• 05.03.2013, 18:39:15
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Familienausschuss beschließt neues Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mitterlehner: Ein Kompromiss, der wesentliche Verbesserungen bringt

Utl.: Mitterlehner: Ein Kompromiss, der wesentliche Verbesserungen
bringt =

Wien (PK) - Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP passierte heute das neue
Kinder- und Jugendhilfegesetz den Familienausschuss, wobei in der
Diskussion nicht nur von Abgeordneten der Oppositionsparteien sondern
auch von jenen der SPÖ gewisse Bedenken geäußert wurden.
Bundesminister Reinhold Mitterlehner betonte, nach schwierigen
Verhandlungen mit den Ländern sei es gelungen, eine tragfähige
Einigung über die Rahmengesetzgebung zu erzielen.

Mitterlehner: Langwierige Verhandlungen mit Ländern erfolgreich

In seinem einleitenden Statement zum "Bundesgesetz über Grundsätze
für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und
Jugendliche" (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, 2191 d.B.)
verwies Bundesminister Reinhold Mitterlehner darauf, dass die nun mit
den Ländern vereinbarte Fassung der Regierungsvorlage wesentliche
Verbesserungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bringe. Die
professionelle Überprüfung von Fällen, in denen der Verdacht einer
Kindeswohlgefährdung besteht, werde gesichert, Standards für
angemessene Hilfe würden geschaffen. Der Minister räumte ein, dass in
manchen Punkten noch weiterreichende Regelungen denkbar wären, und
nannte in diesem Zusammenhang das Vier-Augen-Prinzip. Wichtig sei
aber, dass ein tragfähiger Kompromiss mit den Ländern gefunden werden
konnte, dem er breite Zustimmung wünsche. Der entscheidende Punkt für
diese Zustimmung war die Übernahme der durch das Gesetz verursachten
Mehrkosten durch den Bund, erläuterte Mitterlehner. 2018 soll eine
interne Evaluierung erfolgen.

Die bisherige Kompetenzverteilung, wonach dem Bund die
Grundsatzgesetzgebung obliegt, die Ausführungsgesetzgebung und
Vollziehung aber Ländersache ist, bleibe bestehen, führte
Mitterlehner weiter aus. Im Kinder- und Jugendschutzbereich würden
aber einheitliche Standards festgelegt, betonte er und verwies dazu
auf die Einführung einer in allen Bundesländern verbindlichen
Regelung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung. Wesentlich sei
auch die Neuformulierung der Mitteilungspflichten bei vermuteten
Kindeswohlgefährdungen. Hier habe es insofern Kritik gegeben, als
eine Aufweichung der Verschwiegenheitspflichten befürchtet wurde.
Diese Argumente seien jedoch nicht stichhaltig und beruhten teilweise
auf Fehlannahmen, stellte der Minister fest, denn es seien
detaillierte Regelungen zu den Fragen der Verschwiegenheit, der
Auskunftsrechte, der Dokumentation und des Datenschutzes geschaffen
worden, um die Weitergabe an Behörden und Gerichte im notwendigen
Ausmaß zu sichern.

SPÖ kündigt Zustimmung trotz noch bestehender Bedenken an

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) kündigte die Zustimmung ihrer
Fraktion an, gleichzeitig wies sie aber auf offene Fragen hin, etwa
was die Regelung der Verschwiegenheit betrifft. Wie sich diese
auswirke, solle man zu einem früheren Zeitpunkt evaluieren, nicht
erst 2018, forderte sie. Hierin stimmte ihre Fraktionskollegin
Rosemarie Schönpass zu. Das Grundproblem liegt ihr zufolge darin,
dass sich an der Kompetenzverteilung nichts ändere. Wichtig sei es
auch, dass die bessere Verankerung der Prävention weiterhin ein Ziel
bleibe, meinte S-Abgeordneter Josef Muchitsch, und sein
Fraktionskollege Hermann Lipitsch sprach sich dafür aus, das Thema
hinsichtlich einer stärkeren Verankerung des Vier-Augen-Prinzips
weiter im Auge zu behalten.

Für ÖVP bestehen keine Bedenken in Bezug auf Verschwiegenheit

Abgeordnete Christine Marek (V) meinte, man könne dem Minister zu
diesem Erfolg gratulieren. Es handle sich zweifellos um einen
Kompromiss. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass einzelne
Bundesländer auch weiterreichende Regelungen beschließen, fügte sie
hinzu. Eine generelle Vorschreibung des Vier-Augen-Prinzips sei in
der Praxis nicht zielführend und eher kontraproduktiv, da es die
Abläufe der Gefahrenabklärung auch verzögern könne, gab sie zu
bedenken. Im Vordergrund müsse immer das Kindeswohl stehen, dieses
habe auch den Ausschlag bei den Bestimmungen über die
Verschwiegenheit zu geben.

Oppositionsparteien drängen weiter auf Verbesserungen

Verhaltene Reaktion kam von den Oppositionsparteien, welche zwar
würdigten, dass in einer schwierigen Angelegenheit ein Kompromiss mit
den Ländern gefunden worden sei, aber noch eine Reihe von offenen
Fragen sahen. So meinte Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F), die
Formulierung, dass das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefahrenabklärung
nur "erforderlichenfalls" gelte, sei zu schwach. Hier müsse eine
Soll-Bestimmung ins Gesetz geschrieben werden. Dieser Meinung schloss
sich Abgeordnete Ursula Haubner (B) an. Auch Abgeordnete Windbüchler-
Souschill (G) kritisierte die Formulierung des Vier-Augen-Prinzips,
wobei sie generell eine zu starke Verwässerung der Bestimmungen seit
dem ersten Begutachtungsentwurf konstatierte und bezweifelte, dass
die Bundesregierung mit den Ländern nachdrücklich genug verhandelt
habe. Die Aufweichung der Verschwiegenheitspflichten für
TherapeutInnen sei nicht von der Hand zu weisen und stoße auf Kritik.
Auch sei die Frage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
nirgendwo erwähnt. Abgeordneter Robert Lugar (T) fragte, ob nicht
eine Übertragung der Kompetenzen im Kinder- und Jugendschutz an den
Bund sinnvoll wäre.

Mitterlehner: Evaluierung des Gesetzes auch früher denkbar

Bundesminister Reinhold Mitterlehner reagierte auf die Fragen und
Bemerkungen der Abgeordneten mit dem Hinweis, eine generelle
Einführung des Vier-Augen-Prinzips in allen Bereichen der
Jugendwohlfahrt hätte das dreifache der jetzt zusätzlich entstehenden
Kosten bedeutet, bei gleichzeitig fragwürdiger Wirkung. Auch die
Übertragung von Kompetenzen an den Bund sehe er als nicht praktikable
Lösung. Dies würde eher eine Ausweitung des Verwaltungsaufwands
bewirken, ohne dass man bessere Ergebnisse beim Schutz der Kinder und
Jugendlichen erziele. Von einer Aufweichung der Verschwiegenheit für
TherapeutInnen könne keine Rede sein, hielt er fest, es gebe aber nun
im Gesetz explizit formulierte Auskunftspflichten in Fällen, wo einem
begründeten Verdacht von Kindesmissbrauch nachgegangen werde. Eine
frühere Evaluierung als 2018 sei für ihn denkbar, aber die
Evaluierung sei andererseits erst sinnvoll, wenn man über eine
gewisse Zeitspanne Erfahrungen mit dem Gesetz gesammelt habe, gab
Mitterlehner zu bedenken.

Anträge der Opposition teils vertagt, teils abgelehnt

Mit dieser Regierungsvorlage stand eine Reihe von
Entschließungsanträgen der Opposition mit in Verhandlung, die teils
vertagt, teils abgelehnt wurden. Als durch das Gesetz bereits
abgedeckt betrachteten die Koalitionsparteien den Antrag des BZÖ nach
einem Bundesgrundsatzgesetz zur Kinder-und Jugendwohlfahrt
(1406/A(E)) sowie einen ähnlich formulierten Antrag der Grünen
(846/A(E)). Diese wurden daher mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie die
Forderungen der Grünen betreffend "Hilfen für junge Erwachsene"
(1560/A(E)) und die Einarbeitung der Erkenntnisse der
ExpertInnenkommission zum "Fall Cain" (1489/A(E)).

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurden hingegen die Anträge der Grünen
Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill zur Schaffung der Funktion
von Jugendwohlfahrtsbeauftragten (1167/A(E)) und zur expliziten
gesetzlichen Verankerung von Prävention im neuen Bundes-Kinder- und
Jugendhilfegesetz (1523/A(E)) sowie zur einer stärkeren Verankerung
des "Vier-Augen-Prinzips" (1522/A(E)) im Gesetz. (Fortsetzung
Familienausschuss) sox

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