• 14.03.2013, 13:29:18
  • /
  • OTS0221 OTW0221

Staatliche Hilfe für Verbrechensopfer wird ausgeweitet

Einstimmiger Beschluss im Sozialausschuss des Nationalrats

Utl.: Einstimmiger Beschluss im Sozialausschuss des Nationalrats =

Wien (PK) - Die staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer
werden ausgeweitet. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte
heute einhellig einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zu.
Demnach werden die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und für
den Bestattungskostenersatz erhöht sowie die Antragsfrist für
laufende Hilfeleistungen verlängert. Zudem übernimmt die öffentliche
Hand künftig im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche
Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat.
Diese Änderungen wurden von den Abgeordneten aller Fraktionen
ausdrücklich begrüßt, auch wenn sich die Freiheitlichen höhere
Entschädigungen und die Grünen eine Ausweitung des Opferkreises
wünschten. Ein diesbezüglicher Abänderungsantrag des Abgeordneten
Karl Öllinger (G) fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Die Novelle zum Verbrechensopfergesetz (2137 d.B.) ermöglicht es in
Hinkunft beim Schmerzensgeld je nach Ausmaß der Körperverletzung
genauer zu differenzieren. So sind nunmehr vier statt wie bisher zwei
Stufen für die Pauschalentschädigung in Aussicht genommen. Bei
schwerer Körperverletzung haben Verbrechensoper demnach Anspruch auf
2.000 € Schmerzensgeld (bisher 1.000 €), im Falle einer länger als
drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit
steigt der Betrag auf 4.000 €. Bei schweren Dauerfolgen sind 8.000 €
(bisher 5.000 €) vorgesehen bzw. 12.000 €, wenn für das Opfer ein
Pflegebedarf zumindest der Pflegestufe 5 festgestellt wird. Der
Höchstbeitrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird von derzeit
2.559 € auf 3.300 € angehoben. Für die Beantragung laufender
Hilfeleistungen wie Verdienst- und Unterhaltsentgang bleiben künftig
zwei Jahre Zeit.

Eine Härtefallregelung kommt für Verbrechensopfer, die wegen ruhender
Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters den zuerkannten
Schadenersatz nicht geltend machen können. Zudem können künftig auch
Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem
Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht
für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Vereinfachte
Abrechnungskriterien für Belege mit kleineren Beträgen sollen eine
Reduzierung des Verwaltungsaufwands bewirken.

Durch die verbesserten Hilfeleistungen für Verbrechensopfer rechnet
die Regierung mit jährlichen Mehrkosten zwischen 800.000 € und
900.000 €. Diese sollen den Erläuterungen zufolge durch budgetäre
Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums und interne
Personalmaßnahmen im Bundessozialamt kompensiert werden.

Besserstellung von Verbrechensopfern und Verfahrensbeschleunigung

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sprach von einer
ausgezeichneten Novelle, die die zahlreiche Verbesserungen für
Verbrechensopfer und deren Hinterbliebenen bringe. Außerdem komme es
zu Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen, war sie
überzeugt. Als äußerst positiv beurteilte sie die Einbeziehung von
Opfern von Menschenhandel.

Abgeordneter Johann Höfinger (V) gab einleitend zu bedenken, dass
niemand davor gefeit sei, selbst einmal Opfer eines Verbrechens zu
werden. Eine Besserstellung der Betroffenen sei daher ausdrücklich zu
begrüßen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) begrüßte grundsätzlich die
Regierungsvorlage, ortete jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Da
die Entschädigung von Opfern an den rechtmäßigen Aufenthalt geknüpft
ist, sind etwa Opfer von Folter in der Schubhaft sowie im Fall von
Ausbeutung nach Paragraph 16 Fremdenpolizeigesetz weiterhin
ausgenommen, zeigte der Mandatar der Grünen auf, der dazu auch einen
Abänderungstrag einbrachte.

In Anbetracht dessen, dass den Tätern jegliche Form der Therapie
bezahlt werde, stellen die Höhe der Entschädigung für Opfer noch
immer eine Verhöhnung dar, meinte Abgeordneter Christian Lausch (F),
der der Regierungsvorlage aber generell zustimmte.

Abgeordneter Stefan Markowitz (T), der mit beratender Stimme am
Ausschuss teilnahm, bemängelte, dass Opfer von unzurechnungsfähigen
Tätern von den Bestimmungen nicht erfasst sind. Ein Problem sei
seiner Meinung nach auch, dass viele Betroffenen auf den
Prozesskosten sitzen bleiben, da die Täter oft mittellos sind.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer ging auf die Fragen der
Abgeordneten ein und wies darauf hin, dass bei der Erstellung der
Vorlage intensiv u.a. mit dem Innenressort, dem Seniorenrat und auch
dem Weißen Ring zusammengearbeitet wurde. Bei den Hilfeleistungen
handle es sich um ein Schmerzensgeld, stellte der Minister in
Richtung der Freiheitlichen fest, weiterführende Therapien, die
eventuell notwendig sind, werden von der Krankenversicherung
übernommen.

Die von Grünen geforderte Ausdehnung des Bezieherkreises lehnte er
ab, da nicht all jene, die sich illegal in Österreich befinden,
automatisch eine Hilfeleistung bekommen können. In diesem
Zusammenhang informierte er noch darüber, dass es ohnehin die
Möglichkeit gebe, einen Aufenthaltstitel für besonderen Schutz zu
erhalten, wenn sich die betroffene Person in den Aufarbeitungsprozess
des Vorfalls integriere. Bei der angesprochenen Ausbeutung von
Fremden handle es sich um keine Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung; diese falle daher nicht unter das Regelwerk.
Was die Opfer von Folter betrifft, so verwies Hundstorfer auf den
Amtshaftungsanspruch.

Sozialentschädigung wird eigener Kompetenztatbestand in der
Verfassung

Lediglich um eine Rechtsbereinigung geht es bei einer vom
Sozialausschuss gebilligten Änderung der Bundesverfassung und der
Sozialentschädigungsgesetze (2162 d.B.). Die in mehreren Gesetzen
verstreuten verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen für die
Opferfürsorge, die Verbrechensopferentschädigung, die
Impfschadenentschädigung und ähnliche staatliche Hilfeleistungen
werden in Hinkunft unter dem Tatbestand "Sozialentschädigungsrecht"
im Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes zusammengefasst. Eine
Verschiebung von Zuständigkeiten ist damit nicht verbunden,
Gesetzgebung und Vollziehung bleiben beim Bund. Der Beschluss im
Ausschuss fiel ebenfalls einstimmig. (Fortsetzung Sozialausschuss)
sue

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel