- 14.03.2013, 14:55:18
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Gesetzesnovelle bringt Fachkräftestipendium und Bildungsteilzeit
Sozialausschuss beschließt einstimmig Regierungsvorschlag
Utl.: Sozialausschuss beschließt einstimmig Regierungsvorschlag =
Wien (PK) - Um dem drohenden Facharbeitermangel in manchen
Berufssparten entgegenzuwirken, setzt die Politik nun auf neue
Arbeitsmarktinstrumente. Wer arbeitslos ist oder sich beruflich neu
orientieren will und nur eine geringe oder mittlere Qualifikation
hat, erhält künftig unter bestimmten Auflagen ein
Fachkräftestipendium. Ein entsprechender Beschluss wurde heute vom
Sozialausschuss des Nationalrats in der Fassung eines S-V-
Abänderungsantrags einstimmig gefasst. Das Stipendium lehnt sich an
das Selbsterhalterstipendium für Studierende an und wird für eine
Ausbildung in Mangelberufen gewährt. Voraussetzung ist eine zumindest
vierjährige Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre. Außerdem
wird mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 (SRÄG 2013) die
Bildungsteilzeit eingeführt und das Weiterbildungsgeld punktuell
reformiert. Sozialminister Rudolf Hundstorfer strich die Eckpunkte
des SRÄG 2013 hervor, das u.a. einen möglichst niederschwelligen
Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gewährleiste,
gleichzeitig aber auch strengere Erfolgsnachweise vorsehe.
Die Höhe des Fachkräftestipendiums orientiert sich laut Gesetzentwurf
(2150 d.B.%3c%3c2%5e2137 d.B.%5eXXIV%5eI%5e2137%5e%5e1%3e%3e) am
Ausgleichszulagenrichtsatz. Die maximale Bezugsdauer beträgt drei
Jahre. Daneben wird für ArbeitnehmerInnen die neue Möglichkeit
geschaffen, mit ihrem Arbeitgeber Bildungsteilzeit zu vereinbaren.
Wer seine Arbeitszeit zum Zweck der Weiterbildung reduziert - um
mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte - erhält zusätzlich
zum aliquoten Lohn ein pauschaliertes Bildungsteilzeitgeld im Ausmaß
von täglich 0,76 € pro reduzierter Arbeitsstunde. Umgerechnet sind
das bei einer Arbeitszeitreduktion von 19 Wochenstunden knapp 440 €
im Monat.
Voraussetzung für den Bezug von Bildungsteilzeitgeld ist, dass das
Arbeitsverhältnis zuvor durchgehend mindestens sechs Monate gedauert
hat und die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit
zehn Stunden nicht unterschreitet. Die Bildungsteilzeit ist für
mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre zu vereinbaren, eine
Stückelung in einzelne Teile innerhalb eines Vierjahreszeitraums ist
möglich. Es kann auch ein - einmaliger - Wechsel von Bildungsteilzeit
zur Bildungskarenz vorgenommen werden.
Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz erhalten Personen
künftig nur noch dann, wenn sie zuvor mehr als geringfügig
beschäftigt waren. Zudem sind nunmehr auch für den Besuch
universitärer Studien Leistungsnachweise zu erbringen. Die jährlichen
Zusatzkosten für das gesamte Bildungspaket werden auf rund 24 bis 26
Mio. € geschätzt, eine Evaluierung der neuen Bildungsteilzeit und des
Fachkräftestipendiums ist für 2014 geplant.
Ursprünglich waren im Sozialrechts-Änderungsgesetz auch Bestimmungen
enthalten, die den freien Arbeitsmarktzugang für bulgarische und
rumänische StaatsbürgerInnen ab 2014 und die verzögerte Öffnung des
Arbeitsmarkts für kroatische StaatsbürgerInnen betreffen, diese
Bestimmungen wurden jedoch mittels eines Abänderungsantrags
herausgenommen und in eine in weiterer Folge diskutierte
Regierungsvorlage zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
eingebaut.
Mitverhandelt mit dem Sozialrechts-Änderungsgestz 2013 wurden mehrere
Entschließungsanträge der Opposition. Die Grünen fordern die
Abschaffung von Volontariaten im öffentlichen Dienst und in
profitorientierten privaten Unternehmen (1640/A[E], 2190/A[E]) und
eine faire Bezahlung für alle PraktikantInnen (2191/A[E]). Das BZÖ
drängt auf die Einführung des freiwilligen "Papamonats" auch in der
Privatwirtschaft (1884/A[E]) und eine finanzielle Unterstützung von
Personen, die sich beruflich neu orientieren und in den Pflege- und
Betreuungsbereich umsteigen wollen (2034/A[E]).
Die Abgeordneten Franz Riepl (S) und Wolfgang Katzian lobten das
vorliegende "Fachkräftepaket", das sehr wichtige Veränderungen bringe
und vor allem gering qualifizierten Personen, die die größten
Probleme am Arbeitsmarkt haben, neue Chancen eröffne.
Abgeordneter August Wöginger (V) ging ebenfalls auf die Eckpunkte des
Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2013 ein und hob insbesondere die
Einführung der Bildungsteilzeit hervor. Von entscheidender Bedeutung
für die ArbeitnehmerInnen sei natürlich, ob man sich angebotene
Maßnahmen auch leisten könne. Wenn jemand z.B. 1.700 € netto verdient
und seine Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, werde er während der
Bildungsteilzeit ca. 1.500 € erhalten, hob Wöginger beispielhaft
hervor. Er glaube daher, dass dies eine Win-Win-Situation sowohl für
die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber sei.
Auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hielt es für wichtig, die
Weiterbildungsmöglichkeiten gerade von niedrig qualifizierten
ArbeitnehmerInnen zu fördern, da diese Gruppe derzeit kaum von den
Angeboten profitiere. Auch seine Fraktionskollegin Ursula Haubner
beurteilte die Bildungsteilzeit sowie die Nachbesserungen beim
Weiterbildungsgeld (Einführung von Leistungsnachweisen) positiv. Was
ihren Antrag bezüglich Einführung eines Papamonats - analog zum
öffentlichen Dienst - betrifft, so sollte es ihrer Meinung nach allen
Vätern ermöglicht werden, innerhalb der ersten zwei Monate nach der
Geburt eines Kindes vier Wochen unbezahlte Karenz zu nehmen. Zur
finanziellen Absicherung der Familie schlug sie zudem vor, dem
Kindesvater während des Papamonats parallel zum Wochengeldbezug der
Mutter Kinderbetreuungsgeld zu gewähren. In dem zweiten Antrag des
BZÖ werde gefordert, den beruflichen Umstieg in den Pflege- und
Betreuungsbereich besser zu fördern, erinnerte sie. Sozialminister
Rudolf Hundstorfer solle ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung
stellen, damit ein Berufsumstieg für alle Personen, die dazu
motiviert sind, auch leistbar ist. Haubner trat zudem dafür ein, dass
auch berufstätige Personen vom AMS gefördert werden können.
Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) stellte bezüglich der BZÖ-
Initiative zur Einführung eines Papamonats einen Vertagungsantrag, da
es Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gebe. -Abgeordneter
Stefan Markowitz (T) begrüßte grundsätzlich die Neuerungen, hegte
jedoch Zweifel bezüglich der praktischen Umsetzbarkeit von Maßnahmen
wie der Bildungsteilzeit. - Abgeordneter Werner Neubauer (F) gab zu
bedenken, dass der Einkommensausgleich bei der Bildungsteilzeit nicht
sehr hoch sei und wünschte sich zumindest zusätzliche steuerliche
Erleichterungen in diesem Bereich.
Da sich viele Personen die Bildungskarenz nicht leisten können, sei
die Bildungsteilzeit ein sinnvoller Schritt, auch wenn die
finanzielle Unterstützung nicht allzu hoch sei, meinte Abgeordnete
Birgit Schatz (G). Kritik übte die Mandatarin der Grünen an der
Tatsache, dass es keinen Rechtsanspruch auf derartige
Bildungsauszeiten gibt. Auch beim Fachkräftestipendium, für das man
maximal 795 € bekommt, stelle sich die Frage, ob die Betroffenen
nicht stattdessen gleich eine Schulung beim AMS machen und weiterhin
Arbeitslosengeld beziehen.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer stellte in Richtung der
Abgeordneten Schatz fest, dass das AMS keine Schulung bezahle, wenn
der Betroffene im Grundberuf vermittelbar ist. Außerdem müssen die
Personen - im Gegensatz zu den Voraussetzung für den Erhalt eines
Fachkräftestipendiums - mindestens drei Monate arbeitslos gemeldet
sein. Der Minister informierte zudem darüber, dass Bezieher von
Fachkräftestipendien sehr wohl geringfügig dazu verdienen dürfen.
Überdies gebe es natürlich die Möglichkeit, die Bildungsausgaben in
Form von Werbekosten von der Steuer abzusetzen. Dem Abgeordneten Karl
Öllinger entgegnete Hundstorfer, dass es ein äußerst umfangreiches
Angebot an Bildungsberatungsstellen gebe, auch in den ländlichen
Regionen.
Diskussion über rechtliche Stellung von Praktikanten
Eine ausführliche Diskussion gab es sodann noch über die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Praktikanten und Volontäre. Abgeordnete Birgit
Schatz kritisierte, dass die finanzielle Entschädigung von Praktika
zum Großteil gar nicht und wenn, dann sehr unterschiedlich geregelt
sei. Lediglich im Bereich der berufsbildenden Schulen würden
Pflichtpraktika zumeist als Arbeitsverhältnisse bewertet.
Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) lehnte gesetzliche Sonderregelungen
für Praktikanten und Volontäre ab, weil damit ungesetzliche Zustände
legalisiert würden. Wenn jemand in einem Unternehmen arbeitet, dann
soll er entsprechend den Kollektivverträgen auch entlohnt werden. -
Abgeordneter August Wöginger (V) räumte ein, dass ein sinnvoller und
gangbarer Weg in dieser Problematik gefunden werden müsse, wobei man
sowohl die Dauer als auch die Art der Tätigkeit berücksichtigen und
auf die Anforderungen der jeweiligen Branche eingehen müsse. -
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) äußerte Bedenken bezüglich der
G-Anträge, da ein "Schnuppern" in Form eines Volontariats sicher für
viele Berufsanfänger hilfreich sei. Dennoch sei er überzeugt davon,
dass rechtliche Klarstellungen notwendig sind. - Abgeordneter Werner
Neubauer (F) war gegen eine Abschaffung von Volontariaten, die auf
dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Er sah jedoch auch einen
Handlungsbedarf, da Praktikanten manchmal als billige Arbeitskräfte
missbraucht würden. Abgeordneter Bernhard Vock (F) hielt Praktika und
Volontariate grundsätzlich für sinnvoll, bestehende "Grauzonen"
sollten allerdings genau geregelt werden.
Da es sehr unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema gibt und einige
Aspekte näher beleuchtet werden sollten, lud Sozialminister Rudolf
Hundstorfer die Mitglieder des Ausschusses dazu ein, gemeinsam eine
Expertentagung abzuhalten. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue
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