- 03.04.2013, 10:16:00
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Wohnen - Darabos: Ja zur Zweckwidmung ist Nagelprobe für VP-Obmann Spindelegger
SPÖ will raschen gemeinsamen Beschluss zur Wohnbauförderung
Utl.: SPÖ will raschen gemeinsamen Beschluss zur Wohnbauförderung =
Wien (OTS/SK) - In Sachen leistbares Wohnen und Wiedereinführung der
Zweckwidmung sieht SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos jetzt
VP-Obmann Spindelegger gefordert. "ÖVP-Chef Spindelegger hat mit
großer Geste die rasche Zustimmung der ÖVP zur Zeckwidmung der
Wohnbauförderung verkündet - die SPÖ fordert dies schon lange.
Während auch alle fünf SPÖ-Landeshauptleute hier mit an Bord sind,
bremsen die VP-Landeshauptleute ihren Parteiobmann aus. Für
Spindelegger ist das jetzt die Nagelprobe, was seine Ansagen in der
ÖVP wert sind: Wenn es dem ÖVP-Obmann mit dem Anliegen, neuen
Wohnraum zu schaffen, ernst ist, dann beschließen wir das gemeinsam
im Parlament", forderte Darabos am Dienstag. ****
Viele Experten, wie heute etwa der Wohnexperte Andreas Oberhuber im
heutigen "Morgenjournal" plädieren dafür, die Zweckwidmung rasch
wieder einzuführen, weil damit sowohl neuer Wohnraum geschaffen als
auch das Mietzinsniveau insgesamt gesenkt wird. Auch die von der SPÖ
errechnete Zahl neuer Wohnungen - bis zu 10.000 im Jahr - hält der
Experte für realistisch. "Die Wiedereinführung der Zweckwidmung wäre
ein Punkt, auf den sich SPÖ und ÖVP rasch einigen könnten, wenn
Spindelegger sein Wort hält - verlieren wir keine Zeit", so Darabos.
Die Zweckwidmung ist eine der Forderungen des 7-Punkte-Programms der
SPÖ für leistbares Wohnen, das SPÖ-Chef, Bundeskanzler Werner Faymann
gestern gemeinsam mit den fünf SPÖ-Landeshauptleuten präsentiert hat.
Die sieben Vorhaben: Wohnbauoffensive durch geförderten Wohnbau;
zügige Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel
und der Rückflüsse aus Wohnbauförderungsdarlehen; neue
Widmungskategorie "sozialer Wohnbau"; soziale Durchmischung im
Gemeindebau und im gesamten Sektor des gemeinnützigen Wohnbaus
erhalten; Begrenzung der Zuschläge beim Richtwertmietzins;
Einschränkung von Befristungsmöglichkeiten; Maklergebühren sollen
vom Vermieter bezahlt werden. (Schluss) ah/bj
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