- 05.03.2013, 19:14:25
- /
- OTS0241 OTW0241
Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige wird möglich
Familienausschuss billigt Mittel für barrierefreie Beratungsstellen
Utl.: Familienausschuss billigt Mittel für barrierefreie
Beratungsstellen =
Wien(PF) - Neben dem neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz
beschloss der Familienausschuss heute mehrheitlich die
Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige. Mit Zustimmung
des gesamten Ausschusses wurde die Aufstockung der Mittel für
Familienberatungsstellen, um diese barrierefrei auszugestalten,
ebenfalls plenumsreif gemacht.
Mitterlehner: Direktauszahlung unterstützt Selbstständigkeit
Laut einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz (2192 d.B.)
sollen auch Volljährige, für die noch die Unterhaltspflicht besteht,
ab 1. September 2013 beantragen können, die Beihilfe auf ihr eigenes
Konto zu erhalten. Im Sinne der Selbstständigkeit Jugendlicher
beziehungsweise junger Erwachsener sei dies ein bedeutender Schritt,
waren die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einig.
Familienminister Reinhold Mitterlehner bekräftigte, mit der
Möglichkeit für Jugendliche, die Familienbeihilfe direkt zu beziehen,
werde ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen. Die Kritik der
Abgeordneten Norbert Hofer (F) sowie Judith Schwentner und Tanja
Windbüchler-Souschill (beide G), das Recht der Eltern, der
Direktauszahlung an ihre Kinder widersprechen zu können, komme
letztlich einer Bevormundung der jungen Menschen gleich, ließ der
Minister nicht gelten. Die notwendige Zustimmung der
Erziehungsberechtigten ermögliche es etwa Studierenden, sich ihrer
steuerlichen und unterhaltsbezogen Situation bewusst zu werden. Den
Umstand, dass bestimmte Leistungen wie etwa der
Alleinverdienerabsetzbetrag abhängig von der Familienbeihilfe ist,
führten die ÖVP-Mandatarinnen Silvia Fuhrmann, Gabriele Tamandl und
Christine Marek als Argument für die Berechtigung der Eltern, gegen
die Direktauszahlung der Beihilfe an ihre Kinder Einwand zu erheben,
an.
Neu regelt der Gesetzesentwurf auch die Geschwisterstaffelung, damit
sie im Fall der Direktauszahlung erhalten bleibt. Ende 2014 soll eine
Evaluierung der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit der
Direktauszahlung mithilfe von Daten der Familienbeihilfedatenbank
erfolgen.
Für die administrativen und technischen Umsetzungskosten der
Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige seien 300.000 €
vorgesehen, informierte Familienminister Mitterlehner auf Anfrage der
Abgeordneten Ursula Haubner (B).
Die komplexe steuerrechtliche Thematik in Zusammenhang mit der
Familienbeihilfe wurde von Abgeordnetem Franz Riepl (S) aufgeworfen,
der unter anderem den Mangel an Informationen zu Fragen der
Antragstellung und der Bezugsberechtigung beanstandete. Zudem
ersuchte er den Bundesminister zu prüfen, ob nicht eine Anhebung der
Zuverdienstobergrenze hinsichtlich Anspruch auf Familienbeihilfe
anzudenken wäre. Mitterlehner sprach sich daraufhin deutlich für eine
übersichtlichere Gestaltung der Informationsangebote zu
steuerrechtlichen Fragen rund um die Familienbeihilfe aus, machte
allerdings darauf aufmerksam, dass die letzte Erhöhung der
Zuverdienstobergrenze 2011 stattgefunden habe und daher derzeit nicht
in Planung sei.
Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage zur Änderung des
Familienlastenausgleichsgesetzes wurde ein Antrag des BZÖ
(1744/A[E]), der neben der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an
Studierende auf eine Vereinheitlichung der Antrags- und
Auszahlungsmodalitäten der wichtigsten Familienleistungen abzielt.
Dazu schlägt das Bündnis einen einheitlichen "Zahltag" für
Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie
die Zusammenfassung der zuständigen Stellen vor.
Dem Gesetzesentwurf zur Familienlastenausgleichsgesetz-Novelle
stimmten mit Ausnahme der FPÖ alle Fraktionen im Ausschuss zu, der
Antrag des BZÖ fand dagegen nur Unterstützung bei FPÖ und Grünen, und
blieb damit in der Minderheit.
Familienberatungsstellen werden barrierefrei gemacht
Bis Ende 2015 sollen die Familienberatungsstellen an allen Standorten
in Österreich barrierefrei werden. Eine diesbezügliche
Regierungsvorlage (2190 d.B.) wurde von sämtlichen Parteien in der
Ausschusssitzung befürwortet und einstimmig angenommen.
Zwischen 2013 und 2015 sind laut vorliegender Novelle des
Familienberatungsförderungsgesetzes für Familienberatungsstellen rund
1 Mio. € an zusätzlichen Budgetmitteln eingeplant, die für umfassende
Maßnahmen der Barrierefreiheit aufgewendet werden sollen.
Anträge von FPÖ und BZÖ weiter in Warteschleife
Von SPÖ und ÖVP vertagt wurde der FPÖ-Entschließungsantrag, den
Unterhaltsvorschuss bei Kindern mit Behinderung auch über deren
Volljährigkeit hinaus zu gewähren. Auch die BZÖ-Initiative,
einheitliche Fahrkarten für SchülerInnen und Lehrlinge in ganz
Österreich anzubieten, vertagte der Ausschuss mit den Stimmen der
Regierungsfraktionen.
Minderjährigkeit soll bei Kindern mit Behinderung nicht länger
Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses
sein, so eine Forderung der FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer und
Anneliese Kitzmüller (2105/A[E]). Antragsteller Hofer machte in der
Debatte darauf aufmerksam, dass besonders für alleinstehende
Elternteile das Auszahlungsende des Unterhaltsvorschusses mit dem 18.
Lebensjahr ihres behinderten Kindes ein Problem darstelle. Solange
die Unterhaltspflicht besteht, beziehungsweise bis das Kind sich
selbst erhalten kann, müsse daher der Unterhaltsvorschusses für
behinderte Kinder gewährt werden, zumal Kinder mit Behinderung oft
länger als DurchschnittsschülerInnen bräuchten, um ihren Bildungsweg
abzuschließen, so die FPÖ.
Dem pflichteten auch die Abgeordneten Judith Schwentner (G) und
Ursula Haubner (B) bei, FPÖ-Mandatarin Carmen Gartelgruber erinnerte
außerdem an die Ankündigung einer parlamentarischen Enquete zum Thema
Unterhaltsvorschuss. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) erklärte
einerseits ihr Verständnis für die Problematik, verwies andererseits
aber auf laufende Überlegungen der Regierung in dieser Sache als
Erklärung für ihren Vertagungsantrag zum Verhandlungsgegenstand.
Das Anliegen des BZÖ (2056/A[E]), die Fahrkarten für öffentliche
Verkehrsmittel bundesweit SchülerInnen und Lehrlingen gleichgestellt
anzubieten, erhielt zwar ebenso positive Rückmeldungen aus allen
Fraktionen, wurde jedoch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, da
derzeit Verhandlungen mit den Bundesländern und Verkehrsverbänden
darüber im Gange seien. Grünen-Abgeordnete Tanja Windbüchler-
Souschill unterstich, eine billigere Gestaltung der Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel ziehe automatisch einen höheren Zuspruch
und somit Ausbau dieser Transportmöglichkeiten mit sich.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, wo die gemeinsame
Lehrlings- und Schülerfahrkarte bereits umgesetzt ist, seien bis Ende
Dezember letzten Jahres mehr als 300.000 derartige Tickets in
Anspruch genommen worden, sie würden also sehr gut angenommen, erfuhr
Antragstellerin Ursula Haubner (B) von Minister Mitterlehner. Seitens
des Bundes bestehe daher großes Interesse, mit den Ländern eine
Lösung der Frage zu finden, bemerkte er. (Schluss Familienausschuss)
rei
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






