- 06.03.2013, 15:25:25
- /
- OTS0199 OTW0199
Petitionsausschuss: Kreditvergabe von Privatpersonen an Unternehmen
Diskussion über Umgang mit Gemeinderesolutionen
Utl.: Diskussion über Umgang mit Gemeinderesolutionen =
Wien (PK) - Mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung befassten sich
die Mitglieder des heute Vormittag stattfindenden
Petitionsausschusses. Die Themenpalette reichte dabei von der
Initiative des Waldviertler Schuhfabrikanten Staudinger für die
Möglichkeit der Kreditvergabe von Privatpersonen an Unternehmen, der
Besteuerung von Leistungserbringungen zwischen Gemeinden, der
besseren Anerkennung von Hebammenuntersuchungen im Rahmen des Mutter-
Kind-Passes bis hin zu Sorgen von zahlreichen niederösterreichischen
Gemeinden bezüglich der Errichtung eines Atommüllendlagers in
Tschechien. Der Ausschuss beschloss unter anderem die Einholung von
Stellungnahmen und die Erstellung eines Sammelberichts über durch
Kenntnisnahme erledigte Petitionen und Bürgerinitiativen.
Schuhfabrikant Staudinger versus FMA
Im Rahmen einer Einlaufbesprechung wurden zunächst die neu
eingelangten Bürgeranliegen näher besprochen, wie etwa jene
Bürgerinitiative des Waldviertler Schuhfabrikanten Heinrich
Staudinger, der sich für die Freiheit der Bürger einsetzt, "ihr Geld
aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne Bankenzwang im
direkten Wege für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens zur
Verfügung stellen zu können". Da derzeit aber gegen solche Betriebe
Verwaltungsstrafverfahren von Seiten der Finanzmarktaufsicht
eingeleitet werden, bedarf es nach Ansicht der Unterstützer dieser
Bürgerinitiative einer Änderung des Bankwesengesetzes. Es sollte
eindeutig klargestellt werden, dass die Entgegennahme von Darlehen
zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B.
Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte im nationalen und
internationalen Bereich kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber hielt es für einen politischen
Skandal, dass einerseits die Banken mit über 5 Milliarden Euro
gerettet wurden, andererseits aber innovative Unternehmer in
strukturschwachen Regionen, wie eben Heinrich Staudinger, von der FMA
in die Auslage gestellt und verfolgt werden. Da die Bürgerinitiative
bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet habe, sollte das
Anliegen gleich dem Finanzausschuss zugeleitet werden, meinte er.
Abgeordneter Wolfang Spadiut (B) schloss sich den Ausführungen seines
Vorredners an. Es sei unverständlich, warum jemand, der von den
Banken kein Geld bekommt, es aber schafft, sich die Mittel von
Privatpersonen auszuborgen, dafür bestraft werden soll. Auch wenn es
sich um ein sehr innovatives Unternehmen handle, so müsse man
bedenken, dass Herr Staudinger über 3 Millionen Euro von
Privatpersonen geliehen habe, dafür aber keine Bankenkonzession
besitze, gab Abgeordnete Anna Höllerer (V) zu bedenken. Einstimmig
angenommen wurde sodann ihr Antrag, eine Stellungnahme des
Finanzministeriums einzuholen. Der Antrag der Grünen wurde hingegen
abgelehnt.
Sollen Resolutionen von Gemeinden im Ausschuss behandelt werden?
Eine generelle Diskussion darüber, wie mit Gemeinderesolutionen auf
parlamentarischer Ebene umgegangen werden soll, entzündete sich
anhand von insgesamt acht Petitionen zum Thema "Errichtung eines
Atommüll-Endlagers in der tschechischen Republik, die alle von
Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) eingebracht wurden. Inhaltlich
betrachtet, geht es dabei um die Pläne der tschechischen Regierung,
ein Atommüll-Endlager in der Gemeinde Rasov (bei Brünn), also unweit
der österreichischen Grenze, zu errichten. Dort sollen die radioaktiv
verbrauchten Brennstäbe aus den sich ebenfalls in Grenznähe
befindlichen Atomkraftwerken Temelin und Dukovany, in denen erst
kürzlich wieder Sicherheitsmängel festgestellt wurden, endgelagert
werden.
Wenn jede Resolution eines Gemeindesrates, möglicherweise noch ohne
Rücksprache mit den Verfassern, von einem Mandatar als Petition in
den Ausschuss eingebracht wird, dann handle es sich dabei um einen
Missbrauch, urteilte Abgeordneter Dietmar Keck (S). Auch Abgeordnete
Anna Höllerer (V) hielt es für problematisch, wie derzeit mit
Gemeinderesolutionen umgegangen wird. Es könne ihrer Ansicht nach
nicht von einem Abgeordneten allein entschieden werden, was damit
geschehen soll. Eine grundsätzliche Diskussion über dieses Thema
befürwortete Abgeordneter Bernhard Vock (F), der sich etwa einen
automatischen Einlauf von Gemeinderesolutionen vorstellen konnte.
Diese Frage zeige wieder einmal auf, dass eine
Geschäftsordnungsreform, über die bereits verhandelt wird, notwendig
sei, meinte Abgeordnete Ursula Haubner (B); entsprechende Vorschläge
sollen noch diese Woche präsentiert werden.
Petition für mehr Anerkennung von Hebammenbetreuung beim Mutter-Kind-
Pass
Breite Unterstützung fand eine - dem Familienausschuss zugewiesene -
Petition, in der es um die Wahlfreiheit zwischen Hebammen- und
Arztbetreuung bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen geht. Die
InitiatorInnen weisen darauf hin, dass die Nichtanerkennung der
Untersuchungen durch Hebammen im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz zur
Folge habe, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des
Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt wird, wenn die Untersuchungen durch
eine Hebamme im Rahmen ihrer Berufsbefugnisse erfolgen. Diese Nicht-
Anerkennung der Qualifikationen und Befugnisse von Hebammen wertet
die betroffene Berufsgruppe als Ungleichbehandlung. Abgeordnete Anna
Franz (V) schloss sich den Forderungen der Petenten an und erwartete
sich von deren Umsetzung eine mögliche Reduktion der
Kaiserschnittgeburten. Abgeordnete Ursula Haubner (B) wies drauf hin,
dass ihre Partei bereits im Jahr 2009 einen Antrag zu diesem Thema
eingebracht habe, der aber leider abgelehnt wurde.
Umsatzsteuerpflicht bei Leistungserbringungen zwischen Gemeinden?
Auf viel Resonanz stieß zudem eine Petition betreffend die
Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht von Leistungserbringungen
zwischen Gemeinden, zu der eine Stellungnahme des Finanzministeriums
eingeholt werden soll. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) ging
näher auf die Problematik ein und wies darauf hin, dass das
Finanzministerium derartige Leistungserbringungen als
unternehmerische Tätigkeiten einstufe. Auch Abgeordneter Wolfgang
Spadiut (B) hielt es für paradox, dass einerseits die Kommunen
aufgefordert werden, intensiver zusammenzuarbeiten, andererseits aber
Umsatzsteuer abliefern müssen. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig
(S) trat dafür ein, dass im Rahmen der Diskussion über diese Thematik
auch Gemeindekooperationen über Ländergrenzen hinweg mitgedacht
werden sollten. Abgeordneter Johann Singer (V) stimmte darin überein,
dass eine Klärung dieser Frage notwendig sei. Allerdings wies er
darauf hin, dass im Rahmen von Gemeindeverbänden und bei
Leistungserbringungen im Hoheitsbereich keine Umsatzsteuer anfällt.
Bürgerinitiative fordert eine Festplattenabgabe
In einer weiteren Bürgerinitiative werden die kontinuierlich
sinkenden Einnahmen von Künstlerinnen und Künstlern beklagt, da deren
Werke in zunehmendem Maße ohne Bezahlung privat kopiert werden. Die
InitiatorInnen fordern die Einführung einer Festplattenabgabe, die
nur die logische Fortsetzung bzw. Anwendung der bestehenden
Leerkassettenvergütung wäre. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Justizministerin eine
umfassende Urheberrechtsnovelle plane und entsprechende
Arbeitsgruppen bereits eingerichtet seien.
Die gesamten Beschlüsse des Petitionsausschusses finden Sie auf der
Website des Parlaments (www.parlament.gv.at) im Menüpunkt
Pressedienst (PK-Nr. 181/2013) (Schluss) sue
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






