- 13.03.2013, 16:04:48
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- OTS0223 OTW0223
Innenausschuss: Fremdenrecht wird in zahlreichen Punkten adaptiert
Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung werden erweitert
Utl.: Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung werden
erweitert =
Wien (PK) - Das Fremdenrecht wird in zahlreichen Detailpunkten
adaptiert. Der Innenausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht
für das so genannte FNG-Anpassungsgesetz, mit dem unter anderem EU-
Vorgaben umgesetzt, Entscheidungen des Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshofs bei den gesetzlichen Bestimmungen
berücksichtigt und in Hinblick auf die bevorstehende Einrichtung von
Verwaltungsgerichten neue Regeln für fremdenrechtliche
Beschwerdeverfahren festgelegt werden. Mitberücksichtigt bei der
Abstimmung wurde ein von den Koalitionsparteien im Rahmen der
Ausschussberatungen vorgelegter Abänderungsantrag, der eine Reihe von
Präzisierungen und Klarstellungen enthält.
Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Die Grüne
Fraktion kritisierte unter anderem, dass das Gesetz noch
komplizierter und schwerer vollziehbar werde. Ähnlich die Kritik des
BZÖ, während die Koalitionsparteien darauf verwiesen, es handle sich
um notwendige Anpassungen ohne große inhaltliche Veränderungen.
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Im Konkreten wird es laut FNG-Anpassungsgesetz für
Drittstaatsangehörige künftig möglich sein, eine kombinierte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen. Außerdem erhalten
Familienangehörige aus Drittstaaten rascher einen unbeschränkten
Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch für anerkannte Flüchtlinge und
subsidiär Schutzberechtigte gibt es verschiedene bürokratische
Erleichterungen: letztere erhalten etwa einen grundsätzlichen
Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Das bisher
geltende zeitliche Minimum von 18 Monaten für Einreiseverbote wird
gestrichen und für Anträge auf Aufhebung bzw. Verkürzung eines
Einreiseverbots ein abgestuftes System verankert.
Neu ist darüber hinaus, dass künftig alle Antragsteller, deren
Visaantrag von österreichischen Vertretungsbehörden abgelehnt wurde,
die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können.
Bisher war für Drittstaatsangehörige kein Rechtsmittel möglich. Die
Regierung rechnet aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern mit
mehr als 2.000 Beschwerdeverfahren jährlich.
Bei Grenzkontrollen können Fingerabdrücke abgeglichen werden
Eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes gibt Sicherheitsorganen in
Hinkunft die ausdrückliche Befugnis, bei Grenzkontrollen
Fingerabdrücke von Reisenden abzunehmen und diese mit den im
Reisepass oder in diversen Datenbanken gespeicherten Fingerabdrücken
zu vergleichen, wobei mittels Abänderungsantrag nochmals deutlich
unterstrichen wird, dass diese Maßnahme nur bei begründeten Zweifeln
an der Identität des Reisenden zulässig ist und der erlaubte Abgleich
biometrischer Daten nicht für die DNA gilt. Weiters wird im Gesetz
eine Rechtsgrundlage für die Sicherstellung von ge- oder verfälschten
bzw. missbräuchlich verwendeten Reisedokumenten und Visa geschaffen.
Durch den Abänderungsantrag wird normiert, dass die allgemeine
Beschwerdefrist von vier Wochen für die Anfechtung von Bescheiden
beim Bundesverwaltungsgericht nicht für Beschwerden gegen Bescheide
des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl gilt, vielmehr wird die
geltende zweiwöchige Beschwerdefrist beibehalten. Nur für
unbegleitete Minderjährige und subsidiär Schutzberechtigte ist als
besonders schutzwürdige Gruppen eine vierwöchige Beschwerdefrist
vorgesehen.
Mitwirkungspflicht für minderjährige Flüchtlinge bei Elternsuche
Klargestellt wird mit dem Abänderungsantrag weiters, dass die künftig
vorgesehene verpflichtende Mitwirkung unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge bei der Suche ihrer Eltern nur für mündige Minderjährige,
also über 14-Jährige, gilt. Außerdem wird nochmals verdeutlicht, dass
die Mitwirkungspflicht dann nicht besteht, wenn die Suche nach den
Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist.
Unbegleitete unmündige Minderjährige sind auf deren Ersuchen von der
Behörde bei der Suche nach deren Familienangehörigen zu unterstützen.
Angesichts der bevorstehenden Einrichtung des Schubhaftzentrums
Vordernberg und ähnlicher spezieller Schubhafteinrichtungen entfällt
mit Ende des Jahres die Verpflichtung der Fremdenpolizeibehörden,
eigene Hafträume zu unterhalten.
Mit einer Sonderbestimmung für kroatische StaatsbürgerInnen will die
Regierung einen Ansturm auf die Niederlassungs- und
Aufenthaltsbehörden rund um den EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli
vermeiden: Der rechtmäßige österreichische Aufenthaltstitel, den
derzeit rund 56.000 kroatische Staatsangehörige haben, wird als
Anmeldebescheinigung für UnionsbürgerInnen gelten.
Grüne: Novelle wird vor Verfassungsgericht nicht halten
Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte die späte Vorlage des
umfassenden Abänderungsantrags. Die gesetzlichen Materien würden
durch die Novelle noch weiter verkompliziert, sagte sie und führte
eine Reihe von Punkten an, die sie zur Ablehnung der Novelle bewegen.
Dazu zähle etwa die Praxis des Asylgerichts, keine mündlichen
Verfahren zu führen, was zu vielen Fehlentscheidungen führe. Diese
Praxis solle offenbar gestärkt werden. Bei Folgeanträgen werde die
mündliche Verhandlung nun sogar kategorisch ausgeschlossen.
Im Fall von Kinderflüchtlingen habe man aus dem Recht zur Suche nach
den Eltern eine zusätzliche Mitwirkungspflicht konstruiert. Die
Absicht sei offenbar, eine Verletzungen von Mitwirkungspflichten
behaupten zu können, um Anträge abzulehnen, befürchtete Korun. Die
Koppelung von Einreiseverbot und Rückkehrverbot sei in der geplanten
Form eine überschießende Regelung. Schließlich sei nicht
nachvollziehbar, warum vor dem Verwaltungsgerichtshof gerade für
AsylwerberInnen, also eine besonders schutzbedürftige Gruppe, die
Einspruchsfrist nur zwei anstelle der üblichen vier Wochen betrage.
Die Novelle stehe in Widerspruch zur Verfassung wie zur UN-
Menschenrechts- und zur Genfer Flüchtlingskonvention, und der VfGH
werde sicher wieder viele der Bestimmungen erneut aufheben,
postulierte sie.
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) schloss sich Abgeordneter Korun
an und kritisierte die seiner Ansicht nach große Zahl überschießender
und unklarer Regelungen im Gesetz. Das gelte etwa für die Bestimmung
über die Erhebung biometrischer Daten. Seine Fraktionskollegin Tanja
Windbüchler-Souschill kritisierte, der Zustand, wonach Fremdenrecht
stets Kinderrechte schlage, werde durch die Novelle prolongiert. Es
sei nicht einzusehen, warum für Flüchtlinge die Kinderrechte nur bis
14 Jahre gelten sollen, wo die UN-Konvention die Gültigkeit bis 18
Jahre vorsehe.
BZÖ: Neuerliche Verkomplizierung im Fremdenrecht
Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kündigte die Ablehnung der
Novelle an. Die Novellierungen des Fremdenrechts in Halbjahresabstand
würden ein unübersichtliches, nicht exekutierbares Gesetz, aber keine
Rechtssicherheit schaffen. Die Chance, ein Gesetz aus einem Guss zu
schaffen, sei wieder einmal vertan worden.
ÖVP: Rechtsschutz für Asylwerbende wird gestärkt
Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) meinte hingegen, die Kritik der
Grünen sei nicht berechtigt. Es handle sich um eine Anpassung, die
aufgrund der Verwaltungsgerichtsnovelle notwendig wurde. Es gebe nun
auch mehr Rechtsschutz für Asylwerber.
Freiheitliche sehen offene Fragen bei unabhängiger Rechtsberatung
Abgeordneter Kurt Rosenkranz (F) meinte ebenfalls, die Kritik der
Grünen gehe an den Tatsachen vorbei, die Änderungen wurden den
Regelungen in anderen Bereichen entsprechen, es handle sich um keine
Sonderregelungen für Asylverfahren. Aus seiner Sicht sei die Frage,
was eine unabhängige Asylberatung sein solle und ob diese Aufgabe
einer Behörde oder eines subventionierten Vereins obliegen solle.
SPÖ: Rechte minderjähriger Flüchtlinge beachten
Abgeordnete Angela Lueger (S) meinte, es stelle sich für sie die
Frage, warum es bei mündigen unbegleiteten Flüchtlingen eine
Mitwirkungspflicht gebe. Das Kindeswohl werde auf jeden Fall im
Mittelpunkt von Entscheidungen stehen müssen.
Team Stronach erhofft sich Einsparungen in der Verwaltung
Abgeordneter Christoph Hagen (T) befürchtete, dass durch die Novelle
dem Asylmissbrauch durch "Ankerkinder" und dem Familiennachzug Tür
und Tor geöffnet werde. Er erkundigte sich nach den zu erwartenden
Kosteneinsparungen durch beschleunigte Asylverfahren, bei denen
Wirtschaftsflüchtlinge schneller ausgeschlossen werden können.
Mikl-Leitner verweist auf notwendige Gesetzesanpassungen
Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner stellte fest, es handle sich im
Wesentlichen bei der Novelle nur um die durch das
Verwaltungsgerichts-Gesetz notwendig gewordenen Anpassungen und die
Berücksichtigung von EU-Vorgaben, nicht um große inhaltliche
Änderungen. Beim Umgang mit Fingerprints werde darauf geachtet, dass
die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Es gebe eine große Sensibilität
für Kinderrechte, versicherte sie, es gebe dazu einen
Kriterienkatalog, den sie gerne schriftlich nachreichen werde.
Grundsätzlich bestehe schon jetzt eine Verpflichtung für die
Behörden, nach den Eltern von Minderjährigen zu suchen. In Fällen, wo
absehbar sei, dass für die Kinder daraus Nachteile entstehen könnten,
werde dies aber unterlassen. Ihr Ressort rechne ab 2015 mit
Einsparungen von Verwaltungskosten 20 bis 25 Mio. € jährlich, sagte
die Innenministerin. - In der Abstimmung wurde die Novelle unter
Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen.
BAK ist künftig auch für Verletzung des Amtsgeheimnisses zuständig
Mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der Grünen, stimmte der
Innenausschuss einer Gesetzesnovelle (2143 d.B.) zu, mit der die
Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung erweitert werden.
Demnach soll das BAK künftig auch in jenen Fällen ermitteln, in denen
es um den Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses geht. Außerdem
wird mit dem Gesetzesentwurf der rechtliche Rahmen für die
bevorstehende Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der
zweiten Generation (SIS II) geschaffen, das erweitere Datenabfragen
und Datenverknüpfungen ermöglicht.
Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner meinte gegenüber Abgeordneter
Christoph Hagen (T), es mache Sinn, die Agenden einer zentralen
Institution zu übertragen. Sie bestätigte Abgeordnetem Werner Herbert
(F), dass die Kosten für das SIS II letztlich viel höher ausfallen
würden, als geplant, es gehe um 180 Mio. €, auf das österreichische
Innenministerium werden davon 5 Mio. € entfallen.
Ausschuss genehmigt Katastrophenhilfeabkommen mit Moldawien
Ein zwischen Österreich und Moldawien abgeschlossenes
Katastrophenhilfeabkommen (2135 d.B.) wurde von den Abgeordneten
einstimmig genehmigt. Zweck des Abkommens ist es, bei
Naturkatastrophen und technischen Katastrophen rasche und
unbürokratische Hilfeleistungen zu ermöglichen und etwa
Grenzübertritte für HelferInnen sowie die Ein- und Ausfuhr von
Hilfsgütern zu erleichtern.
EU will Grenzkontrollen durch Registrierungssystem effizienter machen
Anschließend beantwortete Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
Detailfragen der Abgeordneten zu dem von ihr vorgelegten Bericht
(III-387 d.B.) über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem
Zuständigkeitsbereich. Unter anderem plant die EU ein
Registrierungssystem für Ein- und Ausreisen, erleichterte
Grenzübertritte für Reisende mit niedrigem Risikoprofil, eine
Vereinfachung des Visasystems und eine weitere Vertiefung der
gemeinsamen Asylpolitik. Außerdem arbeitet sie an einer Strategie zur
Reduzierung der Schusswaffenkriminalität und will der
Cyberkriminalität besonderes Augenmerk schenken.
Kritische Stimmen zu den EU-Vorhaben kamen von Vertretern der
Opposition. Abgeordneter Peter Pilz (G) sah insbesondere schwere
datenschutzrechtliche Bedenken beim Projekt "Smart Borders", das
keine sicherheitstechnischen Verbesserungen bringen würde.
Abgeordneter Werner Herbert (F) kritisierte hingegen die Gestaltung
des Berichts und vor allem die Ausführungen des Ministeriums zu den
vielen angesprochenen Themen als nicht zufriedenstellend.
Abgeordneter Johann Maier (S) thematisierte die Kosten, die
Österreich aus einem geplanten Zentrum für die Bekämpfung von Cyber-
Kriminalität entstehen werden und äußerte Bedenken gegen die
Heranziehung von Fluggastdaten zur Strafverfolgung. Er sah es als
nötig an, die Möglichkeit zu schaffen, dass Vermögenswerte nicht nur
bei einem Verdacht von terroristischer Tätigkeit, sondern auch bei
Vorliegen von Geldwäsche und Wirtschaftsdelikten leichter eingefroren
werden können. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig
wollte wissen, ob Maßnahmen diskutiert würden, wie die EU dem
Migrationsdruck begegnen wolle. Die Frage sei, wie man Menschen vor
Ort helfen könne, damit sie nicht aus ihrer Heimat fliehen müssen.
Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner verwies zum Projekt "Smart
Borders" darauf, dass Österreich seine Zustimmung klar mit den
Forderung nach ausreichendem Datenschutz, einem erkennbaren Mehrwert
für BürgerInnen und Behörden und einer bedienungsfreundlichen Technik
verknüpfe. Man stehe hier sicher noch vor einer längeren Diskussion.
Das Zentrum für die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität werde ihres
Wissens keine finanziellen Auswirkungen auf Österreich haben, meinte
die Ministerin. Was das Einfrieren von Vermögen betreffe, sei das
eine sensible Frage, die man sich sehr genau ansehen müsse. Die
Bedenken in der Frage der Weitergabe von Fluggastdaten teilte die
Ministerin und versprach Abgeordneter Königsberger-Ludwig, ihre Frage
schriftlich zu beantworten.
Der Bericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach zur
Kenntnis genommen.
Grüne wollen Zivildienst auf sechs Monate verkürzen
Nicht durchsetzen konnte sich Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill
(G) mit zwei Entschließungsanträgen zum Thema Zivildienst und
Gedenkdienst. Die Abgeordnete verwies auf die Ergebnisse der
Volksbefragung zur Wehrpflicht. Die Zustimmung zur allgemeinen
Wehrpflicht sei vor allem dem Wunsch nach Erhaltung des Zivildienstes
geschuldet gewesen. Dieser müsse nun reformiert werden. Notwendig sei
unter anderem eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate
sowie die bessere arbeitsrechtliche Absicherung und Bezahlung von
Zivildienern (2195/A[E]). Windbüchler-Souschill forderte auch die
Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen und die bessere Absicherung
des Gedenkdienstes (2196/A[E]). Die Anträge wurden mit den Stimmen
der Koalitionsparteien vertagt, nachdem Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) darauf verwiesen hatte, dass derzeit
Gespräche zur Reform von Zivil- und Gedenkdienst in Gang seien, deren
Ergebnis man abwarten solle.
BZÖ für Verursacherprinzip bei Polizeieinsätzen
Ebenfalls mit S-V-Mehrheit vertagt wurde ein Entschließungsantrag des
BZÖ (1405/A[E]), der darauf abzielt, die Kosten für Polizeieinsätze
in bestimmten Fällen auf die VerursacherInnen abzuwälzen. Das BZÖ hat
dabei insbesonders alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende
Personen im Visier. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) begründete
seinen Vertagungsantrag mit einer Studie, welche das Innenministerium
zu dieser Frage bereits beauftragt habe, und die abzuwarten sei.
FPÖ lehnt Einbindung privater Vereine in Asylverfahren ab
Schließlich lehnte der Innenausschuss einen Entschließungsantrag der
FPÖ (2119/A[E]) ab, dessen Intention es ist, private Vereine und NGOs
aus der Mitwirkung an Asylverfahren auszuschließen. Nach Ansicht von
Abgeordnetem Walter Rosenkranz (F) werde die vom Steuerzahler zu
tragende Rechtshilfe für AsylwerberInnen dazu genutzt, Asylverfahren
möglichst lange hinauszuzögern. Unterstützung fand der Antrag durch
Abgeordneten Christoph Hagen (T), der von der Innenministerin wissen
wollte, ob ihr Zahlen bekannt seien, wie viele NGOs mit wie vielen
MitarbeiterInnen im Bereich der Asylverfahren tätig seien.
Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte den Antrag der FPÖ als
ideologisch begründete Unterstellung gegenüber NGOs. Bundesministerin
Johanna Mikl-Leitner meinte, die Zahl der NGOs, die in Asylverfahren
mit dem Innenministerium zusammenarbeiten, sei selbstverständlich
bekannt, nicht aber, wie viele Mitarbeiter sie beschäftigten.
(Schluss) sox/gs
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