• 18.03.2013, 14:45:17
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Fernsehübertragung von U-Ausschüssen: Grüne blitzen mit Antrag ab

BZÖ will schriftliche Anfragen auch in tagungsfreier Zeit einbringen

Utl.: BZÖ will schriftliche Anfragen auch in tagungsfreier Zeit
einbringen =

Wien (PK) - Mit der Fernsehübertragung von Untersuchungsausschüssen
wird es, zumindest vorläufig, nichts werden. Ein von den Grünen
bereits im vergangenen Jahr eingebrachter Antrag auf eine
entsprechende Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse fand im Geschäftsordnungsausschuss des
Nationalrats nicht die erforderliche Mehrheit. SPÖ und ÖVP lehnen das
Ansinnen zwar nicht grundsätzlich ab, ihrer Meinung nach muss diese
Frage aber zusammen mit einer Gesamtreform des U-Ausschuss-Verfahrens
diskutiert werden. Wann diese seit langem geplante große Reform
kommen wird, blieb allerdings auch heute offen.

Weiteres Thema der heutigen Ausschusssitzung war das Anliegen des
BZÖ, schriftliche Anfragen an die Regierung auch in der tagungsfreien
Zeit einbringen zu können. Der bereits vom nunmehrigen EP-
Abgeordneten Ewald Stadler eingebrachte Antrag wurde allerdings
vertagt.

Die Grünen hatten in Bezug auf ihren Gesetzesantrag zum Thema TV-
Übertragung (1815/A) auf eine sehr selten genutzte Bestimmung der
Geschäftsordnung zurückgegriffen, um eine Abstimmung über ihr
Anliegen im Ausschuss und damit eine Weiterleitung an das Plenum zu
erzwingen. Nach dieser Geschäftsordnungsbestimmung können die
jeweiligen EinbringerInnen eines Antrags eine Berichterstattung des
zuständigen Ausschuss an den Nationalrat innerhalb eines Jahres ab
Zuweisung erzwingen, wobei die Anzahl solcher Verlangen limitiert
ist. Damit kann eine Oppositionspartei verhindern, dass die
Beratungen über ein ihr besonders wichtiges Anliegen ständig vertagt
werden.

Konkret geht es den Grünen bei ihrem Antrag darum, durch eine
Änderung der Verfahrensordnung Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von
jenem Teil der Beratungen in Untersuchungsausschüssen zuzulassen, der
öffentlich ist. Nach Meinung von Abgeordnetem Werner Kogler (G) würde
dies mehr Transparenz in die parlamentarische Arbeit bringen. Er wies
im Ausschuss außerdem darauf hin, dass die TV-Übertragung von
Untersuchungsausschüssen in Deutschland gang und gäbe ist.

Abgeordneter Werner Amon (V) sieht in Bezug auf Fernsehübertragungen
allerdings nicht nur ein Für, sondern auch ein Wider. Ihm persönlich
wäre es durchaus Recht, wenn in der Öffentlichkeit besser gesehen
werde, mit welcher Intensität Untersuchungsausschüsse arbeiten,
meinte er, man dürfe die zum Teil große psychische Belastung von
befragten Auskunftspersonen aber nicht außer Acht lassen. Schließlich
hätten die Abgeordneten aufgrund ihrer Immunität einen großen Vorteil
gegenüber den Befragten, die in ihrer Verteidigung ziemlich auf sich
alleine gestellt seien, gab er zu bedenken. Auch bei
Gerichtsverfahren gebe es aus guten Gründen keine Bild- und
Tonaufnahmen. Amon kann sich in diesem Sinn die Zulassung von TV-
Übertragungen nur eingebettet in eine große U-Ausschuss-Reform
vorstellen, die auch mehr Klarheit betreffend die Rechte von
Auskunftspersonen bringt.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) schloss sich trotz seiner
Zustimmung zum Antrag der Grünen den Bedenken von Abgeordnetem Amon
an und meinte, er habe manchmal den Eindruck, dass Beschuldigte in
Gerichtsverfahren mehr Rechte hätten als Auskunftspersonen im
Untersuchungsausschuss. Es gehe nicht um befragte Politiker, diese
könnten sich wehren, sagte Scheibner, in Untersuchungsausschüssen
würden aber auch viele Privatpersonen befragt. Scheibner drängt in
diesem Sinn ebenfalls auf ein Gesamtpaket zur Neuordnung der
Untersuchungsausschüsse, bezweifelt angesichts der nun schon seit
Jahren dauernden Verhandlungen jedoch, dass es in absehbarer Zeit zu
einem Ergebnis kommen werde.

Dass es eines großen Gesamtpakets zur Neuregelung von
Untersuchungsausschüssen bedarf, davon zeigte sich auch Abgeordneter
Werner Herbert (F) überzeugt. Er sieht allerdings "kein Land in
Sicht" und trat daher dafür ein, in einem ersten Schritt den Antrag
der Grünen zu beschließen.

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T), die an der Debatte
mit beratender Stimme teilnahm, hielt fest, der Antrag der Grünen
würde zu mehr Transparenz führen. Generell sprach sie sich dafür aus,
das Verfahren für Untersuchungsausschüsse überwiegend am deutschen
Modell anzulehnen.

Seitens der SPÖ betonte Abgeordneter Otto Pendl, TV-Übertragungen von
Untersuchungsausschüssen würden der Zeit entsprechen, man müsse
Untersuchungsausschüsse aber generell neu aufstellen.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) machte geltend, dass der Antrag der
Grünen ohnehin "sehr milde formuliert" sei, da es in jedem Fall einer
Mehrheitsentscheidung für TV-Übertragungen bedürfte. Sein Argument
überzeugte die Koalitionsparteien jedoch ebenso wenig, wie die
Feststellung von seinem Fraktionskollegen Kogler, wonach sich
"inquisitorische Fragesteller" vor laufender Kamera ohnehin selbst
demaskieren würden.

Der Antrag wurde schließlich gegen die Stimmen von FPÖ, Grünen und
BZÖ abgelehnt.

Opposition will Anfragen auch in tagungsfreier Zeit einbringen

Vom Geschäftsordnungsausschuss vertagt wurde ein Antrag des BZÖ
(1623/A), der darauf abzielt, Abgeordneten auch außerhalb der
Tagungsperioden zu ermöglichen, schriftliche Anfragen an
Regierungsmitglieder zu stellen. Nach Meinung des BZÖ gibt es keine
nachvollziehbare Erklärung dafür, dass während der Sommerpause des
Nationalrats keine schriftlichen Anfragen eingebracht werden können,
eine Argumentation, der sich heute auch die Abgeordneten Werner
Herbert (F) und Dieter Brosz (G) anschlossen.

Es gehe dem BZÖ darum, den Abgeordneten in der parlamentarischen
Sommerpause verstärkt parlamentarische Aktivitäten zu ermöglichen,
argumentierte Abgeordneter Herbert Scheibner. Dies wäre seiner
Ansicht nach heuer besonders sinnvoll, da Wahlen anstehen. Ein von
Abgeordnetem Herbert eingebrachter Abänderungsantrag zielt auf eine
legistische Korrektur des Antrags ab.

Abgeordneter Peter Haubner (V) begründete die Vertagung des Antrags
damit, dass im Verfassungsausschuss derzeit eine Reihe von
Geschäftsordnungsänderungen diskutiert würden und man diese Frage
dort mitbehandeln könnte. (Schluss) gs

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