- 13.03.2013, 13:00:24
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Vorzugstimmen erhalten bei Nationalratswahlen künftig mehr Gewicht
Innenausschuss beschließt ersten Teil des Demokratiepakets
Utl.: Innenausschuss beschließt ersten Teil des Demokratiepakets =
Wien (PK) - Vorzugsstimmen werden voraussichtlich schon bei den
kommenden Nationalratswahlen ein größeres Gewicht haben als bisher.
Der Innenausschuss des Nationalrats billigte heute mit breiter
Mehrheit eine entsprechende Änderung der Nationalrats-Wahlordnung.
Damit könnte der erste Teil des von der Koalition geschnürten
Demokratiepakets noch vor Ostern vom Parlament beschlossen werden.
Bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag
mitberücksichtigt, der im Wesentlichen lediglich legistische
Bereinigungen und Präzisierungen enthält.
Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die FPÖ und das BZÖ für
die Gesetzesnovelle. Diese sei zwar kein großer Wurf, gehe aber doch
in Richtung mehr Persönlichkeitswahl und direkter Demokratie,
erklärte BZÖ-Abgeordneter Peter Westenthaler. Die Grünen lehnen das
neue Vorzugsstimmensystem hingegen als Wählertäuschung ab, zudem
werden ihrer Meinung nach Frauen benachteiligt. Seitens des Teams
Stronach qualifizierte Abgeordneter Christoph Hagen die Novelle als
nicht beschlussfähig. Staatssekretär Sebastian Kurz bedauerte, dass
die Hürden für ein Vorzugsstimmenmandat nicht noch mehr herabgesetzt
werden, er sprach aber von einem richtigen Schritt.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs zur Änderung der Nationalratswahlordnung
(2178/A) ist die Möglichkeit, künftig auch auf Bundesebene
Vorzugsstimmen zu vergeben. Erhält ein Kandidat bzw. eine Kandidatin
7 % der gültigen Stimmen ihrer Partei, muss er bzw. sie vorgereiht
werden. Gleichzeitig wird es für WahlwerberInnen leichter, auf
Regional- und auf Landesparteilisten vorzurücken. Für
Regionalwahlkreise wurde der Vorzugsstimmen-Schwellenwert auf 14 %
der jeweiligen Pateistimmen herabgesetzt, im Landeswahlkreis sind es
10 %. Die Wahlzahl des Bundeslands muss nicht mehr zwingend erreicht
werden.
Darüber hinaus sind Änderungen bei den für Nationalratswahlen
geltenden Fristen vorgesehen. Um eine Ausgabe der Stimmzettel am 30.
Tag vor der Wahl zu gewährleisten und AuslandsösterreicherInnen damit
eine rechtzeitige Stimmabgabe zu ermöglichen, muss der vom
Hauptausschuss des Nationalrats gemeinsam mit dem Wahltag
festzulegende Stichtag in Hinkunft auf den 82. Tag vor der Wahl
fallen, bisher war es der 68. Tag. Das wirkt sich auch auf andere
Fristen aus, etwa auf den letztmöglichen Zeitpunkt für die
Einbringung von Landes- und Bundeswahlvorschlägen.
Mit einer einstimmig angenommenen Ausschussfeststellung reagiert der
Innenausschuss auf den Umstand, dass im Rahmen der Wehrpflicht-
Volksbefragung eine Reihe ungültiger Stimmen abgegeben wurde, weil
viele BriefwählerInnen vergessen haben, auf der Wahlkarte per
Unterschrift zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Die Abgeordneten
regen an, vor den nächsten Nationalratswahlen mit einer
Informationskampagne auf die Wichtigkeit der Eidesstattlichen
Erklärung hinzuweisen. Außerdem sprechen sie sich in Anbetracht der
steigenden Bedeutung von Vorzugsstimmen dafür aus, die Präsentation
der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten auf der Website des
Innenministeriums benutzerfreundlicher zu gestalten.
Über den zweiten Teil des Demokratiepakets, der unter anderem eine
Aufwertung der parlamentarischen Behandlung von Volksbegehren, die
Möglichkeit der elektronischen Unterstützung von Volksbegehren und
Bürgerinitiativen sowie regelmäßige Bürger-Fragestunden im
Nationalrat vorsieht, ist am 10. April ein Hearing im
Verfassungsausschuss anberaumt.
ÖVP hätte sich mehr Persönlichkeitselemente im Wahlrecht gewünscht
Im Rahmen der Diskussion äußerte Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher
(S) die Hoffnung, dass durch die höhere Gewichtung von Vorzugsstimmen
die Wahl für die Bevölkerung attraktiver wird. Sie sprach sich in
diesem Zusammenhang dafür aus, die WählerInnen umfassend über die
Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen zu informieren. Dass das
neue System Frauen noch stärker als bisher benachteiligt, wie die
Grünen einwenden, glaubt ihre Fraktionskollegin Gisela Wurm nicht.
Sie sei von der Novelle zwar "nicht begeistert", sagte Wurm, diese
sei aber ein akzeptabler Kompromiss. Generell bekräftigte sie, eine
gleiche Vertretung von Frauen und Männern im Nationalrat sei nach wie
vor Ziel der SPÖ.
Seitens der ÖVP hielt Abgeordneter Wolfgang Gerstl fest, seine
Fraktion hätte sich eine stärkere Umgestaltung des Wahlrechts in
Richtung Persönlichkeitswahl gewünscht. Seiner Meinung nach wäre es
zu begrüßen, wenn mehr direkt gewählte Mandatare im Nationalrat
sitzen. Man habe aber einen Kompromiss gefunden, mit dem alle gut
leben können. Gerstl zufolge wird es künftig zwischen 4.000 und 6.000
Stimmen für ein Direktmandat im Regionalwahlkreis brauchen.
Grüne: WählerInnen wird Mitsprachemöglichkeit "vorgegaukelt"
Abgeordneter Dieter Brosz (G) wollte sich der Einschätzung von
Abgeordnetem Gerstl allerdings nicht anschließen und wertete die
vorliegende Novelle hingegen als falschen Schritt in die falsche
Richtung. Für ihn ist das Vorzugsstimmensystem in Anbetracht der
unterschiedlichen Hürden auf Regional-, Landes- und Bundesebene
inkonsistent. Den WählerInnen werde eine Mitsprachemöglichkeit
"vorgekaukelt", die sie nicht haben, kritisierte er. Brosz glaubt,
dass das neue System lediglich zu mehr Direktmandaten auf
Regionalwahlkreisebene führen wird, während auf Landes- bzw.
Bundesebene die Vorzugsstimmenhürde kaum zu überspringen ist. Ein
SPÖ-Abgeordneter würde auf Bundesebene voraussichtlich mehr als
100.000 Vorzugsstimmen für eine Vorreihung benötigen, rechnete er
vor. 25.000 Vorzugsstimmen müssten ihm zufolge aber in jedem Fall für
ein Mandat reichen.
Auch Grün-Abgeordnete Judith Schwentner sprach von einem "faulen
Kompromiss", der ihrer Meinung nach außerdem nichts dazu beitragen
wird, den Frauenanteil im Nationalrat zu erhöhen. Vielmehr befürchtet
sie, dass sich das neue Vorzugsstimmensystem zu Lasten der Frauen
auswirken wird. Frauen hätten es auf Regionalebene besonders schwer,
in der Politik Fuß zu fassen, gab sie zu bedenken und bedauerte, dass
kritische Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren von den
Abgeordneten nicht aufgegriffen worden seien.
BZÖ und FPÖ für, Team Stronach gegen Gesetzesnovelle
Abgeordneter Peter Westenthaler stellte die Zustimmung des BZÖ zur
Änderung der Nationalrats-Wahlordnung in Aussicht. Diese sei zwar
kein großer Wurf, meinte er, aber doch ein Schritt in Richtung mehr
Persönlichkeitswahl und direkter Demokratie. Wichtig ist für ihn,
dass das neue Vorzugsstimmensystem aktiv beworben wird.
Erfreut zeigte sich Westenthaler darüber, dass mit der vorliegenden
Gesetzesnovelle die immer wieder diskutierte Einführung eines
Mehrheitswahlrechts vorerst vom Tisch ist. Ein Mehrheitswahlrecht
würde kleine Parteien benachteiligen, hob er hervor. Generell sprach
er sich für die Forcierung von E-Voting aus.
Abgeordneter Christoph Hagen (T) meinte für das Team Stronach, die
Gesetzesnovelle sei alles andere als beschlussfähig. Er vermisst
stärkere direktdemokratische Elemente im Wahlrecht.
Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) hielt zur Kritik der Grünen fest,
man werde den mündigen Wähler nicht verhindern können und müsse
diesem selbst die Entscheidung überlassen, ob er sich von einem
Kandidaten oder einer Kandidatin besser im Nationalrat vertreten
fühlt. Was die stärkere Gewichtung von Vorzugsstimmen betrifft,
richtete er eine kleine Spitze gegen das Team Stronach und meinte,
die neuen Bestimmungen würden jemandem, der von Vornherein sage, er
werde ein Mandat nicht annehmen, natürlich nichts nutzen. Skeptisch
äußerte sich Rosenkranz zum E-Voting: solange Sicherheitsfragen nicht
lückenlos geklärt werden können, solle man die Finger davon lassen.
Staatssekretär Sebastian Kurz begrüßte es ausdrücklich, dass bei
Wahlen Personen direkt unterstützt werden können. Man hätte seiner
Ansicht nach mit der Gesetzesnovelle weiter gehen und die Hürden für
eine Vorreihung durch Vorzugsstimmen weiter senken können, sagte er,
die Gesetzesnovelle sei trotzdem ein Schritt in die richtige
Richtung. Die Anregung der Abgeordneten, die Vergabe von
Vorzugsstimmen zu bewerben, werde das Innenressort gerne aufnehmen,
betonte er. Die von Abgeordneter Schwentner vorgebrachte Idee, die
Vergabe von zwei Vorzugsstimmen zu erlauben, eine davon verpflichtend
an eine Frau, wertete Kurz als skurril. (Fortsetzung Innenausschuss)
gs
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