- 08.03.2013, 14:15:31
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Beatrix Karl: EURO-Fälschung EU-weit bekämpfen!
Europäische Justizminister diskutieren erstmals einheitliche Strafbestimmungen gegen EURO-Fälschung
Utl.: Europäische Justizminister diskutieren erstmals einheitliche
Strafbestimmungen gegen EURO-Fälschung =
Brüssel (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl nahm heute am Treffen
des EU-Justizministerrats teil. Zentrale Themen der Sitzung waren die
Einführung unionsweiter strengerer Strafbestimmungen gegen
Geldfälschung und die innereuropäische Anerkennung von
zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel von
Betretungsverboten. "Es freut mich besonders, dass wir gerade am
Frauentag diese wichtige Maßnahme zum Schutz gegen Gewalt auf den Weg
bringen", so Justizministerin Beatrix Karl heute.
"Unsere gemeinsame Währung braucht auch gemeinsamen Schutz. Mit
einheitlichen Standards vermeiden wir, dass sich Geldfälscher auf die
Mitgliedsländer konzentrieren, wo die Sanktionen am niedrigsten sind.
In Österreich sind die Strafen für Geldfälschung schon jetzt strenger
als die EU-Vorgaben. Wenn sich weitere Mitgliedstaaten in Richtung
unserer hohen Standards bewegen, würden wir das natürlich begrüßen.
Insofern ist es gut, dass wir diesen Richtlinienvorschlag heute
erstmals diskutieren", so Karl nach dem Justizministerrat in einer
Stellungnahme.
Der Vorschlag sieht vor, für Geldfälschung eine EU-weite
Mindeststrafe von sechs Monaten sowie eine Höchststrafe von
mindestens acht Jahren einzuführen. In Österreich müssen Geldfälscher
derzeit schon mit mindestens einem und höchstens 10 Jahren Gefängnis
rechnen. So gingen in Österreich auch die Verurteilungen wegen
Fälschungsdelikten seit der Einführung des Euro im Jahr 2000 stark
zurück, während EU-weit die Anzahl der Fälschungen in den vergangenen
zwei Jahren laut EU-Kommission Rekordwerte erreichte. Den Schaden
durch Euro-Fälschungen beziffert die EU-Kommission seit Einführung
der gemeinsamen Währung auf immerhin 500 Mio. Euro.
Auch im Bereich Opferschutz brachte die heutige
Justizministerratssitzung einen wichtigen Fortschritt. So wurde zur
neuen Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung zivilrechtlicher
Schutzmaßnahmen eine Einigung erzielt, der Beschluss im EU-Parlament
soll am 20. Mai erfolgen, das Inkrafttreten mit Jänner 2015. Dadurch
ergeben sich erhebliche Erleichterungen für Gewaltopfer.
Schutzmaßnahmen, wie etwa Annäherungsverbote, müssen somit nach einem
Umzug in ein anderes Mitgliedsland nicht mehr erneut vor Gericht
erkämpft werden, sondern werden unbürokratisch anerkannt und
vollstreckt.
"Gerade im Opferschutz ist eine stärkere Zusammenarbeit von
besonderer Bedeutung, denn die Bürgerinnen und Bürger werden immer
mobiler und auch Gewalt endet nicht an Staatsgrenzen. Dieser Teil des
Opferschutzpakets bringt erhebliche Erleichterungen für alle
Betroffenen. Deswegen habe ich mich in den Verhandlungen stark für
diesen Richtlinie eingesetzt", so Karl nach der Sitzung.
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