- 13.03.2013, 17:40:19
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Bundesrat: Personennahverkehr soll im EU-Wettbewerb nicht entgleisen
EU-Ausschuss des Bundesrats schnürt EU-Eisenbahnpaket auf
Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrats schnürt EU-Eisenbahnpaket auf =
Wien (PK) - Neben den angestrebten unionsweiten Vorschriften für
Tabakwaren befasste sich der heutige EU-Ausschuss des Bundesrats
intensiv mit dem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, den die
EU-Kommission auf Schiene bringen will. Kritisch sahen mehrere
BundesrätInnen die von der EU angepeilte Ausschreibungspflicht im
gesamten innerstaatlichen Schienenpersonenverkehr und den dazu
vorgeschlagenen Wegfall der Wahlfreiheit von Gebietskörperschaften,
Personenverkehrsdienste im Wettbewerbsverfahren oder direkt zu
vergeben. Neben diesen Kritikpunkten bemängeln die
Ausschussmitglieder einstimmig in einer begründeten Stellungnahme
auch, die regionale und lokale Selbstverwaltung bei der
Daseinsvorsorge, wie sie der Vertrag von Lissabon vorsieht, werde mit
den geänderten Bestimmungen umgangen.
Eine rege Debatte entspannte sich zudem um ein Schreiben des irischen
Ratsvorsitzes zum EU-Vorgehen gegen Falschetikettierung von
Rindfleischprodukten.
EU will Eisenbahnnetz ohne Hindernisse für neue Bahnbetreiber
Das "Vierte Eisenbahnpaket" der Kommission zielt darauf ab, den
gesamten inländischen Schienenpersonenverkehr in den EU-
Mitgliedsstaaten ab 3. Dezember 2019 für neue Marktteilnehmer und
Dienste zu öffnen, sodass nationale Monopole in diesem Bereich der
Vergangenheit angehören. Das Kommissionsvorhaben umfasst
Legislativvorschläge, mit denen im Sinne des Binnenmarkts
Eisenbahnunternehmen EU-weit zu gleichen Bedingungen operieren
können. Dazu will die EU sämtliche technische oder administrative
Markteintrittshindernisse für neue Unternehmen beseitigen und hofft
auf Qualitäts- und Effizienzsteigerungen durch den entstehenden
Wettbewerb.
Nach den Vorstellungen der Kommission soll aus Wettbewerbsgründen
auch für öffentliche, sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen im
Schienenpersonenverkehr Ausschreibungspflicht bestehen (COM(2013)28
final). Derzeit können Mitgliedsstaaten wählen, ob öffentliche
Dienstleistungen des Schienenverkehrs außerhalb des städtischen
Ballungsraumes, etwa S-Bahnen und Regionalzüge, per
Ausschreibungsverfahren oder direkt vergeben werden. Ginge ein
Eisenbahnunternehmen bei einer Ausschreibung allerdings leer aus,
hätte laut EU-Vorschlag die zuständige Behörde das Restwertrisiko für
die nicht benötigten Wagons und Lokomotiven zu tragen, müsste diese
also auf Kosten der Allgemeinheit erwerben, machten die AK-Expertin
und ein Vertreter des Verkehrsministeriums geltend. Diesen Punkt im
EU-Eisenbahnpaket bemängelte die Vorarlberger FPÖ-Bundesrätin
Cornelia Michalke, obwohl sie den vermehrten Wettbewerb im
Eisenbahnsektor generell positiv sah. Völlig werde man verstärkten
Wettbewerb im Schienenverkehr zwar nicht aufhalten können, waren sich
die Bundesrätinnen Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) und Monika
Mühlwart (F/W) einig, es gelte jedoch, die notwendigen
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Auf die Anregung Kerschbaums,
soziale und ökologische Qualitätskriterien festzulegen, bevor
verpflichtende Ausschreibungen schlagend werden, wurde seitens der
Arbeiterkammer zu bedenken gegeben, dass vorwiegend die Europäischen
Eisenbahnagentur (ERA) gemäß dem EU-Plan derartige Kriterien zu
fixieren hat.
Die ERA soll als einzige Anlaufstelle für Fahrzeuggenehmigungen und
Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnunternehmen installiert
werden, heißt es nämlich in weiteren Legislativentwürfen des
Eisenbahnpakets (COM(2013) 27 final), (COM(2013) 30 final). Durch die
für ganz Europa geltende Zulassung erwartet man nicht zuletzt eine
Verringerung von Kosten und Dauer der Genehmigungsverfahren um
jeweils 20%. Für die Implementierung einheitlicher Standards im
transeuropäischen Eisenbahnsystem plant die Kommission, der ERA
stärkere Befugnisse zur Überwachung der nationalen Vorschriften und
der Beaufsichtigung staatlicher Sicherheitsbehörden zu geben.
Aufheben will die Kommission die Möglichkeit staatlicher
Ausgleichsleistungen für Zahlungsverpflichtungen bestimmter
Eisenbahnbetriebe - wie besondere Familienzulagen und Renten -, die
für Unternehmen anderer Verkehrsarten nicht gelten (COM(2013)26
final).
Außerdem regt die Kommission eine Trennung der Geschäftsbereiche
Infrastruktur und Eisenbahnbetrieb an (COM(2013)29 final). Ob der im
Legislativentwurf angegebene Zeitplan bis 2019 zu halten sei, wurde
von den VertreterInnen des Verkehrsministeriums im Ausschuss
allerdings in Frage gestellt, denn aus ihrer Sicht reichten die
Fristen bis 2019 nicht für die Umsetzung der Regelungen im gesamten
öffentlichen Personenverkehr der EU aus, wenn man die Qualität der
Leistungen erhalten wolle.
Wettbewerb als Mittel zur Qualitätssteigerung?
Kundenzufriedenheit hänge gerade im Bahnverkehr nicht vom Grad der
Liberalisierung dieses Bereichs ab, und wiege daher zahlreiche
Nachteile einer Marktöffnung wie mögliches Preisdumping oder sinkende
Beschäftigungsstandards durch Privatisierungen nicht auf. Damit ging
die anwesende Expertin der Arbeiterkammer sehr kritisch auf die
Bestimmungen im Entwurf zum Legislativpaket ein. Die Vertreterin des
Verkehrsministeriums informierte den Ausschuss, die Verhandlungen auf
EU-Ebene über das neue Eisenbahnpaket stünden erst am Beginn, die
damit befasste Ratsarbeitsgruppe behandle derzeit als ersten
Themenbereich technische Fragen zum Erreichen einer besseren
Interoperabilität im Eisenbahnnetz der EU.
In ihrem verkehrspolitischen Weißbuch 2011 hält die EU fest, dass bis
2050 der Großteil der Personenbeförderung über mittlere Entfernungen
auf die Eisenbahn entfallen sollte, was zur Reduktion der
Treibhausgasemissionen um 20% beitragen würde. Bundesrätin Angelika
Winzig (V/O) begrüßte vor diesem Hintergrund die Schritte zur
Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für den Bahnverkehr in
Europa, nur so ließe sich die Bahn effizienter und attraktiver
gestalten.
Bundesrat warnt vor übereilter Liberalisierung im Personennahverkehr
Der EU-Ausschuss des Bundesrats teilte in seiner begründeten
Stellungnahme viele der Bedenken, die aus der gemeinsamen
Stellungnahme aller Bundesländer sowie einer zusätzlichen
Stellungnahme des Wiener Landtags zum Eisenbahnpaket hervorgingen.
Regionale und lokale Gebietskörperschaften eigneten sich am besten
dafür, den öffentlichen Personennahverkehr nach den Bedürfnissen und
Präferenzen der Nutzenden zu gestalten, heißt es darin. Die völlige
Marktliberalisierung im öffentlichen Personennahverkehr brächten
dagegen Verschlechterungen der Qualität, Sicherheit,
Leistungsfähigkeit und flächendeckenden Verfügbarkeit sowie eine
Verteuerung der Leistungen mit sich. Die begründete Stellungnahme an
EU-Institutionen über die Liberalisierung des nationalen
Schienenverkehrsmarktes wurde vom Ausschuss einstimmig gebilligt.
Eine Abkehr von der derzeitigen Wahlfreiheit nationaler, regionaler
oder lokaler Behörden, Dienstleistungen im Wettbewerb oder direkt an
eigene Unternehmen zu vergeben, sei subsidiaritätsrechtlich nicht
nachvollziehbar und unverhältnismäßig, widerspreche sie doch dem
Vertrag von Lissabon, der das Recht auf kommunale Selbstbestimmung
für Dienste der Daseinsvorsorge vorsieht, hob Stefan Schennach (S/T)
hervor. Private Verkehrsunternehmen würden sich lediglich auf
gewinnversprechende Routen konzentrieren, befand sein
oberösterreichischer Parteikollege Werner Stadler, da sie nicht wie
Staatsbahnen den politischen Auftrag hätten, ausreichende
Verbindungen zum Nutzen der Bevölkerung anzubieten.
Bundesrat Franz Wenger (V/S) plädierte daraufhin dafür, die
Diskussion über Vergabepraktiken öffentlicher
Personenverkehrsdienstleistungen nicht auf den Eisenbahnsektor zu
reduzieren und machte auf diesbezügliche Qualitätsprobleme im
Busbereich aufmerksam, für den gemäß der heimischen
Bundesvergabeverordnung Ausschreibungen vorgesehen sind.
Pferdefuß bei Rindfleisch-Kennzeichnung thematisiert
Wo Rind draufsteht kann auch Pferd drin sein. Diesen Anschein ergaben
Anfang des heurigen Jahres Labortests bei einigen mit "Rindfleisch"
gekennzeichneten Produkten in EU-Mitgliedsländern, die auf
Pferdefleisch in den Waren stießen. Die Kommission initiierte
daraufhin gemeinsam mit Lebensmittelexperten eine unionsweite
Testreihe, um Fleischwaren auf Pferde-DNA und auf Spuren von
Tierarzneimitteln zu überprüfen. Diese Informationen über die
Entwicklungen des Pferdefleischskandals, übermittelt vom Rat der
Europäischen Union (RAT 6644/13), veranlassten die Mitglieder des EU-
Ausschusses sich näher mit dem derzeitigen Stand der Dinge
auseinanderzusetzen. Im Rahmen des Kontrollverfahrens werden
unionsweit ca. 2250 DNA-Tests an verarbeiteten Lebensmitteln zur
Verifizierung der enthaltenen Tierart und rund 3000 weitere Proben
bei Pferdefleisch auf verbotene Medikamentrückstände durchgeführt,
berichtete eine Expertin des Gesundheitsministeriums. Zeitgleich mit
dem Aktionsplan der EU laufen die Ermittlungen der Mitgliedsländer,
um die Akteure des Fleischbetrugs ausfindig zu machen. Auch die
europäische Polizeibehörde Europol ist in die Ermittlungstätigkeit
eingebunden.
Österreich habe bereits vor Einlangen der entsprechenden
Kommissionsempfehlung mit der Probeziehung an Fertigprodukten
begonnen und es seien dabei keinerlei gesundheitsgefährdenden Fälle
entdeckt worden, betonte die Expertin. Auch wenn es kein
Gesundheitsrisiko bei heimischen Fleischwaren gebe, treffe der durch
den EU-weiten Betrugsskandal verursachte Imageschaden österreichische
Betriebe massiv, besonders jene im Exportgewerbe, machte Bundesrat
Franz Perhab (V/St) aufmerksam. Der Überlegung des Bundesrats Stefan
Schennach (S/T), mit einem einheitlichen staatlichen Gütesiegel ließe
sich KonsumentInnenbetrug möglicherweise leichter unterbinden, konnte
ÖVP-Bundesrat Martin Preineder (N) nichts abgewinnen. Er regte
vielmehr an, das bestehende AMA-Gütesiegel noch mehr am Markt zu
stärken, anstatt in die kostenaufwendige Bekanntmachung eines neuen
Gütesiegels zu investieren.
Bezug nahm der Ausschuss auch auf ein Schreiben von
Gesundheitsminister Alois Stöger an EU-Gesundheitskommissar Tonio
Borg, in dem er sich dafür ausspricht, dass zukünftig im Interesse
der VerbraucherInnen die Herkunft von Fleisch auch bei verarbeiteten
Lebensmitteln verbindlich anzugeben ist. Zudem sei es für die
Erleichterung der Rückverfolgung von Fleischzutaten sinnvoll, eine
unionsweite Datenbank zu installieren, in der alle Mitgliedsländer
ihre Fleischlieferungen melden müssen. Dass jedenfalls bei den
Kennzeichnungspflichten auf Fleischwaren Verbesserungsbedarf bestehe,
bekräftigte Grünen-Mandatarin Elisabeth Kerschbaum (N). Bundesrätin
Sonja Zwazl (V/N) meinte dazu, das österreichische Kontrollsystem für
Nahrungsmittel, AGES, sei vorbildlich, es dürften der Wirtschaft
deshalb nicht noch weitere Kosten für Überprüfungen aufgebürdet
werden. (Schluss EU-Ausschuss) rei
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