• 27.03.2013, 11:47:37
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BIZEPS: Bundesregierung bei der Barrierebeseitigung säumig

BIZEPS unterstützt Behindertenanwalt Buchinger in der Analyse: Verbesserung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes auch 2012 nicht geschehen.

Utl.: BIZEPS unterstützt Behindertenanwalt Buchinger in der Analyse:
Verbesserung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
auch 2012 nicht geschehen. =

Wien (OTS) - "Die Untätigkeit der Bundesregierung in
Gleichstellungsfragen ist unerträglich", hält Markus Ladstätter
(BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) fest und nennt als
Beispiel: "Es fehlen nach wie vor ein Unterlassungs- und
Beseitigungsanspruch im Falle einer Diskriminierung."

Trotz des Regierungsübereinkommens der SPÖ und ÖVP im Jahr 2008 in
dem man sich auf die Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechtes geeinigt hatte, wurde bisher keine
Verbesserung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bei der
Verpflichtung zum barrierefreien Bauen durchgeführt. Im Gegenteil: Im
Rahmen des letzten Sparpakets wurde sogar die Verpflichtung zum Umbau
von öffentlichen Gebäuden massiv ausgehöhlt und um Jahre verschoben.

"Aus unsere täglichen Erfahrung wissen wir, dass aufgrund des
fehlenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches das
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sehr große Schwächen hat, da
Diskriminierungen gerichtlich nicht beseitigt werden können. Im
besten Fall bekommt man Schadenersatz, die Barriere muss jedoch nicht
beseitigt werden", so Markus Ladstätter, Schlichtungsexperte bei
BIZEPS.

Ohne diesen Anspruch gibt es auch weiterhin keine effektive
Möglichkeit, Diskriminierungen rechtlich verbindlich zu beseitigen.
"Dies muss sich unbedingt ändern, damit das Gesetz endlich das Papier
wert ist, auf dem es steht", fordert Markus Ladstätter.

Im Rahmen seiner heutigen Pressekonferenz zur Jahresbilanz des
Behindertenanwaltes in Gleichstellungsfragen, Dr. Erwin Buchinger,
betonte auch er noch einmal, wie wichtig dieser Anspruch auf
Unterlassung bzw. Beseitigung wäre und möchte den Parteien seine
Erfahrungen diesbezüglich zukommen zu lassen. "Wir unterstützen diese
Forderung des Behindertenanwaltes vollinhaltlich und fordern umgehend
eine Verbesserung des Gesetzes", hält Markus Ladstätter abschließend
fest.

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