf Distanz

Das Demokratiepaket sei ein Dokument der Angst vor dem Volk,
konstatierte der Experte Roland Egger, man könne sich des Eindrucks
nicht erwehren, dass dieses das Volk auf Distanz hält. Die
vorgeschlagene Aufwertung für das Volksbegehren nütze nichts, wenn
die Initiativen von BürgerInnen weiterhin keine Konsequenzen haben,
so sein negativer Befund. Das werde weiterhin Frust und Enttäuschung
bei engagierten BürgerInnen hervorrufen, warnte er und glaubte nicht,
dass damit die "Volksbegehrensmüdigkeit" der Bevölkerung gehoben
werden könnte. Egger wies zudem darauf hin, dass in der Schweiz
bereits 100.000 Unterschriften für eine zwingende Volksabstimmung
reichen, in Italien liege die Latte bei 500.000 Unterschriften.

Merli: Hauptproblem des Demokratiepakets ist mangelnde Effektivität

Auch Franz Merli kritisierte die mangelnde Effektivität des
Volksbegehrens und sah darin das Hauptproblem des Entwurfs der
Koalitionsparteien. Durch die Aufwertung sichere man den
Volksbegehren zwar größere Öffentlichkeit, ohne jegliche Konsequenz
fehle aber Entscheidendes. Merli gab jedoch gleichzeitig zu bedenken,
dass eine zwingende Volksabstimmung gravierende verfassungsrechtliche
Probleme mit sich brächte und stimmte darin mit Abgeordnetem Herbert
Scheibner (B) überein. Die Einführung eines Automatismus bedinge eine
Gesamtänderung der Verfassung, sagte Merli, auch müsse man eine
Vorprüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Initiativen vornehmen.
Er plädierte ebenfalls dafür, erfolgreiche Volksbegehren mit einer
Volksbefragung zu verknüpfen, da man damit die genannten
verfassungsrechtlichen Probleme umschiffe.

Die elektronische Unterstützung betrachtete der Experte als einen
Fortschritt im Hinblick auf die Zugänglichkeit, die Eintragungsfrist
von acht Tagen ist für ihn aber zu kurz bemessen. Merli regte weiters
an, darüber nachzudenken, ob Regierung und Parteien in einem
offiziellen Rahmen Stellung zu Volksbegehren beziehen sollen und ob
man den Gegenstandsbereich von Volksbegehren etwa auf Verordnungen
und außenpolitische Akte erweitern könnte.

Vom Instrument der BürgerInnenanfrage hielt er wenig, seiner Meinung
nach ist vielmehr darauf zu achten, dass die MinisterInnen die
Anfragen der Abgeordneten im Rahmen des Interpellationsrechts genauer
beantworten.

Lindinger: Instrument der BürgerInnenanfrage ist Casting Show

Einen neuen kritischen Aspekt brachte Eike Lindinger in die
Diskussion ein. Das Demokratiepaket bedeutet seiner Meinung die
Einschränkung der Rechte der Abgeordneten, weil für diese weniger
Fragestunden zur Verfügung stehen werden. Der Vorschlag von SPÖ und
ÖVP zur BürgerInnen-Fragestunde gehe in Richtung "Casting Show der
sieben besten Fragen", und das könne man sehr gut steuern, um
bestimmte Fragen zu verhindern, argumentierte er.

Auch er kritisierte die mangelnde Effektivität von Volksbegehren für
engagierte BürgerInnen sowie die Tatsache, dass das Demokratiepaket
nicht von unten kommt, sondern quasi von oben verordnet wird. Als
besonders gefährlich bezeichnete er das geplante Zentrale
Wählerregister, weil es als Werkzeug zum Datenabgleich dienen kann.
Lindinger stellte daher die Frage in den Raum, warum die
Unterstützungsmöglichkeit nur durch das e-Voting ausgeweitet und
nicht etwa durch die Briefwahl ergänzt wird.

Mayer: Das Volk muss über Regeln der direkten Demokratie entscheiden

Die Bevölkerung müsse selbst über die Spielregeln der direkten
Demokratie entscheiden, lautete das Credo von Erwin Mayer, der darauf
hinwies, dass auch der historische Verfassungsgesetzgeber bei den
wichtigsten Verfassungsprinzipien die Entscheidung in die Hände des
Souveräns gelegt hat. Er regte daher an, Bürgerräte einzurichten, um
Vorschläge für die Ausweitung der direkten Demokratie auszuarbeiten.
Diese Vorschläge sollten dann gemeinsam mit Entwürfen aus dem
Parlament der Bevölkerung in Form einer Volksabstimmung vorgelegt
werden, damit die Menschen selbst entscheiden können, welche Regeln
sie für besser erachten.

Poier: Demokratiepaket ist eine kleine Weiterentwicklung

Klaus Poier stimmte mit Mayer darin überein, dass die Instrumente der
direkten Demokratie von unten nach oben zu entwickeln seien.
Gleichzeitig mahnte er die Politik zur Zurückhaltung, denn es komme
weniger auf die Regeln an, sondern vielmehr auf die politische
Kultur.

Anders als seine Vorredner konnte Poier dem vorliegenden
Demokratiepaket Positives abgewinnen. "Es ist nicht nichts", sagte
er, sondern stelle eine kleine Weiterentwicklung dar, wobei es
unabdingbar sei, weiter nachzudenken. Was die Aufwertung der
Volksbegehren betrifft, so gehen sie derzeit oft sang- und klanglos
unter, in Zukunft könnten sie jedoch "sang- und klangvoll
untergehen", formulierte er und schloss daran die Hoffnung, dass dies
doch einen Anreiz bieten könnte. Im Hinblick auf die Forderungen nach
mehr Effektivität plädierte Poier für mehr Realismus, denn nicht
jedes Volksbegehren könne auch umgesetzt werden.

Vieles im Paket sei janusköpfig, sagte er, weil einige Vorschläge in
erster Linie Symbolkraft hätten, wie etwa die BürgerInnenanfrage. Der
Experte befürwortete die elektronischen Unterstützungsmöglichkeiten,
appellierte aber, die Datenschutzprobleme zu lösen und den Ablauf der
Unterstützung für die BürgerInnenanfrage nochmals zu überdenken,
damit diese nicht totes Recht werde. Poier begrüßte weiters, dass nun
auch AuslandsösterreicherInnen Volksbegehren unterstützen können.

Serdült: Direkte Demokratie kommt von unten

Es gelte, die direkte Demokratie in den kulturellen und
demokratischen Kontext einzubinden, hielt Uwe Serdült fest. Keine
westliche Demokratie komme darum herum, die Instrumente der direkten
Demokratie auszubauen, da die BürgerInnen jeglicher Form von
Herrschaft zunehmend skeptisch gegenüberstehen. In diesem
Zusammenhang reihte sich Serdült in den Kreis jener ein, die
kritisierten, dass politische Beteiligung ohne verbindliche
Konsequenzen zu noch mehr Frustration führen werde. Die direkte
Demokratie komme vom Volk, man müsse bedenken, dass man es bereits
mit frustrierten aber intelligenten und interessierten BürgerInnen zu
tun habe, mahnte er, die man nicht noch mehr enttäuschen könne.

Direkte Demokratie bedeutet laut Serdült keinen Machtverlust für die
Politik. Parlament, Bundesländer und Parteien sowie die Medien seien
auch im Rahmen der direkten Demokratie essentiell. Untersuchungen
hätten gezeigt, dass auch gescheiterte Initiativen Spuren in der
Rechtsordnung hinterlassen, erläuterte er. Die direkte Demokratie
habe dort Grenzen, wo sie den Rechtsstaat gefährde, deshalb sei eine
Vorprüfung der Initiativen notwendig.

Voggenhuber zutiefst erschüttert und irritiert über Demokratiepaket

"Zutiefst erschüttert und irritiert" über das Demokratiepaket zeigte
sich Johannes Voggenhuber, der auch heftige Kritik an Äußerungen
übte, wonach die Ausdehnung der direkten Demokratie zu einer
Einschränkung des Parlamentarismus führen könnte. Sobald die Politik
näher am Bürger ist, wachse auch die Bedeutung des Parlaments,
stellte Voggenhuber klar. In Österreich, wo die Demokratie immer von
außen gekommen sei, habe man diese nicht zum Blühen gebracht,
analysierte er den Zustand im Land. Vielmehr verfüge man über eine
Realverfassung, die Voggenhuber als "Summe aller Verfassungsbrüche"
bezeichnete, da das Recht in erster Linie von den Parteizentralen und
der Exekutive ausgehe.

Derzeit stehe man nicht nur einer Finanz- und Wirtschaftskrise sowie
einer Krise in Europa gegenüber, sondern man habe es mit einer
eklatanten Vertrauenskrise im eigenen Land zu tun. Den Abgrund könne
man aber nicht mit Trippelschritten überwinden, so Voggenhuber. Es
sei die originäre Aufgabe des Parlaments, über die Entwicklung der
Demokratie zu befinden, ein als Initiativantrag getarnter
Parteienantrag sei aber die deutlichste Röntgenaufnahme dafür, dass
das Parlament kein unabhängiger Verfassungsgesetzgeber mehr ist, so
sein negativer Befund.

Das Demokratiepaket ist in seinen Augen mehr eine Verpackung, die
Wählerregistrierung verursache ein Grundrechtsproblem, das zu lösen
sei. Voggenhuber begrüßte aber explizit die Möglichkeit der Online-
Unterstützung.

Er konnte auch keine Aufwertung der Volksbegehren sehen, da die
InitiatorInnen im Gegensatz zu Parteien kaum einen Kostenersatz
erhielten. Parteien bekommen das Tausendfache dessen, was
Volksbegehren erhalten, die richtige These, wonach Demokratie Geld
kostet, werde von den Parteien nur in dem Sinne verstanden, dass es
sich dabei um ihr Geld handelt. BürgerInnen bekämen kein Geld für ihr
Engagement. Kritisch äußerte sich Voggenhuber auch zur
BürgerInnenanfrage, deren Abwicklung er als eine "Verhöhnung"
bezeichnete.

BürgerInnenanfragen - Missbrauchsmöglichkeit für Parteizentralen?

Klubobmann Josef Cap (S) unterstrich seine Verhandlungsbereitschaft
über praktikable Vorschläge zur Weiterentwicklung der Demokratie.
Dazu gehöre ein praktikables Verhältnis zwischen den gewählten
VolksvertreterInnen und spontanen VolksvertreterInnen, wobei die
Frage zu klären sei, wo in einem neuen politischen System der
Interessenausgleich stattfinde und Kompromisse gefunden werden.
Dieser Ort könne jedenfalls nicht eine spontane Volksversammlung
sein, hielt Cap fest und erinnerte daran, dass das bestehende System
in Österreich im Vergleich mit anderen Systemen einen Mehrwert habe,
wenn man die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes in
Betracht ziehe. Im Einzelnen sprach sich Cap für die Zentrale
Wählerevidenz aus, wollte sich allfällige Nachteile aber noch genau
anschauen. Über Erfahrungen mit Volksabstimmungen negativ zu
sprechen, sah Cap angesichts der Ergebnisse ebenso wenig Anlass wie
dafür, dass sich Parteien ständig dafür entschuldigten, dass sie
Parteien sind. Die repräsentative Demokratie habe ihre Probleme
erkannt, sie befinde sich auf einem Weg der Reform, der noch nicht zu
Ende sei, der aber, etwa bei der Transparenz der Parteienförderung,
in Österreich bereits modellhafte Ergebnisse gebracht habe. "Wir
haben ein funktionierendes System, das seine Repräsentanz bei Wahlen
regelmäßig unter Beweis stellt", schloss Josef Cap.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) fand es bemerkenswert, dass Josef Cap
eine Volksabstimmung, die 35 Jahre zurückliege, als Beispiel dafür
anführe, wie gut das System der direkten Demokratie in Österreich
funktioniere. Das vorliegende Packet signalisiert aus ihrer Sicht
nicht den Willen der Regierungsparteien, die direkte Demokratie
weiterzuentwickeln. Die Abgeordnete betonte die Notwendigkeit,
direktdemokratische Initiativen elektronisch und brieflich
unterstützen zu können, weil dies die Beteiligung stärke. Zugleich
wandte sich Musiol dagegen, durch unterschiedliche Zugänge zu
Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen
Beteiligungshürden aufzubauen. Außerdem trat Musiol für eine
Verlängerung der Eintragungszeit nach dem Vorbild der Schweiz ein und
erkundigte sich bei den Experten, wo sie die Grenzen für Instrumente
der direkten Demokratie sehen.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) problematisierte den Vorschlag
einer BürgerInnenanfrage im Parlament an MinisterInnen und stellte
fest, die notwendige Voraussetzung für solche Anfragen wäre eine
Verbesserung der Auskunftskultur, denn wozu sollten tausende
BürgerInnen ein kompliziertes Verfahren durchlaufen, um letztlich von
den MinisterInnen eine unzureichende Antwort zu erhalten, wie dies
oft auch Abgeordnete bei der Wahrnehmung ihres Interpellationsrechts
erfahren müssten. Außerdem sei zu fragen, ob das Parlament die Kosten
dafür tragen soll, wenn BürgerInnen ihr selbstverständliches Recht in
Anspruch nehmen wollen, von Regierungsmitgliedern in einer Sache
Auskunft zu erhalten. Zu befürchten sei schließlich auch, dass die
BürgerInnenanfrage von den Parteiapparaten für "Scheinanfragen" zum
Zweck der Selbstinszenierung der Bundesregierung missbraucht werde.

Viele offene Fragen bleiben

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) warf der Regierung vor, die direkte
Demokratie aus "Angststress" vor unerwünschten Volksentscheidungen
nicht stärken zu wollen. Das vorliegende Kompromisspaket der
Regierungsparteien sei daher nicht der Rede wert, sagte Zinggl. Über
die Probleme der Demokratie sei endlich ernsthaft zu diskutieren,
wozu auch gehöre, festzustellen, dass nicht alle Fragen mit
Mehrheitsentscheidungen beantwortet werden können.

Abgeordneter Harald Stefan (F) befasste sich ebenfalls mit dem
Problem der Minderheitenrechte und verlangte eindeutig zu klären,
worüber in Volksabstimmungen und worüber im Parlament abgestimmt
werden solle. Eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie bedeute
eine Änderung der Bundesverfassung und damit eine obligatorische
Volksabstimmung. Dabei laute die Frage: "Wer gibt den Text für diese
Verfassungsänderung vor?". Wenn Instrumente der direkten Demokratie
per Brief unterstützt werden, sollte gewährleistet sein, dass - wie
bei der Stimmabgabe an der Urne - geprüft werden kann, ob solche
Briefe tatsächlich ankommen und Berücksichtigung finden, meinte er.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) bekannte sich zum Ausbau der
direkten Demokratie, diese solle die repräsentative Demokratie aber
nicht ersetzen, sondern ergänzen. Als negatives Beispiel nannte
Scheibner die Volksbefragung über die Wehrpflicht, die einen
Missbrauch eines direktdemokratischen Instruments dargestellt habe,
weil es nicht darum gehen könne, Entscheidungen der Bundesregierung
zu ersetzen. Vielmehr sollen BürgerInnen die Möglichkeit haben,
selbst politisch initiativ zu werden und ihre Initiativen leichter
durchsetzen zu können. Scheibner verlangte, erfolgreiche
Volksbegehren verpflichtend einer Volksabstimmung zu unterziehen und
forderte Verhandlungen, um aus der BürgerInnenanfrage etwas
Vernünftiges zu machen und die Effizienz von Volksbegehren zu
stärken.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) sah in der Einrichtung einer
zentralen Wählerevidenz einen klaren Fortschritt, gegen den nichts
spreche. Zugleich registrierte der Abgeordnete Verhandlungsbedarf und
erweiterte seitens seiner Fraktion das Angebot an die anderen
Fraktionen, im vereinbarten Gespräch zwischen den
VerfassungssprecherInnen zu einem positiven Abschluss der
Verhandlungen zu kommen und damit die Voraussetzungen zu schaffen,
noch in dieser Gesetzgebungsperiode einen weiteren Schritt auf dem
Weg der Demokratiereform zu setzen. Diesem Angebot schloss sich
Abgeordneter Peter Wittmann (S) ausdrücklich an.

Schlussstatements der Experten

Roland Egger leitete die Schlussrunde der Experten mit der
Feststellung ein, es wäre wichtig, den Instrumenten der direkten
Demokratie mehr Konsequenzen zu geben, um die Menschen zu motivieren,
ihre politische Meinung kundzutun. Den Menschen nur Rederecht
einzuräumen, sei zu wenig.

Eike Lindinger hielt es für wichtig, die Schnittstellen zwischen
direkter Demokratie und repräsentativer Demokratie klar zu definieren
und eindeutig festzustellen, in welchen Bereichen die direkte
Demokratie ausgeübt werden könne und wo sie zusätzlich zu den
gegenwärtigen Instrumenten ausgeübt werden soll.

Erwin Mayer sah den Souverän dazu aufgerufen zu entscheiden, wie das
Zusammenspiel zwischen Parlament und direkter Demokratie
funktionieren soll, wobei er die Erwartung aussprach, dass eine
solche Entscheidung den Parlamentarismus stärken würde. Völlig frei
sei der Souverän in seinen Entscheidungen aber nicht, sondern durch
Völkerrecht, Menschenrechte und EU-Recht beschränkt. Als bedenklich
stufte Mayer ein, dass das Instrument der freiwilligen
Volksabstimmung nur einmal, nämlich beim Atomkraftwerk Zwentendorf,
angewandt wurde und dann nie wieder. "Das muss sich ändern", sagte
Mayer.

Franz Merli nannte die Grundprinzipien der Verfassung und die
Minderheitenrechte als Grenzen für die demokratische Willensbildung
und klärte darüber auf, dass es durchaus möglich sei, bei einer
zentralen Wählerevidenz effizienten Datenschutz zu gewährleisten.

Klaus Poier meinte, man könne durchaus auch Grundprinzipien der
Verfassung ändern und sah in der direkten Demokratie eine notwendige
Ergänzung und ein Korrektiv für die parlamentarische Demokratie, über
deren Weiterentwicklung dringend diskutiert werden müsse.

Uwe Serdült hielt es für sinnvoll, die Online-Unterstützung
direktdemokratischer Initiativen auszubauen, zugleich aber auch alle
anderen Unterstützungskanäle offenzuhalten. Empirische Untersuchungen
über direktdemokratische Beteiligung in der Schweiz hätten gezeigt,
dass dort 80% der Menschen in einer Gesetzgebungsperiode Instrumente
der direkten Demokratie nützen, berichtete der Experte.

Einen Widerspruch in der Debatte registrierte Johannes Voggenhuber:
Für die komplexeste aller politischen Fragen, nämlich die Änderung
von Grundprinzipien der Bundesverfassung schreibe die geltende
Verfassung aus dem letzten Jahrhundert eine Volksabstimmung vor,
während in der aktuellen Debatte gegenüber Volksabstimmungen
Ängstlichkeit spürbar sei. In Wahrheit stelle die Zivilgesellschaft
eine Schatzkammer für Kreativität, Verantwortung und politisches
Interesse dar. Jede Ängstlichkeit gegenüber der direkten Demokratie
sei daher abzubauen, plädierte Voggenhuber und fügte hinzu, dass mehr
Demokratie auch dem Parlamentarismus guttun würde.

In diesem Sinne warb Voggenhuber für seinen Vorschlag, ein
dreistufiges Volksbegehren zu schaffen, das dem Parlament die
Möglichkeit biete, mit Volksbegehren, die von 8000 Stimmen
unterstützt werden, in Verhandlungen einzutreten und den
InitiatorInnen in den Ausschussverhandlungen beratende Stimme
einzuräumen. Grenzen der direkten Demokratie sah Voggenhuber bei
Eingriffen in das Menschenrecht und in das Recht der Europäischen
Union. (Schluss) jan/fru

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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