• 12.03.2013, 19:56:03
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Frauenquote in Aufsichtsräten erhitzt die Gemüter

Heftige Diskussion im EU-Unterausschuss über Richtlinienentwurf

Utl.: Heftige Diskussion im EU-Unterausschuss über
Richtlinienentwurf =

Wien (PK) - Der Plan der EU, eine Frauenquote für Führungspositionen
in börsennotierten Unternehmen einzuführen, sorgte heute im EU-
Unterausschuss des Nationalrats für heftige Diskussionen. Dabei
outete sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer persönlich als
Befürworter der Quotenregelung, weil er diese als einen Anstoß zur
positiven Veränderung betrachtet. Er räumte aber gleichzeitig ein,
dass die Bundesregierung dazu keine einheitliche Position vertritt.

Die Einführung der Quote würde in Österreich insgesamt rund 80
Unternehmen betreffen, wobei die Quotenregelung in den 55 staatsnahen
Betrieben bereits eingeführt ist, informierte der Minister.
Hundstorfer unterstrich, dass es zu keinerlei Bevorzugung von Frauen
komme, denn Frauen müssten die gleichen Qualifikationen aufweisen wie
die männlichen Bewerber, wenn sie in Spitzenpositionen berufen
werden.

Darf man in Personalentscheidungen privater Unternehmen
hineinregieren?

Auch in der Debatte wurden die unterschiedlichen Auffassungen
zwischen SPÖ und ÖVP deutlich, wobei die SPÖ Abgeordneten vehement
für die Einführung einer Quote eintraten, die Abgeordneten der ÖVP
zwar Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils in Spitzenpositionen
befürworteten, sich jedoch dagegen aussprachen, privaten Unternehmen
Vorschriften zu machen.

Anreize, um die gläserne Decke für Frauen zu durchbrechen, seien
durchaus begrüßenswert, sagte etwa Abgeordneter Werner Amon (V), der
vorliegende Richtlinienentwurf geht ihm aber zu weit. Seine
Klubkollegin Dorothea Schittenhelm (V) ließ ihrerseits mehr
Sympathien für den EU-Vorschlag durchblicken und kritisierte vor
allem in diesem Zusammenhang die Position der Wirtschaftskammer.
Österreich habe in dieser Frage einen enormen Aufholbedarf, stellte
Schittenhelm fest. Man könne aber in private Unternehmen nicht
hineinregieren, formulierte sie und gab gleichzeitig zu bedenken,
dass es der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft gut täte, wenn es
mehr Frauen in Spitzenpositionen gäbe. Die Skandale der Vergangenheit
seien meist von den Männern ausgegangen, erinnerte sie. Wenn man sich
an dem Begriff Quotenregelung stoße, dann könne man ja auch von einer
"gleichwertigen Verteilung von Spitzenpositionen unter Frauen und
Männern sprechen", regte sie an.

Im Gegensatz dazu unterstützte Abgeordnete Gisela Wurm (S) den
Vorstoß der Kommission uneingeschränkt und wies auf das positive
Beispiel Norwegens hin. Frauen die Chance auf einen gutbezahlten
Arbeitsplatz zu geben, sei der beste Weg zur Armutsbekämpfung, sagte
sie und bedauerte die negative Haltung von Justizministerin Beatrix
Karl zum gegenständlichen Vorschlag. Wenn es in Österreich so langsam
wie bisher weiter gehe, brauche man noch 30 Jahre, um die Quote von
40% zu erreichen, rechnete sie vor.

Auch die Grünen befürworteten den Vorstoß der EU vollinhaltlich.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) zeigte sich "schockiert" darüber,
dass Deutschland nun versuche, eine Sperrminorität gegen den Entwurf
zustande zu bringen. Ähnlich äußerte sich Abgeordnete Birgit Schatz
(G).

Für Abgeordneten Johannes Hübner (F) bedeutet der Richtlinienentwurf
ein Abweichen vom Kriterium der Sachentscheidung und Abgeordneter
Gerhard Huber (B) bezeichnete den Vorschlag als einen "Unsinn". Beide
sahen darin eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips.

Der Vorschlag der Vizepräsidentin der EU-Kommission

Nachdem die von der Vizepräsidentin der Kommission im März 2011
gestartete Initiative "Mehr Frauen in Unternehmensvorständen -
Selbstverpflichtung der Unternehmen" keine Fortschritte gebracht
hatte, hat Viviane Reding einen Richtlinienentwurf vorgelegt, durch
den der Frauenanteil - der Text spricht vom Anteil des
unterrepräsentierten Geschlechts - in den Aufsichtsräten aller
börsennotierten Unternehmen bis 2020 auf 40% angehoben werden soll.
Derzeit sind Frauen in Aufsichtsräten innerhalb der EU nur zu 15%
repräsentiert. Darüber hinaus sollen auch Mindeststandards für
transparente Auswahlverfahren definiert werden. Auf Kleine und
Mittlere Unternehmen (weniger als 250 MitarbeiterInnen, Jahresumsatz
maximal 50 Mio. €, Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €) soll die
Regelung keine Anwendung finden.

Konkret zielt der Kommissionsvorschlag darauf ab, börsennotierte
Unternehmen, in denen das unterrepräsentierte Geschlecht weniger als
40% der Aufsichtsratsmitglieder stellt, zu verpflichten, neue
Mitglieder auf der Grundlage eines Vergleichs der Qualifikationen der
KandidatInnen nach festgelegten, klaren neutral formulierten und
eindeutigen Kriterien auszuwählen, so dass spätestens zum 1. Jänner
2020 der Anteil erreicht ist. Für börsennotierte öffentliche
Unternehmen ist diese Frist mit dem Jahr 2018 festgelegt.

Bei gleicher Qualifikation wäre dem Kandidaten/der Kandidatin des
unterrepräsentierten Geschlechts der Vorrang einzuräumen, wobei
Ausnahmen gemäß der Rechtsprechung des EuGH möglich sein sollen. Die
Qualifikationskriterien sind jedenfalls offenzulegen. Das Unternehmen
muss nachweisen, dass es nicht gegen die Vorrangregel und
Qualifikationsüberprüfung verstoßen hat. (Fortsetzung EU-
Unterausschuss) jan

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