• 22.03.2013, 11:50:10
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Karl & Mitterlehner: "Reform der GmbH erleichtert Unternehmensgründungen und stärkt Wachstum"

Wirtschaftsminister Mitterlehner und Justizministerin Karl präsentieren gemeinsam Reform der GmbH - Mindeststammkapital sinkt auf 10.000 Euro

Utl.: Wirtschaftsminister Mitterlehner und Justizministerin Karl
präsentieren gemeinsam Reform der GmbH - Mindeststammkapital
sinkt auf 10.000 Euro =

Wien (OTS) - Die Gesellschaftsform der GmbH wird reformiert. Um
Jungunternehmer gezielt zu unterstützen und die österreichische GmbH
international wettbewerbsfähiger zu machen, erarbeitete
Justizministerin Beatrix Karl in enger Abstimmung mit
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einen Reformentwurf zur
GmbH-NEU. Zum heutigen Start der 4-wöchigen Begutachtungszeit,
präsentierten die beiden Regierungsmitglieder die geplanten
Neuerungen bei einer Pressekonferenz.

"Eine starke Wirtschaft ist der Motor für Österreichs Wohlstand. Mit
der GmbH-NEU erleichtern wir Jungunternehmern den Zugang zu dieser
Gesellschaftsform. Gleichzeitig garantieren wir mit den strengen
rechtlichen Rahmenbedingungen dieser bewährten Gesellschaftsform die
Seriosität der österreichischen GmbH" so Karl heute über die Vorteile
der GmbH-NEU.

"Die GmbH-NEU wertet den Wirtschaftsstandort Österreich auf und
unterstützt vor allem innovative Jungunternehmer bei der Finanzierung
ihrer Geschäftsmodelle", sagte Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner. "Die deutliche Senkung des Mindeststammkapitals auf
10.000 Euro macht den Sprung in die Selbstständigkeit attraktiver,
erleichtert die rasche Umsetzung kreativer Geschäftsmodelle und
verhindert damit auch Abwanderungen ins günstigere Ausland. Kreative
Ideen sollen nicht an unnötig hohen Eintrittshürden scheitern", so
Mitterlehner, der bei der Pressekonferenz auch die Beseitigung von
Wettbewerbsnachteilen betonte. Ein internationaler Vergleich zeigt,
dass das bisherige Mindeststammkapital von 35.000 Euro zu hoch
bemessen ist, weil Österreich damit an der EU-Spitze liegt. Der
EU-Schnitt liegt hingegen bei ca. 8.000 Euro.

Die Eckpunkte der Reform: das Mindeststammkapital für
Unternehmensgründungen wird von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Damit
verbunden ist auch ein Absinken der Mindestkörperschaftsteuer von
1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Die Notar- und Rechtsanwaltskosten, die
bei Gründung einer GmbH anfallen, werden um zumindest 50 Prozent
sinken. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der
Wiener Zeitung. Aufgrund der deutlichen Kostensenkungen werden rund
1.000 zusätzliche GmbH-Gründungen pro Jahr durch die Reform erwartet.

Die Seriosität der Gesellschaftsform GmbH bleibt erhalten. Weiterhin
ist eine Eintragung ins Firmenbuch und die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses sowie die Einbindung eines Notars bei der Gründung
gesetzlich vorgeschrieben. "Die Bonität eines Unternehmens ist
entscheidend und die wird in der Praxis nicht mit dem Stammkapital
verbunden, sondern mit einem guten Business-Konzept", sagte
Mitterlehner.

Der Begutachtungsentwurf samt Vorblatt und Erläuterungen ist auf
www.bmj.gv.at nachzulesen. Die GmbH-NEU soll am 1. Juli 2013 in Kraft
treten.

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