- 06.04.2013, 14:06:38
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FPÖ-Landesparteitag (11): Antrag "Direkte Demokratie ist Gebot der Stunde" - Bürgerrechte stärken - direkte Demokratie ausbauen
Linz (OTS) - Eine klare Ansage der FPÖ Oberösterreich und der
Delegierten am 32. Landesparteitag gibt es auch punkto direkter
Demokratie. Mittels Antrag forderten die Delegierten die
FP-Nationalrats- und Landtagsfraktion auf, weiterhin im Wege von
Gesetzes- und Resolutionsanträgen für einen Ausbau der direkten
Demokratie in Oberösterreich und Österreich einzutreten. Der Antrag
wurde einstimmig angenommen.
Seit langem geht die FPÖ einen klaren Kurs: Sie verlangt einen
Demokratisierungsschub in Bund und Land. Es gilt der direkten
Demokratie den Weg zu ebnen und ihn in der Praxis gangbar zu machen.
Eine reife Demokratie muss auch dem Bürger verstärkte Mitwirkungs-
und Entscheidungsrechte einräumen. In Oberösterreich soll die Hürde
für eine Beteiligung der Bürger auf ein realistisches Maß gesenkt
werden, das bedeutet von derzeit acht auf zwei Prozent der
Wahlberechtigten.
Unterschreiben auf Bundesebene 250.000 Wähler für einen
Gesetzesantrag, muss es darüber eine Volksabstimmung geben. Die
Ergebnisse direkt demokratischer Entscheidungen müssen bindend sein.
Dann geht das Recht vom Volk aus.
Begründung:
Alle Entscheidungen, die der Nationalrat oder die Landtage treffen
können, sollen auch der Bürgerentscheidung zugänglich sein, wenn dies
genügend Wahlberechtigte verlangen. Das Beispiel der Schweiz zeigt,
dass die Bürger ihr Recht sehr verantwortungsvoll wahrnehmen und dass
sich direkte Demokratie als wirksamste Schuldenbremse bewährt hat.
Als Reaktion auf die erfolgreiche Volksbefragung zum Linzer
Musiktheater im Jahr 2000, die ein klares Ergebnis gegen den Bau
brachte, wurde der Zugang zur direkten Demokratie in Oberösterreich
von ÖVP und SPÖ enorm erschwert. Das im Jahr 2002 gegen die Stimmen
der FPÖ beschlossene Oö. Bürgerrechtegesetz hat eine extreme
Verschlechterung gebracht.
Obwohl sich bei der Volksbefragung 60 Prozent gegen die Errichtung
eines Musiktheaters ausgesprochen haben, wurde vor allem von der
Landeshauptmann-Partei der Volkswille bis heute missachtet.
Darüber hinaus wurden auch die Hürden für die Ausübung direkter
Demokratie massiv erhöht. Waren für die Musiktheater-Volksbefragung
Unterstützungserklärungen von vier Prozent aller Wahlberechtigten
erforderlich, so gelten mittlerweile acht Prozent als Voraussetzung.
Das bedeutet, dass heute für die Durchführung einer Volksbefragung in
Oberösterreich 86.905 Unterschriften gesammelt werden müssen. Eine
Anzahl, die nur unter sehr großem Aufwand erzielt werden kann und aus
der Bevölkerung selbst heraus fast nicht zu erreichen ist. Damit das
Mitspracherecht in der Politik nicht Theorie bleibt, sondern auch
Chancen in der Praxis hat, fordert die FPÖ, dass die Zahl der
Unterschriften auf zwei Prozent der Wahlberechtigten (das sind
derzeit 21.726) gesenkt wird.
Auch auf Bundesebene müssen die Bürgerrechte gestärkt werden. Die
Absichtserklärungen der Regierungsparteien finden nicht die
Unterstützung der FPÖ. Wenn Bundeskanzler Faymann die Grenze für die
Ausübung der direkten Demokratie bei 700.000 Unterschriften und die
ÖVP bei zehn Prozent der Wahlberechtigten - also derzeit etwa 650.000
- ansetzen, so sind diese Hürden für die FPÖ eindeutig zu hoch. Denn
diese Vorstellungen sind eher Bürgervertreibungsregeln als
Bürgerbeteiligungsgrenzen. Immerhin reichen vier Prozent der
Wählerstimmen für den Einzug einer Partei ins Parlament.
Die FPÖ sagt dazu klar: Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild ist
in der Verfassung zu verankern. Auf Bundesebene sollen Volksbegehren
ab 250.000 Unterschriften zu einer verbindlichen Volksabstimmung
führen. Die Ergebnisse direkt demokratischer Entscheidungen sind
verbindlich umzusetzen. Die Politik muss den Willen der Bürger ernst
nehmen und ihm den nötigen Respekt zollen. Mit der anstehenden
Eröffnung der Linzer Oper passiert genau das Gegenteil!
Direkte Demokratie auszubauen und Bürgerrecht zu stärken sind das
Gebot der Stunde. Die außergewöhnlich hohe Beteiligung der
Oberösterreicher an der Befragung zum Musiktheater und die kürzlich
erfolgte Befragung zur Wehrpflicht zeigen:
Die Bürger sind bereit, ihr Geschick auch tatsächlich mitzubestimmen.
Es gilt nun dafür zu sorgen, dass dieses Recht auch in der
Wirklichkeit ankommt. Schließlich soll der Verfassungsgrundsatz, dass
das Recht vom Volk ausgeht, nicht bloß auf dem Papier stehen, sondern
auch im politischen Leben Früchte tragen.
Das Beispiel der Schweizer zeigt, dass sich die Beteiligung der
Bürger an der politischen Entscheidung bewährt hat und die Bürger
dieses Recht sehr verantwortungsbewusst wahrnehmen. Die Politik soll
sich nicht länger vor dem Bürger fürchten, sondern sicherstellen,
dass er viel öfter als bisher das letze Wort hat. (forts.) bt
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