• 09.04.2013, 18:17:01
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Endspurt bei der Finanztransaktionssteuer?

EU-Unterausschuss begrüßt Zusammenarbeit von 11 EU-Ländern

Utl.: EU-Unterausschuss begrüßt Zusammenarbeit von 11 EU-Ländern =

Wien (PK) - Der Kommissionsvorschlag zur Einführung der
Finanztransaktionssteuer in 11 Mitgliedstaaten im Rahmen der
Verstärkten Zusammenarbeit war heute auch Thema des EU-
Unterausschusses im Nationalrat.

Stabilisierungseffekte sind Ziele der Finanztransaktionssteuer

Die Finanztransaktionssteuer wird von allen Fraktionen unterstützt,
der erste Allparteienantrag dazu liegt bereits sieben Jahre zurück.
Sowohl Finanzministerin Maria Fekter als auch die Abgeordneten Hannes
Weninger (S), Günter Stummvoll (V) und Bruno Rossmann (G) betonten,
im Vordergrund stehe nicht die Geldbeschaffung sondern der
Lenkungseffekt. Die Steuer sollte "Sand ins Getriebe bringen"
formulierte Rossmann im Hinblick auf die Auswüchse der Finanzmärkte.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) zog indes die Hoffnung, dass die
genannte Steuer eine Ordnungsfunktion haben könnte, in Zweifel und
verwies dabei auf das Beispiel Großbritanniens, wo die "Stamp Duty
Reserve Tax" seit 1986 auf Aktiengeschäfte eingehoben wird, ohne die
entsprechende Lenkungsfunktion erzielt zu haben. Großbritannien sei
aber auch ein Beweis dafür, dass die Steuer nicht zur Schwächung des
Finanzplatzes London geführt habe, entgegnete ihm die Ministerin.
Selbstverständlich habe die Steuer Auswirkungen auf die reale
Volkswirtschaft und wachstumsdämpfende Effekte zur Folge, räumte sie
ein, die Güterabwägung im Hinblick auf die Stabilisierungseffekte für
den Kapitalmarkt hätten dabei aber großes Gewicht. Deshalb sei es
wesentlich, dass sich die Steuer nicht gegen den regulären Markt
wendet, sondern Derivate, Hochfrequenzhandel und Schattenwirtschaft
erfasst werden.

Das Hauptaugenmerk müsse dem außerbörslichen Handel mit seinen
"toxischen Elementen" gelten, so Fekter. Dieser sei nämlich nicht von
der Bankenabgabe betroffen, zahle keine Mehrwertsteuer und beteilige
sich nicht am Marktstabilisierungsmechanismus. In den USA mache
dieser Markt bereits rund 70% aus, in Europa zwar erst rund 40%,
jedoch mit steigender Tendenz, warnte sie. Abgeordneter Günter
Stummvoll (V) bemerkte dazu, man müsse darauf Acht geben, dass die
Steuer nicht die Falschen trifft und wandte sich strikt dagegen, die
alte Börsenumsatzsteuer wieder zu beleben. Seiner Meinung nach sollte
man die außerbörslichen Transaktionen höher besteuern. Er sah sich
darin einer Meinung mit EU-Parlamentsvizepräsident Othmar Karas.

Modell der Kommission noch nicht konsensfähig

Ob die Finanztransaktionssteuer tatsächlich wie geplant ab 2014
eingeführt werden kann, ist noch offen. Das vorliegende Modell sei
noch nicht konsensfähig, erklärte die Finanzministerin, weshalb noch
eine intensive Diskussion notwendig sein werde. Vor allem würden
Wünsche nach bestimmten Ausnahmen von einigen Staaten geäußert, das
betreffe die so genannten Market Maker sowie die Transaktionen
innerhalb von Banken und Großunternehmen. 80% der Transaktionen
fallen laut Fekter auf den Interbankhandel, was Auswirkungen auf die
Liquidität für die Realwirtschaft habe. Es stelle sich auch die
Frage, wie man mit Pensionskassen und Versicherungen umgehen soll.
Hinsichtlich der Steuersätze sei man sich aber einig. Sie ging damit
auf Fragen der Abgeordneten Hannes Weninger (S) und Johannes Hübner
(F) ein.

Ausnahmen seien weitgehend zu vermeiden, forderte Abgeordneter Kai
Jan Krainer (S) in diesem Zusammenhang und unterstrich die
Notwendigkeit, die Steuer weltweit anzuwenden.

Grüne: Finanztransaktionssteuer soll in EU-Haushalt fließen

Abgeordneter Bruno Rossmann (G), der der Finanzministerin seinerseits
durchaus Anerkennung für deren Einsatz um die Finanztransaktionsteuer
zollte, appellierte, keinen Verwässerungen zuzustimmen. Er begrüßte
vor allem die Aufnahme des Emissionsprinzips, um die Umgehung der
Steuer möglichst auszuschießen.

Was die Höhe der Einnahmen betrifft, so seien diese derzeit nicht
abschätzbar, weil das endgültige Modell noch nicht auf dem Tisch
liegt, konnte Finanzministerin Fekter die diesbezügliche Frage von
Abgeordnetem Stefan Petzner (B) nicht beantworten. Jedenfalls seien
mit Frankreich und Deutschland große Märkte mit an Bord, sagte sie.

In diesem Zusammenhang sprach sich der grüne Budgetsprecher Rossmann
grundsätzlich dafür aus, die Steuer als eine eigene Einnahmequelle
für den EU-Haushalt zu konzipieren, auch wenn nicht alle EU-Länder
daran teilnehmen. Damit könne man einen Schritt weg von der ständigen
Debatte über die EU-Beiträge setzen, argumentierte er. Die
Finanztransaktionssteuer sei auch nicht mit der viel zitierten
"diebischen Elster" zu vergleichen, sagte Rossmann, weil man im
Gegenzug dazu die EU-Beiträge der Mitgliedsstaaten entsprechend
kürzen müsste.

Österreich kämpfe jedenfalls darum, den gegenständlichen
Richtlinienvorschlag der Kommission weitgehend umzusetzen,
bekräftigte Finanzministerin Maria Fekter abschließend. Man müsse
auch daran denken, eine Clearingstelle einzurichten, ergänzte sie.

Obwohl Irland nicht mitmache, sei die irische Präsidentschaft sehr
bemüht, das Projekt voranzutreiben, sie gehe auch davon aus, dass
Litauen als nächstes Vorsitzland ähnlich engagiert agieren werde.
Dass nur 11 Staaten im Form der Verstärkten Zusammenarbeit die
Finanztransaktionssteuer einführen wollen, liege daran, dass im
ECOFIN von vielen Seiten massive Kritik gegen die Steuer geäußert
wurde, weil viele Staaten negative Auswirkungen auf das Wachstum
befürchten.

Fekter: Hypo Alpe Adria - ein Fass ohne Boden

Im Rahmen der Diskussion wurde auch kurz die Situation der heimischen
Banken angesprochen. Dabei betonte die Finanzministerin, ihr
bereiteten die Kommunalkredit und besonders die Hypo Alpe Adria
besonders große Sorgen. Die Hypo sei ein "Fass ohne Boden" und sehr
belastend für die SteuerzahlerInnen, so die kritischen Worte Fekters
gegenüber Abgeordnetem Petzner (B).

Allgemein würden die gesunden Banken dem österreichischen Budget rund
900 Mio. € zuführen, 500 Mio. € aus der Bankenabgabe, 300 Mio. € an
Dividenden aus dem Partizipationskapital und 100 Mio. € als
Haftungsentgelte.

Bankgeheimnis: Österreich bereits zu automatischem Datenaustausch
verpflichtet

Zu einer Bemerkung von Abgeordnetem Stefan Petzner (B), er mache sich
auch aufgrund der uneinheitlichen Linie der Koalition Sorgen um das
österreichische Bankgeheimnis, stellte Abgeordneter Kai Jan Krainer
(S) klar, Österreich habe sich bereits vor Jahren dazu verpflichtet,
zum automatischen Datenaustausch überzugehen, sobald Länder wie
Monaco, Andorra, Liechtenstein, Schweiz, San Marino und Staaten in
den USA wie Delaware sich dem Regime ebenfalls unterworfen haben. Die
genannten europäischen Staaten seien inzwischen zum automatischen
Datenaustausch übergegangen, weshalb der Druck auf Österreich steige.

Der Vorschlag der Kommission

Mit der Einhebung der Finanztransaktionssteuer soll nun auch der
Finanzsektor einen angemessenen und substantiellen Beitrag zu den
Kosten der jüngsten Krise leisten, nachdem bislang die Hauptlast die
Bürgerinnen und Bürger getragen haben.

Die geplante Finanztransaktionssteuer betrifft alle Finanzprodukte
sowie alle Derivatkontrakte. Die Steuersätze betragen 0,01% des
Nominalbetrags bei Derivatkontrakten bzw. 0,1% des Kauf- oder
Marktpreises bei allen anderen Finanztransaktionen. Die Steuer ist
sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer zu entrichten, d.h. die
Steuerbelastung der Transaktion beträgt somit 0,2% bzw. 0,02%.

Die Steuerpflicht entsteht, sobald nur eine Partei der Transaktion im
Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig ist
(Ansässigkeitsprinzip) bzw. ergänzend, wenn es sich um ein
Finanzprodukt handelt, welches im Gebiet der teilnehmenden
Mitgliedstaaten emittiert wurde (Emissionsprinzip). Damit soll die
Verlagerung von Tätigkeiten und Einrichtungen aus den Steuergebieten
der Finanztransaktionssteuer verhindert werden. Der Steueranspruch
entsteht zum Zeitpunkt, zu dem die Finanztransaktion durchgeführt
wird.

Ausgenommen von der Finanztransaktionssteuer sind Transaktionen mit
der Europäischen Zentralbank sowie Transaktionen der Nationalbanken,
des EFSF und des ESM. Ebenso ist der Primärmarkt davon ausgenommen.
Die meisten für BürgerInnen oder Unternehmen wichtigen laufenden
Finanztätigkeiten (wie z.B. Versicherungsverträge,
Hypothekardarlehen, Verbraucherkredite etc.) fallen ebenfalls nicht
darunter. Auch Devisenspottransaktionen unterliegen nicht der
Finanztransaktionssteuer, um die Freiheit des Kapitalverkehrs zu
gewährleisten.

Der Bundesrat hat über den gegenständlichen Vorschlag bereits in der
Vorwoche diskutiert (siehe PK-Meldung Nr. 269/2013). (Schluss) jan

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